Vom „Gendergaga“ zur gesetzlichen Lüge

Ein deutsches Gericht stellt aktuell das Aussprechen der Wahrheit – nämlich die Bezeichnung eines biologischen Mannes als Mann – unter Strafe. Wir reden hier nicht mehr über lustiges „Gendergaga“, sondern einen massiven Angriff auf Frauenrechte und Meinungsfreiheit, der uns alle betrifft.

Falls jemand immer noch nicht verstanden hat, warum man Transpolitik in dieser Form nicht nur kritisch sehen, sondern stoppen muss: Wir reden hier nicht mehr über lustiges „Gendergaga“, sondern einen massiven Angriff auf Frauenrechte und Meinungsfreiheit, der alle von uns betrifft:

„Mit Beschluss vom 17.03.2023 hat die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main der Rome Medien GmbH und ihrer Autorin Judith Sevinç Basad untersagt, die Journalistin Janka Kluge in einem veröffentlichten Beitrag als 'Mann' zu bezeichnen. Erstmalig verbietet damit ein Landgericht im Wege einer einstweiligen Verfügung das Misgendern einer trans Frau“, schreibt Dr. Jasper Prigge, der Rechtsanwalt Janka Kluges, auf seinem Blog.

Und fügt hinzu:

„Das von Ex-BILD-Chefredakteur Julian Reichelt geleitete Verlagsunternehmen hatte auf dem von ihr verantworteten Blog 'Pleiteticker.de' einen Beitrag veröffentlicht, in dem unsere Mandantin kritisiert wurde. In dem Beitrag wurde unsere Mandantin zunächst als 'Transfrau', im weiteren Verlauf 'biologischer Mann' und zum Ende hin nur noch als „Mann“ bezeichnet.“

Ein deutsches Gericht stellt aktuell das Aussprechen der Wahrheit unter Strafe. Es ist verboten, auf eine Tatsache hinzuweisen und wird mit sechsstelligem Bußgeld bei Wiederholung belegt. In dieser Logik, um ein Beispiel zu nennen, stellt es eine Straftat dar, darauf hinzuweisen, dass „Tessa“ Ganserer auf einem Frauenplatzticket der Grünen im Deutschen Bundestag sitzt, obwohl er ein Mann ist und Markus heißt. Das sind Fakten, die er selbst bestätigt, stand sein echter Name doch auch richtig und offiziell genau so auf dem Wahlzettel.

Wir werden uns dann alle vor Gericht wiederfinden

Das genau ist die böse Fratze der Transpolitik. Unsere Regierung will mit dem jetzt geplanten Selbstbestimmungsgesetz und dem dazugehörigen „Deadnaming“-Verbot (die Nennung des usrprünglichen Vornamens einer geschlechtsumgewandelten Person, Anm. d. Red.) genau das zum neuen Standard in Deutschland erheben.

Unser aller „Queer“-Beauftragter, den wir alle mit unseren Steuergeldern mitbezahlen, Sven Lehmann, will genau solche Gesetze einführen. Zuwiderhandlungen und abweichende Meinungen werden bereits als „Transphobie“ oder auch als „Antifeminismus“ bei den staatlich finanzierten Meldestellen in NRW und bei der Amadeu-Antonio-Stiftung ab sofort registriert.

Wir erfassen Nicht-Straftaten von Nicht-Tätern, um sie wegen Nicht-Verbrechen an den Pranger zu stellen. Das ist die Vorstufe.

Gibt es erst das Gesetz, seid ihr alle vor Gericht. Wir werden uns dann alle vor Gericht wiederfinden, wenn wir noch darauf hinweisen, dass das Frausein keine Frage von Imagination ist und eine Transfrau schlicht ein biologischer Mann ist. Lüge wird dann zum Gesetz und Wahrheit ein Verbrechen.

Und um alle, die jetzt auf Knopfdruck hyperventilieren und bereits dieses Posting melden, aufzuklären: Sehr wohl befürworte ich den Schutz von echten Transfrauen und einen respektvollen Umgang. Gleichzeitig ist die Frage der Fakten nicht verhandelbar, müssen wir die Rechte von Bio-Frauen in Schutzräumen, im Sport und in Umkleideräumen ohne Wenn und Aber genauso schützen, und Respekt ist übrigens auch keine Einbahnstraße.

Dieser Beitrag erschien zuerst auf Birgit Kelles Facebookseite.

 

Birgit Kelle, geb. 1975, arbeitet als freie Journalistin und Autorin, darunter für die Weltwoche und den Focus. Ihre Bücher „Dann mach doch die Bluse zu“, „Muttertier“, „GenderGaga“ und „Noch normal? Das lässt sich gendern!“ wurden zu Bestsellern.

Foto: Kerstin Pukall

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Leserpost

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Arnold Balzer / 24.03.2023

Dirk Jäckel sagt: “Offen gestanden verstehe ich das Problem nicht.” Richtig, Sie haben es tatsächlich nicht verstanden. Das Problem besteht darin, dass keine chirurgische Geschlechtsumwandlung mehr erforderlich ist, um als geborener Mann plötzlich eine (Quasi-)Frau zu sein! Man muss sich nur als Frau bezeichnen, um mit dem nackten Schniedel Frauensaunen zu betreten und im Zweifelsfall auch in den Frauenknast eingebuchtet zu werden. Es braucht keine Chirurgie und erst recht keine hormonellen Behandlungen vor dem Erwachsenwerden. Es reicht, wenn ich mich morgen als Frau deklariere und dies auf dem Standesamt erkläre. Körperliche Veränderungen nicht erforderlich - es bleibt nur der juristische Kram. Und ein Jahr später geht’s wieder zurück, wenn ich will! Körperlich ist alles Erforderliche noch da!

H.Nietzsche / 24.03.2023

Sicherlich ein Richter der jüngeren Generation. Dann wartet mal ab, wenn die Nachkommenschaft Recht sprechen wird, einschlägig manipuliert seit der Krabbelgruppe. Zum Fürchten.

Steffi Limburg / 24.03.2023

Wir sind schon lange auf dem Weg in den Faschismus 3.0. 1.0 waren die Nazis, 2.0 dann die Kommunisten der DDR und 3.0 wurde mit Merkel eingeleitet. Vollstrecker sind jetzt die Grünen. Anscheinend wird der Irrsinn nur in Ostdeutschland erkannt.

Tommy Schuster / 24.03.2023

In Zukunft werde ich mich von ,,Transpersonen” fernhalten. Die Wahrscheinlichkeit einer Strafverfolgung ist mir zu groß

Thomas Schmied / 24.03.2023

Irrsinn wird zum Gesetz. Das ist kein Staat für die Bürger mehr, ein solcher Staat dient der Erziehung der Bürger im Sinne einer kleinen, grotesken, jedoch übermächtig gewordenen Clique.

Sam Lowry / 24.03.2023

Biete Taucherbrille (m/w/d)... von “Divers only”

Arnold Balzer / 24.03.2023

Es gab doch schon den Fall, dass einem Mann unter Androhung einer empfindlichen Geldstrafe verboten wurde, seinen Nachbarn, wie seit längerem unter den Bekannten üblich, mit “Rüdiger” anzusprechen, weil dieser nach “Geschlechtsumwandlung” nun eine Frau ist. —-  Frage an Juristen unter uns bezügl. „Deadnaming“-Verbot: Gilt nach einer “Geschlechtsumwandlung” und nach dem Eintrag des neuen Namens und “Geschlechts” in alle offiziellen Dokumente das NUR auf privater Ebene oder auch offiziell, also dürfen Behörden und Justiz von dem alten Zustand nichts mehr wissen? Ist der “Urzustand” einer Person komplett und dauerhaft gelöscht? Ich stelle mir das lustig vor: Nach einer Straftat kann ein Schwerverbrecher, solange noch nicht ermittelt, flugs seinen Namen ändern und ist unter seinem Geburtsnamen nicht mehr auffindbar!?!

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