Titus Gebel / 29.05.2018 / 17:00 / Foto: Clay Junell / 10 / Seite ausdrucken

Vertrag zwischen Staat und Bürger? Hier das Kleingedruckte

Von Titus Gebel.

Eine der Grundlehren der Geschichte lautet, dass sich Menschen in irgendeiner Form wehrhaft organisieren müssen, sonst können Sie die Aggression fremder Gruppen nicht abwenden. Insofern ist ein Zusammenschluss unvermeidlich. Tun Menschen das nicht, werden sie einfach erobert und beherrscht. Das wäre auch das Schicksal von selbstbestimmten, aber wehrlosen Anarchisten, spätestens nachdem diese einen gewissen Wohlstand angehäuft hätten.

Im Grunde ist das die Situation, von der Thomas Hobbes ausgegangen ist, als er seinen Leviathan schrieb. Einen tatsächlichen Kampf „aller gegen alle“ als Naturzustand hat es zwar nie gegeben und wird es nie geben. Der Mensch war schon immer ein Herdentier und als solches neigt er zur Rudelbildung. Darauf läuft es unter entsprechenden Umständen auch heute noch hinaus: Selbst in den gesetzlosen Bereichen brasilianischer Favelas oder Berliner Stadtparks entwickeln sich Rangordnungen und Kooperationen.

Aber der richtige Kern von Hobbes’ Ansatz liegt darin, dass der unorganisierte Einzelmensch oder die schwache Gruppe ständig Gefahr laufen, von umherziehenden größeren oder stärkeren Haufen ausgeplündert zu werden. Demzufolge haben die Bürger dem Staat umfassende Machtbefugnisse eingeräumt, damit sie in Sicherheit leben können.

Ergänzt wurde diese Auffassung später durch die von John Locke und vor allem Jean-Jacques Rousseau geprägte Sichtweise eines Gesellschaftsvertrages, wonach es sich um eine freiwillige Übereinkunft der Beteiligten handele, vergleichbar einem zivilrechtlichen Vertrag. Dieser soll zwischen Bürgern und Staat bestehen. Oder wenigstens sollen die Bürger untereinander einen solchen abgeschlossen haben, in dem sie einen Teil ihrer Souveränität an den Staat abtreten und die Konsequenzen hinnehmen.

Unbedingte Pflicht hier, vage Ansprüche da

Diese Auffassung ist nach wie vor die ganz herrschende Meinung, in der Regel wird die Verfassung eines Staates und die daraus resultierende Ordnung mit dem Rousseau’schen Gesellschaftsvertrag gleichgesetzt. Der Haken daran ist, dass auch das Zustandekommen eines Vertrages nach den über Jahrhunderte entwickelten Gegenseitigkeitsregeln der Zivilrechtsordnungen erfolgen muss. Ist dies nicht der Fall, dann handelt es sich um etwas anderes, für das bereits der Begriff des Vertrages nicht angemessen wäre.

Nach den meisten Zivilrechtsordnungen wäre schon fraglich, ob dieser angebliche Gesellschaftsvertrag mangels Bestimmtheit seiner Leistungen und Gegenleistungen überhaupt als Vertrag angesehen werden kann, denn der Bürger muss zwar Steuern zahlen, aber wofür, ist völlig dem Ermessen des Staates überlassen. Es besteht weder ein konkreter Gegenleistungsanspruch des Bürgers auf bestimmte staatliche Leistungen noch eine Einklagbarkeit der Mittelverwendung.

Aber etwa nach deutschem Zivilrecht gilt eine Vereinbarung, bei der nicht Einigkeit über alle wichtigen Punkte besteht, im Zweifel wegen Einigungsmangel als nicht geschlossen. So erwarten viele Bürger etwa, dass der Staat ein bestimmtes Sicherheitsniveau, eine bestimmte Infrastruktur und eine soziale Absicherung bietet. Wenn sie wüssten, dass verfassungsrechtlich darauf kein oder nur ein sehr unkonkreter Anspruch besteht, wohl aber eine unbedingte Pflicht, Steuern zu zahlen, würden sie ihre Zustimmung zum jeweiligen System womöglich überdenken.

Und in praktisch allen Rechtsordnungen weltweit setzt ein Vertrag zumindest übereinstimmende Willenserklärungen voraus. Sind die Bürger wirklich damit einverstanden, dass die Regierung bei entsprechender Parlamentsmehrheit sämtliche Regeln einschließlich der Verfassung abändern kann und etwa den Steuersatz exorbitant erhöht? Und selbst dann, wenn eine Verfassung dieses Recht ausdrücklich festschreibt und diese Verfassung mehrheitlich angenommen wurde? Was ist mit denen, die dagegen gestimmt haben? Mit welchem Recht werden sie der Verfassung unterworfen?

Der verschwiegene Aspekt des Rousseau’schen Gesellschaftsvertrages

Sie als Bürger könnten mit der Verwendung Ihrer Steuern in vielen Bereichen nicht einverstanden sein (Gender- und Islamlehrstühle, Subventionen für erneuerbare Energien, Hamas-Unterstützung...), und Sie sind möglicherweise auch nicht einverstanden, dass es eine Gruppe von Leuten gibt, die über die Mittelverwendung ohne Ihre Zustimmung befindet. Rousseau selbst hatte dieses Problem erkannt. Er forderte daher, dass für die erstmalige Geltung eines Gesellschaftsvertrages einschließlich dessen Änderungsmechanismen 100 Prozent aller Bürger zustimmen müssten, denn alle seien betroffen:

Woraus entstünde ohne eine vorausgehende Übereinkunft die Verpflichtung für eine Minderheit, sich der Wahl der Mehrheit zu unterwerfen und woher haben hundert, die einen Herrn wollen, das Recht, für zehn zu stimmen, die keinen wollen? Das Gesetz der Stimmenmehrheit beruht selbst auf Übereinkunft und setzt zumindest einmal Einstimmigkeit voraus.“

Das ist nur konsequent, wurde aber bisher noch nie umgesetzt und daher wird dieser Aspekt des Rousseau’schen Gesellschaftsvertrages in der Regel verschwiegen.

Und genau daran kranken alle herkömmlichen Verfassungen. Sie sind in Wahrheit Verträge zu Lasten Dritter, nämlich zu Lasten derer, die nicht zugestimmt haben. Eine Rechtsfigur, die im Zivilrecht mit guten Gründen unzulässig ist, weil keine übereinstimmende Willenserklärung des Belasteten vorliegt. Nach dem Zivilrecht praktisch aller Staaten ist es daher nicht möglich, dass Vertragsparteien Dritte ohne deren Zustimmung zu einer Leistung verpflichten: A und B können keinen wirksamen Vertrag schließen, wonach der unbeteiligte C an die beiden je tausend Euro zu bezahlen hat. Angela Merkel und Olaf Scholz können das aber.

Da diese Einwände nicht schlüssig ausgeräumt werden können, wird behauptet, durch physischen Verbleib in einem bestimmten Staat würde die konkludente Zustimmung zur jeweils geltenden Gesellschaftsordnung erfolgen. Das aber ist in etwa so, als ob man behaupten würde, ein Sklave des 19. Jahrhunderts, der nicht täglich zu fliehen versucht hätte, hätte konkludent seinem Sklavendasein zugestimmt. In Wahrheit fand eine Abwägung statt. Der Sklave wird sich überlegt haben, wohin er überhaupt fliehen solle und ob die Gefahr einer versuchten Flucht nicht zu groß sei. Er hätte zudem seine angestammte Umgebung aufgeben und möglicherweise sogar Teile der Familie zurücklassen müssen. Daher kann seine Entscheidung gelautet haben, beim Sklavenhalter zu verbleiben. Dieses stellte für ihn lediglich das kleinere Übel da, eine wirkliche Zustimmung war damit nicht verbunden.

Der Begriff der Zustimmung wird vollständig entwertet

Eine ähnliche, aber ebenso fragwürdige Argumentation lautet: Im Wege einer Wahl erhält eine Partei die Mehrheit und stellt nun die Regierung. Wenn Sie nun dagegen oder dafür gestimmt haben, lautet das Argument, dass Sie sich bereits mit Teilnahme bereit erklärt hätten, das Ergebnis zu akzeptieren, gleich wie es ausgeht. Falls Sie aber an der Wahl gar nicht teilgenommen haben, wird Ihnen vorgehalten, Sie hätten von ihrer Möglichkeit der Beeinflussung des Ergebnisses bewusst keinen Gebrauch gemacht und diesem damit ebenso zugestimmt. Mit anderen Worten: Egal, ob Sie dafür, dagegen oder gar nicht abstimmen, Ihre Zustimmung wird in jedem Fall fingiert. Damit wird der Begriff der Zustimmung aber vollständig entwertet.

Das Ganze wird noch dadurch verschärft, dass der vermeintliche „Gesellschaftsvertrag“ ausschließlich von einer Seite, nämlich vonseiten des Staates, ständig geändert wird, ohne dass der Einzelne etwas dagegen unternehmen könnte. So findet sich auch derjenige, der ursprünglich dem Ganzen zugestimmt hatte, auf einmal in einem ganz anderen, von ihm unerwünschten System wieder.

Wenn zwei Parteien im Zivilleben einen Dienstleistungsvertrag schließen, dann haben sie sich vorher über Umfang und Kosten der Dienstleistung geeinigt. Wird die Dienstleistung schlecht oder gar nicht erbracht, hat der Kunde das Recht, die Zahlung zu verweigern oder weniger zu bezahlen. Keine Partei kann während der Vertragslaufzeit einseitig den vereinbarten Preis ändern.

Staatsbürger müssen hingegen sämtliche Steuern bezahlen, ohne einen klaren Gegenanspruch zu haben. Sind sie unzufrieden, weil die staatlichen Leistungen etwa im Bereich Sicherheit, Bildung, Straßenbau, Gesundheits- und Altersvorsorge immer schlechter werden, haben sie keinerlei Recht, Steuern zu kürzen oder zurückzuhalten. Der Staat kann hingegen die Steuern in beliebigem Umfang erhöhen. Und genau dieses ständige Abweichen vom Gegenseitigkeitsprinzip ist einer der Hauptgründe für die Krise auch demokratischer Staaten.

Titus Gebel ist Unternehmer und promovierter Jurist. Er gründete unter anderem die Deutsche Rohstoff AG. Zusammen mit Partnern arbeitet er derzeit daran, die erste Freie Privatstadt der Welt zu verwirklichen. Der Beitrag beruht auf seinem Buch Freie Privatstädte – Mehr Wettbewerb im wichtigsten Markt der Welt, in dem er auch gesellschaftliche Grundsatzfragen untersucht.

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Karsten Dörre / 29.05.2018

Herr Gebel kennt die repräsentative Demokratie nicht? Die gibt es seit 1949 in Deutschland. Der Bundestag macht die Gesetze, weil die Mehrheit der gewählten Parlamentarier diesen zustimmt. Mehrheiten entscheiden. Mehrheiten schicken Volksvertreter per Wahlen als Teil der Gesetzgebung. Alle Theorien zu Gesellschaftsvertrag, 100%-Zustimmung des Volkes oder über alles Volksabstimmungen durchzuführen sind Phantastereien mit denen sich die Mehrheit des Volkes nicht beschäftigen will. Sonst wäre die repräsentative Demokratie schon abgeschafft. Und ehrlich: welcher Normalo will z.B. zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes, Drucksachen 18/11237, 18/11536 und 18/11646 (24.März 2017) seine Stimme abgeben und was entscheiden? Voraussetzung ist, die Drucksachen lesen und verstehen.

Toni Keller / 29.05.2018

Ich war die letzten Tage bettlägerig und krank, habe deshalb in einem alten Wälzer über die Geschichte des Rechts und die Staatstheorien gelesen. Der Autor war der Ansicht, dass das Recht, als Naturrecht existiert, genau diese Anerkennung Rom und Europa groß gemacht hat und der fatale Fehler der franz. Revolution und ihrer Denker war, dass sie das Recht als etwas vom Staat zu definierendes, zu formendes , alleine dem Staat zukommendes gesehen haben. (Der Autor leugnet, nicht, dass es willkürliche, ungerechte Gesetze schon früher gegeben hat, aber es ging immer um die dahinterstehende Theorie) Mir scheint die verrückten Ideen, die im Tugendterror endeten sind immer noch virulent. Für mich das ganz verrückte ist, dass all diese Diskussionen nur innerhalb der schon länger hier lebenden geführt werden und die Neubürger überhaupt nicht gefragt werden, was sie selber als Recht und Unrecht ansehen, wie sie sich philosophisch verorten und was sie als ihr Recht gegenüber diesem, unserem Staat sehen und warum.. Dennoch wäre die Lage, gäbe es solche Publikationen wie die Achse des Guten und andere nicht, zum Verzweifeln Dennoch bleibt die Frage “Was tun?” oder auch “Was nicht mehr tun?”

M. Haumann / 29.05.2018

Man kann natürlich auch sein Steueraufkommen reduzieren, natürlich völlig legal. Kenne einige Leistungsträger, die das bereits gemacht haben oder in Planung sind, weil die Loyalität zu diesem Staat bei einigen doch erheblich gelitten hat. Wenn man sich das leisten kann und will, kann diese Form des passiven Widerstandes durchaus das Gegenseitigkeitsprinzip wieder ein wenig restaurieren.

P.Steigert / 29.05.2018

Ein guter Beitrag mit sehr grundlegenden Fragestellungen, die genau in die Zeit passen. Der aktuelle Parteien-Medien-Apparat-Staat geht davon aus, dass die Bürger weiter bereit sind, bei diesem Spiel mitzumachen. Die DDR hat die Bürger sogar dazu gezwungen. Die DDR mit DDR-Verfassung hat es nicht überlebt und die Buntland-Republik-Deutschland wird es auch nicht mehr lange geben, denn sie hat im Herbst 2015 den deutschen Gesellschaftsvertrag weggeschmissen.

Peter Zentner / 29.05.2018

Ein wenig off-topic, aber nicht ganz, Herr Gebel: Die Habsburger-Monarchie in ihren eineinhalb glücklichen Jahrhunderten (mit und nach der weisen Maria Theresia, ab 1740) war zwar — wie damals üblich — keine Demokratie, aber ein liberales, fortschrittliches und bürgernahes Staatswesen. Allgemeine Steuerlast, nicht zufällig Zehent genannt: 10%, erste Region Europas, die die allgemeine Schulpflicht einführte, unabhängige Gerichte, wissenschaftsfreudig ermutigte Universitäten. Was man heute halt als geldspuckende “Förderung von Innovationen” bezeichnet. || Auch dieser Vielvölkerstaat beherbergte viele Kulturen, Religionen und Temperamente, aber die vertrugen sich und fühlten sich wohl unter einer gemeinsamen Krone. || Erst vor dem Weltkrieg Nr. 1 wurde dies (vornehmlich von Slawen, aber das tut nichts zur Sache) als “Völkerkerker” bezeichnet. Mehr in Christopher Clark, “The Sleepwalkers”. || Bange Frage: Wird die EU eines baldigen Tages ebenfalls als “Kerker” bezeichnet werden? Manche Mitgliedsländer sehen das bereits heute so. || Wen wundert’s? Die EU hatte nie einen weisen Monarchen, und sie hat heute eine ärmlich unweise, noch dazu selbsternannte Monarchin, speichelleckende Vasallen inbegriffen.

Michael Vent / 29.05.2018

Tatsächlich wird es von der sogenannten “Elite” hierzulande so gesehen, wie die viel zitierte Auseinandersetzung zwischen dem diesbezüglich falsch zitierten Autor Akif Pirincci und einem Politiker zeigt: Letzterer war der Ansicht, wem es hier (als Biodeutschem) nicht passt, der könne ja auswandern… In der Tat wird offenbar alles versucht, diejenigen Leute, die noch gerne wegen ihrer Berufe usw. vom Ausland aufgenommen werden, aus Deutschland zu vertreiben.

von Kullmann / 29.05.2018

Für den Steuerzahler gibt es die Staatsgrenze als Zahlungsargument zugunsten seines Staates Deutschland. Merkels Regierung gibt die Staatsgrenze auf für die EU, damit der Steuerzahler zukünftig an die EU zahlen soll. Die EU sichert ihre Grenze ebenso durch Frontex nicht, wie zum Beispiel China oder die Vereinigten Staaten. Warum zahlen wir in einem grenzenlosem Land D oder EU noch Steuern? Nur weil wir hier oder in Kreuzberg oder in Syrien mal segmentweise leben? D soll doch nicht unser Land sein, dann ist es die EU erst recht nicht.

U. Unger / 29.05.2018

Danke Herr Gebel, dass Sie hier grundlegende Gedanken zum modernen demokratischen Konzept des Staatswesens darlegen. Es sollte jedem zeigen, wo dieser Staat gelandet ist. Ich empfinde ihn zunehmend als Selbstbedienungsladen der Nutznießer. Das es für eigenverantwortlich denkende, hoch motivierte Menschen kaum noch Spaß macht, sich einzubringen wird deutlich, durch die von Ihnen aufgezeigten Vereinnahmungen von Wahlverlierern und Nichtwählern. Ich bin leistungswillig und schuldenfrei, aber nicht reich, kann jedoch mit diesen, mich betreffenden Budgetrestriktionen umgehen. Zur Strafe darf ich für alle Geistesgestörten in diesem Land mit haften. Für Politiker, die nur Schulden machen einerseits, wie auch Menschen, die sich durch eigene Handlungen im privaten selbst in Not gebracht haben, andererseits. Wie jeder, der mal arbeitslos war, sehe ich in die Rentenlücke. Als Diplom- Kaufmann habe ich wohl genügend Wissen und analytische Fähigkeiten, um unterschiedliche Szenarien zu entwickeln und verschiedene Zukunftsverläufe zu simulieren. Offen gesagt, es sieht für mich individuell nicht rosig aus, wenn ich die Rahmenbedingungen betrachte, unter denen ich gezwungen bin, für mich Verbesserungen zu erzielen. Meine Analyse des Status quo lautet für unser Staatssystem ganz drastisch, es ist ein Trittbrettfahrerbegünstigungssystem zu Lasten der wahren Leistungsträger. Ein Staatswesen, dass unter falscher Flagge segelt. Wir sollten vieles ändern, dazu ist Politik da!

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