Die Einführung von Sperrstunden in der Gastronomie gehört zu den Maßnahmen, auf die sich der Corona-Gipfel geeinigt hat. Berlin hatte sie schon eingeführt. Doch nun wurde sie vom Berliner Verwaltungsgericht gekippt, meldet welt.de. Das habe ein Gerichtssprecher am Freitag der Deutschen Presse-Agentur mitgeteilt. Mehrere Gastronomen hätten Eilanträge gegen die Verordnung eingereicht.
Insgesamt sollen sich nach Angaben von Rechtsanwalt Niko Härting rund ein Dutzend Berliner Bars und Clubs gegen die Sperrstunde gewandt haben. Sie hätten die Sperrstunde als unverhältnismäßig kritisiert. Dieser Ansicht sei das Gericht gefolgt.
Aus Sicht der Gastwirte gebe es keine überzeugende Begründung für die Schließung der Gaststätten um 23.00 Uhr. Mit einer Sperrstunde für die Gastronomie werde erreicht, dass sich junge Menschen dann an anderen Orten träfen, für die keine Hygienekonzepte gelten, so die Argumentation.
Wegen der gestiegenen Zahlen positiver Covid-19-Testergebnisse galt seit vergangenem Samstag eine nächtliche Sperrstunde neben strengeren Kontaktverboten für drinnen und draußen. Die meisten Geschäfte sowie alle Restaurants und Bars mussten von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr schließen. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts könne vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Einspruch eingelegt werden.
Ein Gerichtssprecher habe gegenüber dem "rbb" bestätigt , dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei und deshalb vorerst auch nur für die elf Lokalitäten gelte, deren Wirte geklagt hatten. .