Chaim Noll / 20.01.2022 / 06:15 / Foto: Freud / 223 / Seite ausdrucken

Versuchte Vergewaltigung

Eine zwangsweise vorgenommene Injektion von Fremdsubstanzen in den Körper eines Menschen gleicht einer Vergewaltigung. Und der von einigen Politikern ergehende Aufruf zu einer Zwangsimpfung dem Aufruf zur Vergewaltigung.

Ich habe mich gegen Corona impfen lassen, dreimal, aus freier Entscheidung. Weil ich erstens hoffte, es würde mich gegen eine Infektion schützen oder wenigstens ihre Wirkung abschwächen, zweitens eine soziale Handlung darin sah, drittens, weil es hier in Israel so einfach war, schnell und schmerzlos, und bei mir keine unerfreulichen Nebenwirkungen hatte. Meine Frau ist bis heute ungeimpft. Gleichfalls aus Überzeugung. Durch sie kenne ich die wesentlichen Argumente der „Impfgegner“ aus nächster Nähe – überzeugt haben sie mich nicht, doch ich halte sie, wie jede andere Meinung, für bedenkenswert.

Und obwohl ich mich habe impfen lassen, bin ich entschieden gegen jeden Zwang, diesen Schritt anderen aufzunötigen. Zum einen bedeutet eine solche Nötigung durch den Staat, den Arbeitgeber oder wen auch immer einen Eingriff in die persönliche Entscheidungsfreiheit, die in einer freien, demokratischen Gesellschaft jedem Menschen zugestanden werden muss. Dass sich der Staat, eine Partei, eine selbsternannte Elite, Vorgesetzte oder wer auch immer für besser informiert, klüger, wissenschaftlicher halten als die übrige Bevölkerung und daher für berechtigt, aus diesem Besserwissen heraus die Unklugen, Falschdenker und Verweigerer zu zwingen, das vermeintlich Klügere zu tun, ist ein Merkmal totalitärer Gesellschaften. Oder totalitär angehauchter Parteien in Demokratien, etwa der neuerdings in Deutschland regierenden.

Öffentlicher Aufruf zu strafbaren Handlungen

Impfen bedeutet das Eindringen eines Instruments in den Körper eines Menschen zum Zweck einer Injektion fremder Stoffe – ein Vorgang, der nur mit Einwilligung des oder der Betroffenen vorgenommen werden darf. Die Hoheit über ihren Körper liegt in einer freien Gesellschaft ausschließlich bei den Individuen, nicht bei irgendeiner übergeordneten Instanz. Wir erkennen den Körper eines oder einer Anderen als unantastbar an, solange uns nicht deutliche Zeichen der Zustimmung gegeben werden, die eine Berührung oder ein Eindringen legitimieren. Bei sexuellen Handlungen unterscheiden wir scharf zwischen Einvernehmlichkeit und, wo diese nicht vorliegt, Vergewaltigung. Auch unser Recht macht hier den entscheidenden Unterschied: eine einvernehmlich vorgenommene Handlung ist als solche nur unter besonderen Umständen von juristischem Interesse, während eine Vergewaltigung in jedem Fall strafrechtlich verfolgt, bestraft und gesellschaftlich geächtet wird.

In diesem Sinne gleicht eine zwangsweise vorgenommene Injektion von Fremdsubstanzen in den Körper eines Menschen einer Vergewaltigung. Und der von einigen Politikern, Wissenschaftlern und Medienleuten ergehende Aufruf zu einer Impfpflicht oder Zwangsimpfung dem Aufruf zur Vergewaltigung. Die zwangsweise Impfung muss nicht unbedingt mit körperlicher Gewalt vorgenommen werden. Es genügt, um den Tatbestand der Nötigung zu erfüllen – auch hier ähnlich wie bei sexueller Nötigung –, wenn erpresserischer Druck auf die Ungeimpften ausgeübt wird, etwa angedrohtes Entziehen der Existenzmittel durch den Staat. Solche Vorschläge sind allen Ernstes vorgetragen worden. Deswegen muss man – obwohl ihre Unausführbarkeit trivial scheint – darauf hinweisen, was sie eigentlich bedeuten. Allein dass sich die öffentliche Diskussion in Richtung strafbarer Handlungen bewegt, erfordert entschiedenen Widerspruch, Protest und Demonstrationen durch die Minderheit, der das Folgenschwere dieses Ansinnens bewusst ist.

Soweit ich weiß, wird auch der öffentliche Aufruf zu strafbaren Handlungen juristisch geahndet und gegebenenfalls bestraft. Wenn also Politiker die elementaren Regeln der Demokratie, etwa die Unverletzlichkeit des Körpers eines Menschen, außer Acht lassen oder gar außer Kraft setzen wollen, muss die dritte Gewalt einschreiten, die Judikative. Das hieße in diesem Fall, dass gegen Aufrufe oder Aufforderungen zur zwangsweisen Impfung, also zu einer versuchten Vergewaltigung, auch wenn sie im Namen einer „höheren Vernunft“, des angeblichen Staatsinteresses oder der Wissenschaft erfolgen, juristisch vorzugehen wäre. Und dass die Gerichte verpflichtet sind, den Bürgerprotest gegen solche Versuche – im Rahmen der demokratischen Rechte – gegen staatliche Verbote und Unterdrückungsmaßnahmen durchzusetzen.

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Leserpost

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K.Wilhelm / 21.01.2022

nur mal so als Argwohn ...  Coronainfektion als Vortäuschung der heimlichen Absicht, mit Genmanipulation die Organe von ge"impf"ten Menschen gleichzuschalten, um sie für Transplantation kompathibler und einheitlicher zu bekommen. Denn, wer sich “impfen” läßt, dessen Willenskraft ist doch ohnehin schon angekränkelt oder gebrochen und wird einen Transplantationsausweis unterschreiben. Organentnahme geht bei Toten nicht, die müssen noch quicklebendig sein und das Antlitz der betäubten Opfer ist oft schmerzverzerrt . Also die Frage: Von wem kommt denn der Coronaterror ? Von denen, die für Organe von unseren jungen Menschen zahlen können und an wen ? An die bestochenen Klinikchefs und Oberärzte in D und AU .  Justizmorde , sog. Hinrichtungen, gibts in China und Arabien nicht mehr so viele und die Organe der unschuldigen Chinesen und Araber müssen mit viel Immuntherapie bei den Empfängern haltbar gehalten werden. Da wäre das Covidprogramm doch viel nützlicher ....

W. Renner / 20.01.2022

Eine Frage an der mich interessiert ob Chaim Noll eine Antwort auf diese hat, ist folgende: Warum hat Bibi, den ich übrigens für einen grossartigen Politiker halte, in dieser Impfgeschichte, so kompromisslos auf diese eine Karte gesetzt? Ist es nur die persönliche Freundschaft zu Pfizer Chef Albert Bourla und das entsprechende Vertrauen in ihn? Und warum führt Naftali Benett diesen Weg so kompromisslos weiter, obwohl er schon öffentlich bekannte, dass die Wirkung der Impfungen „unter unseren Erwartungen liege“? Ich verstehe es wirklich nicht. Aber vielleicht muss ich ja auch nicht alles verstehen.

Peter Michel / 20.01.2022

@Hans Reinhardt. ich hatte es bereits geschrieben, sowohl das BVG als auch der BGH haben bereits mehrfach entschieden, eine Zwangsbehandlung ist nur in ganz engen Rahmen möglich(nicht in der Lage freien Willen zu bestimmen + massive Eigengefärdung, Betonung liegt auf +!). Eine Hinterlegung zum Zeitpunkt der freien Willensbestimmung, dass keine Medikamentation verabreicht werden darf, muß  im Falle eines Falles berücksichtigt werden! Das Betreuungsrecht ist in dieser Hinsicht(zum Leidwesen der Psychiater und Mitpatienten) in diese Richtung ganz straff getunt worden! Wenn sich also an diese Rechtsprechung nicht gehalten wird, dann Gnade dem Staat. Leider haben handelsübliche Juristen wie Herr Rühl mit sowas nicht viel am „Hut“, es ist einfach nicht deren Metier und daher nur in Fachkreisen bekannt. Der Autor Herr Meins müsste es wissen.

S. Marek / 20.01.2022

Leute !  Schaut Euch die “Kickl über Debatte im Nationalrat zur Impfpflicht”  vom 20. Jänner 2022 |1 4:53 Uhr auf OE24 an.  Das ist ein echter Ohrenschmaus.

Gunter Hesse / 20.01.2022

Danke, Frau@Wilhemi, das Sie es Herrn@Vandenhag und vielen Anderen hier mal aufgeschrieben haben. Warum sollte ausgerechnet ich, herzkrank und noch mit anderen Risikofaktoren ausgestattet, mich gen-therapeutisch behandeln lassen? Ich möchte meinem impfbegeisterten Hausarzt keine Chance geben, dereinst Corona als Ursache auf meinem Totenschein zu notieren. Also bitte, liebe Foristen, hört endlich auf, den „Vulnerablen“ die „Impfung“ zu „empfehlen“. Es gibt keine Evidenz für deren angenommene positive Wirkung. Gruß. G.H.

Steffen Huebner / 20.01.2022

@Ilona Grimm - Danke für den Hinweis. Wenn Versicherungen nicht Schadenersatz bei (Einzel-) Impfungen ausschließen, aber bei Massenimpfungen, dann befürchtet man offensichtlich auch früher… oder später ein Massensterben.

R. Reger / 20.01.2022

Der Vergleich mit der Vergewaltigung ist sehr gut. Einvernehmlicher Sex kann sogar käuflich sein, es existiert ein Vertrag nach dem BGB. Die Prostituierte lässt den Kunden an/ihren Körper und bekommt Geld dafür. Was der Staat hier vor hat bedeutet nichts anderes als das der Staat unseren Körper vergewaltigt, und wir obendrein dafür bezahlen sollen. Ich bin tief enttäuscht von Österreich, dass die allen voran den drastischen Impfzwang beschlossen haben. Kein Arzt wird sich auf sowas einlassen. Der Patient soll gegen Strafandrohung zur Einvernehmlichkeit gezwungen werden. Entweder Impfung oder Enteignung. Oder Entzug der Lebensgrundlage. Alles zu unserem Schutz. Der Vergewaltiger hält seinem Opfer das Messer an den Hals und tötet es, wenn er nicht bekommt, was er will. Kann der Vergewaltiger nach einem Mord vor Gericht sagen, dass sein Opfer ja die Wahl hatte zwischen Leben und Tod, und dafür straffrei gehen? Was Deutschland plant, ist an krimineller Energie nicht mehr zu überbieten. Sind die alle wahnsinnig geworden? Das wird ganz böse enden!

K.Wilhelm / 20.01.2022

Herr Sirius Belt, gute Ärzte müssen Sie suchen mit der Laterne tags auf dem Markt wie weiland Sokrates . Ich habe mehrere Internet Zoom “Corona"fortbildungen gemacht und bin blaß vor Entsetzen. Professoren und Doktores von den höchsten Positionen bis zum Dorfkassenarzt sind alle bestochen, das hören Sie am Gleichklang ihrer Äußerungen und sogenannten Gedanken und sehen es an den leeren Augen und der öden Mimik, Vielerlei unbequemes was Herr Marek hier berichtet, wird auf solchen Zoomveranstaltungen mit biochemischen Tricks , die ein Kundiger aber durchschaut, verschleiert.  Fragen zu Nebenwirkungen, die ich auch in meiner Praxis bei gegen meinen Rat ge"impften” beobachtete, werden gar nicht oder nur ausweichend beantwortet. Kommt mir alles vor wie im ehemaligen Ostblock, wo Schweigen schon ein Verbrechen war.

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