Quentin Quencher / 10.10.2018 / 11:00 / 16 / Seite ausdrucken

Vorsicht, wenn der Staat neue Begriffe kreiert

Wenn es um Abgaben geht, oder Steuern und Gebühren, so waren diejenigen, die kassieren wollen, in der Regel der Staat – aber auch Zwangsversicherungen – schon immer sehr kreativ diesen Vorgängen Namen zu geben der den wirklichen Charakter der Abgabe verschleiert. Der Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungen ist eine solche Täuschung oder auch die staatliche Rentenversicherung, welche eigentlich keine Versicherung ist, sondern eine Abgabe für die heutigen Rentner.

Die Bezeichnung Arbeitgeberanteil ist besonders dreist, suggeriert diese doch, der Arbeitgeber würde den aus seiner Tasche zahlen, dabei ist dies eine reine Lohn- oder Gehaltszahlung. Das durchschnittliche Bruttoeinkommen für Arbeitnehmer betrug, lt. statista.com, im Jahr 2012 rund 29.000 Euro. In Wirklichkeit, wenn der Arbeitgeberanteil mit eingerechnet wird, waren es rund 34.600 Euro. Prozentual ausgedrückt heißt dies, nicht rund 20 Prozent vom Brutto gehen für die Sozialkassen drauf, sondern 33 Prozent.

Der Arbeitgeberanteil fällt nur mit der Lohnzahlung an und hat nichts mit der sonstigen Kostenstruktur des Unternehmens zu tun, hier wird dann auch noch zwischen lohngebundenen und lohnabhängigen Gemeinkosten unterschieden, doch das brauchen wir nicht weiter zu vertiefen. Wichtig ist nur zu wissen: der Arbeitgeberanteil ist praktisch eine Lohnzahlung, die im Gesamtbrutto nicht auftaucht. Mit diesem simplen Trick ist es gelungen, zu verschleiern, wie viel die Arbeitnehmer tatsächlich bezahlen.

Immer wieder wird von den Linken in Diskussionen hervorgehoben, dass es zu einer ungerechten Entwicklung bezüglich der Beiträge zu den Sozialversicherungen gekommen sei. Arbeitgeberanteile wären nicht in dem gleichen Maße gestiegen wie die Arbeitnehmeranteile. Das ist hanebüchener Unsinn, weil der Arbeitgeberanteil im Grunde Bruttolohn ist, der halt bloß nicht als solcher gekennzeichnet ist. Wird der Arbeitgeberanteil erhöht, bedeutet dies nichts anderes, als dass noch mehr vom Brutto weg geht. Nicht mehr durchschnittlich 33 Prozent, sondern vielleicht dann 40 Prozent. Nur Sozialabgaben, dann kommen noch die Steuern.

Doch nicht nur der "Arbeitgeberanteil" ist so ein lügendes Wort, sieht man sich in gegenwärtigen Politik um, dann fallen sofort andere auf: Flüchtling, Demokratieabgabe – ach, egal was, immer wenn die Politik irgendwelche Wörter kreiert, sollten wir als Erstes danach schauen, welche Lüge sich dahinter verbirgt.

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Leserpost

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Martin Klaus / 10.10.2018

Ich glaube, dass Herr Quencher mit der Aufrechnung des Arbeitgeberanteils auf den Bruttolohn einen Denkfehler begeht. Sicher scheint es so, als wären die gesamten Personalkosten an den Mitarbeiter gebunden. Aber: wäre der Arbeitgeber zu seiner Abgabe nicht gesetzlich gezwungen, würde er sie wohl auch nicht leisten. Deshalb trägt der Arbeitgeberanteil seinen Namen wohl zu recht.

Rudolf George / 10.10.2018

Was wir haben, ist die Herrschaft der Geschwätzigen über die Geschäftigen. Die Geschäftigen sind die Menschen, die durch Arbeit Werte schaffen. Die Geschwätzigen sind Politik und Medien, deren Angehörige häufig zu keiner echten Wertschöpfung fähig sind, und daher beständig danach trachten mittels vernebelndem Wortreichtum und Panikmache so viel wie möglich von dem Kuchen abzubekommen, den die Geschäftigen gebacken haben. Daher setzt die Politik alles daran, um die geschaffenen Werte „abzuschöpfen“ (ein typisches Beispiel für den vom Autor kritisierten Politiksprech), und die Medien liefern die Dauerpropaganda, damit die Politik dieses Werk möglichst ungestört vorantreiben kann.

R.E:Rath / 10.10.2018

Na ja! Da wird aber eine wilde Theorie vertreten. Der Herr hat offensichtlich noch nie etwas von Lohnnebenkosten gehört. Muss man ja auch nicht - wenn sie einem ohnehin unbekannt sind.

Ferdinand Klar / 10.10.2018

Endlich wird dieser Punkt mal thematisiert ! Ein Arbeitnehmer erwirtschaftet entweder alle durch den Arbeitsplatz entstehende Kosten oder er wird früher oder später entlassen. Desweiteren wünsche ich mir das endlich mal eine ehrliche Diskussion über die Entwicklung der Pensionen der Beamten in den Mittelpunkt rückt. Danke für Ihren Beitrag Herr Quencher.

Robert Korn / 10.10.2018

Wenn die Linken von “sozialer Gerechtigkeit” anheben, dann ist größte Vorsicht geboten. Übrigens war es ausgerechnet Karl Marx, der sich mit der seit jeher beliebten Parole von der “gerechten Verteilung” mit der ihm eigenen Polemik auseinandersetzte und sie als leere “Phrase” enttarnte. Man lese in der “Kritik des Gothaer Programms” von 1875 nach. Eine Fundgrube an scharfsinniger Auseinandersetzung mit allgemeiner sozialdemokratischer Phrasendrescherei, übrigens.

Stefanie Zeidler / 10.10.2018

Warum beim Arbeitgeberanteil aufhören? In die gleiche Kategorie fallen: bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, 13. Monatsgehalt etc. All diese vermeintlichen Wohltaten treiben die tatsächlichen Kosten je Arbeitsstunde hoch - auf fast das doppelte des ausgezahlten Nettolohns (beim Mindestlohn so um die 14-15€/h). Das ist der Betrag, den der Arbeitnehmer mit seiner Arbeitsleistung (mindestens) erwirtschaften muss, wenn ihn jemanden Einstellen soll.

Karl Schmidt / 10.10.2018

Die Rentenversicherung ist schon noch eine Versicherung, weil man durch die Beitragszahlung Ansprüche auf Leistungen nach SGB VI erhält (übrigens nicht nur in Form von Altersrenten). Ob die sich eines Tages dann realisieren lassen, will ich beim derzeitigen Zustand der Politik in Deutschland und seiner Medien, die alles andere als Kontrolleure sind, aber dahin gestellt lassen. Wirtschaftlich betrachtet sind Ihre Überlegungen im Übrigen aber natürlich zutreffend: Bei den Lohnkosten werden selbstverständlich auch die Arbeitgeberanteile mitkalkuliert. Sie spielen bei der Lohnhöhe also immer eine Rolle.

Mar Blenk / 10.10.2018

Lieber Herr Quencher, auch prima: ‘gefährdender Schutzsuchender’ oder war es’ schutzsuchender Gefährder’? und wenn man es ganz gruselig möchte: ‘Netzwerkdurchsetzungsgesetz’

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