Am Sonntag fand auf dem Pariser Platz in Berlin eine Demonstration gegen sexuelle Gewalt statt. Um die 7.000 Frauen hatten sich laut Polizei versammelt, darunter Politikerinnen wie Saskia Esken und Ricarda Lang sowie Luisa Neubauer, die ein neues Thema für sich entdeckt hat. Dazu jede Menge B-Prominenz aus Schauspiel, Literatur und Politik. Endlich, möchte man meinen.
Kurz zuvor war unter ferner liefen die Gruppenvergewaltigung eines Kindes gemeldet worden. Fünf Tage davor wurde bekannt, dass eine 17-Jährige von zwei Tätern in eine Toilette gedrängt und vergewaltigt wurde. Vor zwei Wochen erschütterte Berlin die Nachricht, dass in einem Jugendzentrum ein Mädchen vergewaltigt und anschließend von mehr als einem Dutzend Männern verhöhnt und belästigt wurde. Die verantwortlichen Betreuer versuchten, den Fall vor der Öffentlichkeit zu verheimlichen, um die Identität der muslimischen Täter zu schützen. Abgesehen von diesen Fällen sagt die Statistik, dass die realen Vergewaltigungen seit 2015 durch die Decke gegangen sind.
Aber nicht diese realen Verbrechen trieben die Damen auf die Straße, sondern die „virtuelle Vergewaltigung“ einer Schauspielerin, die ihren Ex-Mann in Spanien 2026 angezeigt hatte. Den Begriff „virtuelle Vergewaltigung“ kannte ich vorher noch nicht. Die Klägerin soll mit dem angeblich 2024 geständigen Täter 2025 noch für einen Werbevertrag buchstäblich „ins Bett gestiegen“ sein. Diese bizarre Geschichte reicht aus, um die feministischen Gemüter in Wallung zu bringen. Der Ex-Mann äußerte sich bislang nicht öffentlich zu den Taten, aber die Unschuldsvermutung gilt nicht mehr. Wie bei der Hexenjagd ist, wer angezeigt wird, schuldig.
Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr
In ihren Reden, in denen das reale Vergewaltigungsproblem in Deutschland nicht vorkommt, betonen die Prominenten die Gefahr, die von weißen Männern ausgeht. Jede erzählt, dass sie im Internet schon beschimpft wurde. Aufgetreten sind Leute, die es schweigend hingenommen haben, als eine AfD-Politikerin als „Nazi-Schlampe“ im öffentlich-rechtlichen Fernsehen bezeichnet wurde. Ich wurde Anfang der 2020er Jahre von einer Kölner Staatsanwältin zu 500 Euro Strafe verurteilt, weil ich einem Antifa-Jüngling, der mich öffentlich als „Nazi-Schlampe“ tituliert hatte, eine Ohrfeige verpasste. Eine alte Richterin, der ich das erzählt hatte, wollte das nicht glauben. Nach geltendem Strafgesetzbuch war ich aufgrund dieser Beleidigung zu dieser Ohrfeige berechtigt. Die Staatsanwältin ließ also Haltung vor Recht ergehen.
Die frisch erfundene „virtuelle Gewalt“, für die es im Strafgesetzbuch keine Paragrafen gibt, ist nun ein Problem, das in Deutschland mit aller Härte bekämpft werden soll. Die Politik nimmt die Anregung dankbar auf, denn seit Monaten trommelt sie für Klarnamenpflicht und lückenlose Überwachung im Internet. Die Justizministerin will schnellstmöglich ein entsprechendes Gesetz im Bundestag einbringen. Da solche Gesetzesformulierungen längerfristig vorbereitet werden, fragt sich, ob es sich um eine Kampagne handelt, die bei der Durchsetzung politischer Ziele, für die es keine Mehrheiten gibt, helfen soll.
Außerdem verdeckt der Lärm um „virtuelle Gewalt“ das Problem der realen Vergewaltigungen durch Täter, die uns durch die seit 2015 stattfindende unkontrollierte Einwanderung „geschenkt wurden“ (Katrin Göring-Eckardt). Der öffentlich Angeklagte, den ich nicht unbedingt kennenlernen wollte, ist erledigt, selbst wenn sich seine Unschuld erweisen sollte. Selbst sein „bester, engster“ Schriftstellerfreund hat sich an die Kampagne angeschleimt und sich öffentlich empört. Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr. Der bleibende Schaden ist eine weitere Demontage der Rechtsstaatsprinzipien und die zunehmende Vergiftung der Atmosphäre in unserem Land durch die moralisierende Empörungsindustrie.
Dieser Beitrag erschien zuerst auf Vera Lengsfelds Blog.

Würde man für jede echte Vergewaltigung auf die Straße gehen müssen, wäre man ja täglich unterwegs oder könnte gleich auf der Straße zelten. Dieser Hype war geplant und wird jetzt künstlich am Leben gehalten. Warum? Weil man dran verdient… just follow the money…
Selbstverständlich sind weder „virtuelle“ Vergewaltigungen noch reale Vergewaltigungen nur dann strafbar, wenn die Opfer Frauen sind. Auch die Vergewaltigung eines Mannes, die jetzt sicher Hohngelächter bei einigen Lesern auslösen wird, ist durch die gleichen Gesetze verboten, insbesondere, wenn es sich nicht um einen volljährigen Mann handelt, sondern um ein Kind.
Ebenso ist das Verbot der Herstellung und Verbreitung pornografischer „Werke“ ohne Zustimmung der Dargestellten oder der Personen, deren Identität durch Fälschung glaubhaft gemacht werden soll, verboten. Es gibt da auch keine Kunstfreiheit. Und das gilt unabhängig davon, ob die Fälschung mit KI oder mit einem anderen Mittel gemacht wird, sowie unabhängig davon, ob das dadurch beschädigte RECHTSGUT mit einem Mann, einer Frau oder einem Kind verbunden ist.
Im Fall Fernandez/Ulmen ist es soweit eindeutig: Obwohl man vom Hersteller einer KI, mit der Bilder bearbeitet werden, verlangen kann, dass diese KI erkennen kann, ob es bei dem Bild um sexualisierte Darstellungen geht, IST DAS EINE WEITERE FRAGE. Und ob die Anwendung eines Programmes schon immer mit dem unintelligenten Schlagwort „Internet“ zusammen hängt, kann man bezweifeln. DERJENIGE, der ein Bild mit irgendeinem Werkzeug, oder auch ohne jedes Werkzeug bearbeitet und dadurch RECHTE Anderer verletzt, indem er/sie dieses bearbeitete Bild in Verbreitung bringt, IST VERANTWORTLICH! Das ist keine Frage des Geschlechts und keine Frage des Werkzeuges.
Ich würde sogar soweit gehen: Wenn Frau Fernandez, angenommen(!), ein nicht-bildliches Dokument (Schriftstück) herstellen würde, das nicht auf wahren Tatsachen beruht, dieses VERBREITEN würde, in Kopie oder Original, UM DAMIT durch TÄUSCHUNG den Eindruck/Verdacht zu erzeugen „was für ein perverses Sch… der ist“, wäre das ein pornografisches Werk, das sich dann um einen vermutlichen Mann handelt und DESSEN PERSÖNLICHKEITSRECHTE beschädigt. Leider ist das den vielen Demonstrant:Innen nicht bewusst!
Virtuelle „Vergewaltigung im Netz“ geht vor brutale Gruppenvergewaltigung. Umkehr der Werte…
Mit derlei Aktionen lässt sich die Klarnamenverordnung einfach umsetzen. Klarnamen bei realen Vergewaltigungen sind schwierig. Hier heißt es dann Einmann oder mutmaßlicher Täter und er trägt einen Balken oder Aktendeckel vor dem Gesicht.
Ich finde schon, dass es untern Männern auch mal einer klaren Ansage bedarf, wenn jemand mutmaßlich Grenzverletzungen begangen hat. Ob man das in einem Fall, wo noch keine Anklage erhoben wurde, weil noch Vorermittlungen laufen, das derart öffentlich machen muss, sei dahingestellt. Hier wäre vielleicht erst mal ein Gespräch unter vier Augen angesagt. Ich würde das Problem „Deep Fakes“ und die Notwendigkeit einer adäquaten Strafverfolgung jetzt auch nicht komplett herunterspielen, da solche Taten ja zweifellos existieren und vermutlich sehr belastend für die Betroffenen sind. Leider erweckt nur das Ganze im Moment den Eindruck einer vorgeplanten Kampagne und wirft deshalb einige Fragen auf.
Da zeigt sich wieder die Heuchelei, die das gesellschaftliche Klima in diesem Land immer unerträglicher macht. Ich kenne die Personen, um die es geht, überhaupt nicht, da ich kaum Fernsehen gucke. Man könnte sie vielleicht als B- oder C-Promis einstufen, ist mir auch egal. Aber Frau Lengsfeld hat vollkommen recht, dass reale Gewalt und reale Vergewaltigungen insbesondere durch Migranten tabuisiert werden, während eingeborene weiße Männer offenbar ein sehr beliebtes Hassobjekt sind, zumal wenn sie über eine gewisse Prominenz verfügen. Da läuft einiges sehr schief im Land.
Dieser Ulmen-Fernandes-Fall kam mir sogar als Frau von Anfang an „spanisch“ vor. Da noch keinerlei Gerichtsurteile vorliegen, sollte die sonst immer beschworene Unschuldsvermutung gelten, statt diese-Ehekastrophe hysterisch und weltweit für politische Entscheidungen auszunutzen und zu bedienen. Wer weiß, aufgrund welcher demütigenden Ehe-Situation sich diese Fernandes nun der längst bekannten vernichtenden Mittel bedient? Logisch auch, daß es weltweit die immer gleichen Frauentypen/Vereine/NGO´s sind, welche jetzt sehr geschickt mobilisieren. Und Frau Lengsfeld hat recht, denn die wesentlich entsetzlicheren Straftaten gegen Kinder und Frauen erfahren leider kaum noch die ihnen gebührende Aufmerksamkeit, geschweige denn organisierte Empörungsdemonstrationen.