Ulrike Stockmann / 13.01.2021 / 06:26 / 121 / Seite ausdrucken

„Vierjährige absondern“: Die irrsten Quarantäne-Schreiben

In dem Beitrag „Absonderung in Quarantäne“ veröffentlichte Achgut.com Auszüge aus einem Schreiben aus Nordrhein-Westfalen, das die Aufforderung, sich in Quarantäne zu begeben, enthielt. Im konkreten Beispiel handelte es sich um eine Familie mit zwei Kindern, der Vater war positiv auf Corona getestet worden; die Mutter und die beiden Sprösslinge mussten – trotz negativer Testergebnisse – ebenfalls in Quarantäne. Wir zitierten aus einem Schreiben an die Eltern, das sich auf eines ihrer Kinder bezog. Der rigorose und drohende Duktus der amtlichen Aufforderung, es ging immerhin um ein Kind, erschien unangemessen.

Da diese Schreiben sich von Region zu Region in ihren Formulierungen unterscheiden, bat ich die Leser um weitere Zuschriften von Quarantäne-Aufforderungen. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich für die schnellen und zahlreichen Reaktionen bedanken. Im Folgenden gebe ich den irritierenden Duktus der uns von den Lesern zugängig gemachten Schreiben wieder – und besonders treffende, humorige oder auch erschütternde Kommentare seitens der Betroffenen.

Viel zu spät

Mehrfach sorgte etwa die Diskrepanz zwischen dem Datum der Ausstellung des Schreibens und dem angedachten Quarantänezeitraum unter den Empfängern für Erheiterung beziehungsweise Entrüstung. Ein Leser aus Bayern kommentierte sein Dokument lakonisch: „Allein schon der Vergleich der Daten zur ‚Absonderung‘ mit dem Poststempel des Briefes offenbart schon den Schweregrad der Erkrankung. *Ironie off*“ Dem Leser war vom 30. September bis zum 13. Oktober 2020 Quarantäne auferlegt worden. Sein Schreiben war jedoch erst am 14. Oktober aufgesetzt und am 15. Oktober verschickt worden.

Ein Herr aus Niedersachsen sandte uns das Quarantäne-Schreiben seiner volljährigen Tochter mit folgendem Kommentar:

„Meine Tochter hat in der Schule Maske auf, permanent wurde der Mindestabstand eingehalten, den A..... durften die sich aufgrund des Lüftens auch noch abfrieren und zur Belohnung, weil eine Lehrerin positiv getestet wurde, wartet die Quarantäne.

Richtig gut ist, dass die Quarantäne vom 16.12. bis 24.12. angeordnet ist, dieses Schreiben aber erst heute, am 21.12. um 10.30 Uhr bei uns eintraf.“

Besonders anmaßend heißt es in besagtem Dokument:

„Die Quarantäne bedeutet, dass Sie (…) Besuch von haushaltsfremden Personen nicht empfangen dürfen (Ausnahmen sind nur mit meine ausdrückliche Genehmigung [sic!], ggf. unter Auferlegung von Verhaltensmaßregeln möglich), den Kontakt zu Mitbewohnern auf das Notwendigste zu beschränken haben, und lediglich mit dem behandelnden Arzt und dem zur Pflege bestimmten Personal Kontakt haben dürfen.“

Den 1. Trödel-Preis gewinnt jedoch mit Abstand Berlin. Ein Hauptstädter stand vom 30. Oktober bis 13. November 2020 unter Quarantäne, das entsprechende Schreiben wurde jedoch erst am 20. November verfasst und erreichte ihn am 25. November! Wie der Flughafen, so die amtlichen Dokumente …

Freiheitsberaubung auf Zuruf

Dass die Berliner Behörden ziemlich überlastet sind, beweist ein weiteres Schreiben aus der Hauptstadt. Ein Berliner übersandte uns seine Quarantäne-Aufforderung. Die erwachsene Tochter seiner Freundin war positiv auf Corona getestet worden, woraufhin seine Partnerin per Mail sowohl ihren eigenen als auch den Quarantänebescheid für ihren Freund erhielt, obwohl das Paar nicht im selben Haushalt lebt. Der Leser kommentiert:

„Bis auf die Drohungen darin stimmt eigentlich gar nichts, nicht mal meine Postleitzahl ist korrekt ...

Ich erhielt diese Anordnung als PDF per Mailweiterleitung von meiner Freundin, die im Nachbarhaus um die Ecke wohnt und deren Test übrigens negativ war.

Genau genommen erhielt ich diese Freiheitsberaubung auf Zuruf, denn bei mir war weder vorher noch während der Quarantäne behördlicherseits irgend jemand gewesen, niemand hat mich jemals angerufen oder angehört, auch habe ich diese Anordnung anschließend nicht wie angekündigt auf dem Postweg erhalten, keiner hat einen Test bei mir gemacht und mir ging und geht es blendend. Auf meinen noch am selben Nachmittag per E-Mail gestellten Widerspruch erhielt ich bis heute keine einzige Reaktion. Einen Kommentar meinerseits dazu erspare ich Ihnen.“

Angekündigt wurde auch, dass sich das Gesundheitsamt regelmäßig melden würde. Laut Angaben des Lesers ist dies jedoch nicht geschehen. Weder er noch seine Freundin haben jemals eine Quarantäneanordnung auf postalischem Wege erhalten.

In besagtem PDF-Dokument gibt die Berliner Behörde dem Empfänger freundlicherweise noch praktischen Rat mit auf den Weg:

„Für die Versorgung mit Lebensmitteln und anderen notwendigen Dingen sind Bekannte, Freunde oder Firmen zu beauftragen, die die Gegenstände vor der Haustür abstellen. Sollte dies nicht möglich sein, so informieren Sie bitte rechtzeitig das Gesundheitsamt hierüber. Ein direkter Kontakt mit anderen Personen ist unbedingt zu vermeiden.“

Stelle einen unter Quarantäne, beschäftige hundert.

Kind innerhäuslich absondern

Ziemlich makaber mutet ein Fall aus Hessen an, der die praktische Gestaltung der Quarantäne mit Kleinkindern näher beleuchtet. Ein Ehepaar mit zwei Kindern (ein und vier Jahre alt) erhielt den Aufruf zur Quarantäne, nachdem ein Kind im Kindergarten der vierjährigen Tochter positiv auf Corona getestet worden war. Die Einrichtung wurde zwei Wochen lang geschlossen, 90 Kinder und deren Eltern in Quarantäne geschickt. Anstelle eines Quarantäneschreibens erhielt die Mutter einen Anruf der zuständigen Gesundheitsbehörde, die fernmündlich die Tochter in Quarantäne schickte. Der Ehemann schreibt über die Anweisungen für die Vierjährige:

Sie dürfe innerhalb dieser elf Tage unser Hausgrundstück nicht verlassen und keinerlei Besuch empfangen. Gleichzeitig sei sie innerhäuslich ‚abzusondern‘. Sie müsse sich also innerhalb unseres Hauses räumlich und zeitlich getrennt von den übrigen Familienmitgliedern aufhalten. Da dies jedoch bei einem Kindergartenkind aufgrund seines Alters nicht möglich sei, werde ein Elternteil ebenfalls unter Quarantäne gestellt. Auch dieser habe sich zusammen mit unserer Tochter innerhäuslich abzusondern und dürfe gleichfalls das Grundstück nicht mehr verlassen. Wir könnten selbst entscheiden, wer von uns beiden sich mit in die Quarantäne begeben wolle. Da sich meine Frau zurzeit in Elternzeit befindet, während ich berufstätig bin, erklärte sie durch Rückruf am nächsten Morgen, dass sie bei unserer Tochter in der Quarantäne bleibt.“

Es folgte ein Quarantänebescheid für die Tochter sowie eine knappe Bestätigung der Quarantäneanordnung für die Mutter per Post. Der Ehemann schreibt weiter:

„Mit der Verfügung wurde meiner Frau und meiner Tochter behördlicherseits aufgegeben, sich für die Dauer von elf Tagen innerhalb unseres eigenen Hauses weder mir (Ehemann und Vater) noch unserem Sohn zu nähern.“

Familienleben über räumliche Distanz hinweg

Die Familie reichte umgehend einen Eilantrag gegen die Beschlüsse ein, der vom zuständigen Verwaltungsgericht jedoch abgewiesen wurde mit den Worten:

„Durch die Aufteilung der Elternteile ist gewährleistet, dass beide Kinder trotz der vorübergehenden Einschränkungen noch physischen Kontakt zu jeweils einem Elternteil haben, sodass ihre Versorgung und Pflege sowie ihr körperliches, geistiges und seelisches Wohl sichergestellt sein dürfte.“

Die zuständige Richterin offenbart nicht nur sehr abenteuerliche Vorstellungen von Familienleben, sie scheint auch anzudrohen, dass noch ganz andere Anordnungen möglich wären:

Im Hinblick auf die von den Antragstellern befürchtete Beeinträchtigung des geistigen und körperlichen Kindeswohls ist zu berücksichtigen, dass die Einschränkungen des Ehe- und Familienlebens durch die räumliche Distanzierung innerhalb des eigenen Hauses im Vergleich zu anderen Distanzierungsoptionen, wie z.B. einem vorübergehenden Auszug des Antragstellers zu 2) und des Sohnes, noch verhältnismäßig gering gehalten werden. Denn beide Kinder halten sich in der vertrauten häuslichen Umgebung auf und können zudem über die räumliche Distanz hinweg Kontakt zu dem Geschwisterkind und dem jeweils anderen Elternteil aufnehmen und mit ihnen kommunizieren.”

Ja, der letzte Satz ist so gemeint, wie er dasteht. Der Vater der Kinder empfindet diesen Hinweis in Zusammenhang mit der behördlich verordneten Quarantäne als „zynisch“: „Unser Sohn ist so klein, dass er noch gar nicht sprechen kann. Stattdessen macht er sich unter anderem dadurch verständlich, dass er die Arme nach seinen Eltern ausstreckt.“

„Liebe der Eltern lässt Befolgung nicht zu“

Auch die gegen diesen Beschluss erhobene Beschwerde seitens der Eltern wurde vom zuständigen Verwaltungsgerichtshof abgelehnt.

Der Vater resümiert:

„Ein Elternteil darf sein völlig gesundes Kind nicht mehr in den Arm nehmen, da dieses ja mit dem anderen Elternteil innerhäuslich 'abgesondert' ist. Wenn meine Tochter also auf mich zukommt und 'Papa, Papa' ruft, soll ich mich nach der Vorstellung des Gesundheitsamtes von ihr abwenden, eine Tür hinter mir verschließen und sie weinen lassen, ohne dass sie verstehen kann, warum ich mich so verhalte. Meine Frau wiederum darf sich, obwohl sie im Haus anwesend ist, unserem einjährigen Sohn, den sie seit seiner Geburt jeden Tag im Arm hatte, ebenfalls nicht mehr nähern, da sie sich ja zusammen mit unserer Tochter abzusondern hat, die ebenfalls nicht mehr in die Nähe ihres kleinen Bruders kommen darf (…) Die Liebe der Eltern zu den eigenen Kindern lässt die Befolgung einer derartigen Verfügung nicht zu. Wer sich tatsächlich so verhält, wie es das Gesundheitsamt des Landkreises *** als erforderlich erachtet, fügt seinen Kindern ebenso wie sich selbst schwerste seelische Schäden zu.

Dem ist nichts hinzuzufügen, außer vielleicht der Frage, wie es möglich ist, dass ein Gericht die oben beschriebenen Verhältnisse als zumutbar einstuft. Die betroffene Familie plant, den Rechtsstreit im Hauptsacheverfahren fortzuführen.

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Walter Weimar / 13.01.2021

In der Not sieht man den wahren Charakter der Gesellschaft, der Verwaltung und Politik. Es sollte sich heute keiner mehr fragen, warum konnte das damals, also 33 alles passieren. Es hat sich nichts geändert, die Schergen in den Amtsstuben müssen nur von der Kette gelassen werden.

Paul Diehl / 13.01.2021

Fiat iustitia et pereat mundus! Ordnungs- und Gesundheitsämter, Parlamente und Gerichte sollten besser mal untersuchen, ob sie sich noch auf dem Boden der Freiheitlich Demokratischen Grundordnung und der Menschenrechte bewegen. Den Boden des gesunden Menschenverstandes haben sie offenbar schon lange verlassen. Derartig absurde und absonderliche Ordnungsverfügungen gleichen einer Anordnung zur vorsätzlichen Kindswohlgefährdung und Kindesmisshandlung. Die Vorgaben der Exekutiven sind an seelischer Grausamkeit kaum zu überbieten und entbehren jedweder Evidenz. Die einzige ernstzunehmende Studie zum Ansteckungsgeschen ist die Heinsbergstudie. Diese zeigt deutlich auf, dass es in Familien mit Kindern zu keiner zwangsläufigen Ansteckungskette innerhalb der Familien gekommen ist. Dem Märchen von den symptomlosen, hoch ansteckenden Kindern hingegen, liegt keinerlei evidenzbasierte Studie zugrunde. Leidtragende dieser “Plandemie” sind die schächsten Glieder der Gesellschaft. Kinder und Alte leiden besonders unter den menschenverachtenden Kontaktbeschränkungen und den anderen irren Maßnahmen der Zeugen Coronas und ihrer sogenannten “Wissenschaftler”.

Joerg Boese / 13.01.2021

Die Dinge die man tut und die Dinge die man sagt das man sie tut weisen halt mal Diskrepanzen auf. Solange ein Mitarbeiter des Gesundheitsamtes nicht durchs Schlüsselloch spioniert würde ich gesunden Menschenverstans (undenkbar bei Behörden) gelten lassen bevor ich meine Kinder psychisch ruiniere.

Ebs Werner / 13.01.2021

Das ist der Beginn der neuen, ökofaschistischen DDR 2.0. Das hier erprobte Vorgehen wird uns nach der Wahl durch schwarz-grün als alternativloses Vorgehen zur Rettung der Welt vor dem Klimawandel und im Kampf gegen die bösen ...leugner und Rechten verkauft werden. Die einzelnen Formulierungen kann ich mir nicht vorstellen, ich bin noch zu sehr rational und realitätsbezogen. Aber die überwiegende Mehrheit wird ich wieder einmal von der Propaganda, die heute von den ÖR-medien und den Haltungsmedien ausgeht überzeugen lassen. Die Ausrede: DAS habe ich nicht gewusst / geahnt wird dann in einigen Jahren auch wieder zählen ... Nach der Errichtung der letzten deutschen Diktatur konnte man noch in den Nachbarländern Asyl suchen. Wohin flieht man, wenn die ganze Welt verrückt spielt?

Wolfgang Nirada / 13.01.2021

In diesem wahnsinnig tollen Land stellen sich mir täglich mehrmals die Nackenhaare auf (echt Alda! ich schwör dich!!) und sämtliche Fluchtinstinkte schlagen Alarm… Als ich vor langer Zeit mal “Bürger in Uniform” (W15) war habe ich zum ersten Mal einen Eindruck davon erhalten was die mit einem alles so anstellen können wenn sie es nur darauf anlegen… Hier in der Gegend hat sich eine Bundespolizistin erschossen weil sie “mutmaßlich” von höherer Stelle gemoppt wurde… Über einen fürsorglichen Staat sollte sich keiner allzu große Illusionen machen… Mit Samthandschuhen wird eher ein Clan-Mitglied der Remmos (gerade wieder einer im Bundeshauptslum laufen gelassen) angefasst… Und während in Bürlün großzügig Coronahilfen an Moscheen ausbezahlt wurden die darauf gar keinen Anspruch hatten warten tausende ehrliche Kaufleute immer noch auf “ihr Geld” und gehen reihenweise PLEITE!!! im besten Deutschland das wir je hatten (lach)...

Dieter Franke / 13.01.2021

Bürokratischer Irrsinn, einfach nur kafkaesk. Aber auch anderswo regiert der Wahnsinn. In Österreich wurden an Lebenspartner im gemeinsam bewohnten Haushalt Verfügungen erlassen, daß der oder die Nichtinfizierte die gemeinsame Wohnung zu verlassen hätte. Jetzt müssen Anwälte diese Raserei versuchen zu stoppen.

B. Meyer / 13.01.2021

Wenn man diese Gerichtsurteile liest und in Anbetracht der erneuten gestrigen Aussagen von der Bundeskanzlerin zu einem Lockdown bis April oder wer weiß wann, habe ich leider nur nich Verachtung für zahlreiche Richter übrig. Sie tragen eine immense Verantwortung zur Zerstörung unseres Landes bei - mit den seelischen, psychischen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen. Man hat den Eindruck, dass es vielen Menschen, seien es Richter, Politiker, Polizisten, Journalisten oder der stinknormale Bürger, Freude macht, diese Repressalien durchzusetzen oder ist es Sadismus? Es scheint ihnen schlichtweg egal zu sein, dass nicht nur in Deutschland sondern auf dem ganzen Globus Millionen von Existenzen zerstört werden. Sie glauben dem Narrativ. Selbst zu denken und sich zu informieren, dass ist zuviel verlangt. Aber gerade ein Richter sollte doch das beherrschen.    

T. Weidner / 13.01.2021

Dieses ganze behördliche Vorgehen im Rahmen von “Corona” kann man eigentlich nur noch als “Putsch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung” bezeichnen.

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