Der letzte Woche vor dem Essener Landgericht begonnene Prozess gegen drei Mitglieder einer syrischen Familie wurde am Donnerstag fortgesetzt. Angeklagt sind Wasim A., sein Bruder Yousef sowie eine angeblich 24-jährige Frau (die beiden letzteren sind verdeckt auf dem Titelbild zu sehen, Anm. d. Red.). Die deutlich jünger wirkende Frau soll am 1. Januar 2001 geboren und mit Yousef A. nach islamischem Recht verheiratet sein. Hauptsächlich geht es bei diesem Verfahren um zwei Mädchen, von denen eines im Alter von 12 und das andere im Alter von 13 Jahren mit Wasim A. verheiratet wurden und dann von ihm misshandelt sowie vergewaltigt worden sein sollen. Der Leidensweg der damals 12-Jährigen darf dabei in Tatsachenform dargestellt werden, da Wasim A. deswegen bereits im Juni 2024 vom Landgericht zu einer inzwischen auch rechtskräftigen Jugendstrafe von fünfeinhalb Jahren Haft, unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs und Körperverletzung, verurteilt wurde.
Der mutmaßliche Leidensweg der damals 13-Jährigen muss jedoch in der Möglichkeitsform dargestellt werden, da dies die derzeitige Anklage gegen Wasim A. darstellt, die in diesem Prozess erst noch überprüft werden muss. Wie wichtig diese Unterscheidung bei diesem Verfahren ist, zeigte sich bereits beim Prozessauftakt, als Rechtsanwalt Andreas Kost, einer der Verteidiger von Yousef A., sofort die Staatsanwaltschaft angriff. Dabei warf er ihr vor, in der Anklage viele der Anschuldigungen „in der Wirklichkeitsform geschildert“ zu haben, womit die beiden Schöffen, die den drei Berufsrichtern bei diesem Verfahren zur Seite sitzen, nun „nicht mehr unvoreingenommen“ seien. Damit ist davon auszugehen, dass nun auch jede weitere Darstellung dazu einer sorgfältigen juristischen Überprüfung unterzogen wird.
Ein weiterer Teil der Anklage ist der Vorwurf der Urkundenfälschung. Damit ist gemeint, dass dem Essener Jugendamt eine gefälschte Urkunde vorgelegt wurde, in dem der 1. Januar 2005 als Geburtsdatum des tatsächlich im Juli 2009 geboren Mädchens angegeben wurde. Die Vorlage einer solchen Urkunde sollen Wasim und Yousef A. vorab miteinander besprochen haben. Yousef A. wird außerdem vorgeworfen, die „Hochzeiten“ seines Bruders Wasim in seinem Essener Döner-Restaurant ausgerichtet und mit teilweise hohen Summen finanziert zu haben. Damit habe er laut Anklage Beihilfe zum sexuellen Missbrauch und zu Misshandlungen geleistet.
Weiter wird Yousef A. angelastet, eine bereits volljährige Frau von Herbst 2015 bis 2017 in seinem eigenen Haushalt „wie eine Leibeigene behandelt“ zu haben. Dabei hätten laut Anklage „Verhältnisse wie in der Sklaverei“ geherrscht. So habe die junge Frau das Haus nicht einmal mit den Kindern verlassen dürfen. Wenn Ämterbesuche anstanden, soll Yousef A. ihr gesagt haben, sie solle „nicht sprechen“ und ihn ihre Angelegenheiten regeln lassen. Darüber hinaus soll er die Frau, die um 2010 herum als 13-Jährige mit einem seiner Brüder verheiratet wurde, in seinem Lokal unentgeltlich beschäftigt und damit einer ausbeuterischen Tätigkeit zugeführt haben. Außerdem soll er Mitte 2016 nach einer Ramadan-Feier in seinem Restaurant aus Wut auf sie ihr zweieinhalb Jahre altes Kind angegriffen und „roh misshandelt“ haben. Der angeblich am 1. Januar 2001 geborenen Syrerin wird vorgeworfen, eines der Mädchen auf dessen Hochzeitsnacht „vorbereitet“ zu haben. Dazu sind bislang jedoch nur wenig Details bekannt.
„Die wurden relativ unangenehm in ihrer Wortwahl“
Bei der ersten Zeugin am Donnerstag handelte es sich um eine Mitarbeiterin des Essener Jugendamtes, die zeitweise mit dem 12-jährigen Mädchen befasst war. Die junge Frau schilderte, lange Zeit nichts von dem wahren Alter des Mädchens gewusst zu haben. Nachfragen führten schnell zu dem Eindruck, dass es offenbar sehr leicht war, das Jugendamt über das tatsächliche Alter des Mädchens zu täuschen. So berichtete dessen Mitarbeiterin etwa, dass sie die Übereinstimmung der Altersangabe mit der körperlichen Entwicklung des Mädchens wegen deren „Verschleierung“ und ihres Kopftuches ohnehin nicht habe beurteilen können. Die Nachfrage, ob daraufhin eine „Entschleierung“ des Mädchens angeordnet wurde, verneinte die Zeugin und betonte, das Jugendamt überprüfe lediglich die Minderjährigkeit, etwa mit Hilfe einer „Inaugenscheinnahme“ sowie eines Fragebogens. „Dabei müssen wir uns auf die Angaben der Betroffenen verlassen“, sagte die Mitarbeiterin des Jugendamtes mehrfach.
Nach ihr wurde eine ehemalige Mitarbeiterin des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) vernommen, der die Vormundschaft über die 12-Jährige nach deren Ankunft in Deutschland anvertraut wurde. Als Vormündin wurde sie jedoch schnell wegen des Alters misstrauisch: „Ihre Figur, ihre Gestalt; das passte alles nicht zum Alter“, sagte sie. Später habe sich herausgestellt, dass das Mädchen, nachdem es nach Deutschland gebracht wurde, nicht einmal davon wusste, dass sie bereits verheiratet wurde: „Sie war ein kleines Mädchen. Sie verstand das nicht. Ihr wurde gesagt, dass sie hier zur Schule gehen kann.“ Nachdem ihr mitgeteilt wurde, dass ihr Vater sie für 2.000 Dollar an die inzwischen in Essen lebende Familie A. verkauft hatte, sei sie „enttäuscht und traurig“ gewesen.
In einem früheren Prozess dazu hatte die ehemalige SkF-Mitarbeiterin bereits gesagt, dass ihren Eindrücken zufolge der Vater dem Handel zugestimmt hatte, um damit in den Genuss des Familiennachzugs zu kommen. Auch am Donnerstag sprach sie davon, dass der Familiennachzug „Sinn und Zweck der Sache“ gewesen sei. Erneut schilderte sie, dass nachdem das Mädchen der Familie entrissen und in einer Jugendeinrichtung untergebracht wurde, in Telefonaten aus Syrien Druck zur Fortsetzung der „Ehe“ auf sie ausgeübt wurde. „Die wurden relativ unangenehm in ihrer Wortwahl“, sagte sie. Außerdem seien ein Onkel und eine Tante des Mädchens plötzlich in ihrem Büro aufgetaucht. Sie habe das so verstanden, dass die „Clan-Chefs in Syrien“ offenbar der Meinung waren, dass das Mädchen bei Onkel und Tante besser aufgehoben sei.
Auf die Misshandlungen des Mädchens angesprochen, schilderte sie: „Sie hatte Merkmale an den Händen und Verletzungen im Gesicht.“ Dabei habe es sich um „Griffmerkmale“ gehandelt, die sie so verstanden habe, dass jemand das Mädchen „heftig festgehalten“ oder sonst wie „sehr heftig mit ihr umgegangen“ worden sei. Eine andere SkF-Mitarbeiterin, die Wasim A. und das Mädchen über Verhütungsmethoden informieren wollte, schilderte ihren Eindruck, das Kind sei „noch nicht aufgeklärt“ gewesen. Bei dieser Beratung soll auch Wasim A. gesagt haben, dass Schulbesuch und das Erlernen der deutschen Sprache für das Mädchen „keine Priorität sei“, da das Paar Kinder wolle.
Das aber überraschte niemand mehr, denn ebenso wie bereits bei einem früheren Prozess dazu fällt auch bei diesem Verfahren auf, dass alle männlichen Mitglieder der Familie A. deutsch sprechen, Frauen und Mädchen aber jedes Mal einen Übersetzer benötigen. Dazu passt auch, dass die ehemalige Vormündin des 12-jährigen Mädchens am Donnerstag berichtete, bei einem Termin mit dem Kind sei sie zufällig auch Yousef A. und dessen damaliger Frau begegnet. Diese sei „auch recht jung“ gewesen. Als sie Yousef A. gefragt habe, ob er sich schon um einen Sprachkurs oder einen Schulbesuch des Mädchens gekümmert habe, sei dies aber „abgebügelt“ worden. Als das Gericht wissen wollte, ob es sich dabei um die heutige Angeklagte gehandelt habe, guckte die ehemalige SkF-Mitarbeiterin auf die Anklagebank und sagte: „Nein, die war das nicht. Das war eine andere.“
„Die Zeugin weiß mehr, als sie uns sagt“
Nach der Mittagspause wirkte der Saal 244 des Essener Landgerichts mehrfach wie ein Kinderspielplatz. Zuerst brachte die 24-jährige Angeklagte ihr kleines Kind mit in den Saal, wo es dann von anderen Angeklagten geherzt und weitergereicht wurde. Als der Kammervorsitzende Volker Uhlenbrock den Saal betrat, wirkte er ungehalten: „Sie können hier kein Kind herumreichen. Das geht gar nicht“, fuhr er die Angeklagten an. „Das ist unser Gerichtssaal und nicht Ihrer. Hier gelten die Regeln des deutschen Staates.“ Direkt danach ermahnte er deren im Zuschauersaal sitzenden Angehörigen wegen ihrer Handynutzung während der Verhandlung: „Wenn das noch mal passiert, fliegen Sie raus. Das ist ein Gerichtssaal.“ Aber nur wenig später musste ein Zuschauer von einem Justizmitarbeiter erneut ermahnt werden, weil er während der Sitzung Getränke konsumieren wollte.
Als eine 40-jährige Frau, bei der es sich um eine der beiden Frauen von Ahmad A. handeln sollte, als Zeugin vernommen werden sollte, erreichte die Verhandlung Klamauk-Niveau. Denn die Frau brachte ebenfalls ihr kleines Kind mit in den Saal und behielt es auch während der Vernehmung bei sich. Sie habe niemanden gefunden, der das Kind während der Vernehmung betreut, beteuerte sie. Gegen Ahmad A. wurde bereits Anfang des Jahres verhandelt. Er hatte eingeräumt, den Kaufvertrag für die 12-Jährige in Syrien für seine Familie unterzeichnet zu haben, damit das Kind nach Deutschland gebracht werden und seinem Bruder Wasim als Ehefrau zur Verfügung gestellt werden kann. Da ihm nicht nachgewiesen werden konnte, vom tatsächlichen Alter des Mädchens gewusst zu haben, wurde er vom Vorwurf der Beihilfe zum sexuellen Missbrauch eines Kindes freigesprochen. Zuletzt hieß es, nachdem er für diesen Prozess als Zeuge geladen war, habe er sich in seine syrische Heimat abgesetzt.
Die 40-Jährige gab sofort vor, nichts zu wissen. „Meine Kinder sind frisch aus Syrien hier angekommen, ich bin mit meinen Kindern beschäftigt“, sagte sie laut des Dolmetschers zur Begründung. Auch wisse sie nicht, wo ihr Mann gerade sei. Als Volker Uhlenbrock direkt fragte, ob Ahmad A. in Syrien sei, antwortete sie: „Habe ich das Recht zu schweigen?“ Auch als der Kammervorsitzende ihr Beugehaft androhte, gab sie nur Antworten wie „Das weiß ich nicht“ oder „Ich habe nichts zu sagen“. Yousef A. wollte sie noch nie gesehen haben. Auf die Frage, ob sie Wasim A. kenne, antwortete sie ausweichend. Und auch vom Alter der 12-Jährigen wollte die Zeugin „bei Gott“ nichts wissen. Mit dem Mädchen und Wasim A. in einer Wohnung gelebt zu haben, bestritt sie. Das rief jedoch den Ärger des Staatsanwaltes hervor: „Die Zeugin weiß mehr, als sie uns sagt“, sagte er.
Währenddessen hüpfte ihr kleines Kind laut und vergnügt durch den Gerichtssaal. Als es hinfiel, weinte es und musste von der Zeugin getröstet werden. Mehrfach war es wegen des Kindesgeschreis nicht mehr möglich, ihren weiteren Darstellungen zu folgen. Volker Uhlenbrock brach die Vernehmung deswegen später ab und kündigte an, das Jugendamt darüber zu informieren, damit es das kleine Kind bei der Fortsetzung der Vernehmung beaufsichtigen kann. Plötzlich wurde die Frau beweglich und bot an, das Kind sofort einer Verwandten zu übergeben. „Hauptsache, es gibt keinen neuen Termin“, sagte sie, woraufhin der Richter erwiderte: „Den wird es garantiert geben.“ Gleichzeitig wurde die Zeugin frech: „Das Kind ist gestern aus dem Krankenhaus gekommen. Wenn ihm was passiert, sind Sie verantwortlich“, drohte sie dem Richter. „Sie sind die Mutter und für das Kind verantwortlich. Sie dürfen das Kind jetzt gerne mitnehmen. Und ich gebe Ihnen einen neuen Termin“, lautete dessen Antwort.
Plötzlich äußerst unwissend
Letzte Zeugin am Donnerstag war eine junge Frau aus Gelsenkirchen. „Sie sind die Kinder meines Onkels mütterlicherseits und gleichzeitig die Brüder meines Ehemannes M. A.“, erläuterte die ebenfalls islamische gekleidete Frau ihr Verwandtschaftsverhältnis zu den Angeklagten. Ihr ein Aussageverweigerungsrecht zu gewähren, lehnte der Vorsitzende Richter dennoch ab. Sie sei mit M. A. nur nach islamischem Recht verheiratet und der Antrag auf eine deutsche Eheschließung sei erst wenige Tage zuvor gestellt worden, sagte Uhlenbrock zur Begründung. Die zeitliche Nähe lege die Vermutung nahe, dass der Antrag nur gestellt wurde, damit sie ein Aussageverweigerungsrecht bekomme.
Die 26-Jährige fügte sich dem schnell, gab sich aber von nun an äußerst unwissend. So räumte sie zwar ein, bei den „Hochzeiten“ von Wasim A. mit den mutmaßlich 12- und 13-jährigen Mädchen dabei gewesen zu sein. Mehr aber wollte sie nicht gewusst haben. Auch daran, wie viel Zeit zwischen beiden Verheiratungen verstrichen war, konnte sie sich nicht mehr erinnern. Von den Tätigkeiten von Yousef A. wusste sie ebenso wenig wie davon, welche Rolle er bei diesen „Hochzeiten“ gespielt hat. Selbst als Volker Uhlenbrock sie davor warnte, dass Teile ihrer Darstellungen als Falschaussage gewertet werden könnten, änderte dies nichts an ihrer fehlenden Erinnerung. Als ihr vorgehalten wurde, sie habe miterlebt, wie Yousef A. in der ganzen Wohnung Sonnenblumenöl verschüttet habe, um die in seinem Haushalt lebende Frau für angeblich nicht gespültes Geschirr zu bestrafen, behauptete sie: „So was habe ich nicht erlebt.“ Der Prozess wird am 9. Dezember fortgesetzt. Bislang hat das Gericht Termine bis 29. Januar angesetzt.

Die Kinderehe ist religionsimmanent. Mohammed heiratete als Greis eine Neunjährige. Wie diese sich wohl gefühlt haben muss???
Vielleich finden sich Aussagen betroffener in den Epstein-Akten, die nun öffentlich werden
Und noch ein Nachsatz: Tangiert werden in derartigen Fällen, in wie weit das hier jetzt genau zutrifft mag ich auf die Entfernung nicht genau sagen, bisweilen nicht nur die Straftatbestände der Sklaverei und der Zwangsprostitution, sondern auch die Straftatbestände der Doppelehe, des Inzest und dem Beischlaf mit Verwandten sowie die Misshandlung Schutzbefohlener klar verletzt. Und ich wiederhole nochmal, weil das wirklich wichtig ist: Grundgesetz Artikel 4 und 6 hebeln das nicht aus. Und das muss man dann auch klar so ahnden. Falls die Justiz befürchtet, das selbe „ich weiß wo dein Haus wohnt“ Problem zu bekommen wie viele Ermittler im Einsatz, so ist auch hier mein Ratschlag, die Vergabe von Waffenscheinen bei bedrohten Personen möglichst liberal, unkompliziert und am besten präventiv zu gestalten. Wer sich im Ernstfall verteidigen kann, der entscheidet vielleicht etwas freier als jemand, der es nicht kann…
@Petra Löffler, „Immerhin ist es in unserem Land verboten, mehrere Frauen zu haben.“
-- Nein, das ist bei uns nicht verboten. Verboten ist nur die Eheschließung mit mehr als einem Ehepartner. Gilt für alle Religionen.
Culture Clash im Gerichtssaal. Zwangsheirat besonders mit Minderjährigen verstößt nicht nur massiv gegen geltendes Strafrecht, Sklaverei und Zwangsprostitution drängen sich hier geradezu auf, sondern sofort sichtbar gegen die ersten 3 Artikel unseres Grundgesetzes. Artikel 4 oder 6 heben das nicht auf, denn unser Grundgesetz ist nicht ein entweder-oder-Gesetzestext, sondern gilt vollumfänglich. Da kann sich also niemand hinter Religionsfreiheit oder dem Schutz der Familie verstecken, wenn er sich in Deutschland derartig menschenrechts- und damit verfassungswidrig verhält. Ich werde der Gerichtsbarkeit hier mit Sicherheit keine Vorschriften machen wollen, aber wenn ich selbst Richter in diesem Fall wäre, es würde ordentlich scheppern. Wenn man dazu das Gebaren des gesamten Umfelds im Gerichtssaal sieht, so nehmen die unsere Justiz überhaupt nicht ernst, sondern leben weiterhin nach ihren eigenen Regeln. Und wenn wir sie damit durchkommen lassen, werden die sich hier nie anpassen. Und wenn die dann irgendwann die Mehrheit stellen, sind wir unsere Nation los. Das ist wirklich so ernst. Aber spätestens dann wird hier jeder verstehen, warum die Israelis sich in Nahost andauernd mit ihrem Militär behaupten müssen. Das machen die nicht, weil sie kriegslüstern wären, sondern weil das islamische Proletariat sie sonst nicht mehr ernst nimmt und dann erst recht aufdreht. Um von der islamischen Seite respektiert zu werden, muss man zeigen, dass man nicht nur reden sondern auch zuschlagen kann, wenn einem etwas nicht passt. Das können (oder wollen?) wir hier noch nicht. Und das muss sich ändern.
@Gudrun Meyer, „Schließlich braucht kein Mann dabei anwesend zu sein, und eine Frau, die das Gesicht des Mädchens fotografiert, kann das Foto einem männlichen Richter weiterreichen.“
-- Damit haben Sie selbst das beste Argument geliefert, warum die muslimische Frau sich auch nicht vor einer Frau entschleiern sollte.
In dem Fall bin ich auch sehr für Familiennachzug. Allerdings für eine Familienvereinigung der Brüder mitsamt Nebenfrauen und Anhang bei der zahlenden Verwandtschaft in Syrien. Warum sollte der Nachzug überhaupt nach hier stattfinden? Welches Argument sollte es dafär geben? Damit noch mehr Typen auf diese Weise kostenlos Sexsklavinnen und Frischfleisch kommen, wenn die erstmal hier sind?
Herr Hemmelrath, Sie sollten Sketchautor werden. Was Sie da als Zuschauer erlebt haben, ist Lehrstück „unserer Demokratie“.