Am Sonntag fand auf dem Pariser Platz in Berlin eine Demonstration gegen sexuelle Gewalt statt. Um die 7.000 Frauen hatten sich laut Polizei versammelt, darunter Politikerinnen wie Saskia Esken und Ricarda Lang sowie Luisa Neubauer, die ein neues Thema für sich entdeckt hat. Dazu jede Menge B-Prominenz aus Schauspiel, Literatur und Politik. Endlich, möchte man meinen.
Kurz zuvor war unter ferner liefen die Gruppenvergewaltigung eines Kindes gemeldet worden. Fünf Tage davor wurde bekannt, dass eine 17-Jährige von zwei Tätern in eine Toilette gedrängt und vergewaltigt wurde. Vor zwei Wochen erschütterte Berlin die Nachricht, dass in einem Jugendzentrum ein Mädchen vergewaltigt und anschließend von mehr als einem Dutzend Männern verhöhnt und belästigt wurde. Die verantwortlichen Betreuer versuchten, den Fall vor der Öffentlichkeit zu verheimlichen, um die Identität der muslimischen Täter zu schützen. Abgesehen von diesen Fällen sagt die Statistik, dass die realen Vergewaltigungen seit 2015 durch die Decke gegangen sind.
Aber nicht diese realen Verbrechen trieben die Damen auf die Straße, sondern die „virtuelle Vergewaltigung“ einer Schauspielerin, die ihren Ex-Mann in Spanien 2026 angezeigt hatte. Den Begriff „virtuelle Vergewaltigung“ kannte ich vorher noch nicht. Die Klägerin soll mit dem angeblich 2024 geständigen Täter 2025 noch für einen Werbevertrag buchstäblich „ins Bett gestiegen“ sein. Diese bizarre Geschichte reicht aus, um die feministischen Gemüter in Wallung zu bringen. Der Ex-Mann äußerte sich bislang nicht öffentlich zu den Taten, aber die Unschuldsvermutung gilt nicht mehr. Wie bei der Hexenjagd ist, wer angezeigt wird, schuldig.
Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr
In ihren Reden, in denen das reale Vergewaltigungsproblem in Deutschland nicht vorkommt, betonen die Prominenten die Gefahr, die von weißen Männern ausgeht. Jede erzählt, dass sie im Internet schon beschimpft wurde. Aufgetreten sind Leute, die es schweigend hingenommen haben, als eine AfD-Politikerin als „Nazi-Schlampe“ im öffentlich-rechtlichen Fernsehen bezeichnet wurde. Ich wurde Anfang der 2020er Jahre von einer Kölner Staatsanwältin zu 500 Euro Strafe verurteilt, weil ich einem Antifa-Jüngling, der mich öffentlich als „Nazi-Schlampe“ tituliert hatte, eine Ohrfeige verpasste. Eine alte Richterin, der ich das erzählt hatte, wollte das nicht glauben. Nach geltendem Strafgesetzbuch war ich aufgrund dieser Beleidigung zu dieser Ohrfeige berechtigt. Die Staatsanwältin ließ also Haltung vor Recht ergehen.
Die frisch erfundene „virtuelle Gewalt“, für die es im Strafgesetzbuch keine Paragrafen gibt, ist nun ein Problem, das in Deutschland mit aller Härte bekämpft werden soll. Die Politik nimmt die Anregung dankbar auf, denn seit Monaten trommelt sie für Klarnamenpflicht und lückenlose Überwachung im Internet. Die Justizministerin will schnellstmöglich ein entsprechendes Gesetz im Bundestag einbringen. Da solche Gesetzesformulierungen längerfristig vorbereitet werden, fragt sich, ob es sich um eine Kampagne handelt, die bei der Durchsetzung politischer Ziele, für die es keine Mehrheiten gibt, helfen soll.
Außerdem verdeckt der Lärm um „virtuelle Gewalt“ das Problem der realen Vergewaltigungen durch Täter, die uns durch die seit 2015 stattfindende unkontrollierte Einwanderung „geschenkt wurden“ (Katrin Göring-Eckardt). Der öffentlich Angeklagte, den ich nicht unbedingt kennenlernen wollte, ist erledigt, selbst wenn sich seine Unschuld erweisen sollte. Selbst sein „bester, engster“ Schriftstellerfreund hat sich an die Kampagne angeschleimt und sich öffentlich empört. Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr. Der bleibende Schaden ist eine weitere Demontage der Rechtsstaatsprinzipien und die zunehmende Vergiftung der Atmosphäre in unserem Land durch die moralisierende Empörungsindustrie.
Dieser Beitrag erschien zuerst auf Vera Lengsfelds Blog.

Ich muss gestehen, den Namen des „Täters“ habe ich schon mal irgendwo gelesen oder gehört; das „Opfer“ ist mir gänzlich unbekannt. Ich kann also auch nicht „von einem ehemals guten Freund!“ Abstand nehmen – in vorauseilendem Gehorsam oder aus Angst. in etwas hereingezogen zu werden, das sich als einen „Epstein“-Skandal im Bonsai-Format herausstellen könnte. Ansonsten erinnert mich die Geschichte an die „Me-too“-Bewegung in den USA, wo den „Opfern“ nach 30 Jahren einfiel, dass sie mal mit einem einflussreichen Typ auf der „Couch“ gelegen haben, dann Jahrzehnte später „Vergewaltigung“ rufen und Millionen Schmerzensgeld kassieren, zumeist, wenn die Karriere am Ende ist. Nur, dass im jetzigen „Fall“ und hier die Zeitspanne erheblich kürzer ist. Und die 7.000 prominenten Damen? Kann man von den Saskias, Ricardas oder Luisas dieser Welt so viel Verstand voraussetzen, dass sie diese „virtuelle“ Vergewaltigung von einer realen unterscheiden können? Eigentlich JA. Wenn aber die Sucht nach Fernsehkameras und Öffentlichkeit stärker ist, NEIN!
Ein bisschen wie in der Netzwerktechnik, einigen sehen nur die Ebene des offensichtlich sehbaren, das Kabel. Die etwas weiter „Sehenden“ dann die Signale auf dem Kabel. Die noch weiter Interessierten wissen von Protokollen. Dann kommen noch Verschlüsselung, dann die Anwendung.(Profis mögen mir die Vereinfachung verzeihen). Wer nur die erste Ebene sieht oder sehen kann/will sieht eben ein Kabel und ist damit zufrieden. Was sich auf den anderen Ebenen abspielt bleibt ihm verborgen. Und jetzt kommt für mich die umgekehrte Analogie: Der Computer ist dem menschlichen Gehirn/Körper nachempfunden. Genauso die Netzwerkebenen. Mache kommen über die unterste Ebene nie hinaus. Wer weiß, daß es viele Geheimnisse auf den anderen Ebenen gibt und diese schlau einzusetzen weiß, ist der King und kann leicht, Nachfragende oder Nachdenkende als Schwurbler/Laien verunglimpfen. Jetzt kommen solche Vorfälle wie der aktuelle Mißbrauchsfall heraus. Was ist auf den anderen Ebenen schon alles gelaufen, bis wir davon Wind bekommen, quasi das Kabel heiß wird. Es ist überlastet, das System macht einen Bluescreen. Alle Informationen, die uns eine Analyse erlauben sind uns unbekannt. Und analog spielen Profis auf der menschlichen Netzwerkklaviatur, ohne daß die meißten das einordnen können. Mit viel Lärm und medialer Peitsche wird Stimmung gemacht, bevor irgendjemand auch nur ein Detail der Hintergründe sauber zuordnen kann. Was wirklich passiert ist, hat zwar reale Auswirkungen ist aber auf virtuellen Ebenen abgelaufen. Das Jonglieren, mit nicht sofort einsehbaren Informationen, ist die Quelle der Macht.
Die Kölner Staatsanwältin verdiente eine Ohrfeige.
Was auffällt bzw. gar nicht mehr auffällt :
Diese Frauengesichter-egal ob bei den orchestrierten Demos,den Kameraschwenks
ins Publikum
bei Talkshows,der Martenstein-Rede im Thalia-Theater oder auch Robert Willackers
leider vergessene genialen Ansprache bei den Wiener Festwochen 2024 …
Also ausnahmslos alle diese Gesichter haben einen abstoßenden Effekt
auf normale Menschen.Kein Sympathieempfinden findet statt,einfach nur die leeren
ausdruckslosen Fratzen-mir als Christ sollten sie eigentlich leid tun?
Gewalt im Sinne des Strafgesetzbuchs (StGB) meint, dass der Täter durch körperliche Kraftentfaltung o. körperliche Tätigkeit Zwang ausübt, indem er unmittelbar o. mittelbar auf den Körper eines anderen einwirkt, um geleisteten o. erwarteten Widerstand zu überwinden.
„Virtuelle Gewalt“ hingegen ist ein politischer Kampfbegriff. Wie viele andere Begriffe, bspw. „Demokratie“, wird auch „Gewalt“ von politischen Aktivisten und Exkre… äh, sorry, vertippt, … Extremisten inhaltlich entkernt u. ideologisch neu gefüllt. Es gilt das gefühlte Recht. Die eigene Moral steht eh darüber.
Es ist ja nicht so, dass es für das behauptete/vorgeworfene, bislang aber nicht durch ein Ermittlungsverfahren bestätigte Verhalten keine anderen zutreffenden Bezeichnungen oder (Straf-)Normen gäbe. Das würde aber erfordern, dass man sich intensiver damit auseinandersetzt.
Notorische Berufsaktivisten, Betroffenheitsdarsteller und grindig-opportunistische Politiker (Ich meine freilich niemanden bestimmten, Sie vielleicht?) haben es aber regelmäßig nicht so mit Kompetenz und Substanz. Man surft lieber die Aufmerksamkeitswelle.
Im Übrigen schlage ich in diesem Fall von „virtueller Vergewaltigung“ vor, diesen „virtuell“ anzuklagen u. den Täter in einer „virtuellen Verhandlung“ zu einer „virtuellen Strafe“ zu verurteilen. Wer weiss, ob das mutmaßli. „virtuelle Opfer“ den Unterschied überhaupt erfasst. Es mag aber die mit „der Rolle ihres Lebens“ erstrebte u. erlangte mediale Aufmerksamkeit genießt. Hauptsache, wir werden mit dem Rosenkrieg diese subalternen Prominenz nicht länger penetriert.
Und die verehrte Justizministerin kann ihren Aktionismus kanalisieren u. ein(e) „virtuelle(s) StGB/StPO“ entwerfen, auf dass die wichtigen/realen Gesetze v. ihrem angestrengten Bemühen verschont bleiben.
Es wäre wirklich „unverzeihlich“, wenn die Öffentlichkeit es zuließe, dass sinistre Akteure dieses schäbige Schauspiel für den Abbau von Freiheit u. einen weiteren Angriff auf die Meinungsfreiheit nutzen!
Diesen Vergleich von virtueller und realer Gewalt halte ich für höchst fragwürdig. Natürlich kann eine virtuelle Bedrohung, wie spontane morgendliche Hausdurchsuchung wegen nicht realer Verunglimpfung von Majestäten, Aussperrung von Querulanten vom realen Leben, wie durch Debanking und Shadowban, Hass- und Hetze durch staatlich gemästete Portale /NGOs gegen Unschuldige usw. die virtuelle, also psychische oder seelische Befindlichkeit beeinträchtigen und ist somit bald gleichzustellen mit realer Gewalt. Aber voraus gegangen ist doch eine nicht rechtlich legitimierte Androhung von juristischen Maßnahmen, süffisant „unter der Strafbarkeitsgrenze“ heißt, aber weit in die Bereiche eingreift, die juristisch nicht strafbar sind. Das ist eindeutig nicht die Aufgabe des Staates, schon gar nicht in einer laut deklamierten Demokratie. Sondern Methoden, die eher an totalitäre Regimes erinnert. Und dann kommt wieder das bekannte und gern mißbrauchte Relativierungssyndrom zum Tragen: Alles wird nivelliert und eingenordet, weil es nicht in das Narrativ passt bzw. dringend die Realität verleugnet werden muß. Auf einmal sind alle Männer eben Schweine, damit trifft man ja garantiert auch die richtigen Täter. Was für ein billiges und primitives Verdrängen der Differenzierung. Immer wenn es passt, wird der totalitäre Maßnahmenkatalog herausgeholt. Was eben noch absolut verachtet wurde, wird als Zweckheiligung ungehemmt vorgeschlagen. An den Zehen öffentlich(!) aufhängen und die Eier abschneiden, ereifert sich eine Influenzerin. Gestern wurden noch queere und schwule Menschen in islamischen Ländern an Kränen aufgehängt, heute sind diese mittelalterlichen Methoden auf einmal en vogue, weil es eben passt. Nein, es ist die kippende Selbsterkenntnis, daß auch in der woken Gemeinde Menschen Sünder sind. Dabei sind die doch per Definition schon unantastbar, weil medial gesalbt und heiliggesprochen.
Ich erinnere mich an den Ausspruch des Kenners der Sachlage, die jungen Frauen sollen sich einfach nicht so anstellen. Schade, dass der schon das Zeitliche hinter sich gelassen hat. Es würde mich wirklich interessieren, ob er seine Befugnis auch auf die vermutlich in Spanien geborene Frau F. ausdehnen würde, oder ob er da einen Sonderfall erkennt.