Das links-aktivistische Medienportal Correctiv hat vor dem Berliner Landgericht verloren: Die AfD-Politikerin Beatrix von Storch darf weiterhin behaupten, Correctiv verbreite Lügen.
Dies bereichtete Nius. Von Storchs Aussage ist als Meinungsäußerung zulässig. Correctiv hatte versucht, eine Aussage von Storchs während eines AfD-Landesparteitags in Berlin Jüterbog zu verbieten, in der sie von einer „dreckigen Correctiv-Lüge“ sprach. Diese Bemerkung bezog sich auf die Correctiv-Geschichte über das sogenannte Potsdamer Geheimtreffen, bei dem AfD-Mitglieder angeblich die Deportation deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund geplant hätten – eine Behauptung, die von mehreren Gerichten verboten wurde.
Beatrix von Storch dankte ihrem Anwalt dr. Christian Wirth auf Facebook. Sie kritisierte, dass Correctiv Steuergelder erhalte und sich keine Sorgen um juristische Kosten machen müsse. Anette Dowideit, stellvertretende Chefredakteurin von Correctiv, kündigte an, die Entscheidung anzufechten, löschte ihren Beitrag dazu allerdings wieder.