Das Urteil passt nicht zum Rechtspositivismus des Regimes, und man wird sich darüber hinwegsetzen.Ich glaube Frau Stern hat Recht, der konservativ - liberale und freiheitliche Zug in diesem Lande ist entgültig abgefahren.
Letztes Zitat. Hammer! Was sich von Frühling / Sommer ‘18 bis Herbst / Winter ‘22 so verschoben hat.
“Die Plattformbetreiber sind nicht verpflichtet, die von den Nutzern in das Netz gestellten Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Sie sind aber verantwortlich, sobald Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt wird.” Wie erlangt Twitter oder eine andere Plattform “Kenntnis”? Indem ein “Kommentator” die Meinung äußert, es liege eine Rechtsverletzung vor? Denn das kann ja eigentlich nicht sein. Und überprüfen muss Twitter Meinungen der Kommentatoren nicht. Und was das Gericht für “im gewählten Kontext rechtswidrig” hält, ist es vor einem Urteil für den Normalo oder eine Plattform wie Twitter noch lange nicht. Was das Gericht damit sagt, ist, dass es eine Einzelfallentscheidung fällt, die nicht einfach auf andere “Kontexte” übertragen werden kann. Herr Steinhöfel, immer wieder vielen Dank für Ihre juristischen Artikel
Und Sie sehen immer noch kein Land. Melden Sie sich wenn es sich ändert.
Na dann wollen wir mal sehen, ob sich das Bundesverfassungsgericht in seiner heutigen Zusammensetzung noch an die Formulierung aus dem Jahr 2018 erinnert, wenn es dann demnächst in einem AFD-Parteiverbotsverfahren konkret wird. Wenn dem so sein sollte, müsste ja nicht einmal die AFD in Thüringen große Sorgen haben. Da klingen aber die ausgewiesenen Verfassungsexperten der Grünen wie z.B. Ricarda Lang ganz anders.
Meinungsfreiheit? Ich gehe davon aus, dass jeder, der hier schreibt, seinen ganz persönlichen Trojaner auf dem Rechner hat. Und das gilt für Autoren wie für Forenteilnehmer.
Schwyzerdütsch ist ein Anwalt ein “Fürsprech”. Für viel Geld. Der Verständige meidet die. Allerdings: Kaum eine Chance: Das BVerfg soll den, also DEN Juristen “Einhalt gebieten”, die die Gesetze machen, nach denen weisungsgebundene Staatsanwälte verfahren und anklagen müssen (beim Strafrecht), Richter “erkennen” müssen, regelmäßig Juristen also letztendlich, die die allgemeine Politik machen. “Einhalt gebieten”? Mehrheitlich Juristen hocken im Parlament, der Legislative, der daraus resultierenden Rechtsprechung, der Jurisdiktion, der Exekutive, die macht und Macht ausübt. “Einhalt gebieten”! Na ja, mit gutem Willen geht das, aber wenn nicht? Juristen haben durch die geschilderte Kette von der Legislative über die Judikative zur Exekution schon ein paar deutsche Staaten zur Schnecke gemacht. Wie der gefürchtete Uroboros beißt sich die Schlange auch gerne mal in den eigenen Schwanz ... . Das heißt, die von Juristen beherrschte Politik biegt sich die anderen Juristen dann schon zurecht. Es gibt immer genug von ihnen, die da/s mitmachen. Es kann aber natürlich auch ein Entschlossener sein, der beschließt, Politiker zu ... . (“Es muss demokratisch aussehen, aber ...”). Dann biegt halt der zurecht, was passend gemacht werden soll - er findet immer genug “Flexible”. Wenn die Verfassung, das GG nicht dicht hält und die (Landes)Verfassungen nicht dicht halten, dann ist der Staat nur noch eine Räuberbande. Das zu verhindern ist Aufgabe des BVerfg. Ob es dieser Aufgabe wohl auch “gerecht” wird? Medizynisch gesprochen: Von der Phimose über die Stenose zur Nekrose. Aus die Maus.
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