Am Sonntag fand auf dem Pariser Platz in Berlin eine Demonstration gegen sexuelle Gewalt statt. Um die 7.000 Frauen hatten sich laut Polizei versammelt, darunter Politikerinnen wie Saskia Esken und Ricarda Lang sowie Luisa Neubauer, die ein neues Thema für sich entdeckt hat. Dazu jede Menge B-Prominenz aus Schauspiel, Literatur und Politik. Endlich, möchte man meinen.
Kurz zuvor war unter ferner liefen die Gruppenvergewaltigung eines Kindes gemeldet worden. Fünf Tage davor wurde bekannt, dass eine 17-Jährige von zwei Tätern in eine Toilette gedrängt und vergewaltigt wurde. Vor zwei Wochen erschütterte Berlin die Nachricht, dass in einem Jugendzentrum ein Mädchen vergewaltigt und anschließend von mehr als einem Dutzend Männern verhöhnt und belästigt wurde. Die verantwortlichen Betreuer versuchten, den Fall vor der Öffentlichkeit zu verheimlichen, um die Identität der muslimischen Täter zu schützen. Abgesehen von diesen Fällen sagt die Statistik, dass die realen Vergewaltigungen seit 2015 durch die Decke gegangen sind.
Aber nicht diese realen Verbrechen trieben die Damen auf die Straße, sondern die „virtuelle Vergewaltigung“ einer Schauspielerin, die ihren Ex-Mann in Spanien 2026 angezeigt hatte. Den Begriff „virtuelle Vergewaltigung“ kannte ich vorher noch nicht. Die Klägerin soll mit dem angeblich 2024 geständigen Täter 2025 noch für einen Werbevertrag buchstäblich „ins Bett gestiegen“ sein. Diese bizarre Geschichte reicht aus, um die feministischen Gemüter in Wallung zu bringen. Der Ex-Mann äußerte sich bislang nicht öffentlich zu den Taten, aber die Unschuldsvermutung gilt nicht mehr. Wie bei der Hexenjagd ist, wer angezeigt wird, schuldig.
Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr
In ihren Reden, in denen das reale Vergewaltigungsproblem in Deutschland nicht vorkommt, betonen die Prominenten die Gefahr, die von weißen Männern ausgeht. Jede erzählt, dass sie im Internet schon beschimpft wurde. Aufgetreten sind Leute, die es schweigend hingenommen haben, als eine AfD-Politikerin als „Nazi-Schlampe“ im öffentlich-rechtlichen Fernsehen bezeichnet wurde. Ich wurde Anfang der 2020er Jahre von einer Kölner Staatsanwältin zu 500 Euro Strafe verurteilt, weil ich einem Antifa-Jüngling, der mich öffentlich als „Nazi-Schlampe“ tituliert hatte, eine Ohrfeige verpasste. Eine alte Richterin, der ich das erzählt hatte, wollte das nicht glauben. Nach geltendem Strafgesetzbuch war ich aufgrund dieser Beleidigung zu dieser Ohrfeige berechtigt. Die Staatsanwältin ließ also Haltung vor Recht ergehen.
Die frisch erfundene „virtuelle Gewalt“, für die es im Strafgesetzbuch keine Paragrafen gibt, ist nun ein Problem, das in Deutschland mit aller Härte bekämpft werden soll. Die Politik nimmt die Anregung dankbar auf, denn seit Monaten trommelt sie für Klarnamenpflicht und lückenlose Überwachung im Internet. Die Justizministerin will schnellstmöglich ein entsprechendes Gesetz im Bundestag einbringen. Da solche Gesetzesformulierungen längerfristig vorbereitet werden, fragt sich, ob es sich um eine Kampagne handelt, die bei der Durchsetzung politischer Ziele, für die es keine Mehrheiten gibt, helfen soll.
Außerdem verdeckt der Lärm um „virtuelle Gewalt“ das Problem der realen Vergewaltigungen durch Täter, die uns durch die seit 2015 stattfindende unkontrollierte Einwanderung „geschenkt wurden“ (Katrin Göring-Eckardt). Der öffentlich Angeklagte, den ich nicht unbedingt kennenlernen wollte, ist erledigt, selbst wenn sich seine Unschuld erweisen sollte. Selbst sein „bester, engster“ Schriftstellerfreund hat sich an die Kampagne angeschleimt und sich öffentlich empört. Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr. Der bleibende Schaden ist eine weitere Demontage der Rechtsstaatsprinzipien und die zunehmende Vergiftung der Atmosphäre in unserem Land durch die moralisierende Empörungsindustrie.
Dieser Beitrag erschien zuerst auf Vera Lengsfelds Blog.

Ich denke ernsthaft darüber nach, ob ich diesen Vorfall in meine Dissertation zum Thema „Die Problematik von Exhibitionisten an FFK-Stränden“ mit aufnehme und aufarbeite.
Ich gehe mal davon aus, dass der mutmaßliche Täter gar nicht wollte, dass die Anzeigeerstatterin etwas von den vorgeworfenen Handlungen mitbekommt. Sie sollte also auch nach ihrer Schilderung gar nicht an den vermeintlichen Taten beteiligt sein. Sie hat will nur zufällig im Nachhinein davon erfahren, wie ihr Ehemann die von ihr behauptete bizarre sexuelle Neigung hinter ihrem Rücken virtuell ausgelebt haben soll. Er soll sich in abseitigen virtuellen Rollenspielen als seine Ehefrau ausgegeben haben. Wenn sie sich nun aber medial viktimisiert und mit Opfern realer Vergewaltigung gleichsetzt, ist dies eine Verharmlosung realer Gewalt gegen die sexuelle Selbstbestimmung und eine dreiste und selbstsüchtige Missachtung wirklicher Opfer dieser schweren Straftaten. Hier kommen vielmehr Verstöße gegen Datendelikte (§ 269 StGB – Anlegen eines Profils im fremden Namen), gegen Persönlichkeits- und Bildrechte (§ 201 StGB; § 33 KunstUrhG; wenn es Bilder von ihr waren) oder Beleidigungsdelikte (§ 185 ff. StGB) evt. auch ein Verstoß gegen § 184 a StGB (kommt auf den Inhalt des „Materials“ an) in Betracht. Ob die die Tatbestände wirklich erfüllt sind oder nicht, hängt vom genauen Sachverhalt ab, der nicht bekannt ist. Harte Tatsachen werden umwabert und überlagert von ideologischer Betroffenheitsrethorik. Bitte bedenken, dass das Ermittlungsverfahren in Deutschland mangels Mitwirkung der Anzeigeerstatterin bereits eingestellt worden ist. Unterm Strich ist das wohl eher ein peinlicher Rosenkrieg als eine schwere Straftat!
Reale häusliche Gewalt gegen Frauen in der Ehe unter Deutschen: Mehrfach gelesen, geprügelt wird in allen sozialen Schichten, sowohl der Bauarbeiter als auch der Hochschullehrer langen im Affekt schon mal zu. Beileibe also kein Unterschichtenphänomen.
Die besagte Person ist ein Beispiel für Frauen, die sich durch Hochschlafen das Renommée des Partners zu eigen machen wollten, um dann festzustellen, daß der eigentlich die Schlampe in ihnen gewollt und ausgesucht hat.
Daß Herr Ulmen verhaltensoriginell ist, weis man seit 20 Jahren. Er ist doch mit Sprüchen wie „wanna fuck my girlfriend?“ überhaupt erst bekannt geworden. In Kenntnis dieses Umstands hat sich Frau Fernandes mit ihm eingelassen. Daß er nun eines der zahlreichen Pornobilder der Frau mit KI-Hilfe animiert hat, kann man für pervers oder konsequent halten, mit einer brutalen Vergewaltigung und anschließender Ertränkung als Vertuschungsmord hat das überhaupt nichts zu tun. Wenn Frauen über ersteres „weinen“ , zweites aber mit voller Absicht ignorieren, sind sie abgrundtief widerliche Heuchlerinnen.
Oh Gott der Merkel soll das „M“-Wort gesagt haben – das Fachblatt für Wahrheit und Sozialismus „der Spiegel“ „berichtet“: „ Merz nennt Zuwanderung als eine Ursache für “explodierende Gewalt„
Ich behaupte frech: Diese Stories um diese erfolgslose Möchte-Gern Sachspielerin aus unbekanntem „Vielfalts-Haushalt“ (Vater / Mutter usw) und Ihr Porn äh Z-Promi EX-Gatte sollen von der erneuten nun aber endgültigen SPD-Erledigung ablenken. Und weiter haben wir da noch den Epstein und seine arglosen Kumpels bis hin zuu „höchsten“ Eebenen – auch in diesem Lande …. Ist die F da auch nicht „gelandet“ …?!