Richard Wagner / 30.06.2011 / 07:09 / 0 / Seite ausdrucken

Vom armen Rechtsstaat und seiner ach so fragilen Konstitution

Die Politik streitet wieder einmal wegen der Gauck-Behörde. Das Auslaufen der Stasi-Unterlagen-Gesetz-Regelung zur Akteneinsicht am Jahresende 2011 macht es notwendig, eine Novellierung durchzuführen. Dass die Einsichtsmöglichkeit für die Betroffenen, für Wissenschaftler und Journalisten, weiter bestehen soll, darüber sind sich glücklicherweise alle Beteiligten zumindest verbal einig. Nicht fortgeführt werden soll nach den Vorstellungen der Opposition die Regelüberprüfung auf eine eventuelle Stasi-Mitgliedschaft für Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst, und sei es auch nur in sicherheitsrelevanten Bereichen.

Über die Gauck-Behörde gibt es zahlreiche Missverständnisse. Eines davon besteht darin, dass die Westdeutschen, und vor allem die West- Eliten, meinen, diese Behörde sei eine „innere“ Angelegenheit der Ostdeutschen. Diese wiederum denken, es handele sich um ein Instrument der Westdeutschen, um sie, die Ostdeutschen, ein weiteres Mal an die Kandare zu nehmen.

In Wirklichkeit ist die Behörde mindestens so gesamtdeutsch wie der Soli-Beitrag, den, entgegen der Vorstellung zahlreicher Westdeutscher, auch die Ostdeutschen zahlen. Folgenreich bleibt, dass die Gauckbehörde längst zu einem Objekt der politischen Auseinandersetzungen und mehr noch der ideologischen Scharmützel zwischen den einzelnen politischen Interessengruppen geworden ist, zu einem Thema der politischen Klasse.

Zwecks Einigung im Hinblick auf die weitere gesetzliche Regelung der Problematik tagte zuletzt der Kulturausschuss des Bundestages. Erstaunlicherweise ist die Gauck-Behörde seit 2005 dem Staatsminister für Kultur zugeordnet, dessen politische Kompetenzen frappierend begrenzt sind.

Was die Aufarbeitung der Stasi- Tätigkeit, ihrer Taten und Untaten, mit Kultur zu tun haben soll, ist eine offene Frage. Aber vielleicht wurde die Zuordnung von vorneherein so gewählt, um im Falle eines relevanten Aufarbeitungsergebnisses nicht automatisch an rechtliche Schritte gebunden zu sein.   

Im Moment herrscht wieder einmal die bereits sprichwörtliche Pattsituation unseres politischen Korporatismus. Die Regierungsparteien sind für die Fortsetzung der bisherigen Regelung, sie haben sogar die Absicht, die Personengruppe der zu Überprüfenden auszuweiten. Dieser Position schließen sich alle befragten Experten aus dem umfeld der Bürgerrechtler an: Hubertus Knabe, Ulrike Poppe, Siegfried Reiprich. SPD und Grüne dagegen halten die Regel- Überprüfung 20 Jahre danach nicht mehr für sinnvoll, und die Linkspartei ist als ausgewiesene DDR-Partei ohnehin dagegen.

Einer der zur Debatte geladenen Experten, ein Anwalt für Verwaltungsrecht aus Freiburg, entdeckte sogar, dass die angestrebten Regelungen nicht verfassungskonform seien. Das wiederum überrascht uns nicht, in der Bundesrepublik misst man sich gern an der Verfassung. Jeder Käse, der verhandelt wird, hat dem Amtsschimmel zu genügen. Es ist, als fürchte man, versehentlich ein neues Ermächtigungsgesetz auf den Weg zu bringen. Das kommt davon, wenn man zu viel aus der Weimarer Republik gelernt hat.

Im Grunde gibt es den aktuellen Streit schon seit Monaten, genau genommen hat alles mit der Einsetzung des neuen Leiters der Behörde, Roland Jahn, begonnen. Jahn stammt aus der DDR, er war einer der führenden Oppositionellen in den Friedensgruppen von Jena und ist in den achtziger Jahren in die Bundesrepublik abgeschoben worden. Er kündigte nach seiner Amtsübernahme im Frühjahr an, dass er die 47 ehemaligen Stasimitarbeiter, die heute noch in der Gauckbehörde tätig sind, in andere Behörden versetzen möchte.

Ja, Sie haben richtig gelesen! Es handelt sich um ehemalige Mitarbeiter der Stasi, die in der Gauck-Behörde arbeiten, wo die Machenschaften der Stasi aufgedeckt werden sollen. Das Problem ist nicht nur nicht unbekannt, man weiß, zumindest unter Betroffenen, Experten und Behörden seit eh und je davon.

Es gab seinerzeit schon einen Riesenkrach deswegen mit dem verstorbenen Bürgerrechtler und Schriftsteller Jürgen Fuchs, der sich in der Sache ähnlich wie Jahn geäußert hatte, nicht zuletzt in seinem Romansteinbruch „Magdalena“, der den Zustand der Gauckbehörde als Institution mit Sachzwängen beschreibt. Fuchs sah die Behörde in der Hand von machtverträumten Bürgerrechtlern im Seidenhemd, Grüßgott-Historikern aus dem Westen und ehemaligen Karteileichen des Ministeriums für Staatssicherheit.

Die 47 Ex-Stasi-Mitarbeiter werden gewöhnlich als bedeutungslos abgetan. So heißt es auch jetzt wieder, sie gehörten in der Mehrzahl „bloß“ der Sicherungsgruppe der Behörde an, und seien bestenfalls Pförtner. Einige von ihnen allerdings gelten als Archivare. Sie waren auch zu Stasizeiten im Archiv tätig und sind also, symbolisch betrachtet, mit den gleichen Aufgaben betraut wie vorher, nur dass sie seit 20 Jahren die Unterlagen den Opfern aushändigen und nicht den Tätern. So heißt es.

Der erste Leiter der Behörde, der etwas zu pastorenhafte Pastor Gauck hatte ihre Anwesenheit und das Bleiberecht damit begründet, dass man Leute brauchte, die sich in den Akten und Archiv-Modalitäten auskannten, um das Ganze auch ordnungsgemäß verwalten zu können. Mag sein, aber man hätte in kürzester Zeit auch eigene Leute einarbeiten können, und die Archivare des Dämonenbaukastens Stasi entlassen statt entlasten.

Jahn spricht von der Glaubwürdigkeit der Behörde, vom Respekt den Opfern gegenüber. Das ist nicht nur verständlich, es sollte auch nachvollziehbar sein. Trotzdem wird man ihm sagen, der Rechtsstaat gehe vor. Das ist nämlich die zweite Heilige Kuh der kritischen Öffentlichkeit der Bundesrepublik. Gleich nach dem Grundgesetz und seinen Hütern in Karlsruhe kommt der Rechtsstaat, der angeblich unter allen Umständen verteidigt werden müsse. Interessant ist, dass der Rechtsstaat offenbar gegen die Wahrheit verteidigt werden muss. Was aber, außer der Wahrheit, sollte zum Ausgangspunkt der Rechtsprechung genommen werden? Die Beweislage? Der Gesetzeskommentar? Oder will man bloß sagen, das Verwaltungsrecht habe Priorität?

Darüber hinaus stellt sich die Frage, wieso es, wie jetzt wieder behauptet wurde, keinen gesellschaftlichen Bedarf mehr geben sollte, was die Problematik der Aufarbeitung des Kommunismus und seiner Verbrechen angeht. Wie viel, aber auch wie wenig in dieser Sache bisher getan wurde, zeigt sich nicht nur an dem nostalgiekranken Blick auf die verschwundene Diktatur, auch etliche Vorkommnisse wie die Zufallsauffindung der Akten über den Polizisten Kurras werfen ihr Schlaglicht auf das Problem.

Karl-Heinz Kurras gehörte einer Sondereinheit der Westberliner Polizei an und hat 1967 bei einer Großdemo den Studenten Ohnesorg erschossen. Kurras galt den kritischen Geistern und Kritikern der Bundesrepublik als ein Symbol für den Repressionscharakter des von ihnen so genannten Adenauer- Staates.

Aus den Akten, die so spät aufgefunden wurden, geht allerdings auch hervor, dass der Betreffende, nämlich Kurras, mit der Stasi zu tun hatte. Der Fund ist eigentlich sensationell, hat aber bisher noch zu keinen nachhaltigen Änderungen in der 68er Geschichtsschreibung geführt.

Soll es mit der Aufarbeitung des Kommunismus so gehen, wie seinerzeit mit der Vergangenheitsbewältigung? Gerade die kritischen Intellektuellen, Politiker und Medien-Meinungsmacher, die die Verschleppung der Aufarbeitung der Nazizeit stets verurteilten, und diese Art Verurteilung zur eigenen Image-Hochrüstung zu nutzen wussten, sind seit dem Ende der DDR immer wieder zur Stelle, wenn es um die Verharmlosung des kommunistischen Staatsterrors geht. Auch darüber ist noch zu reden. Wir melden hiermit den gesellschaftlichen Bedarf vorsichtshalber schon mal an.

(Der Artikel ist in einer Print-Fassung in Die Tagespost, Würzburg, erschienen, http://www.die-tagespost.de)

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