Zum Glück gibt es Berufungsverfahren, denn Medienanwalt und Achgut-Autor Joachim Steinhöfel hält dieses Urteil für "von einem geradezu totalitären Bestrafungsfieber getragen".
Das Amtsgericht Bamberg hat den Chefredakteur des Deutschland-Kuriers, David Bendels, zu einer siebenmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt, meldete Nius. Bendels ist nicht vorbestraft. Grund der Verurteilung war eine satirische Fotomontage von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die laut Gericht eine „Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“ darstellt. Auf dem Bild hielt Faeser ein Schild mit der Aufschrift „Ich hasse Meinungsfreiheit“ hoch. Das Foto ist echt, nur der Text, der ursprünglich lautete „We remember“ wurde geändert. Faeser hatte selbst die Strafanträge gestellt.
Bereits im Vorjahr hatte das Gericht mehrere Strafbefehle gegen Bendels erlassen, unter anderem wegen der Faeser-Montage. Er wurde in drei Fällen zu 480 Tagessätzen verurteilt und legte Einspruch ein. Das Gericht forderte außerdem von ihm eine Entschuldigung bei der Ministerin. Bendels kündigte an, dass er gegen das Urteil Berufung einlegen wird, um die Presse- und Meinungsfreiheit zu verteidigen.
In einer Reaktion auf das Urteil sagte Medienanwalt und Achgut-Autor Joachim Steinhöfel sagte heute Morgen auf Nius live: Richter wie der zuständige Richter am Bamberger Amtsgericht, Martin Waschner, „sind ungeeignet, ihr Amt auszuüben und sind eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und den Rechtsstaat“. Und weiter: „Das Urteil ist lächerlich, abwegig, grotesk und von einem geradezu totalitären Bestrafungsfieber getragen, das einem um den Rechtsstaat, wenn man solchen Richtern ausgeliefert ist, angst und bange wird.“
Innenministerin Faeser müsste eigentlich über so etwas stehen, sagte Steinhöfel. Satire dürfe nicht die Menschenwürde verletzten und Politiker dürfen nicht falsch zitiert werden, aber dieses Meme sei absolut harmlos und tausende ähnliche Memes würden täglich verbreitet. Zum Glück gäbe es noch Rechtsmittel gegen dieses Urteil. Der nächste Schritt sei das Landgericht, dann gegebenenfalls das Bayrische Oberlandesgericht, zur Not könne man sogar bis zum Bundesverfassungsgericht gehen. Allerdings könnten sich das die meisten Bürger, die auf der untersten Ebene verurteilt wurden, dies gar nicht leisten. Es gäbe etliche Fälle von Übergriffigkeit der unteren Justizebene, die zur Einschüchterung von Bürgern und Journalisten führe. Ein bekannter Fall war die von der Staatsanwaltschaft Bamberg angeordnete Hausdurchsuchung gegen den Rentner Stefan Niehoff wegen der Weiterleitung des „Schwachkopf“-Memes.
