@Friedrich Richter. Glauben Sie ernsthaft, dass Typen die so etwas - sicher nicht nur einmal - verbrechen, noch irgendetwas fühlen? Und können Sie sich vorstellen, dass solche Personen eine echte Familie mit Frau und Kindern haben? Grün hat sowas schon lange nicht mehr und wenn, dann maximal als Alibi.
Demütigung der Leute? Ich glaube, sogar dazu sind die noch zu blöd. Ansonsten: Es lebe der Staatssadismus nach Peter Sloterdijk. @Friedrich Richter: Der fühlt sich gut, er hat seine Pflicht getan. Abhilfe: Lieber DEN in Quarantäne ... .
Wenn ich so etwas lese, kann ich nur mit Mühe die Tränen unterdrücken. Wir bekommen in Friedenszeiten eine Kindergeneration, die einen seelischen Schaden wie dereinst die Kriegsgeneration erfährt. Noch ein kleiner Exkurs in das Verwaltungsrecht (hier aus dem Bundesgesetz - Landesrecht ist ähnlich): Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt. Ein elektronischer Verwaltungsakt ist unter denselben Voraussetzungen schriftlich zu bestätigen; § 3a Abs. 2 findet insoweit keine Anwendung.
Manchmal denke ich mittlerweile: eine altmodische Tracht Prügel könnte helfen, um dem Benehmen auf die Sprünge zu helfen. Ich betone: nicht für die Kinder.
So wird man mit arroganten Behörden fertig: Man setze ein Schreiben auf, das im wesentlichen aus einem einzigen, aber sehr langen - eine DIN A 4 Seite füllenden - , mindestens fünffach verschachtelten Satz besteht. Einen solchen anspruchsvollen Satz zu verstehen, ist den Beamtenseelen zu anstrengend. Außerdem werden solche intellektuelle Herausforderungen im “zu erledigen”-Stapel nach unten befördert und kommen kaum an die Reihe, bevor pünktlich zum Feierabend das Schreibgerät aus der Hand fällt. Dieses Vorgehen hat sich in der Kommunikation mit nervigen möchtegern-allmächtigen Schreibtisch-Fürsten als sehr hilfreich erwiesen. Ein einziger aus einem Endlossatz bestehender Brief an eine Gesundheitsbehörde hat genügt und ich habe nie wieder ein Schreiben der Behörde erhalten.
Man muß ja auch mal die positiven Kollateralerscheinungen von Corona sehen: Die blödsinnige Silvesterböllerei war deutlich eingeschränkt, Fastnacht und Karneval fallen aus, Köln und Mainz werden also im Februar weniger nach Erbrochenem und Urin stinken, Merkels Jungs können abends nicht mehr ganz so unbeobachtet ihre guten Taten verrichten, die nicht vergewaltigten Frauen dankbar sein, öffentlich-rechtliche Talkshows ohne ihr Klatschvieh undundund. Auch eine gewisse Reduzierung der Bevölkerungszahl - wir sind ja viel zu viele in diesem Land - wäre ein positiver Coronaaspekt. Wenn es nur die Richtigen träfe.
Mit einem Wort: M E S C H U G G E ! Danach: O H N E W O R T E !
Familientrennung innerhalb der selben Wohnung? Anstatt auf die freche diktatorische Anordnung mit Einsprüchen bei Gericht zu kontern, die von genauso bräsigen, dummdreisten Richtern abgeschmettert werden (s.o.), sollte man dem Amt mit der Frage antworten: “Und wie gedenken Sie die Anordnung der Absonderung zu kontrollieren?”
@Michael Wendmann Fangen Sie bloß nicht noch an, selbst zu denken und zu urteilen. Die Sprache Dritter zensieren (hier in der Variante “Zensuren erteilen”) können Sie ja auch ohne.
Zur totalen Selbstisolation: “Für die Versorgung mit Lebensmitteln und anderen notwendigen Dingen sind Bekannte, Freunde oder Firmen zu beauftragen, die die Gegenstände vor der Haustür abstellen. Sollte dies nicht möglich sein, so informieren Sie bitte rechtzeitig das Gesundheitsamt hierüber.” // Ähnliches habe ich schon vor mehreren Wochen gelesen und mich gefragt, wie ich das handhaben sollte, wenn mir so ein Amts-Dödel sowas aufzwingt! Mehr noch, es sei, so stand zu lesen, auch verboten, in den Keller zu gehen oder den Müll rauszubringen!! Soll ich Mülltüten vor die Wohnungstür stellen,damit der Hausreinigungsdienst die in die Tonnen aufm Hof schmeißt? // Man sollte auf die Aufforderung, sich von Dritten beliefern zu lassen, antworten und dem Ges.-Amt mitteilen, dass man keine Freunde/Bekannte hat, die zur Belieferung bereit und in der Lage wären. Mal sehen, was die dann antworten. Die werden dann wohl mit Amazon & Lieferando kommen - nur mit denen will ich nichts zu tun haben, bin immer noch willens und in der Lage , beim Discounter die Ware selbst auszusuchen. Die Kommunikation mit dem Lieferanten habe durch die geschlossenen Wohnungstür zur erfolgen! Und wie soll die Prüfung der Ware in dessen Beisein und die Empfangsquittierung laufen? Bliebe nach der Regelung der VERsorgung immer noch die Frage der ENTsorgung.
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