Peter Grimm / 18.05.2017 / 18:35 / Foto: Ken Teegardin / 8 / Seite ausdrucken

Vor dem Gesetz waren alle Parteien gleich

Bis jetzt ist noch jede Partei vor dem Gesetz gleich. Wenn sie nicht verboten ist, kann sie von der staatlichen Parteienfinanzierung profitieren, sofern sie die nötigen formalen Voraussetzungen erfüllt. Das ist natürlich ärgerlich, weil der Steuerzahler auf diese Weise auch extremistische Parteien alimentiert, deren Mitglieder das System, von dem sie profitieren, nach ihrer Machtübernahme am liebsten abschaffen würden. Aber gerade diese Parteien sind ja gottlob von einer Machtübernahme sehr, sehr weit entfernt.

Man könnte den Extremisten den staatlichen Geldhahn auch nach derzeitigem Recht zudrehen, nur müssten dann alle anderen Parteien auch auf üppige Pfründe aus dem Steuertopf verzichten. So ist das nun mal, wenn gleiches Recht für alle gilt.

Doch das soll sich nun ändern. Am Freitag steht nicht nur das berüchtigte Netzwerkdurchsetzungsgesetz von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages, sondern auch ein bemerkenswerter Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (18/12357), der von CDU/CSU- und SPD-Fraktion gemeinsam eingebracht wurde. Danach sollen Parteien, die „zielgerichtet die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland bekämpfen und damit der Beseitigung der Ordnung Vorschub leisten wollen, von der sie profitieren“, keine staatlichen Förderungen mehr erhalten. Wer als derart verfassungsfeindlich gilt, dem würden die steuerlichen Privilegien für Parteien und die Zuwendungen aus der Parteienfinanzierung gestrichen. Über den Ausschluss von der staatlichen Fürsorge soll der Vorlage zufolge das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Geldhahn statt Verbot

Nun könnte man fragen, warum denn eine verfassungsfeindliche Partei nicht gleich verboten wird, wenn sich ohnehin das Verfassungsgericht damit beschäftigen muss? Die Antwort ist ganz einfach: Die Hürden für ein Finanzierungsverbot sind deutlich niedriger angesetzt, als sie es für ein Parteienverbot sind.

Es war auch das Bundesverfassungsgericht selbst, das die Initiatoren am Jahresanfang mit seinem Urteil im NPD-Verbotsprozess (Az. 2 BvB 1/13) auf die Idee gebracht hat. Das Gericht hatte zwar kein Parteiverbot ausgesprochen, allerdings auch ins Urteil geschrieben, „dass die Ziele der NPD und das Verhalten ihrer Anhänger gegen die Menschenwürde und den Kern des Demokratieprinzips verstoßen und dass sie Elemente der Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus aufweisen“. Zudem sei die Programmatik der NPD auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet. Es fehlten lediglich die „zur Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen eines Parteiverbots erforderlichen konkreten Anhaltspunkte von Gewicht, die einen Erfolg des gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gerichteten Handelns zumindest möglich erscheinen lassen“. Also blieb die Partei aufgrund ihres Misserfolgs legal. Dennoch – so schlussfolgerten die Initiatoren des Antrags – muss man eine solche Partei doch sanktionieren können, beispielsweise indem man ihr den Geldhahn zudreht.

Das ist natürlich effektiv. Eine Partei ohne Geld ist nahezu chancenlos. Und die etablierten Parteien müssen nicht die ganze staatliche Parteienfinanzierung zur Disposition stellen. Allein eine solche Debatte möchte jeder Funktionär vermeiden. Denn es stört manche Steuerzahler auch unabhängig von den Extremisten, dass sie Parteien mitfinanzieren müssen, die für sie unwählbar sind. Gerade wer als Demokrat einen zu großen Einfluss von Parteiapparaten beklagt, sich vielleicht ein Mehrheitswahlrecht wünscht, weil das demokratischer ist und sich weniger Funktionäre zwischen den Wählern und den Gewählten ansiedeln, könnte sich wünschen, dass die Parteien und ihre Stiftungen weniger opulent von der Allgemeinheit ausgestattet werden müssen.

Wie wäre es mit Gelassenheit?

Aber diese Diskussion muss ja nicht geführt werden. Das Verfassungsgericht wird stattdessen mit der zusätzlichen Aufgabe belastet, zu entscheiden, wer verfassungswidrig genug für die Mittelstreichung ist und wer nicht. Dabei wird es nicht bei einem Prozess pro Partei bleiben. Man wird es kaum einer betroffenen Partei verwehren können, sich nach Änderungen in Programm und Satzung für hinreichend geläutert zu erklären, um eine Aufhebung des Finanzbanns zu erwirken.

Vielleicht sollten die politischen Verantwortungsträger einfach gelassen bleiben und die ärgerlichen Beträge überweisen, solange verfassungsfeindliche Parteien zum Verbot zu klein und erfolglos sind. Wenn sie tatsächlich stärker werden sollten, kann man sie ordentlich verbieten lassen. Diese Haltung hat doch letztlich bisher gut funktioniert. Die NPD sitzt in keinem Landesparlament mehr. Täte sie es, wäre das Karlsruher Verbots-Verfahren möglicherweise anders ausgegangen. Und es soll doch bei dem neuen Gesetzesvorstoß um Parteien wie die NPD gehen, oder?

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C. J. Schwede / 19.05.2017

Es wäre schön, wenn Vereinen und Initiativen, die sich nicht zum Grundgesetz bekennen, die staatlichen Gelder gestrichen bzw. gar nicht erst genehmigt werden würden. Etliche scheinen jedoch ein bestimmtes Wählerklientel zu bedienen, weshalb die Regierungsparteien auf ein solches Verbot geflissentlich verzichten.

Hans Denker / 19.05.2017

Extremisten? Es fragt sich angesichts von NetzDG und “Säuberungen” bei der Bundeswehr, wer hierzulande eigentlich die “Extremisten” sind…

Gerrit Schwedler / 19.05.2017

Richtig mulmig muss einem werden, wenn man berücksichtigt, wie die Richterbänke des BVerfG besetzt werden. Die Senate sind sozusagen eine GroKo in Robe. Das ist kein großes Geheimnis. Bisher hat das BVerfG im Großen und Ganzen erfreulich parteineutral geurteilt, aber es geht hier um eine Änderung des Grundgesetzes. Es ist ebenso kein Geheimnis, welche Partei nach der NPD ins Visier geraten wird. Spoiler: Es sind nicht die SED-Nachfolger.

Volker Kleinophorst / 19.05.2017

Parteien, die „zielgerichtet die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland bekämpfen und damit der Beseitigung der Ordnung Vorschub leisten wollen, von der sie profitieren“, sollen keine staatlichen Förderungen mehr erhalten. Für mich trifft das auf die demokratischen Einheitsfront der Nationalstaatshasser und Kriminalitätsförderer so was von zu. Wollen die sich selber nix mehr zahlen?

Jens Kaup / 19.05.2017

“Und es soll doch bei dem neuen Gesetzesvorstoß um Parteien wie die NPD gehen, oder?” Natürlich nicht! Es lohnt sich doch kaum, für die NPD, eine Partei, die wunderbar als Popanz taugt, aber ansonsten nichts reißt,  extra ein Gesetz zu machen. Natürlich denken die da an eine andere Partei, die den Etablierten viel gefährlicher werden kann.

Lara Engelhardt / 19.05.2017

Dieses Gesetz ist wie die Änderung der Kriterien für den Alterspräsidenten im Bundestag ein Anti-AfD-Gesetz! Die Verhinderung der Finanzierung einer NPD ist nur ein willkommener Vorwand! Wetten, dass der AfD die Parteienfinanzierung sofort aberkannt wird, sobald dieses Gesetz durch ist? Auf das BVerfgg sollte niemand hoffen! Das BVerfgg ist schon längst zum Erfüllungsgehilfen der beiden größeren Parteien in unserem Land geworden. Ein Herr Vosskuhle, der qua Amt als Vorsitzender des Bverfgg besonderen Einfluss auf seine Richterkollegen nehmen kann, ist so wie er sich bisher in kritischen politischen Themen positioniert hat, ganz auf der Linie der Kanzlerin. Was soll man da also anderes erwarten als die willfährige Entscheidung pro Regierung? Insbesondere nach dem Grundsatz favor causae, nachdem “die Aufrechterhaltung des staatlichen Handelns IMMER Vorrang vor dessen Verwerfung hat!”. Quelle: Wolfgang Ernst, “Rechtserkenntnis durch Richtermehrheiten - »group choice« in europäischen Justiztraditionen”, Verlag Mohr-Siebeck 2016, S. 302

Marcel Seiler / 19.05.2017

“Und es soll doch bei dem neuen Gesetzesvorstoß um Parteien wie die NPD gehen, oder?” Nicht nur. So ein Gesetz wirkt wie Maas’ “Netzdurchsetzungsgesetz” (eigentlich: Zensurgesetz sozialer Netzwerke). Die AfD würde sich in vorauseilendem Gehorsam gezwungen sehen, Mitglieder mit Meinungen auszuschließen, die *vielleicht* vom Gericht als verfassungsfeindlich angesehen werden *könnten*.—Deutschland atmet den Geist der Illiberalität.

Fuchs Christian / 19.05.2017

Wenn wir noch einen Staat hätten indem Gesetze befolgt und durchgesetzt würden, käme dieses Gesetz gerade recht um eine SPD und MerkelCDU in ihre Schranken zu verweisen!

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