Die Hamburger Staatsanwaltschaft wollte trotz gut begründeter Strafanzeige des renommierten Anwalts Dr. Gerhard Strate partout nicht gegen Olaf Scholz ermitteln. Nun gibt es weitere Gründe für ein Ermittlungsverfahren, und Strate hat das erneut beantragt.
Herr Gernegroß ist unterbeschäftigt. Einen anderen Schluss lassen die Ausführungen der Staatsanwaltschaft (StA) Hamburg nicht zu. Immerhin hat die StA in ihrem Bescheid vom 14.03.2022, mit dem das Verfahren gegen Bundeskanzler Olaf Scholz wegen Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss eingestellt wurde, im Wesentlichen ausgeführt, dass jemand, der gut beschäftigt ist und viele Gespräche führt, selbst dann Fakten vergessen kann, wenn sie einen „sehr viel höheren Aufmerksamkeitswert“ haben als andere Gespräche. Dass ein Gespräch mit Geschäftsführern einer alteingesessenen Privatbank, bei dem es um deren mögliche Insolvenz wegen Steuerrückforderungen in Höhe von fast 50 Millionen Euro aus illegalen Cum Ex-Geschäften geht, für den Ersten Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg einen „sehr viel höheren Aufmerksamkeitswert“ habe, räumt also auch die StA ein. Die Erklärung vermeintlicher Erinnerungslücken ist nicht leicht, daher fühlt sich die mit der Sache befasste Oberstaatsanwältin offenbar bemüßigt, zur Verteidigung des früheren Bürgermeisters irgendetwas anzuführen. Zu unglaubhaft klänge sonst seine Einlassung, er könne sich an nichts, wirklich rein gar nichts erinnern. Daher erläutert sie nicht nur, dass er auch viele andere wichtige Dinge zu tun gehabt habe, sondern hat sich auch die Mühe gemacht, Beispiele zu nennen. Der arme Mann habe sich um den G20-Gipfel oder den Wirecard-Skandal kümmern müssen, die sowohl in seine „Hamburger als auch in seine Berliner Zeit“ fielen. Dass sein Wirken dabei in keiner Weise von Erfolg gekrönt war, ist insoweit nicht von Belang. Jedenfalls handele sich bei der Warburg-Bank und den millionenschweren Cum Ex-Geschäften zwar um „ein bedeutendes und den Beanzeigten auch weiter beschäftigendes, aber in seiner Laufbahn in der Relevanz nicht beispielloses Thema.“
Kurz gesagt: Laut StA war die Sache wichtig und hat Scholz auch weiter beschäftigt, aber es ist völlig glaubhaft, dass er sie dennoch tutto completto vergessen hat. Eine solche Behauptung ginge keinem Verteidiger durch, die StA und das Gericht würden deutlich kommunizieren, dass sie sich nicht dermaßen unterkomplex verschaukeln ließen. Das Problem: Hier hat die StA die Aufgabe der Verteidigung übernommen.
Wenn es aber völlig normal ist, dass man bei ausreichender Arbeitsbelastung selbst bedeutende Dinge, mit denen man auch weiter beschäftigt ist, vergisst, dann ist Herr Gernegroß von der Behörde für Wirtschaft und Innovation in Hamburg offenbar komplett unterbeschäftigt. Dieser konnte sich nämlich bei seiner Zeugenvernehmung nicht nur grundsätzlich an das Gespräch zwischen den Geschäftsführern der Warburg-Bank und Olaf Scholz erinnern, welches in seinem Beisein stattfand, sondern sogar an den Inhalt. Also passiert entweder sonst zu wenig in seinem Leben oder aber Herr Gernegroß ist unserem Bundeskanzler intellektuell um Längen überlegen. Was schon etwas peinlich wäre. Zumindest für Herrn Scholz.
Sein Name ist Hase
Betrachtet man den Ablauf, so kommen Zweifel an der Verteidigungsstrategie der StA auf. Wie Panorama berichtete, hat Bundeskanzler Olaf Scholz zunächst auf Nachfrage ausdrücklich abgestritten, überhaupt etwas mit den Geschäftsführern der Warburg-Bank zu tun gehabt zu haben. Erst als Panorama Belege für ein Treffen am 10. November 2017 zugespielt wurden, wurde klar, dass Scholz gelogen hat. Das Treffen war im Tagebuch des Geschäftsführers Olearius aufgeführt, welches im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen wegen der Cum Ex-Geschäfte beschlagnahmt worden war. Als Folge lud der Finanzausschuss des Bundestages Olaf Scholz vor und befragte ihn nach diesem Gespräch und auch, ob es weitere gegeben habe. Letzteres verneinte er.
Recherchen brachten dann zutage, dass es doch noch zusätzliche Treffen zwischen Scholz und den Geschäftsführern der Warburg-Bank gegeben habe. Auf Nachfrage erklärte Scholz, man hätte eben konkreter fragen müssen.
Im Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft erklärte Scholz nun, unter einem totalen Gedächtnisschwund zu leiden. Er könne sich an gar keine Gespräche mit den Geschäftsführern der Warburg-Bank mehr erinnern. Sein Name ist Hase, er weiß von nichts.
Erneute Befassung der Staatsanwaltschaft Hamburg
Nunmehr hat der renommierte Strafverteidiger Dr. Gerhard Strate erneut die StA mit dieser Sache befasst und beantragt, die Ermittlungen wegen uneidlicher Falschaussage aufzunehmen. Er hatte bereits die erste Strafanzeige wegen uneidlicher Falschaussage erhoben, nun legt er nach. Zu der damaligen Begründung des Einstellungsbescheids führt er aus:
„Diese schöpferischen, den ehemaligen Bürgermeister vermeintlich salvierenden Überlegungen über dessen gewaltiges Arbeitspensum in der ‚Hamburger als auch Berliner Zeit‘ greifen allesamt nicht, weil er jedenfalls bei einer Anhörung vor dem Finanzausschuss des Bundestages am 4. März 2020 an das mit Herrn Olearius geführte Gespräch am 10. November 2017 durchaus noch konkrete Erinnerung hatte.“
Das nunmehr zugängliche Protokoll der Anhörung durch den Finanzausschuss des Bundestages beweist nämlich, dass sich Scholz an das Gespräch und seinen Inhalt erinnerte. Er wusste sowohl was Herr Olearius sagte, als auch, was er selbst sagte oder auch nicht sagte, z.B. dass er seine Sicht der Dinge nicht geäußert habe und dass die weiteren Einzelheiten unter das Steuergeheimnis fielen. Er wusste also, dass es stattgefunden hat, konnte den Ablauf schildern und erinnerte den Inhalt. Dies jedoch schließt die behauptete Amnesie aus.
Bei einer derartigen Beweislage kann eine ordnungsgemäß arbeitende Anklagebehörde eigentlich nicht anders, als die Ermittlungen aufzunehmen und ggf. die Aufhebung der Immunität zu beantragen.
Ordentliche Anklagebehörde?
Der SPD-Filz in Hamburg ist jedoch legendär. Er hatte die Stadt so fest im Griff, dass die SPD Ende der Neunziger Jahre aus dem Rathaus flog. Schon seit einiger Zeit mehren sich die Anzeichen, dass sich der Genossenfilz wieder ausgebreitet hat, so berichtete die taz im letzten Dezember:
„SPD-Filz kehrt zurück: Von Genosse zu Genosse – Hamburgs Finanzsenator hat einen Millionenauftrag ohne Ausschreibung an einen Parteifreund vergeben. Das erinnert an alte Zeiten.“
Bei dem kürzlich in die Kritik geratenen Verkauf eines wichtigen Container-Terminals im Hamburger Hafen an China stellte sich heraus, dass Andreas Rieckhoff, Staatsrat und enger Vertrauter von Scholz, an entscheidender Stelle die Fäden gezogen hat. Der Kanzler-Freund sitzt als Vertreter der Stadt im Aufsichtsrat des Verkäufers, der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA). Rieckhoff ist Mitglied von insgesamt acht Aufsichtsräten von Unternehmen, die für die Stadt wichtig sind. Bei sechs ist er der Vorsitzende.
Dass sich die StA Hamburg als „Schutz- und Trutzburg“ von Olaf Scholz – so Strafverteidiger Gerhard Strate – betätigt, vermag vor diesem Hintergrund nicht zu überraschen. Dabei ist diese Behörde gerade kürzlich wegen eines ähnlichen Verhaltens in die Schlagzeilen geraten: Gegen deren Leiter, den Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich, ist vor einigen Tagen ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Ihm wird vorgeworfen, Hausdurchsuchungen beim Innensenator Andy Grote (SPD), dem früheren Wirtschaftssenator Frank Horch (parteilos) und dem Polizeipräsidenten Ralf Martin Meyer mit der Begründung verhindert zu haben, diese würde einen „politischen Tsunami“ auslösen, und er würde lieber in Kauf nehmen, dass Beweise verloren gingen, als eine „politische Krise“ zu riskieren.
Das Hamburger Abendblatt schreibt dazu:
„Sollten sich die Vorwürfe dagegen erhärten, dann wäre der Beweis erbracht, dass die Staatsanwaltschaft in mindestens diesem Fall den juristischen Gleichheitsgrundsatz mit Füßen getreten hätte. Dass Jörg Fröhlich dann seines Amtes enthoben werden müsste, versteht sich von selbst.
Es ist aber fraglich, ob damit die Probleme der Staatsanwaltschaft gelöst wären. Denn die Liste der fragwürdigen, für die Öffentlichkeit kaum nachvollziehbaren Entscheidungen der Behörde ist lang – von Bakery Jatta bis „Pimmelgate“. Die Akzeptanz und Anerkennung der Behörde in der Öffentlichkeit wiederherzustellen wird kein leichter Weg werden.“
Tatsächlich dürfte es generell kein leichter Weg sein, die Akzeptanz und Anerkennung dieser wie auch anderer Hamburger Behörden wiederherzustellen. Ebenso schwierig oder vielleicht noch problematischer wird es, die Akzeptanz und Anerkennung der Bundesregierung unter solch einem Kanzler überhaupt zu erlangen.
Beitragsbild: Christoph Braun CC0 via Wikimedia Commons

„Akzeptanz und Anerkennung“ bräuchten Behörden und Politiker nur dann, wenn es sich einmal ändern sollte, daß die übergroße Mehrheit der Menschen auch so gehorcht. Ein ernsthaftes Gerichtsverfahren gegen Herrn Scholz würde es nur geben, wenn der in Ungnade fiele, bei Mächtigeren, deren Existenz gern ignoriert und verleugnet wird, selbst wenn die es oft nicht einmal mehr für nötig halten, sich zu verstecken. Wer anderes erwartet, verwechselt die Theorie des Rechtsstaats mit der Realität. Zu dieser Realität gehört mindestens seit 1990 (vorher war das für mich nur benachbartes Ausland), daß unschuldig von Polizeigewalt Geschädigte nie freigesprochen wurden. Also die nachweisbar Unschuldigen bekamen bestenfalls(!) eine Verfahrenseinstellung gegen banale Auflagen, nie einen Freispruch, wenn sie gegen die Polizeigewalt klagten. Denn stets reagierte die Polizei mit einer Gegenklage wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt o.ä. – und für jedes deutsche Gericht zählte das Dogma, daß die Polizei ja kaum grundlos prügelt etc. mehr als alles konkrete Beweismaterial. (Unstrittig schuldige Polizisten erhielten gelegentlich Bagatellstrafen, häufiger Freisprüche.) Wenn dann dem Bundeskanzler jedes Wort kritiklos geglaubt wird, folgt man damit nur dieser „bewährten“ Rechtspraxis. (Die vor Jahren sogar noch im Deutschlandfunk thematisiert wurde. Immerhin.)
Es gibt ein ehernes Gesetz: Wenn die Justiz lange genug die Augen zumacht und einstellt, dann türmt sich das Wegsehen solange auf, bis der Staat selbst als organisierte Kriminalität übrig bleibt. Der Staat ist dann Mafia, wenn er unantastbare Bosse kennt. Ich kenne keine Mafia der Welt, die es auf die OK zwischen 1933 und 1945 gebracht hätte: Für die Auslegung des deutschen „Rechtsstaates“ ist der Luftraum immer soweit, wie ihn die Geschichte nach oben definierte. Da kann noch einiges kommen, das bissl Finanzgespinnst ist noch Regionalliga gegen das, was zwischen IG- Farben und Degussa möglich war.
Der Beitrag passt zu dem heutigen von Fabian Nikolay wie die Faust auf dem Auge. Artikel 3 (1) GG formuliert eindeutig, dass „alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind“, was absolut nichts mit Gleichmacherei zu tun hat, aber offenkundig von unseren PolitikerInnen ständig falsch interpretiert wird. Natürlich muss die Spreu vom Weizen getrennt werden und Menschen, die im öffentlichen Leben stehen, müssen vor absurden Anzeigen geschützt werden. Aber hier geht es nicht um Kinkerlitzchen, sondern um schwere Vorwürfe und die müssen geklärt werden. Nun ist der Hamburger Justiz genau so wenig zu vertrauen, wie der übel beleumundeten Berliner, wenn ich daran erinnere, dass in den neunziger Jahren Hamburger Polizisten keine Asylanten aus Nigeria festnahmen, die im Stadtvierel St. Georg Drogen vetickten, weil sie sich veranlasst von einschlägig bekannten „Linksanwälten“ hinterher vor dem Kadi zu verantworten hatten und nicht etwa die Täter. Gysi als Berliner zerrte die Berlinerin Bärbel Bohley (und andere aus Berlin) dort vor Gericht, nachdem diese ihn nach Lektüre ihrer Stasiakte als IM bezeichnet hatte. Gysi, vertreten durch den Anwalt Sennft, der schon mal die Stasi um Hilfe bat, um westdeutsche Politiker zu diffamieren, bekam Recht, weil das Gericht alle Anträge zu seinen Lasten ablehnte. HMB ist damals diesem Fall nachgegangen und hat diese Ungeuerlichkeiten aufgeklärt. Danke noch heute dafür! Später wurde Gysi dann vom Immunitätsauschuss des Bundestages als IM enttarnt. Auch als dann später Gysi wegen uneidlicher Falschaussage belangt werden sollte, fand er wieder Hilfe bei der Hamburger Justiz. Also ich fürchte, dass der Herr Strate scheitern wird, obwohl er ganz anderes Kaliber ist, als es Lehmann-Brauns (in Berlin Abgeordneter für die CDU) damals für die bedauernswerte Bärbel Bohley war.
Wer zum Teufel ist denn der Gnom auf dem Bild ? Doch nicht etwa Olaf, „ The Last of the Red Sox “ ??
Scholz ist gelernter Volljurist, kann also selber sowohl Rechts-, Staatsanwalt, als auch Richter. Zudem ist er als ehemaliger 1. Bürgermeister, Bundesminister und derzeitiger Regierungschef mit umfassender Immunität gesegnet, was sich u.a. in seiner großzügigen Auslegung der Maskenpflicht zeigt. Gezielte Fragen kann er kürzestmöglich entwaffnend mit nur zwei Buchstaben beantworten, nämlich mit einem „n“ und darauffolgendem „ö“. Ermittlungen sind da zwecklos.
Tja, Staat und sein Anwalt in verbotener Kollusion? Juristen sind sie allesamt – mit dem Herrschaftsgen im Kopf. Und verboten ist die Kollusion auch nicht, oder? Der STAATSANWALT IST SCHLIEßLICH WEISUNGSGEBUNDEN: Und er weiß, am besten ist es allemal, wenn gleich gar kein Richter befasst wird – denn bei dem weiß man nie, ob er nun zur Kollusion neigt oder eben nicht. Denn DIESE Kollusion zwischen StA und Richter ist tatsächlich verboten. Das Volk staunt und zahlt. Was ist ein Staat ohne Recht? Gar eine Räuberhöhle? Niet möglich.
Der letzte Satz ist wohl wahr. Das ist aber schon länger so. Insgesamt ist es eine Rechtsbeugung aller feinster Art. Das sollten ab sofort alle die vor Gericht stehen für sich in Anspruch nehmen. Das wird lustig…. Wie nennt man das ganze dann? Bananenrepublik hat mal jemand gesagt….