Peter Grimm / 18.06.2019 / 06:11 / Foto: Pixabay / 68 / Seite ausdrucken

Vom Klima-Schulstreik zur Klima-Schulpflicht

Erinnern Sie sich noch daran, dass die sogenannten „Fridays for Future“ mit freitäglichem Schulschwänzen begannen? Wenn Sie jetzt denken, das sei doch noch immer so, dann haben sie vielleicht ein paar Entwicklungen verpasst.

Lange sprachen ja die Veranstalter von „Schulstreik“ und „Protest“-Demonstrationen für mehr Klimaschutz. Es störte auch keinen derer, die diesen „Protest“ feierten, dass fast die gesamte Obrigkeit bis hin zu Kanzlerin und Präsident, von den Kirchenfürsten beider Konfessionen über die Lehrer bis zu den meisten Eltern dieses Treiben mit viel Beifall bedachten. Wollte sich jugendlicher Protest früherer Generationen noch von gouvernantenhaften Regeln und Verboten der Altvorderen befreien, so fordern diese Jugendlichen allwöchentlich sogar noch mehr vormundschaftliche Regeln im Namen der Klimarettung.

Die Politiker jubeln, denn keiner dieser jungen Menschen schreit auf, wenn ihre Freitagsprozessionen herangezogen werden, um im Namen der Jugend mittels einer CO2-Steuer das Leben an sich für abgabepflichtig zu erklären. Es gibt eine Kraft, die derzeit größer ist als alle Vernunft, Aufklärung und gesunder Menschenverstand: Der Glaube, das Klima ließe sich von seinen immerwährenden Veränderungen abbringen, wenn man es durch asketisches Leben in den bisherigen westlichen Industrieländern besänftigt.

Inzwischen kann sich ja schon kaum jemand an die Zeiten erinnern, als der Freitag ganz unbestritten ein ganz normaler Schultag war, an dem Schulpflicht herrschte. Gelegentlich gab es auch in den letzten Monaten einige Spielverderber, die daran erinnerten. Anton Hofreiter hatte schon vor einiger Zeit in einem unvergessenen Interview das Wichtigste dazu gesagt.

Zurückweichen der reaktionären Kräfte

Dennoch hatten reaktionäre Kräfte, wie die Bildungsministerin von Nordrhein-Westfalen, Yvonne Gebauer (FDP), die Schulen in ihrem Herrschaftsbereich zwischenzeitlich aufgefordert, die Schulpflicht auch am Freitag durchzusetzen. Mehrere Schreiben aus dem Ministerium sollen die Schulen zu hartem Vorgehen gegen demonstrierende Schüler aufgefordert haben. Solche Forderungen stießen – wen wundert’s – auf viel Protest, und die Ministerin musste zurückrudern. Jetzt spricht eigentlich niemand mehr vernehmlich davon, dass der freitäglichen Schulpflicht noch durchgängig Geltung verschafft werden solle.

Die Gesamtschule Gartenstadt ist jetzt aber noch einen großen Schritt weiter gegangen. Die Bildungsanstalt hat nämlich eine offizielle Zusammenarbeit mit den „Fridays for Future“-Organisatoren beschlossen. Damit sind die „Besuche der Demonstrationen mit kurzen Vorträgen kein „Schulschwänzen“ mehr. Sie ist die erste Schule in NRW, die eine solche Zusammenarbeit offiziell beschließt“, freut sich der Berichterstatter des WDR.

Die Gesamtschule Gartenstadt aus Dortmund berufe sich dabei auf das NRW-Schulgesetz, in dem Bildungskooperationen mit externen Partnern möglich sind, wenn sich die Schulkonferenz aus Eltern, Schülern und Lehrern mit Mehrheit dafür ausspreche. Und das hat sie an der Dortmunder Schule getan.

Nun ist die Teilnahme an der freitäglichen Klimarettungsprozession kein Schulschwänzen mehr, sondern Schulunterricht. Damit dürfte das Erscheinen bei „Fridays for Future“ der Schulpflicht unterliegen, und die könnte man ja nun wieder guten Gewissens durchsetzen. Wer anstelle zu demonstrieren lieber etwas lernen möchte, müsste dazu dann die Schule schwänzen. Aber wo könnte man etwas Wichtigeres lernen als bei der Versammlung von Gretas Jüngerinnen und Jüngern? Harry Jääskeläinen, der Elternvertreter der Gesamtschule Gartenstadt, der den Antrag eingebracht hat, freut sich im WDR, „dass praktisch alle Menschen außerhalb der Politik wissen, wie ernst die Lage ist. Das Wissen um die globalen Zusammenhänge ist wichtiger, als viele andere Themen, die aktuell im Unterricht viel Beachtung finden.“

Warum sollten die Schüler auch mit Wissen darüber verunsichert werden, wie sehr sich das Klima auch ganz ohne Zutun des Menschen verändert hat, schon zu Zeiten, als es den noch gar nicht gab. Auch schon eine oberflächliche Beschäftigung mit dem Holozän könnte die von Greta gewünschte Klimapanik unerwünscht relativieren.

Foto: Pixabay

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Leserpost

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Peter Wachter / 18.06.2019

@A. Kaltenhauser. Schule schließen ja, Arbeitsamt nein, denn bis dorthin gibt es doch das bedienungslose Grundeinkommen, welches übergangslos in die Mindestrente mündet! Wie finanzieren, kein Problem, Geld wird gedruckt und kommt aus dem Automat.

Thomas Taterka / 18.06.2019

Die Praxis der Klimarettung riecht immer aufdringlicher nach ” Geiselnahme “. Wie der Staatsfunk.

Andreas Bitz / 18.06.2019

Kein Einzelfall: Auch in Rheinland-Pfalz wird für einen Freitag “Demo” in den Schulplan eingetragen. Ob da Teilnahmepflicht besteht und Hüpfen, Parolen rufen etc. benotet werden? Nichtteilnahme ist Schulstreik. Die Schüler nervts, Aktivisten sind vornehmlich bestimmte Eltern und einige Lehrer.

Uwe Nolzen / 18.06.2019

Dass Schüler nunmehr verpflichtet werden sollen, an politischen Kundgebungen teilzunehmen, erinnert an schlimme Zeiten.

Dr. Schönfelder / 18.06.2019

Das kenne ich doch aus früheren Zeiten, so von Maidemo, Soliveranstaltungen usw.

Danny Spindler / 18.06.2019

Ich bin sogar samstags noch zur Schule gegangen… Naja, dann fällt halt auch der Freitag weg. Warum soll man eigentlich zur Schule gehen? Ein staatliches System erklärt wie gut der Staat ist. Juhuuu

Peter Schmidt / 18.06.2019

Mehr braucht man nicht zu wissen: IPCC:   In climate research and modelling we should recognize, that we are dealing with a coupled non-linear chaotic system, and therefore that the long-term prediction of future climate states is not possible.   Übersetzung:   In der Klimaforschung und -modellierung müssen wir erkennen, daß wir es mit einem gekoppelten nichtlinearen chaotischen System zu tun haben, und daß daher eine langfristige Vorhersage zukünftiger Klimazustände nicht möglich ist.   Übersetzung und Hervorhebung von Andreas Kreuzmann   Quelle: IPCC, Third Assessment Report, 2001, Section 14.2.2.2, S.774

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