Am Sonntag fand auf dem Pariser Platz in Berlin eine Demonstration gegen sexuelle Gewalt statt. Um die 7.000 Frauen hatten sich laut Polizei versammelt, darunter Politikerinnen wie Saskia Esken und Ricarda Lang sowie Luisa Neubauer, die ein neues Thema für sich entdeckt hat. Dazu jede Menge B-Prominenz aus Schauspiel, Literatur und Politik. Endlich, möchte man meinen.
Kurz zuvor war unter ferner liefen die Gruppenvergewaltigung eines Kindes gemeldet worden. Fünf Tage davor wurde bekannt, dass eine 17-Jährige von zwei Tätern in eine Toilette gedrängt und vergewaltigt wurde. Vor zwei Wochen erschütterte Berlin die Nachricht, dass in einem Jugendzentrum ein Mädchen vergewaltigt und anschließend von mehr als einem Dutzend Männern verhöhnt und belästigt wurde. Die verantwortlichen Betreuer versuchten, den Fall vor der Öffentlichkeit zu verheimlichen, um die Identität der muslimischen Täter zu schützen. Abgesehen von diesen Fällen sagt die Statistik, dass die realen Vergewaltigungen seit 2015 durch die Decke gegangen sind.
Aber nicht diese realen Verbrechen trieben die Damen auf die Straße, sondern die „virtuelle Vergewaltigung“ einer Schauspielerin, die ihren Ex-Mann in Spanien 2026 angezeigt hatte. Den Begriff „virtuelle Vergewaltigung“ kannte ich vorher noch nicht. Die Klägerin soll mit dem angeblich 2024 geständigen Täter 2025 noch für einen Werbevertrag buchstäblich „ins Bett gestiegen“ sein. Diese bizarre Geschichte reicht aus, um die feministischen Gemüter in Wallung zu bringen. Der Ex-Mann äußerte sich bislang nicht öffentlich zu den Taten, aber die Unschuldsvermutung gilt nicht mehr. Wie bei der Hexenjagd ist, wer angezeigt wird, schuldig.
Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr
In ihren Reden, in denen das reale Vergewaltigungsproblem in Deutschland nicht vorkommt, betonen die Prominenten die Gefahr, die von weißen Männern ausgeht. Jede erzählt, dass sie im Internet schon beschimpft wurde. Aufgetreten sind Leute, die es schweigend hingenommen haben, als eine AfD-Politikerin als „Nazi-Schlampe“ im öffentlich-rechtlichen Fernsehen bezeichnet wurde. Ich wurde Anfang der 2020er Jahre von einer Kölner Staatsanwältin zu 500 Euro Strafe verurteilt, weil ich einem Antifa-Jüngling, der mich öffentlich als „Nazi-Schlampe“ tituliert hatte, eine Ohrfeige verpasste. Eine alte Richterin, der ich das erzählt hatte, wollte das nicht glauben. Nach geltendem Strafgesetzbuch war ich aufgrund dieser Beleidigung zu dieser Ohrfeige berechtigt. Die Staatsanwältin ließ also Haltung vor Recht ergehen.
Die frisch erfundene „virtuelle Gewalt“, für die es im Strafgesetzbuch keine Paragrafen gibt, ist nun ein Problem, das in Deutschland mit aller Härte bekämpft werden soll. Die Politik nimmt die Anregung dankbar auf, denn seit Monaten trommelt sie für Klarnamenpflicht und lückenlose Überwachung im Internet. Die Justizministerin will schnellstmöglich ein entsprechendes Gesetz im Bundestag einbringen. Da solche Gesetzesformulierungen längerfristig vorbereitet werden, fragt sich, ob es sich um eine Kampagne handelt, die bei der Durchsetzung politischer Ziele, für die es keine Mehrheiten gibt, helfen soll.
Außerdem verdeckt der Lärm um „virtuelle Gewalt“ das Problem der realen Vergewaltigungen durch Täter, die uns durch die seit 2015 stattfindende unkontrollierte Einwanderung „geschenkt wurden“ (Katrin Göring-Eckardt). Der öffentlich Angeklagte, den ich nicht unbedingt kennenlernen wollte, ist erledigt, selbst wenn sich seine Unschuld erweisen sollte. Selbst sein „bester, engster“ Schriftstellerfreund hat sich an die Kampagne angeschleimt und sich öffentlich empört. Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr. Der bleibende Schaden ist eine weitere Demontage der Rechtsstaatsprinzipien und die zunehmende Vergiftung der Atmosphäre in unserem Land durch die moralisierende Empörungsindustrie.
Dieser Beitrag erschien zuerst auf Vera Lengsfelds Blog.

Kommt nach Deep Voice und Deep Fake bald auch noch der ♦Deep State♦?
Was wusste Deep Thought? Matt in drei Zügen. Oder 42.
Ein sehr guter Artikel* heute auf TE über die Vertuschung der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung in einem Berliner Jugendzentrum mit arabischen Tatverdächtigen: „Was in Neukölln ans Licht kommt, ist nicht bloß ein lokaler Skandal. Es ist ein Dokument völliger moralischer und staatlicher Verwahrlosung.“ „Hier wurde die mögliche Belastung der Beschuldigten höher gewichtet als das Recht eines mutmaßlichen Opfers auf Schutz, Aufklärung und Strafverfolgung. Ein Staat, der so denkt, hat seinen moralischen Kompass nicht verloren. Er hat ihn weggeworfen.“ „Man muss die Dinge klar benennen. Wenn ein Mädchen vergewaltigt wird und staatliche oder staatlich finanzierte Stellen danach nicht zuerst an Polizei, Sicherung von Beweisen und Opferschutz denken, sondern an die öffentliche Wirkung gegen ein bestimmtes Täterumfeld, ist das keine Panne. Dann ist das ideologische Komplizenschaft. Dann hat sich ein Apparat eingerichtet, der lieber die Wirklichkeit verbiegt, als eine politisch unerwünschte Wahrheit auszusprechen. Das Opfer wird dann zur Nebensache. Hauptsache, das betreute Weltbild bleibt intakt.“ * archive[punkt]ph/17YZt
Virtuelle Gewalt ist reale Gewalt.
Wer wundert sich, dass Frau Fernandes Morddrohungen erhält? Ich halte dies bei der Kampagne, die gegen sie seit Tagen läuft, für nicht überraschend. Die äusserst bedachten zurückhaltenden Foristen und Schreiber auf diesem Blog, sowie bei Nius und der Jungen Freiheit nehme ich selbstverständlich aus.
Auf alle Fälle musste mal wieder eine Demo her, schon damit die NGO-Trupps nicht aus der Übung kommen. Denn regelmäßiger Appell, Marschieren und Zapfenstreich erhalten dort ganz traditionell die nötige Disziplin. Und wer bei der nächsten Vergaberunde mit Staatsknete berücksichtigt werden will, der salutiert beim Gruppenführer bitte noch mit ein paar Social Media-Posts, da gibt´s kein Pardon. Im Stechschritt, Marsch, links zwo drei vier, links zwo drei vier …
„Virtuelle Gewalt“ Die herrschende Klasse und ihre profitierenden Anhängsel empören sich nur, wenn es ihnen irgendwie nutzt. Die aktuell durchs Dorf getriebene Sau nutzt ihrem Vorhaben, das freie Internet zu beseitigen. Darüber gibt es ja schon kluge Artikel.
„Vor zwei Wochen erschütterte Berlin die Nachricht, dass in einem Jugendzentrum ein Mädchen vergewaltigt und anschließend von mehr als einem Dutzend Männern verhöhnt und belästigt wurde.“ Nicht von Männern, von mickrigen Scheißkerlen.
Flauberts „Madame Bovary“ , Schnitzlers „Reigen“, Baudelaires „Blumen des Bösen“, Nabokovs „Lolita“oder Henry Millers „Wendekreis des Krebses“, sind geeignet, bei empfindlichen Seelen für Verstörung zu sorgen. Viele plädierten dafür, Sie unbedingt vom Mark zu nehmen, aufgrund ihrer flapsigen Art, man empfand Sie als obszön, während die Bovary ein Meisterwerk ist, welches alle Ausgaben der Zeitschrift Brigitte vorwegnimmt. Im Ernst: Wer will definieren, was obszön, was vulgär, oder hetzerisch ist, der zähe Streit um die genannten Bücher umfasst einen Berg von Prozessakten, auch weil etwas einzugrenzen war, für das keine Eindeutigkeit, keine umkehrbar eindeutige Beziehung existiert. Zusätzlich hat man es mit dem Themenkreis von Sittlichkeit und Kriminalität zu tun, welches ein Betätigungsfeld von Karl Kraus war, berichtend zu einer Zeit, als die „gefallenen“ Mädchen sich vor Gericht zu verantworten hatten und zu rigorosen Strafen verdonnert wurden. Frau Dr Hubig hat Männer aufgefordert, sich gegen sexualisierte Gewalt zu engagieren. Das ist ein neuartiger Tatbestand. Die Gewalt fängt schon bei unseren Klassiker an, die, unter dem Deckmantel literarischer Seriösität, geeignet sind, verstörend zu wirken, dabei neuartige sexuelle Gewalt geradezu anregen und daher sofort als obszön zu kennzeichnen sind. Dr. Hubigs Koffergesetz gießt Wein in alte Schläuche, ob Sie sich bewußt sind, wieviel dabei daneben geht?