Dirk Maxeiner / 27.04.2021 / 14:17 / Foto: Pixabay / 112 / Seite ausdrucken

Vermisst: Prof. Dr. Harbarth, Präsident des Bundesverfassungs-Gerichts

Im Juni vergangenen Jahres wurde Professor Doktor Stephan Harbarth zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts ernannt. Zuvor war der Jurist, der mit einer Arbeit über „Anlegerschutz in öffentlichen Unternehmen“ promovierte, 11 Jahre im Bundestag als Mitglied der CDU-CSU-Fraktion. Dort muss er das Wohlwollen der Bundeskanzlerin erlangt haben, denn im November 2018 einigten sich die Fraktionsführungen von Union, SPD, Grünen und FDP zunächst darauf, Harbarth als Richter für das Bundesverfassungsgericht zu nominieren, am 15. Mai 2020 wurde Harbarth dann vom Bundesrat einstimmig zum Präsidenten gewählt. Seitdem befindet sich die Bundesrepublik aufgrund der Corona-Politik in der wohl größten Verfassungskrise dieses Landes. Und Stephan Harbarth ist verschwunden. Einfach weg.

Während die Grundrechte der Bürger schneller abgeräumt werden, als Lewis Hamilton eine Runde um den Nürburgring drehen kann, ist Stephan Harbarth auf Tauchstation. Schnorchelt er auf den Spuren von Jacques Cousteau in der Südsee oder befindet er sich mit Jules Verne auf dem Weg zum Erdmittelpunkt? In Karlsruhe kann er sich nicht aufhalten, denn dort müssten ihm die Stapel auffallen, die sich inzwischen aus Verfassungsbeschwerden und sonstigen Begehren zur Causa Corona auftürmen. Wenn es so weitergeht, werden sie bald fossilieren und dem Matterhorn Konkurrenz machen. 

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts sieht in der Corona-Pandemie eine Belastungsprobe für den Rechtsstaat. "Diese Pandemie ist in allen freiheitlichen Ordnungen ein Stresstest für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, auch in Deutschland", sagte er den Zeitungen der „Funke Mediengruppe" und meldete sich vorsichthalber ab. Nein, Stress geht gar nicht, denn das Thema werde die Gerichte vermutlich "auf Jahre hinaus" beschäftigen." Also nix wie weg. Für die Anwesenden hat er aber durchaus Trost parat: Die Bekämpfung des Coronavirus vollziehe sich in den Bahnen des Rechts, lässt der Tiefseetaucher ausrichten: „Die Justiz kommt ihrer Aufgabe uneingeschränkt nach." Und wenn nicht heute, dann eben morgen. Oder auch übermorgen. Von "alarmistischen Abgesängen auf den Rechtsstaat" halte er jedenfalls nichts. 

Sie lauern wie das Ungeheuer von Loch Ness auf Stephan Harbarth

Nun kann man den Rechtshütern in Karlsruhe keine Faulheit unterstellen. Am Fließband würden sie eine gute Figur abgeben. Von über 800 einstweiligen Anträgen zu verschiedenen Bereichen der virologischen Freiheitsberaubung wurden die meisten aberflotti geschreddert, wie die Küken auf dem Eierhof. Der Infektionsschutz sei nun mal dringlicher. Doch bedauerlicherweise häufen sich auch Verfassungsbeschwerden in der Hauptsache. Laut Paragraph 93 a muss ein solcher Antrag vom Verfassungsgericht jedoch nicht angenommen werden. Die Nichtannahme bedarf keiner Begründung. Auch von dieser Regelung machen die Karlsruher derzeit gerne Gebrauch. Dennoch liegen noch zahlreiche derartige Verfassungsbeschwerden auf Reede wie die Tanker vor Saudi-Arabien. Einige haben eine unangenehme Komponente: Sie wurden von Parteien eingereicht, müssen also früher oder später tatsächlich behandelt werden. 

Und nun lauern sie wie das Ungeheuer von Loch Ness auf Stephan Harbarth, der irgendwann ja wieder auftauchen muss, weil die Luft da unten dünn wird. Die Hoffnung bestand wohl darin, dass der Corona-Sturm vorüber sein möge, bevor Karlsruhe zum Urteil schreitet. Ein solches Urteil ist sehr viel bequemer zu fällen, wenn es zu einem Zeitpunkt das Licht der Welt erblickt, in dem es zwar juristisch interessant aber politisch unschädlich ist, weil längst irreversible Fakten geschaffen wurden und die Verantwortlichen obendrein keine Konsequenzen mehr befürchten müssen. Doch dummerweise zieht der Sturm nicht vorüber, ganz im Gegenteil er nimmt an Kraft zu. Und dies nicht nur in der Bevölkerung, sondern auch in der Justiz selbst. So wurde gestern ein unbotmäßiger Richter am Amtsgericht Weimar von der Staatsanwaltschaft mit einer Hausdurchsuchung beglückt, aufgrund eines „Anfangsverdachts“ auf Rechtsbeugung. Der Familienrichter entschied im konkreten Fall gegen einen Maskenzwang für Schüler mit dem Blick auf das Kindeswohl. (Achgut.com berichtete unter anderem hier und hier und hier).

Die Rechtsbeugung soll im Wesentlichen darin bestanden haben, dass er als Familienrichter ein Verfahren zur Maskenpflicht an Schulen annahm, das angeblich nur Verwaltungsgerichten zusteht. Wie auch immer die Sachlage sich herausstellt, das Vorgehen deutet eher darauf hin, dass das Ziel die Einschüchterung der Justiz ist, um unabhängig denkende Richter abzuschrecken. Ein Vorgang, der eines Rechtsstaates unwürdig ist. So wird die Gewaltenteilung sturmreif geschossen. Das müsste eigentlich auch den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts interessieren. Vielleicht setzen die Kollegen ja einen kleinen Notruf an ihren Präsidenten ab. Dreimal kurz, dreimal lang, dreimal kurz. Vielleicht fängt Stephan Harbarth die Morsezeichen mit seinem Echolot auf, wo immer er auch abgetaucht ist.

Foto: Pixabay

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T. Schneegaß / 27.04.2021

@Dr. med. Jesko Matthes: In über einem Jahr Aufklärungsversuche auf der Achse ist jedes Verbrechen beim Namen genannt, ist jeder Verbrecher beim Namen genannt, wurde tapfer der Glaube an ein Grundgesetz mit einer darin verankerten Gewaltenteilung am Glimmen gehalten. Nach der nur als Krönung von Blauäugigkeit zu bezeichnenden eingereichten Verfassungsklage gegen das Ermächtigungsgesetz vom 21.04.2021 frage ich mich, wann und ob sich die Erkenntnis durchsetzt: Die PLANdemie ist vorbei, wenn sie die Menschen auf der Straße beenden. KEINEN Tag früher.

Wieland Schmied / 27.04.2021

“”“Während die Grundrechte der Bürger schneller abgeräumt werden, als Lewis Hamilton eine Runde um den Nürburgring drehen kann, ist Stephan Harbarth auf Tauchstation. Schnorchelt er auf den Spuren von Jacques Cousteau in der Südsee oder befindet er sich mit Jules Verne auf dem Weg zum Erdmittelpunkt?”“” Aber nein doch, warum soll er denn in die Ferne schweifen, wenn für ihn das Gute und das Schöne liegen ach so nah. Er ist hier, hier - im Ar… der Welt (größten Politikerin). Gute Kinderstube, ich? Habe ich mir im Verlaufe der vergangenen 16 Jahre gründlich abgeschminkt. Weil es in diesem Staate von Tag zu Tag immer kräftiger stinkt. Nur noch Gott zum Gruße.

Martin Hendrich / 27.04.2021

@ M. Brüggemann / 27.04.2021 Merkwürdig, in der Ära Merkel häufen sich die Fehlbesetzung wichtiger Positionen. Ob das gewollt ist? Stanislaw Lec: Aus einer Reihe von Nullen lässt sich eine wunderbare Kette machen… Die Begründung der Hausdurchsuchung beim Weimarer Familienrichter ist auch interessant. Kernargument: Der Staat habe seine eigene Gerichtsbarkeit, deren Hoheit immun gegen jedwede andere Justiz sei. Verwaltungsgerichte eben, die in Bayern sogar dem Innenminister unterstehen. Erinnert irgendwie an die lateinamerikanische Tradition der souveränen Militärjustiz aus spanischen Kolonialzeiten - ordentliche Gerichte hatten bei jedwedem Verbrechen, auch Mord, Folter, Vergewaltigung, Genozid - nichts zu melden. Das Militär war immun und musste sich höchstens vor einem Militärgericht verantworten, die natürlich ihre eigenen Maßstäbe hatten. Dieses Unding hat wesentlich zu den brutalsten Militärdiktaturen im Hinterhof der Amis beigetragen, und selbst heutige demokratische Regierungen haben da absolut nichts zu melden. Justiz sowieso nicht. Man sage nicht, wir seien doch in Deutschland. Bei der Verteilung der Vermögen nähern wir uns schon zielstrebig lateinamerikanischen Verhältnissen, und das ganz ähnliche Privileg des Magdeburger Stadtrechts für deutsche Aussiedler unter den slawischen Untermenschen ist eine alte urdeutsche Geschichte.

Horst Jungsbluth / 27.04.2021

Harbarth vermisst? Ein klarer Fall für Julia Leischik!

Thomas Taterka / 27.04.2021

Die ”  Eine Frau - Regierung ” braucht noch, wie das in die Tonne kann , aber nicht auffällt.

Ricardo Sanchis / 27.04.2021

Wen ich den Stephan Harbarth google bekomme ich Informationen die darauf hindeuten das der Mann als Angeordneter bestechlich war und bei cumex Geschäften beteiligt war. Von so jemanden zu erwarten das er unbestechlich unsere Grundrechte verteidigt ist ziemlich naiv, oder? Wir können uns nur selber helfen!( Art 20 GG )

I.Sieber / 27.04.2021

Noch nie von dem gehört.  Gibt’s den wirklich?

B. Kurz / 27.04.2021

@Gabriele Kremmel: Ihre Vermutung liegt nahe, aber selbst bei der Größe der Beherbergungsfläche wird es einfach zu eng. Peterle A., der schon seit geraumer Zeit seinen Stammplatz vehement verteidigt, musste schon für Seehofer und Söder zur Seite rücken. Nun heißt es geduldig anstellen. Aber im Ernst, es wird spannend, wie man mit den ganzen Verfassungsbeschwerden umgehen wird - nicht, dass ich Hoffnung hätte!

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