Annette Heinisch / 07.10.2021 / 12:00 / Foto: Imago / 77 / Seite ausdrucken

Verwaltungsrichter verurteilen Söders Menschenbild

Reinhard kommentiert in der FAZ: „Doch der Wille, insbesondere Söders, richtete sich eher auf die Verhinderung Laschets als auf eine Regierungsbeteiligung der Union. CDU und CSU waren alles andere als geschlossen-konstruktiv und haben es insgesamt dem anderen Lager leicht gemacht: als Hebammen einer Ampel-Koalition.“ In der Tat hätte ein gemeinsamer Wahlkampf der Union möglicherweise den Unterschied von 1,7 Prozent gebracht, der zum Sieg fehlte. 

Erst als die CSU, allen voran Söder, kurz vor der Wahl aufhörte, den Unions-Wahlkampf konsequent zu torpedieren, zogen die Zustimmungswerte an. Vermutlich war eher das Eigeninteresse Söders für diesen Kurswechsel maßgebend, denn zu diesem Zeitpunkt drohte seine CSU unter 30 Prozent zu rutschen. Der Kurswechsel hielt aber nur bis zur Wahl, danach zückte er wieder das Messer. Er will die Macht und lässt keinen neben sich bestehen. Söders Machtstreben ist legendär, durch nichts besser in Szene gesetzt als das Foto aus der Spiegelgalerie in Herrenchiemsee, wo er die Kanzlerin im Juli 2020 empfing. Passend zu diesem Ambiente regierte er auch in der Corona-Pandemie. Er sperrte seine Bürger weg, die Corona-Maßnahmen waren in keinem Bundesland rigider als in Bayern. Bei den Wahlen bekam er die Quittung, nur 31,7 Prozent wählten CSU, damit verlor er 7,1 Prozent der Wählerstimmen. 

Nun kommt die Quittung auch von anderer Seite; der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, das höchste Gericht Bayerns, schritt zur nachträglichen Gefangenenbefreiung. Es entschied, dass die nächtliche Ausgangssperre unwirksam gewesen sei: „Es wird festgestellt, dass § 4 Abs. 2 und 3 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung vom 27. März 2020 (BayMBl. 2020 Nr. 158), zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung zur Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 31. März 2020 (BayMBl. 2020 Nr. 162) unwirksam war”.

Grund dafür war, dass die Maßnahmen gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip verstießen. Dabei hat das Gericht offenbar bereits die Eignung der Generalklausel als Rechtsgrundlage in Zweifel gezogen, weil diese ursprünglich nur für begrenzte Betretungsverbote von Gebieten, z.B. bei Tollwutgefahr, gedacht sei. Die Richter meinten im Übrigen, dass, wenn den Bürgern von vornherein rechtswidriges Verhalten unterstellt würde, dies für ein fragwürdiges Menschenbild spräche. Ähnlich hatte bereits zuvor das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden, welches in einem Eilverfahren eine nächtliche Ausgangssperre für unverhältnismäßig hielt (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 06.04.2021, Az.: 13 ME 166/21).

Söders Verhalten müsste politische Konsequenzen haben

Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, die allerdings zur Revision zugelassen wurde, müsste unter normalen Umständen zum sofortigen Rücktritt des Ministerpräsidenten führen. Es geht hier schließlich nicht um peanuts, sondern um die Anordnung drastischer, freiheitsentziehender Maßnahmen über einen längeren Zeitraum. Hausarrest – und ein solcher war es weitgehend – ist in vielen Ländern eine Form der Strafe anstelle der Gefängnisstrafe. Wenn also in einem freiheitlichen Rechtsstaat einer Regierung bescheinigt wird, die Freiheitsrechte ihrer Bürger unverhältnismäßig eingeschränkt zu haben, dies auch noch mit einer fragwürdigen Begründung, so müsste ein solches Verhalten natürlich politische Konsequenzen haben. 

Dass die Politik bei der Corona-Pandemie das Maß verloren hat, haben in der Vergangenheit bereits namhafte Juristen beklagt. Öffentlich wurde kürzlich die massive Kritik des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier. Dabei geht es nicht um die Sinnhaftigkeit einzelner Maßnahmen; es geht um das grundsätzliche Staatsverständnis, das Verhältnis von Staat und Bürger: 

Sind wir freie Bürger eines freien Landes, eigenverantwortlich und selbstbestimmt handelnd mit dem Staat als unserem Diener? Das ist das Menschenbild des Grundgesetzes. Oder sind wir die betreuten Mündel der Obrigkeit, der Staat ist unser Herr und Erzieher, wir nur die unmündigen Diener des Herrn? Das ist weitgehend die Realität.

Dabei geht es nicht nur darum, dass Majestätsbeleidigung unter anderem Etikett wieder verfolgbar geworden ist oder um den Umstand, dass wir mehr als die Hälfte der Zeit für den Staat arbeiten, also auch insoweit nicht mehr unser eigener Herr, sondern vor allem Staatsdiener sind. 

Schadensersatzforderungen in erheblicher Höhe

Es geht auch darum, wie sehr wir uns in unserer Lebensgestaltung durch staatliche Vorgaben, Gesetze, Bürokratie, Subventionen oder Sanktionen steuern oder durch das Wechselspiel von Ein- und Ausgrenzung u.a. „nudgen“ lassen. Die Krönung dieser Entwicklung weg von dem, was uns unsere auf autoritärer Erfahrung basierende Verfassung vorgibt, ist aber ein unverhohlen als Herrscher auftretender Ministerpräsident, der sich offenbar an Macht berauscht und seine eigenen Interessen über die seiner Partei, vor allem aber die Deutschlands stellt.

Beängstigend bleibt, dass und wie viele Söder als Heilsbringer ansehen. Zweifellos sollte eine Führungspersönlichkeit ein entsprechendes Format mitbringen. Es dürfte auch erkennbar sein, dass die Wähler sich nach all den schwurbeligen und indifferenten Merkeljahren nach einer klaren, man könnte sagen „maskulinen“ Führung sehnen. Form und Format ersetzen aber nicht Inhalt. Ein Mensch, welcher den Versuchungen der Macht erliegt, ist grundsätzlich untauglich für einen Führungsposten.

Es bleibt abzuwarten, ob diese Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs Bestand hat. Sollte dies der Fall sein, könnten Schadensersatzforderungen in erheblicher Höhe auf den Freistaat zukommen. Die Frage, ob darüber hinaus grundsätzlich eine unzulässige Freiheitsberaubung durch Ausgangssperren außerhalb eines konkreten Schadens zu entschädigen ist, dürfte dann demnächst die Gerichte beschäftigen. 

Es bleibt zu hoffen, dass die Judikative ihrer Rolle als dritte Gewalt, die die Einhaltung des Rechts – nicht der einfachen Regierbarkeit – garantieren soll, gerecht wird.

 

Hinweis der Redaktion: Auch zum Thema "Impfzwang" gibt es ein neues verfassungsrechtliche Gutachten.

Foto: Imago

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Bernd Schreller / 07.10.2021

@T Schneegaß “....wieso in diesem restlos verkommenen Staat ein fragwürdiges Menschenbild bei Polit-Verbrechern zu deren Rücktritt führen sollte. Ganz im Gegenteil: es ist DIE Grundvoraussetzung, um überhaupt erst in Amt und Würden zu kommen.”.      Wichtigste Voraussetzung für die Nominierung in jedes wichtige Amt in Deutschland (und weltweit) ist Erpressbarkeit! Sonst wirste nix. Spiel das Spiel mit, dann geht s dir gut. Tu das nicht, und du wirst finanziell oder rufschädigend, im Extremfall lebensschädigend vernichtet.

Fritz Irmgardson / 07.10.2021

Ich schäme mich geradezu, dass ich gebürtiger Nürnberger bin! So ein hinterfotziger Typ glaubt, dass er sich alles erlauben kann. Und das Schlimme ist, dass er recht hat.

Gunter Baumgärtner / 07.10.2021

Sehr guter Artikel, aber warum wird bei der Gelegenheit nicht auf das Volksbegehren zur Abberufung des Landtages hingewiesen? Wir brauchen eine Million Unterschriften, aber von den grossen Medien und aus der etablierten Politik werden wir boykottiert, verleumdet, schikaniert. Kann die Achse das nicht mal gross rausbringen, eventuell mit einem Interview der Initiatoren? Webseite gibt’s auch: buendnis-landtag-abberufen punkt de

Uwe Heinz / 07.10.2021

Wenn er Anstand hätte würde er jetzt zurücktreten! Naja, man wird wohl noch ein wenig träumen dürfen!? ;-) Die anderen Rechtsverdreher und Grundgesetzbrecher werden einer zukünftige Regierung wohl nicht mehr angehören! Allein die Hoffnung, daß irgendetwas nun besser wird habe ich allerdings auch nicht. Nach 2021 kommt nicht 2022 sondern 1933! Die AntiSA marschiert schon wieder. Wenn man rot und grün mischt kommt braun raus. Zukunft mir graut vor Dir!

Michael Lorenz / 07.10.2021

“Es bleibt zu hoffen, dass die Judikative ihrer Rolle als dritte Gewalt ... gerecht wird.” Das kommt präzise darauf an, wo die Revision verhandelt wird. Vor der Merkelaußenstelle in Karlsruhe vielleicht?

Peter Krämer / 07.10.2021

Zitat: “Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, die allerdings zur Revision zugelassen wurde, müsste unter normalen Umständen zum sofortigen Rücktritt des Ministerpräsidenten führen” Völlig richtig. Aber in diesem Land gibt es schon länger keine normalen Umstände mehr. Allenfalls Bagatellvergehen oder ein paar falsche Worte können heute noch das Ende der beruflichen Karriere bedeuten.

Benjamin Wipshausen / 07.10.2021

Ich möchte einmal kurz zusammenfassen,  was neulich auf einer Familienfeier ( Niedersachsen ) in Sachen Politik gesprochen wurde: Man weiß gar nicht mehr, was man wählen soll. Schade, daß Merkel aufhören muß.  (!?) “Das mit den ganzen Flüchtlingen war zwar nicht gut. Aber sie hat für uns ganz schön die Kohlen aus dem Feuer geholt, mit dem ganzen Corona. “ Der Söder wäre gut. Dem ist egal, was alle sagen. Der macht einfach was gemacht werden muß. (Also man will einen Führer…) Leider muß man also wohl Scholz wählen. Hauptsache nicht die AfD.

Fritz kolb / 07.10.2021

Der Mann gehört weg. Wenn man die Umstände der Abgänge von Stoiber, Beckstein und Huber noch einmal Revue passieren lässt, dann weiß man ,wie schnell und unvermittelt das bei der CSU gehen kann. Seine breitbeinige Arroganz und Ignoranz von Fakten, sein Intrigantenstadel gegenüber der Laschet-CDU gehören final abgestraft.

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