Dirk Maxeiner / 27.04.2021 / 14:17 / Foto: Pixabay / 112 / Seite ausdrucken

Vermisst: Prof. Dr. Harbarth, Präsident des Bundesverfassungs-Gerichts

Im Juni vergangenen Jahres wurde Professor Doktor Stephan Harbarth zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts ernannt. Zuvor war der Jurist, der mit einer Arbeit über „Anlegerschutz in öffentlichen Unternehmen“ promovierte, 11 Jahre im Bundestag als Mitglied der CDU-CSU-Fraktion. Dort muss er das Wohlwollen der Bundeskanzlerin erlangt haben, denn im November 2018 einigten sich die Fraktionsführungen von Union, SPD, Grünen und FDP zunächst darauf, Harbarth als Richter für das Bundesverfassungsgericht zu nominieren, am 15. Mai 2020 wurde Harbarth dann vom Bundesrat einstimmig zum Präsidenten gewählt. Seitdem befindet sich die Bundesrepublik aufgrund der Corona-Politik in der wohl größten Verfassungskrise dieses Landes. Und Stephan Harbarth ist verschwunden. Einfach weg.

Während die Grundrechte der Bürger schneller abgeräumt werden, als Lewis Hamilton eine Runde um den Nürburgring drehen kann, ist Stephan Harbarth auf Tauchstation. Schnorchelt er auf den Spuren von Jacques Cousteau in der Südsee oder befindet er sich mit Jules Verne auf dem Weg zum Erdmittelpunkt? In Karlsruhe kann er sich nicht aufhalten, denn dort müssten ihm die Stapel auffallen, die sich inzwischen aus Verfassungsbeschwerden und sonstigen Begehren zur Causa Corona auftürmen. Wenn es so weitergeht, werden sie bald fossilieren und dem Matterhorn Konkurrenz machen. 

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts sieht in der Corona-Pandemie eine Belastungsprobe für den Rechtsstaat. "Diese Pandemie ist in allen freiheitlichen Ordnungen ein Stresstest für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, auch in Deutschland", sagte er den Zeitungen der „Funke Mediengruppe" und meldete sich vorsichthalber ab. Nein, Stress geht gar nicht, denn das Thema werde die Gerichte vermutlich "auf Jahre hinaus" beschäftigen." Also nix wie weg. Für die Anwesenden hat er aber durchaus Trost parat: Die Bekämpfung des Coronavirus vollziehe sich in den Bahnen des Rechts, lässt der Tiefseetaucher ausrichten: „Die Justiz kommt ihrer Aufgabe uneingeschränkt nach." Und wenn nicht heute, dann eben morgen. Oder auch übermorgen. Von "alarmistischen Abgesängen auf den Rechtsstaat" halte er jedenfalls nichts. 

Sie lauern wie das Ungeheuer von Loch Ness auf Stephan Harbarth

Nun kann man den Rechtshütern in Karlsruhe keine Faulheit unterstellen. Am Fließband würden sie eine gute Figur abgeben. Von über 800 einstweiligen Anträgen zu verschiedenen Bereichen der virologischen Freiheitsberaubung wurden die meisten aberflotti geschreddert, wie die Küken auf dem Eierhof. Der Infektionsschutz sei nun mal dringlicher. Doch bedauerlicherweise häufen sich auch Verfassungsbeschwerden in der Hauptsache. Laut Paragraph 93 a muss ein solcher Antrag vom Verfassungsgericht jedoch nicht angenommen werden. Die Nichtannahme bedarf keiner Begründung. Auch von dieser Regelung machen die Karlsruher derzeit gerne Gebrauch. Dennoch liegen noch zahlreiche derartige Verfassungsbeschwerden auf Reede wie die Tanker vor Saudi-Arabien. Einige haben eine unangenehme Komponente: Sie wurden von Parteien eingereicht, müssen also früher oder später tatsächlich behandelt werden. 

Und nun lauern sie wie das Ungeheuer von Loch Ness auf Stephan Harbarth, der irgendwann ja wieder auftauchen muss, weil die Luft da unten dünn wird. Die Hoffnung bestand wohl darin, dass der Corona-Sturm vorüber sein möge, bevor Karlsruhe zum Urteil schreitet. Ein solches Urteil ist sehr viel bequemer zu fällen, wenn es zu einem Zeitpunkt das Licht der Welt erblickt, in dem es zwar juristisch interessant aber politisch unschädlich ist, weil längst irreversible Fakten geschaffen wurden und die Verantwortlichen obendrein keine Konsequenzen mehr befürchten müssen. Doch dummerweise zieht der Sturm nicht vorüber, ganz im Gegenteil er nimmt an Kraft zu. Und dies nicht nur in der Bevölkerung, sondern auch in der Justiz selbst. So wurde gestern ein unbotmäßiger Richter am Amtsgericht Weimar von der Staatsanwaltschaft mit einer Hausdurchsuchung beglückt, aufgrund eines „Anfangsverdachts“ auf Rechtsbeugung. Der Familienrichter entschied im konkreten Fall gegen einen Maskenzwang für Schüler mit dem Blick auf das Kindeswohl. (Achgut.com berichtete unter anderem hier und hier und hier).

Die Rechtsbeugung soll im Wesentlichen darin bestanden haben, dass er als Familienrichter ein Verfahren zur Maskenpflicht an Schulen annahm, das angeblich nur Verwaltungsgerichten zusteht. Wie auch immer die Sachlage sich herausstellt, das Vorgehen deutet eher darauf hin, dass das Ziel die Einschüchterung der Justiz ist, um unabhängig denkende Richter abzuschrecken. Ein Vorgang, der eines Rechtsstaates unwürdig ist. So wird die Gewaltenteilung sturmreif geschossen. Das müsste eigentlich auch den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts interessieren. Vielleicht setzen die Kollegen ja einen kleinen Notruf an ihren Präsidenten ab. Dreimal kurz, dreimal lang, dreimal kurz. Vielleicht fängt Stephan Harbarth die Morsezeichen mit seinem Echolot auf, wo immer er auch abgetaucht ist.

Foto: Pixabay

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Ulrich Horst / 27.04.2021

Also gut, er ist in meinem Keller. Aber es geht ihm besser als Marsellus Wallace. Ich hab ihn nur mit einer FFP2 Maske geknebelt und er kriegt zweimal wöchentlich ein Wattestäbchen ins Nasenloch gerammt. Das muss er aber selber machen.

Gabriele Schäfer / 27.04.2021

@Timo Leary, Kerstin Heisig, gerade haben wir von ihr gesprochen. Unvergessen,  so lange wir leben! Sie wurde gehenkt, einfach so..an einen Baum im Wald. Vielleicht wird in vielen, vielen Jahren einmal aufgeklärt, wer es war!  Danke , Timo Leary, dass Sie Frau Heisig erwähnen..

Arndt Schuster / 27.04.2021

“Die Parteien haben sich den Staat zu ihrer Beute gemacht.” (Richard von Weizsäcker). Das wird immer offensichtlicher. Herr Dr. Harbarth ist da nur ein Beispiel. Auch der Verfassungsschutz ist in der Hand der Parteien: Die Präsidenten im Bund und in den Ländern sind Parteisoldaten und unterstehen zudem noch den jeweiligen Innenministern, die natürlich auch einer Partei angehören.  Wenn solche Vorgänge in Polen oder Ungarnd passieren, wird gegen diese Staaten die Keule der Bestrafung herausgeholt. Nein, Deutschland ist unter 16 Jahren Merkel auf den Weg zu einer Bananenrepublik.

Peter Sieve / 27.04.2021

Bei der politischen Umwälzung, die im Gange ist, noch auf das Bundesverfassungsgericht als Rettungsanker zu setzen, scheint mir naiv. War es nicht genau dieses Gericht, dem wir die Erhebung des “dritten Geschlechts” zur Staatsdoktrin zu verdanken haben? Hat ebendieses Gericht nicht auch die grundgesetzwidrige Konstruktion der “Ehe für alle” durchgewunken? Hat es nicht erst in jüngster Zeit die Suizidbeihilfe legalisiert? Wenn jetzt die gesamte Bundesregierung, die klare Mehrheit der Bundestagsabgeordneten, alle Landesregierungen, der Bundespräsident und ein Großteil der etablierten Medien es in Ordnung finden, dass aufgrund von vollkommen willkürlichen gesetzten Grenzwerten beliebig viele Menschen ohne jede Rücksicht auf die Folgen und ohne irgendeinen nachweisbaren medizinischen Nutzen in Hausarrest gesteckt werden können, und wenn jeder Widerspruch dagegen vom ÖRR mit Horrorbildern von Schwerstkranken niedergeknüppelt wird, dann wird sich das Bundesverfassungsgericht in seinem jetzigen Zustand dem sicher nicht entgegenstellen, selbst wenn der eine oder andere Richter ein mulmiges Gefühl haben sollte.

Gerald Weinbehr / 27.04.2021

Der dt. politisch-mediale Komplex wird nicht müde, mit dem Finger auf Polen, Ungarn und Tschechien zu zeigen. Verletzung demokratischer Grundregeln durch Einflussnahme auf und Einschüchterung von Richtern, Journalisten und Regierungskritikern, dazu konsequente Benachteiligung der Opposition im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Folglich seien diese Länder keine funktionierenden Demokratien mehr, sie müssen von der EU sanktioniert werden. Kann mir irgendjemand erklären, was diesbezüglich in Deutschland noch anders ist? Auch das Tamm-Tamm, das hierzulande um die allesdichtmachen-Schauspieler veranstaltet wird, kann doch nur als Warnung für die Zukunft verstanden werden: “Tut das nie wieder, lasst die Finger von solchen Aktionen! Hier gibt es zwar offiziell immer noch die Meinungsfreiheit, aber ihr könnt nicht gewinnen, ihr schießt euch nur ins Knie, ihr gefährdet eure Karriere”. Unter Merkel ist Deutschland längst zu einer linksgrünen Moral-Diktatur verkommen.

Ulrich Derigs / 27.04.2021

Nein, weder in der Südsee noch in Takatukaland auf Tauchstation. Er absolviert wahrscheinlich nur schnell einen Crashkurs zu Staats- und Verfassungsrecht bei einem seiner Vorgänger . Da ist der Herr Honorarprofessor nämlich noch etwas schwach auf der Brust. Hatten seine Vorgänger und Vorgängerin noch immer eine ausgewiesene akademische Karriere auf diesem Gebiet hinter sich, so ist jetzt wohl Learning bei Doing mit Trial and Error auch im höchsten deutschen Gericht angesagt.  Im Gesundheitsministerium hat es mit einem Bankkaufmann doch auch geklappt!

H. Krautner / 27.04.2021

@Dr. med Jesko Matthes.  -  “Ohne den geringsten Zweifel: Deutschland schlittert in die nächste autoritäre Katastrophe.” Deutschland “schlittert” nicht in die nächste autoritäre Katastrophe. “Schlittern” bedeutet soviel wie “ausrutschen”. Und “ausrutschen” ist eher ein Unfall, also ein plötzliches unerwartetes Ereignis, Das trifft nicht zu, auf die aktuelle Entwicklung. Das deutsche Volk geht mehrheitlich willig mit festem Schritt und zielgerichtet in diese geplante Katastrophe.

Timo Leary / 27.04.2021

Einschüchterung der Justiz? Ihr Name war Kerstin Heisig.

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