Gastautor / 05.01.2018 / 06:15 / Foto: Tim Maxeiner / 13 / Seite ausdrucken

Vergewaltigung – Opfer ohne Lobby

Von Almut Meyer und Dorothee Dienstbühl.

Tagtäglich erscheinen Meldungen von gewalttätigen und meist sexuellen Übergriffen gegen Frauen in den Medien. Den Eindruck, Vergewaltigungen und andere Formen der sexuellen Gewalt haben zugenommen, bekräftigen die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2016. Doch die Öffentlichkeit schaut lediglich auf die Täter – nicht auf die Opfer. Stattdessen fördert die permanente Gegenwart sexueller Gewalt einen Anschein von Normalität, bei dem aber der Blick auf die Opfer verloren geht. Dabei sind es vor allem die betroffenen Frauen und Mädchen, an denen diese „Vorfälle“ nicht einfach vorübergehen: Manchmal kämpfen sie ihr Leben lang mit den Folgen der Tat.

Diverse Fälle sorgten allein in den vergangenen beiden Jahren für großes Entsetzen. In Brandenburg erschütterte ein Gerichtsurteil im Frühjahr die Öffentlichkeit: Im August 2016 konsumiert ein 23-jähriger Dealer zusammen mit seiner gleichaltrigen Kundin ein als „Speed“ bekanntes Amphetamin. Anschließend wirft er die Frau gegen ihren Willen auf ein Bett, fixiert ihren Kopf zwischen zwei Metallstreben und vergewaltigt sein Opfer etwa vier Stunden lang brutal. Die Frau schreit und versucht ihn abzuwehren, er trägt Kratzer davon. Irgendwann lässt sie alles nur noch über sich ergehen. Als der Vergewaltiger einen Anruf bekommt, lässt er sein Opfer frei. Die Frau ist so verletzt, dass sie zwei Wochen nicht richtig laufen kann und Schmerzen hat.

Die rechtsmedizinischen Untersuchungen bestätigen ihre Aussage, die sie bei der Polizei macht. Im April spricht das Gericht den Mann frei. Nicht, weil die Vorsitzende Richterin die Ausführungen des Opfers anzweifelt – sie glaubt ihr und sagt das auch. Doch sie könne nicht zweifelsfrei ausschließen, dass die Mentalität des türkischen Kulturkreises, aus der der Beschuldigte stammt, das Geschehen, das sie als Vergewaltigung erlebt habe, für ihn vielleicht lediglich wilder Sex gewesen sei.

Weil somit kein schuldhafter Tatvorsatz zweifellos festzustellen sei, wurde der Mann wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung freigesprochen. Der Grundsatz des vielgepriesenen novellierten Paragrafen 177 Strafgesetzbuch (StGB), der den Grundsatz „Nein heißt Nein!“ im Strafrecht verankern soll und am 10. November 2016 verabschiedet wurde, scheint damit weiterhin einen ungebrochen großzügigen Interpretationsspielraum für die Richterschaft zu besitzen.

Anfang September 2017 wird morgens in Leipzig eine 50-jährige Joggerin zusammengeschlagen und vergewaltigt. Negative Popularität erlangt der Rat, Frauen sollten nicht mehr alleine joggen. Ansässige Unternehmer setzen Prämien zur Ergreifung des Täters aus, Politiker versuchen aus dem Verbrechen Profit zu schlagen. Nur wenige Tage später wird eine Joggerin im oberbayerischen Rosenheim an einem Samstagvormittag auf ihrer Strecke abgefangen, ins Gebüsch gezerrt und vergewaltigt. Bundeskanzlerin Angela Merkel bezeichnet dies während eines Wahlkampfauftritts dort – kurz darauf angesprochen – als „einen traurigen Vorfall“. Was in einem Nachrichtenmedium als „deutliche Worte“ ausgelegt wird, wirkt auf den objektiven Betrachter doch eher hilflos und wenig hilfreich.

Wahrnehmung und Statistik

2016 wurden 14.905 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung angezeigt, davon 12.508 vollendete und 2.397 versuchte. Die Opfer sind überwiegend weiblich (93 Prozent). Der Anteil der Taten, bei denen keine Beziehung zum Täter besteht, wird zunehmend registriert. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise lag der Anteil, bei denen keinerlei Beziehung zwischen Opfer und Täter bestand, 2015 noch bei 22 Prozent, im Jahr darauf bei 30,5 Prozent. Fakt scheint demnach zu sein: Sexuelle Gewalt ereignet sich häufiger überfallartig und wird durch den Opfern fremde Personen begangen.

2016 wurden 3.304 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erfasst, die durch Zuwanderer (laut Arbeitsdefinition des Bundeskriminalamtes: „Personen mit Aufenthaltsstatus Asylberechtigter, Asylbewerber, Duldung, Kontingentflüchtling/Bürgerkriegsflüchtling und unerlaubt“) verübt worden waren. Dabei handelt es sich jedoch nur um Taten, zu denen ein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte. Und der negative Trend scheint sich fortzusetzen: In den ersten sechs Monaten dieses Jahres sind in Bayern mit 685 Fällen 48 Prozent mehr Vergewaltigungen angezeigt worden als im Vorjahreszeitraum. Auch die Zahl der Taten, die davon Zuwanderern zugeordnet wurden, stieg um 91 Prozent auf 126 Fälle.

Und diese Zahlen stellen lediglich einen Ausschnitt der Realität dar. Gerade Sexualdelikte besitzen ein hohes Dunkelfeld, da sie häufig aus Scham und Angst oder der Hoffnung, ohne Anzeige schneller verdrängen zu können, nicht angezeigt werden. Vergewaltigungen führen vor deutschen Gerichten relativ selten zu Verurteilungen. Laut einer 2012 vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) durchgeführten Studie erlebten 8,4 Prozent der Frauen, die ihre Vergewaltigung angezeigt hatten, die Verurteilung des Täters – das Urteil bedeutete aber nicht zwangsläufig eine langjährige Haftstrafe.

Verletzungsbilder und rechtsmedizinische Untersuchung

Die gewalttätige Penetration während einer Vergewaltigung kann zu inneren und äußeren Verletzungen führen, die je nach Beschaffenheit des Täters und des Opfers und der Heftigkeit des vollzogenen Geschlechtsaktes unterschiedlich gravierend ausfallen. Opfer schildern immer wieder, dass die Penetration am schmerzhaftesten war, als sie versucht haben, sich zu wehren. Um den schmerzhaften Vorgang zu verkürzen und in der Intensität zu mildern, haben sie nur noch „alles über sich ergehen lassen“. Werden Verletzungen festgestellt, so sind das häufig Hämatome im Vaginalbereich, Blutungen und Fissuren (vaginal und anal). In circa 50 Prozent der Fälle gibt es keine auffälligen Verletzungsbilder bei erwachsenen Frauen. Das Opfer kann direkt unter Gewalteinwirkung oder dem Androhen von Gewalt gefügig gemacht werden.

Der Körper des Opfers eines gewalttätigen sexuellen Übergriffs ist gleichzeitig Merkmalsträger von Spuren zur Beweissicherung. Bei der rechtsmedizinischen Analyse muss sich zunächst die Frau entkleiden, bevor eine womöglich erneut schmerzhafte gynäkologische Untersuchung durchgeführt wird. So kann zum Beispiel das Spreizen der Beine oder schon einfache Berührungen erhebliche Schmerzen verursachen. Es werden Abstriche aller Körperöffnungen zur Sicherung von Sperma- oder Speichelspuren durchgeführt. Auch werden Spuren unter den Fingernägeln der Opfer genommen.

Eine Frau beschreibt diese Erfahrung so: „Ich kannte das nur aus Fernsehkrimis, wenn Rechtsmediziner im Beisein eines TV-Kommissars unter den Fingernägeln einer Leiche Dreck rauskratzten. Den Gedanken daran werde ich nie vergessen.“ Werden innere Verletzungen befürchtet, führen die Ärzte eine Sonographie durch. Alle Proben werden untersucht, alle Ergebnisse niedergeschrieben und die Verletzungen des Opfers zur Dokumentation fotografiert. Gerade dieses Vorgehen bleibt den Geschädigten im Gedächtnis. Eine Frau, die von ihrem Ex-Freund vergewaltigt wurde, schildert ihr Erleben: „Als die Ärztin meinen Unterleib fotografiert hat, habe ich mich so geschämt, wie noch nie in meinem ganzen Leben. Ich wollte schreien und heulen, aber ich konnte gar nichts mehr. Ich hatte nur den Gedanken, dass fremde Menschen jetzt jede meiner Körperöffnungen kennen. So nackt und bloßgestellt habe ich mich noch nie gefühlt. Niemals. In dem Moment dachte ich mir, dass es ein schrecklicher Fehler war, die Polizei zu rufen.“

Individuelle Opfersituationen

Jedes Opfer reagiert individuell auf die ihr widerfahrene Gewalt. Es gibt Varianten sofortiger Schockreaktionen und Langzeitfolgen, ebenso läuft der Verarbeitungsprozess nie nach Schema F ab. Exemplarisch werden nun zwei Schicksale beschrieben:

Zunächst der psychische Ausnahmezustand eines 16-jährigen Mädchens, das in ihrer Jugend eine Vergewaltigung erlitten hat: Ihr Fall erschüttert das Rettungsteam jedes Mal aufs Neue, wenn sie wegen Anfällen der Schülerin in eine Einrichtung gerufen werden, in der sie untergebracht ist. Das Mädchen liegt kreischend am Boden vor dem Bett ihrer Betreuungseinrichtung und schreit immer und immer wieder „Hör auf! Lass mich in Ruhe!“. Dabei reißt sie sich büschelweise Haare aus und versucht, sich selbst zu verletzen. Die Schreie und die ausgerissenen Haare auf dem Boden bilden ein Szenario, das den Mitgliedern des Rettungsteams noch öfter begegnen und sich in deren Gedächtnis einprägen wird.

Die Kontaktaufnahme ist in dieser Situation nicht möglich. Das Mädchen reagiert heftig und panisch auf Berührungen. An den Unterarmen prangen Ritz-Verletzungen durch diverse spitze Gegenstände. Nur durch viele kräftige Hände, zu Beginn von vier Personen des Rettungsdienstes und zwei Polizisten, ist sie zu bändigen und zu sedieren. Die Einsätze summieren sich in den folgenden Monaten. Die Pieper mit der Adresse der Einrichtung verraten, was die Rettungskräfte erwartet – für alle Beteiligten selbst eine psychische Herausforderung.

Der Prozess dauert. Errungene Stabilisierungsphasen werden durch sogenannte Trigger (Auslöser)-Situationen immer wieder unterbrochen. Das Mädchen muss Rückschläge hinnehmen, die Anfälle kehren zurück. Trotz der insgesamt erreichten Fortschritte (Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zu Helfern, Schulbesuch) verschwindet sie eines Tages – noch immer minderjährig – aus der Einrichtung. Ihre Geschichte mündet vorläufig in der Existenz einer Drogenabhängigen.

Ein weiteres Beispiel beleuchtet den Fall eines Kindes: In einer Flüchtlingsunterkunft wird eine 13-Jährige durch ein Gruppe vergewaltigt. Das Verbrechen wird von der Einrichtungsleitung erst bemerkt, als das Mädchen schwer verletzt von Bewohnern aufgefunden wird. Nach der Erstversorgung lässt sie alle Untersuchungen über sich ergehen. Doch sie spricht nicht mehr, zeigt keinerlei Kommunikationsverhalten gegenüber den Ärztinnen oder dem psychologischen Dienst. Sie weint nicht, reagiert nur mechanisch. Nur wenn sie schläft und Albträume hat, bekommen Zeugen eine Vorstellung davon, was sie durchlebt und noch verarbeiten muss. Das Mädchen kann sich nicht artikulieren. Sprachbarrieren sind gar nicht das größte Problem. Aber, was geht in ihr vor, welche, wie starke Schmerzen hat sie, was braucht sie? Örtliche Einrichtungen sind mit der Klärung der Frage beschäftigt, wer künftig für sie verantwortlich ist. Ihr Fall übersteigt die üblichen Zuständigkeiten und Ressourcen, zumal ihre Eltern vor Ort sind, aber neben Sprachbarrieren und Mentalität dem Behördensystem in Deutschland ratlos gegenüber stehen.

Der Umgang und die Arbeit mit Opfern schwerer sexueller Gewalt ist für alle Beteiligten – beispielsweise Polizei, Ärzte, Helfer oder Familie – eine Herausforderung, die an die Substanz geht. Und nicht nur in Therapieeinrichtungen und unmittelbar nach einer Tat erlebt man manche Opfer in regelrechten Ausnahmezuständen, in denen sie Panikattacken erleiden, sich Marmeladengläser mit voller Kraft gegen den Kopf schlagen oder schreiend zusammenbrechen. Ihr Leben ist für Opfer nach der Tat ein völlig anderes.

Opfer sexueller Gewalt erleben ein Trauma

Um überleben und weiter „funktionieren“ zu können, greifen individuelle Schutzmechanismen. In traumarisierenden Situationen nimmt das Gehirn in sehr kurzer Zeit stark angstbesetzte Eindrücke auf. Da die menschliche Verarbeitungskapazität begrenzt ist, wird vieles nur gespeichert, aber noch nicht verarbeitet bzw. bewertet, sortiert und in die sonstigen Erfahrungsbereiche integriert. Die so gesammelten Eindrücke und Informationen werden im sogenannten Trauma-Gedächtnis abgelegt. Dieser Teil funktioniert unabhängig von „unserem „Alltagsgedächtnis“. Kennzeichnend dafür ist, dass Inhalte des Trauma-Gedächtnisses nicht gewollt abgerufen werden können, sondern bestimmte Gerüche, Bilder, Töne und so weiter als Auslöser (Trigger) die Erinnerungen hervorrufen. Diese Art der Speicherung ist zunächst ein psychologischer Schutzmechanismus.

Doch die Auslöser führen oftmals in völlig unerwarteten Momenten zum Wiedererleben des traumatischen Ereignisses. Anhaltende, sehr lebendige Erinnerungen oder das erneute Erleiden der Belastung durch immer wiederkehrende Flashbacks oder sich wiederholende Träume beeinflussen das Leben auf unbestimmte Dauer. Kann dies nicht abgeschlossen werden, führt es zu vielfältigen Beeinträchtigungen wie einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTSD).

Die Liste typischer Langzeitfolgen sexueller Gewalt ist lang: Angststörungen, die immer wieder auftreten können oder ein gestörtes Selbstwert- und instabiles Identitätsgefühl. Psychosomatische Beschwerden, ein negatives Verhältnis zum eigenen Körper und selbstverletzendes Verhalten. Sucht, Schwierigkeiten, körperliche und sexuelle Nähe zuzulassen, dauerhafte Beziehungsprobleme (auch mit wechselnden Partnern) und gewalttätige Beziehungen. Soziale Isolation, eine feindliche, misstrauische Haltung der Welt und anderen Menschen gegenüber sowie ein andauerndes Gefühl der Leere und Hoffnungslosigkeit, Konzentrationsstörungen oder dauerhafte Arbeitsunfähigkeit. Quälend sind vor allem chronische Scham- und Schuldgefühle. Das Opfer verfängt sich seelisch immer wieder in Konjunktivsätzen, die das eigene Verhalten für schuldhaft erklären („wäre ich doch nicht dort lang gelaufen“, „hätte ich doch ein Taxi genommen“, „hätte ich mich nicht von ihm begleiten lassen“).

Wird diese Spirale nicht zurückgedreht, können Depressionen bis hin zur Suizidalität und dissoziative Störungen auftreten. Dazu gehört auch ambivalentes Verhalten: Zum Beispiel, sich mehr oder weniger bewusst in gefährliche Situationen zu begeben, um es das nächste Mal möglicherweise nicht zu überleben. Die Gefahr, erneut Opfer oder auch Täterin von Kriminalität zu werden, steigt damit an.

Sekundäre Viktimisierung und „falsche Opfer“

Auf Internetforen suchen Betroffene und Angehörige häufig im Schutz der Anonymität Rat in einer virtuellen Community. Nicht selten wird ihnen geraten, nicht die Polizei einzuschalten. Man würde ihnen dort nicht glauben. Doch auch die zuvor dargestellte Prozedur der rechtsmedizinischen Untersuchung schreckt ab. Die Beweisaufnahme, das wiederholte Entblößen vor fremden Menschen, der Einblick in die eigene Intimität und die ständigen Fragen bringen die Tortur in eine Endlosschleife und fördern Schuldempfindungen. In der Kriminologie wird dies als sekundäre Viktimisierung bezeichnet. Im Laufe eines sogenannten Opferwerdungsprozesses erlebt ein Opfer die erste Viktimisierung durch die Tat selbst. Alles, was darauf folgt und das Opfer stets wieder zum Opfer macht, es aber auch stigmatisiert und seine Glaubwürdigkeit anzweifelt, führt zu einer zweiten Viktimisierung. Der Zweifel an der eigenen Glaubwürdigkeit ist regelmäßig ein immenses Problem für die Opfer.

Vergewaltigungsopfern schaden besonders unwahre Anschuldigungen durch sogenannte falsche Opfer, also Personen, die vortäuschen, vergewaltigt worden zu sein. Aus Gründen von verschmähter Liebe, Rache oder um einen Mann zu erpressen, täuschen vor allem Frauen sexuelle Übergriffe vor, manchmal auch aus einem psychischen Krankheitsbild heraus.

Exemplarisch ist in diesem Zusammenhang die Verurteilung des Lehrers Horst Arnold, der in Darmstadt 2002 unschuldig zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren wegen Vergewaltigung an seiner Kollegin Heidi K. verurteilt worden war. 2011 wurde die Unschuld des Mannes gerichtlich festgestellt. Solche Frauen begehen nicht nur eine Straftat und zerstören mutwillig das Leben ihres Opfers, sie schaden der Glaubwürdigkeit einer jeden Frau, die die grauenhafte Erfahrung einer Vergewaltigung durchleben musste. Solche Fälle muss die Justiz konsequent ahnden. In dem Maße, wie eine Vergewaltigung das Leben eines Menschen zerstört, so sehr zerstört auch die Lüge über eine solche Tat den zu Unrecht Beschuldigten. In Horst Arnolds Fall versagten darüber hinaus die Institutionen des Landes Hessen, die ihm trotz erwiesener Unschuld sämtliche Rehabilitationsleistungen verweigerten. Auch in seinen Beruf konnte er nicht mehr zurückkehren, wurde gar dazu aufgefordert, sich wie jeder Stellenanwärter zu bewerben. Er starb 2012 an einem Herzinfarkt, auf offener Straße.

Solche dramatischen Beispiele schüren Zweifel und Ungläubigkeit. Und der Zweifel, ob eine geschilderte Vergewaltigung tatsächlich auch eine erlebte ist, führt nicht selten zum Freispruch von Tätern und zu Misstrauen und Exklusion im eigenen sozialen Umfeld. Opfer sind immer nur die anderen – oder? Verbrechen wie Überfälle, gefährliche und schwere Körperverletzungen und eben auch versuchte wie erfolgte Vergewaltigungen werden in der heutigen Zeit, fast in einer Art Nachrichtenschleife, über die verschiedensten Kanäle sehr schnell sehr vielen Menschen bekannt. Wer eine solche Meldung, beispielsweise mit regionaler oder sogar lokaler Bedeutung, wahrnimmt, gleicht häufig intuitiv die Information mit eigenen Erkenntnissen ab: Wo war das Opfer, wie und in welcher Situation unterwegs? Nach 23 Uhr in einem Bochumer Park, der seit einiger Zeit nicht unbedingt dafür bekannt ist, sicher zu sein?

Das könnte einem selbst nicht passieren, weil man doch nicht um diese Zeit an diesem Ort sein würde. Dann erreicht einen die nächste Meldung eines gewalttätigen, sexuellen Übergriffes auf eine Seniorin auf einem Friedhof am helllichten Tag, oder am Bankautomaten, oder vormittags auf dem Weg in den Gottesdienst, oder beim Walken auf einem ländlichen Fahrradweg in der Mittagszeit oder an der eigenen Haustür, wo das Opfer im Hausflur vergewaltigt wird – von einem Fremden in gewohnter Umgebung. Müssen da nicht zwangsläufig Zweifel an der eigenen Einschätzung aufkommen? Ja, das Thema betrifft jede Frau, sie kann prinzipiell überall und zu jeder Zeit zum Opfer werden.

Hier statistische Wahrscheinlichkeitswerte anzuführen, erweckt den Verdacht, das Thema zu scheuen und sich nicht mit dem latenten Bedrohungspotenzial auseinandersetzen zu wollen. Es ist kein Zufall, dass gerade Frauen vermehrt Hundeabwehr-Spray, Schrill-Alarme, Kubotane (oft eine Schlag- oder Stichwaffe in Form eines Stiftes) und dergleichen mehr kaufen und in ihren Handtaschen deponieren. Es ist kein Zufall, dass Frauen versuchen, weniger Angriffsfläche zu bieten und Risikosituationen weitestgehend zu vermeiden.

Die WDR-Moderatorin und Sängerin Andrea Schönenborn schreibt auf dem Portal „Focus Online“, dass sie sich in Köln nicht mehr sicher fühlt und zunehmend Angst empfindet aufgrund einer „explosiven Mischung aus betrunkenen Männern und teils aggressiven Jugendlichen“. Was als „schonungslos offener Artikel“ angekündigt wird, ist eine maximal vorsichtig ausgedrückte Angst, für die sich die Autorin nahezu noch entschuldigt, vor allem aber rechtfertigt. Eine Atmosphäre der Angst ist entstanden; vor allem eine Angst, offen über die Angst zu sprechen.

Die Bigotterie der Diskussionen

Vor ein paar Jahren vernahm Deutschland einen #Aufschrei, weil ein Politiker zu einer Journalistin sagte, sie würde vermutlich ein Dirndl gut ausfüllen. 2017 müssen Bilder einer Ausstellung in der Mensa des Göttinger Studentenwerks wieder abgehängt werden, weil die Werke der Künstlerin jemandem als sexistisch aufstoßen. Die Freiheit der Kunst steht dahinter zurück. Überambitionierte Frauenförderpläne, die sogar gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen, weil sie Männer systematisch benachteiligen, werden versucht durchzuboxen. Doch echte Solidarität mit den Opfern handfester sexueller Gewalt sucht man im öffentlichen Raum häufig vergebens. Wo waren die medial wirksamen #Aufschreie solcher Kämpferinnen nach der Silvesternacht 2015/16 oder nach der Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2016? Wo sind diese #Aufschreie bei den täglichen Meldungen von Vergewaltigungen und gewalttätigen Übergriffen? Und warum wird die Angst von Frauen im öffentlichen Raum aufgrund echter Gewaltvorfälle nicht ernst genommen, sondern im schlimmsten Fall noch als ein Auswuchs rassistischen Denkens gegeißelt?

Es gibt keinen Aufschrei, stattdessen Verharmlosung, Relativierung und Verunglimpfung von Angstgefühlen. Aber bei teils lächerlichen „Vorfällen“ entdecken gerade Politikerinnen, Journalistinnen und Aktivistinnen irgendwo Sexismus, der ihnen zufolge geahndet werden muss.

Aber Halt! Es ist kein sexueller Übergriff, wenn ein einzelner Mann einer Frau ein einfaches Kompliment macht. Es ist kein Akt eines übergriffigen Sexismus, wenn ein Mann einer Politikerin coram publico das Kompliment macht, sie sei hübsch – auch wenn sie danach noch so aufgebracht darüber twittern mag. In solchen Situationen ist jede Frau handlungsfähig, nichts geschieht gegen ihren Willen und häufig noch nicht mal in böser Absicht. Es ergeben sich daraus keine Situationen, die angsteinflößend sind.

Die Übertreibung und das Aufbauschen solcher Sachverhalte ist eine Verhöhnung des Schicksals einer jeden Frau, deren Willen gebrochen, die tatsächlich gedemütigt, erniedrigt und gezwungen wurde, Haut, Hände, Zunge und Geschlechtsteil überall an und in ihrem Körper zu spüren. Und es ist eine Ohrfeige für jede Frau, die echte Angst für sich oder ihre Kinder empfindet, weil sie um solche Verbrechen in ihrer Gegend weiß. Die ihr Leben einschränkt und noch größere Angst hat, offen über ihre Angst zu sprechen, weil sie sonst in eine politische Ecke gestellt wird, in der sie nichts zu suchen hat. Und es darf auf keinen Fall um die generelle Stigmatisierung des Mannes an sich gehen. Die würde jeden Mann, jeden Vater, Bruder, Sohn, Freund und Partner auf dieselbe Stufe mit brutalen Verbrechern stellen.

Dieser Unsinn spaltet eine Gesellschaft, die sich doch eigentlich darüber einig sein muss, dass die Unantastbarkeit der menschlichen Würde allen nur erdenklichen Schutz verdient und jeder, der dieses grundgesetzlich verbürgte Menschenrecht bricht, empfindlicher und nachhaltiger Strafen bedarf.

Bisher setzt man hierzulande noch viel zu sehr auf das, was Frauen tun könnten, um Vergewaltigungen zu verhindern: Bestimmte Orte meiden, gemeinsam joggen oder spazieren gehen, keine fremden Männer anlächeln und am besten nicht zu später Stunde in zu enger oder freizügiger Bekleidung. Doch bei diesen Verhaltensanalysen überträgt man zum einen die Schuld auf das Opfer, und zum anderen nimmt man Frauen die Freiheit, sich nach Belieben im öffentlichen Raum zu bewegen. Wie weit sind wir dann noch von dem Schritt entfernt, Frauen als Freiwild zu erklären, wenn sie allein durch die Gegend laufen und möglicherweise sogar durch sogenannte verrufene Orte, die gegenwärtig aber auch nicht weniger werden?

Es sind Politiker, Richter und (Staats-)Anwälte, aber auch Journalisten, die maßgeblich mitbestimmen, in welcher Gesellschaft wir eigentlich leben wollen: In einer Gesellschaft, in der das Opfer einer Vergewaltigung selbst Schuld hat, weil es allein joggt oder spät nach Hause kommt oder zur abendlichen Stunde noch den Hund laufen lässt. Oder, ob wir in einer Gesellschaft leben, die sich solidarisch hinter jedes einzelne Opfer stellt, den Täter konsequent abstraft und gemeinsam versucht, jeden Menschen vor einem solchen Übergriff zu schützen.

Kein Mensch sucht sich das Martyrium aus, Opfer eine Vergewaltigung zu werden. Er oder sie werden dazu gemacht. Ein erstes Mal durch die Tat, häufig noch viele weitere Male durch ihr Umfeld, Polizei und Justiz. Einige Male davon sind nicht zu vermeiden, wie bei der rechtsmedizinischen Untersuchung, bei der polizeilichen Zeugenvernehmung und vor Gericht. Doch jeder der Beteiligten kann verständnisvoll auftreten, Untersuchungsschritte und Verfahren erklären, dem Opfer in kleinen Dingen Wahlmöglichkeiten einräumen, um das Gefühl der Kontrolle wieder aufzubauen. Vorwürfe, die Suche nach der eigenen Mitschuld und eine nicht nachvollziehbare Milde gegenüber festgestellten Tätern, verfestigen allerdings ein Weltbild, in dem Opfer zu Tätern gemacht werden. Und in der die persönliche Freiheit und niedergeschriebene Rechte diesem Weltbild weichen müssen.

Dieser Beitrag erschien zuerst in „Deutsche Polizei", der Zeitschrift der Gewerkschaft der Polizei (GdP).

Almut Meyer ist Fachärztin für Anästhesiologie, Rettungsmedizinerin und Leitende Notärztin in Potsdam. Dr. Dorothee Dienstbühl lehrt als Professorin an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (FHöV) NRW, Fachbereich Polizei, mit den Fächern Kriminologie und Soziologie.

Foto: Tim Maxeiner

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Wolfgang Richter / 05.01.2018

Wie wurde in Italien ein im Islam sozialisierter Flüchtlingsbetreuer vor einiger Zeit zu diesem Thema in etwa zitiert, ohne daß es hier zu Lande zu einem größeren Aufschrei kam?  “Zuerst wird es als Gewalt empfunden, danach ist es normaler Sex.” Das sagt doch alles zur offenbar weit verbreiteten Einstellung zum Thema Vergewaltigung in bestimmten Kreisen von Bevölkerung und Zuwanderung. Und relativierend wird in der Presse z. B. zu den aufgekommenen Vorwürfen gegen den Regisseur Wedel von “gewalttätigen sexuellen Übergriffen” geschrieben, von erzwungenem Geschlechtsverkehr. Den für dieses Verhalten zutreffenden Begriff “Vergewaltigung” ver- kneift man sich. Hätte man Zweifel am Wahrheitsgehalt der Schilderungen, wäre man ansonsten gut beraten, dazu nichts auszuführen. So übt man sich im relativierenden “Eiertanz”, der dem Thema nicht gerecht wird.

Jens Frisch / 05.01.2018

Alle Erfolge der Gleichberechtigung von Mann und Frau wurden mit dem Import des frauenverachtenden Islams wieder über Bord geworfen- entgegen dem Wortlaut des Grundgesetz Artikels 3 (2) “Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.” Wie mit dem Import hunderttausender junger Moslems aus den frauenfeindlichsten Gesellschaften dieses Planeten eine “Beseitigung bestehender Nachteile” einhergehen soll, erschließt sich niemandem, der noch eins und eins zusammenzählen kann.

Marc Blenk / 05.01.2018

Liebe Frau Meyer, liebe Frau Dienstbühl, vielen Dank für den erhellenden Beitrag. Auch wenn das Lesen einer solch erschütternden Lektüre wegen seiner Details schockiert. Aber das ist notwendig! Ich frage mich was für Frauen - oder Menschenrechtlerinnen dies sein wollen, die sich über einen Brüderle aufregen, aber blind sind für den erlittenen Horror tatsächlich vergewaltigter Frauen. Wobei es dabei wirklich geht?  Um die Durchsetzung von Ideologie, nicht um den Mensch.

Viola Heyer / 05.01.2018

Eine Wohltat einen so klaren Artikel zu lesen, der bei diesem emotionalen Thema ohne Hysterie und ohne Verfolgen eines ideologischen Dogmas auskommt. Besonders beeindruckt hat mich die deutliche Kritik an Laura Himmelreich und Sawsan Chebli und an den Frauen die falsch beschuldigen. Es ist mir ein Rätsel warum Männer für mißbrauchte und vergewaltigte Opfer oft mehr Mitleid empfinden als Frauen. Gerade beim Thema Notzucht ist von weiblicher Solidarität nichts, aber auch gar nichts zu spüren.

Peter Saalheim / 05.01.2018

Das war ein starker Artikel. Die beiden Gastautorinnen reihen sich ebenbürtig in die Zahl der hier bei der Achse als wortgewaltig bekannten Schreiber ein. Noch nie hat mich ein Artikel derart aufgewühlt wie dieser hier. Ich muss gestehen, dass ich bei der Schilderung der Seelenqualen der betroffenen Frauen einen Kloß im Hals und mit den Tränen zu kämpfen hatte. Die beiden Autorinnen verstehen es einfühlsam, aber mit starken Worten, dem Leser die Gefühlswelt eines/r vergewaltigten Mädchens/Frau zu vermitteln. Das habe ich so noch nicht gekannt, nicht einmal geahnt. Beim Lesen werde ich mitten ins Geschehen geführt und muss alles mit erleben und erleiden. Dank dessen glaube ich nun, wenn auch nur zu einem winzigen Teil, nachempfinden zu können, welchen Schaden ein solches Verbrechen an der Seele eines Opfers anrichtet. Dafür sei den Autorinnen herzlich gedankt. Ich weiß für mich, dass ich, nachdem ich meine Erschütterung ob des Geschilderten verarbeitet habe, wieder halbwegs der Alte sein werde. Ich weiß jedoch auch, dass die Opfer niemals mehr die Alten sein können. Ihr Leben ist vielleicht bis ans Ende beeinträchtigt oder gar zerstört. Diesen Artikel sollte jeder lesen, um die schmerzlich vermisste und unbedingt erforderliche Empathie der Gesellschaft mit den Gewaltopfern zu stärken. Nicht die Täter bedürfen unseres Schutzes! Wer sich immer nur um das Gefühlsleben der Täter sorgt und die Opfer sich selbst überlässt, ist m. E. entweder ideologisch verdreht oder nicht mehr richtig im Kopf. Für die Mainstream-Journalisten, die hier immer mitlesen (weil auch sie an ungefilterten Informationen nicht uninteressiert sind, darüber, was außerhalb ihrer Dunstglocke wirklich so gedacht wird) habe ich einen Tipp: Ersuchen Sie die Autorinnen um Genehmigung diesen Artikel in Ihrem Medium veröffentlichen zu dürfen. Ihre Leser/Hörer/Zuschauer wird es erstaunen und zugleich erfreuen. Und keine Angst, Ihre journalistischen Regularien werden es doch sicher (noch) nicht verbieten, sich mit Vergewaltigungsopfern gemein zu machen und für Empathie zu werben. Und Ihrer Glaubwürdigkeit würde es sicher auch nicht schaden!

Arne Busch / 05.01.2018

In einem Satz zusammengefasst: Die Opfer haben keine Lobby, die Täter schon.  Und zwar eine gigantische noch dazu.

Sabine Schönfeld / 05.01.2018

Vielen Dank für diesen Text, auch wenn es kaum auszuhalten ist, ihn zu lesen. Schon lange empört es mich, wie über die Opfer sexueller Straftaten hinweggegangen wird und man gleichzeitig nach reichlich billigen Entschuldigungen für die Täter sucht. Die Täter werden meist geringfügig bestraft, die Opfer dagegen haben oft lebenslänglich. Lebenslängliche Qualen, oft wiederholte Psychiatrieaufenthalte, vielleicht niemals (wieder) beziehungsfähig oder in der Lage eine sexuelle Beziehung einzugehen, oft genug niemals arbeitsfähig. Häufig ist das ganze Leben zerstört, der Selbstwert, die Persönlichkeit. Ein solches Schicksal ist sehr gut beschrieben in “Angeklagt” mit Jodie Foster. Es ist unsäglich mit wie viel Ignoranz besonders die Mainstreammedien diesen Opfern begegnen. Nach den Übergriffen an Silvester 2015 in Köln musste ich in englischen Zeitungen suchen, um etwas über die Opfer zu erfahren! Das hat mich einfach fassungslos gemacht!

Martin Landvoigt / 05.01.2018

Ein aufrüttelnder Text, beklemmend und ausgewogen zugleich. Engagiert wird der Misstand drastisch gezeigt und das Problem treffend analysiert. Anfangs dachte ich, dass der Sachverhalt, so schlimm er auch ist, zum Anlass von Pauschalierungen wird. Aber genau das konnten die Autorinnen erfolgreich vermeiden. Diese mediale Aufregung um harmlose Lappalien machen den schockierenden Sachverhalt echter Verbrechen um so schlimmer.  Derartige Artikel wünsche ich mir. Aber mehr noch, dass der Artikel folgen hat und sich die entsetzliche Situation und die erschütternden Schicksale vermieden werden.

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