Die Verwaltung einer mecklenburgische Kleinstadt möchte kein Bürgervotum zur Errichtung neuer Wohn-Container für Asylantrags-Zuwanderer.
In Gadebusch im Landkreis Nordwestmecklenburg ist ein Antrag zu einem Bürgerentscheid zu einer geplanten Unterkunft für Asylantrags-Zuwanderer amtlicherseits für unzulässig erklärt worden, meldet u.a. welt.de. Grund dafür seien mehrere Formfehler, habe der Amtsleiter des Amtes Gadebusch am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur auf Nachfrage mitgeteilt. Die Antragssteller hätten die Baugenehmigung für die geplante Unterkunft blockieren wollen.
Auf einem landeseigenen Gelände des dortigen Polizeireviers sollen der Meldung zufolge Wohncontainer für bis zu 150 Asylbewerber aufgestellt werden, die zum Jahresende bezugsfertig sein sollen. Offenbar rechnen die Verantwortlichen im Landkreis Nordwestmecklenburg trotz gegenteiliger Beteuerungen aus Berlin nicht damit, dass es die Bundesregierung schafft, die Zahl der Asylantrags-Zuwanderer in diesem Jahr noch signifikant zu beschränken.
Hauptgrund für die Ablehnung sei es gewesen, dass es sich bei dem Antrag nicht um den eigenen Wirkungskreis der Stadtvertretung handele, habe es vom Amtsleiter geheißen. Deshalb hätte die Stadt keine Entscheidungsbefugnisse. Vielleicht ist das so, wenn es sich um ein landeseigenes Grundstück handelt, dass von der Polizei genutzt wird.
Ein wenig kurios klingt aber der zweite angeführte Grund: "Zudem sei die Fragestellung nicht mit 'ja' oder 'nein' beantwortbar gewesen, was für einen Bürgerentscheid Voraussetzung ist", heißt in der Meldung. Hat die Verwaltung nicht eher Angst davor, dass die Bürger in einer Abstimmung sehr klar "Nein" zu der Einrichtung sagen würden?