Peter Grimm / 30.07.2017 / 17:56 / Foto: D. Sharon Pruitt / 13 / Seite ausdrucken

Verica beschließt zu bleiben

SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz hat, so hörten wir doch unlängst allenthalben, beschlossen, nun das bislang von allen Parteien, außer der AfD, im Wahlkampf peinlich gemiedene Thema Zuwanderung zum Gegenstand der Debatte zu machen. Außer der Ankündigung, über das beschwiegene Thema reden zu wollen und der Feststellung, dass es Konzepte brauche, ist noch nicht viel von ihm gekommen, nicht einmal ein neuer Textbaustein oder ein noch unbekanntes Schmuckstück aus dem Schulzschen Floskelschatz vermochte er hervorzuzaubern. Aber immerhin, der Mann möchte über das Thema reden. Vielleicht hilft ihm bei der Konzeptfindung eine kleine Geschichte aus Berlin, die Geschichte von Verica und ihrem Entschluss, zu bleiben.

Eigentlich repräsentiert die junge Frau eines der wenigen Problemfelder der „Flüchtlingskrise“, zu deren Lösung politische Verantwortungsträger immerhin schon einmal etwas Konkretes gesagt haben. Die Asylanträge von Zuwanderern aus den sicheren Drittstaaten auf dem westlichen Balkan sollten, das war die Ansage, schnell abgearbeitet werden und nach der erwartbaren Ablehnung würde eine umgehende Abschiebung erfolgen. So wurde es dem zunehmend zuwanderungsskeptischen Wahlbürger bereits im letzten Jahr mehrfach versprochen. Immerhin geht es ja nicht um Heimreisen ins umkämpfte Afghanistan, die aus guten Gründen umstritten sind, sondern um die Rückkehr in friedliche Länder. Sicher, keine Rückführung ist schön, denn es geht immer in Länder, in denen es den Menschen irgendwie schlechter geht, als in Deutschland. Sonst wären sie ja auch nicht zu uns aufgebrochen.

Vor allem gibt es woanders nicht diese reizvollen Sozialleistungen für die bloße Anwesenheit im Lande, ohne dass jemand genau prüft, ob man denn überhaupt im Lande sein darf. Aber zurück zur 31-jährigen Verica, deren Geschichte die Berliner BZ jüngst präsentierte.

Das schöne Land, das sich um jeden kümmert, solange er bleibt

Nach eigenen Angaben stammt sie, wie gesagt, aus Serbien. Die alleinstehende Frau hat sechs Kinder (3, 4, 6, 9, 11 und 14), für deren Unterhalt die deutschen Steuerzahler aufkommen, und ist mit dem siebten schwanger. Auch ihren eigenen Lebensunterhalt bestreitet sie aus deutschen Sozialleistungen, obwohl sowohl sie, als auch ihre Kinder, seit 16. September 2016 abgeschoben sein sollten. Doch der Reihe nach:

Ihren ersten Asylantrag stellt Verica im September 2014. Sie bekommt eine Unterkunft, Verpflegung, medizinische Versorgung und Taschengeld für sich und ihre Kinder. Und das einfach für die Anwesenheit in der Bundesrepublik. Was für ein wundervolles Land, das sich um den Lebensunterhalt eines jeden kümmert, der es erreicht, und das so lange, wie man es schafft, im Lande zu bleiben.

Was spielt es da für eine Rolle, wenn die deutschen Behörden nach zwei Jahren befinden, dass Verica keinen Asylgrund hätte. Die Rundumversorgung ist nicht nur für sie ein guter Grund zu bleiben und sie beschließt, genau das zu tun.

Die Abschiebung im September 2016 wird sie daran nicht hindern. Zwar ist mit einer Abschiebung rechtlich eigentlich eine Einreise-Sperre von einem Jahr verbunden und ein neuer Asylantrag mithin unmöglich, aber das ist offenbar reine Theorie.

Praktisch taucht die junge Frau mit ihren vielen Kindern schon ein paar Monate später wieder in Berliner Unterlagen als Empfängerin von Sozialleistungen auf. War sie wirklich längere Zeit weg? Wer weiß das schon so genau. Seit März 2017 jedenfalls sorgt wieder der deutsche Steuerzahler für ihren und ihrer Kinder Unterhalt, also Kost, Logis und Taschengeld. Verica hat wieder unter ihrem Namen einen Asylantrag gestellt, ohne dass es jemanden gestört hätte, dass das gar nicht sein darf.

Vielleicht wäre es auch nie jemandem aufgefallen, wenn nicht das Jugendamt Pankow drei ihrer Kinder in Obhut genommen hätte und es dabei zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kam. Die Polizei wurde gerufen, Verica und ihr ältester Sohn griffen die Polizisten an. Als die Beamten anschließend die Personalien aufnahmen, fiel ihnen auf, dass die Familie gar nicht in Deutschland sein dürfte. Und sie sahen: Gegen Verica J. ermittelte die Staatsanwaltschaft in drei Verfahren wegen Diebstahls, in einem Fall mit Körperverletzung. Sie soll einen Ladendetektiv angegriffen haben. Ein Sprecher des Kriminalgerichts Berlin-Moabit erklärte der BZ dazu: „Alle drei Verfahren konnten nicht angeklagt werden, da keine ladungsfähige Adresse vorhanden war.“ Wer es merkwürdig findet, dass sie gleichzeitig Sozialleistungen beziehen konnte und von Berliner Behörden mit ihrer Unterkunft versorgt wurde, der hat noch nicht erlebt, wie desaströs heruntergewirtschaftet die Verwaltung der Hauptstadt ist.

Deshalb bleibt Verica auch weiterhin ungestört in Deutschland, obwohl nun aufgefallen ist, dass sie gar nicht da sein dürfte. Sie lebt in einer Asylbewerberunterkunft und der Steuerzahler kümmert sich um ihren Lebensunterhalt.

Wegen der Kinder ein unlösbarer Fall

Die BZ schreibt zum Fortgang:

Die drei Kinder werden inzwischen in einer Einrichtung in Brandenburg betreut. Mehr als 150.000 Euro kostet das im Jahr  doch immerhin: Es geht ihnen dort gut.

Sascha Langenbach (49), Sprecher des Landesamts für Flüchtlinge, hat keine Erklärung dafür: „Wir haben keine neuen Informationen über diese Frau und äußern uns auch nicht zu Einzelfällen.“ (…)

Als B.Z. Verica J. zu den Vorwürfen fragt, behauptet sie über eine Dolmetscherin: „Gegen mich liegt kein Abschiebebescheid vor.“ Als Grund für ihren Asylantrag gibt sie an, sie gehöre der Roma-Minderheit an. Dann sagt sie: „Das Jugendamt hat mir drei Kinder weggenommen. Sie sind zum Teil behindert. Sehen darf ich sie nicht. Aber ich bin mir sicher, dass ich sie zurückbekomme.“

Doch solange sie die Kinder nicht zurückbekommt, diese aber in einem deutschen Heim sind, hat Verica als Mutter sicher gute Chancen, vorerst auch in Deutschland zu bleiben. Wirklich gut lösbar scheint dieser Fall nicht mehr zu sein. Und damit ist er sicher kein Einzelfall. Letztlich zeigen solche Geschichten nur, was zu tun wäre, um nicht stetig immer mehr neue solcher Fälle auf die Tische überforderter Ämter zu bekommen: Solange es den Anreiz gibt, allein mit Betreten der Bundesrepublik und einem Asylantrag ein Anrecht auf Vollversorgung zu bekommen, wird ihre Zahl nicht abnehmen.

Der Beitrag erschien auch auf Peter Grimms Blog sichtplatz

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Hans-Peter Hammer / 31.07.2017

Was ich erstaunlich finde: Im ganzen Bericht kein einziges Wort vom Vater/den Vätern (?) der Kinder, denn so ganz ala Maria dürfte Vericas Nachwuchs wohl kaum entstanden sein!  Was ist mit dessen/deren (?) Unterhaltspflicht? Ist er/sind sie auch in Deutschland, oder hält er/halten sie sich im Heimatland auf? Aber spielt wahrscheinlich eh keine Rolle, einen Führerschein abnehmen um die Unterhaltszahlungen durchzusetzen kann und will man wohl sowieso nicht; wie man es bei deutschen “Unterhaltspreller/n” täte!

Roland Richter / 31.07.2017

Wenn das Sozialamt die Adresse kennt, dann ist es doch leicht, für andere Ämter, deren Adresse zu erfragen. Es wird wohl daran liegen, daß sich ein Beamter, aus Angst vor gutmenschlichem Terror, sich lieber im Hintergrund weg duckt. Es könnte auch sein, daß die Beamten aus Frust Dienst nach Vorschrift schieben, immer nach dem Motto : Wenn ich mich nicht bewege, dann kann mir auch nichts passieren. Das Problem wäre eigentlich kein Problem, wenn eine Behörde den Mut hätte zu sagen, ab sofort keine Unterstützung mehr, nur noch Brot und Kartoffeln. Damit mußten sich fast alle Flüchtlinge aus dem Osten nach dem Krieg abfinden. Sie hatten manchmal weder Brot noch Kartoffel. Sie waren froh, eine sichere Bleibe gefunden zu haben. Wir könnten bei Asylschmarotzern mit der Zuteilung nur kärglicher Mittel einen Gesinnungswandel erreichen. Die Deutschen mußten da auch durch.

Heiko Stadler / 31.07.2017

Würde das völlig bankrotte rot-grüne Berlin nicht mit mehr als einer Steuermilliarde Euro pro Jahr subventioniert werden, so müssten die Narren in Berlin endlich mal anfangen zu denken.

Ulrich Müller / 31.07.2017

Tja, was Schulz wohl dazu sagen würde? Vermutlich nichts Kritisches, denn er versteht sich ja als “Anwalt des kleinen Mannes”, zumindest wenn der aus dem Ausland hierhergekommen ist. Ansonsten schlägt er die EU-weite Verteilung der Migranten vor…; was man nach dem “Vorfall” von Hamburg auch als “Risikostreuung” nennen könnte. Und die liebe Verica würde vermutlich mit ihrem zahlreichen Nachwuchs kaum in Polen bleiben wollen. Diese Geschichte zeigt einmal mehr: Deutschland ist ein Tollhaus, in dem die Gesunden als Irre und die Irren als die Gesunden bezeichnet werden.

Werner Arning / 30.07.2017

Nicht jeder Mensch hat die gleiche Sichtweise in Bezug auf Nützlichleit von Dingen und auch von Menschen. Mögen sie auch von einem selber abstammen. Die jeweilige Sichtweise ergibt sich unter Umständen aus der eigenen Lebenserfahrung. Sie ist nicht immer nachvollziehbar für Menschen mit einem völlig anderem Erfahrungshintergrund. Das trifft vor allem für die Erfahrung der Verrohung zu. Ein Kind kann die Funktion einer Eintrittskarte erfüllen. In unserer Gesellschaft ein geradezu blasphemistischster Gedanke.

Frank Mora / 30.07.2017

Dazu kommt die Anwaltsindustrie, die mittels Prozeßkostenhilfe sich eine goldene Nase verdient. Hunderttausende Klagen   gegen Abschiebebescheide und ein Absaufen der Verwaltungsgerichtsbarkeit künden davon. Es ist ganz einfach. Der abgelehnte Asylbewerber klagt gegen den Abschiebebescheid. Weil mittellos wird der Anwalt per Prozeßkostenhilfe von Steuermiteln bezahlt. Gewinnt der abgelehnte Bewerber den Prozeß, zahlt der Unterlegene, also der Staat aus Steuermitteln. Verliert der abgelehnte Bewerber, zahlt ebenfalls der Staat über die Prozeßkostenhilfe. Für die Anwälte ein todsicheres Geschäft (der Staat zahlt immer) auf einem kleinen Rechtsgebiet. Da geht man gern durch alle Instanzen. Auch für asyltechnisch eigentlich klare, hoffnungslose Fälle wie Westbalkanesen oder magrebbinische Serienstraftäter. Hier führt sich der Rechtsstaat ad absudum.

Ulrich Müller / 30.07.2017

Tja, was Schulz wohl dazu sagen würde? Vermutlich nichts Kritisches, denn er versteht sich ja als “Anwalt des kleinen Mannes”, zumindest wenn der aus dem Ausland hierhergekommen ist. Ansonsten schlägt er die EU-weite Verteilung der Migranten vor…; was man nach dem “Vorfall” von Hamburg auch als “Risikostreuung” nennen könnte. Und die liebe Verica würde vermutlich mit ihrem zahlreichen Nachwuchs kaum in Polen bleiben wollen. Diese Geschichte zeigt einmal mehr: Deutschland ist ein Tollhaus, in dem die Gesunden als Irre und die Irren als die Gesunden bezeichnet werden.

Ulla Smielowski / 30.07.2017

Soetwas kann man lesen. Leider geht es aber nicht ohne Folgen. Ich bekomme eine Krise, wenn ich soetwas lese, kann mir jeoch gut vorstellen, das es so passiert ist… Wurden doch jüngst 4 ausländische Männer in Lüneburg vor ein Gericht gestellt. Es ging um 450.000 €, der Dolmetscher sollte allein über 1 Million Euro bekommen. So stand es zumindestens in der HAZ. Sag ich doch, die wissen nicht mehr was sie mit unseren Steuergeldern noch alle machen sollen…

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