Vera Lengsfeld / 25.03.2013 / 12:16 / 0 / Seite ausdrucken

Vorsicht: Einlagensicherung schützt nicht vor Zwangsabgabe

Manchmal wird in Talkshows tatsächlich Klartext gesprochen. Bei Phoenix erläutern die Finanzexperten von CDU und SPD Norbert Barthle und Carsten Schneider, was auf alle europäischen Sparer, auch die Deutschen, zukommen kann: eine Zwangsabgabe auf Spareinlagen.

Norbert Barthle weist in aller Offenheit darauf hin, dass eine Einlagensicherung nur bei Insolvenz einer Bank in Kraft tritt. Wenn ein Staat eine „einmalige Zwangsabgabe“ auf Sparkonten beschließt, greift die Einlagensicherung nicht. Und „selbstverständlich“ sei eine einmalige Abgabe auf Vermögen und Sparguthaben möglich, wenn es eine „Notsituation“ erfordere.

Ergänzend teilt Herr Schneider mit, dass die Aussage der Kanzlerin, die Konten der deutschen Sparer seien „sicher“, nie mit einem Gesetz unterlegt wurde.
Wer das genau wissen will, kann sich hier ab der siebten Minute die Originaltöne anhören:
http://www.phoenix.de/content/656230

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