Heute sprechen die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder wieder einmal miteinander. Bei den Zwangsmaßnahmen dürfen die Länderchefs ja nichts mehr entscheiden, es sei denn, sie wollen ihre Bürger noch mehr gängeln oder schärfer und länger einsperren, als es der Bund mittels Infektionsschutzgesetz und eventuell folgenden Rechtsverordnungen vorschreibt. Aber heute trifft sich die Runde als „Impfgipfel“. Dabei ist eine Debatten-Marke von Politik und Medien schon seit einigen Tagen gesetzt worden. Es geht um die Frage, ob Geimpfte ein paar Grundrechte zurück erhalten und wenn ja, welche?
In einem früheren Stadium der Debatte hatte man noch von Impf-Privilegien gesprochen. Dann fiel einigen Politikern und Meinungsbildnern auf, dass es sich bei all den in Rede stehenden „Privilegien“ ja um Grundrechte handelt, die eigentlich jedem Bürger zustehen, ihm aber seit mehr als einem Jahr – begründet mit dem Corona-Virus – entzogen wurden. Also heißt es jetzt, dass den Geimpften die entzogenen Grundrechte „zurück gegeben“ werden sollen. Dafür spricht sich jetzt scheinbar fast eine Allparteien-Koalition aus. Man könne ja, so heißt es, den Grundrechtsentzug für Geimpfte nicht mehr mit der Corona-Ansteckungsgefahr begründen, wenn jene nicht mehr ansteckend seien. Das klingt logisch und führt die Öffentlichkeit auf einen gefährlichen Pfad der Akzeptanz des Grundrechtsentzugs als Normalfall. Denn wer deren Rückgabe an eine Bedingung – in diesem Fall die Impfung – knüpft, macht aus ihnen eben gerade das, was sie in einem freien Land nicht sein dürfen: ein Privileg.
Grundrechte lassen sich nicht von der Obrigkeit zuteilen. Denn in dem Moment, in dem das geschieht, sind sie keine mehr. Grundrechte gelten für jeden, für jeden Gesunden und jeden Kranken. Ja, es gibt hier einige Voraussetzungen. Oft ist es die Staatszugehörigkeit zum grundrechtsgarantierenden Staat oder die Volljährigkeit, wie beispielsweise bei den freien und geheimen Wahlen. Doch innerhalb dieses allgemein anerkannten Rahmens müssen keine weiteren Bedingungen erfüllt werden, um sie in Anspruch nehmen zu können. Sie sind in einem freien Land ebenso fundamental wie selbstverständlich. Man muss, kann oder darf sie sich nicht kaufen, verdienen oder erschleichen, denn es ist die Kernaufgabe eines freiheitlich-demokratischen Staates, dafür zu sorgen, dass die Bürger ihre Rechte jederzeit in Anspruch nehmen können. Das gilt nicht für einige, sondern für alle Bürger. Und wenn eine gefährliche Notlage die teilweise Aussetzung der Grundrechte wirklich erforderlich machen sollte, dann muss der Normalzustand so schnell wie möglich und für alle Bürger wiederhergestellt werden.
Anrüchige Fragen
Von diesem Normalzustand entfernen wir uns nicht nur zeitlich immer mehr, sondern offenbar auch geistig. Wer ernsthaft darüber nachdenkt, zuzulassen, dass die Obrigkeit die früheren Grundrechte nun nach neuen Kriterien bestimmten Gruppen zuteilt und anderen verweigert, der verabschiedet sich von einer freiheitlich-demokratischen Ordnung und vom Grundgesetz. Das bleibt auch dann so, wenn man das Argument ins Feld führt, dass Covid-19 eine gefährliche Krankheit ist und die Impfung das Allheilmittel sei. Niemandem dürfen in einem freien Land Grundrechte entzogen werden, nur weil er sich nicht mit einem im Eilverfahren zugelassenen Vakzin, dessen Langzeitfolgen niemand kennen kann, impfen lassen will. Gefahren übersteht eine freiheitlich-demokratische Ordnung nicht, indem sie sich abschafft.
Ja, Covid-19 ist eine schlimme Krankheit, wenn es einen etwas schwerer erwischt. Dass sollte für Verantwortungsträger hinreichend Anlass sein, sich um die ausreichende medizinische Versorgung zu kümmern, also u.a. deren materielle und personelle Ausstattung zu verbessern. Dazu gehört natürlich auch, sich um Medikamente und Impfstoffe zu kümmern. Aber der gegenwärtig praktizierte Abbau von Klinikkapazitäten bei gleichzeitigen Restriktionen für die Bürger gehört nicht dazu. Und es ist auch keine anrüchige Frage, ob es verhältnismäßig ist, allen oder nur manchen Bürgern aus Infektionsschutzgründen die Grundrechte zu entziehen, obwohl nur 0,36 Prozent der Bevölkerung mit der in Rede stehenden Krankheit infiziert sind. Wenn nun die Geimpften, deren Zahl immer größer wird, tatsächlich immunisiert und nicht ansteckend sind, dann ist der Grundrechtsentzug von Tag zu Tag unverhältnismäßiger. Darüber müsste gesprochen werden.
Aber im gegenwärtigen gesellschaftlichen Klima oder besser in dem durch die veröffentlichte Meinung vermittelten gesellschaftlichen Klima sind solche Fragen anrüchig, und es gilt leider nicht mehr der Grundrechtsentzug, sondern die Inanspruchnahme der Grundrechte als erklärungsbedürftig.
Der Abstieg aus einem freiheitlich-demokratischen Land in eine obrigkeitsstaatliche Ordnung, aus einem Land der Grundrechte in ein Land zugeteilter Privilegien, kommt heute wahrscheinlich einen großen Schritt voran. Über Extra-Rechte für Geimpfte nachzudenken, ist falsch, denn es beinhaltet den Abschied vom Grundrechtsgedanken schlechthin. Es muss um die Wiederherstellung der Grundrechte für alle Bürger gehen, so wie sie im Grundgesetz stehen. Alles andere schließt die Akzeptanz verfassungswidriger Zustände ein.
PS zum den Beitrag illustrierenden Foto oben: Das Bild wurde bei einer subversiven Kunstaktion in Frankfurt aufgenommen.

CORONA TRANSITION, 24. Apriö 2021. mit einem interessanten VIDEO.
„Unter Federführung des Weltwirtschaftsforums WEF scheinen die selbsternannten Eliten die Menschheit in die totale Abhängigkeit führen zu wollen. Im Jahr 2030 sollen alle – bis auf ganz wenige Superreiche – nichts mehr besitzen. Und sich dabei glücklich fühlen.
Diese Agenda soll am diesjährigen Treffen des Weltwirtschaftsforums besprochen werden. Dieses Jahr findet das WEF voraussichtlich ausnahmsweise im August in Singapur statt, anstelle der gewohnten Austragung im Februar in Davos.
Marc Bernhard, Mitglied des Deutschen Bundestages, erklärt im Video (20 Minuten) den Irrsinn, mit welchem die Weltbevölkerung unterjocht werden soll.“
Quelle:
Journalistenwatch: Die grosse Enteignung – The Great Reset – 8. April 2021
YouTube-Kanal von Marc Bernhard – 24. April 2021
Aus diesem WAHNSINN werden vermutlicn ALLE irren Coronamaßnahmen gespeist und MERKEL mittendrin. Das VIDEO mit Auszügen aus dem WWF Papier gleicht einer IRRENANSTALT. Offenbar darum auch die DISKRIMINIERUNG und die SPALTUNG GEIMPFTE gegen UNGEIMPFTE. Obwohl gerade ISRAEL zeigt, daß NACH der Impfung erst viele Menschen an Covid erkrankt sind und und KEIN WISSENSCHAFTLR sagen kann, ob GEIMPFTE KEINE Überträger mehr sind. DAMIT ist die Spaltung Geimpfte/Ungeimpfte offenbar gewollt, denn nichts ist gefährlicher für die „da Oben“ als die EINHEIT der Menschen.
„Der Abstieg aus einem freiheitlich-demokratischen Land in eine obrigkeitsstaatliche Ordnung, aus einem Land der Grundrechte in ein Land zugeteilter Privilegien, kommt heute wahrscheinlich einen großen Schritt voran. Über Extra-Rechte für Geimpfte nachzudenken, ist falsch, denn es beinhaltet den Abschied vom Grundrechtsgedanken schlechthin. Es muss um die Wiederherstellung der Grundrechte für alle Bürger gehen, so wie sie im Grundgesetz stehen. Alles andere schließt die Akzeptanz verfassungswidriger Zustände ein.“ Genau so ist es, ich unterschreibe jedes Wort, Herr Grimm.
Das wir nur ein Grundgesetz haben und eben keine Verfassung, gehört auch zu „Es gibt Zufälle. Aber weniger als man denkt.“ (H. G. Maaßen)
Aber Herr Grimm, wir befinden uns doch in der großen Transformation. Aus dem Grundgesetz wird ein Bunt- und Schundgesetz, und schon spielen derlei Überlegungen keine Rolle mehr. So wie auch das Einsperren der Bevölkerung von 22 bis 5 Uhr keine Freiheitsberaubung sondern nur zu ihrem Besten ist. Unsere Obrigen wissen schon was sie tun, sie lieben uns doch alle!
Die Methode ist dieselbe wie beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz oder den diversen „Demokratieförderungs“-Projekten oder den Mittel für den „Kampf gegen Rechts“. Der Staat darf nicht. Also versucht er, über Bande zu spielen. Es ist völlig klar, dass eine Impfflicht verfassungswidrig wäre. Niemand ist gehalten, seine körperliche Unversehrtheit im Dienste der Allgemeinheit zu „opfern“, ganz gleich, wie groß das Risiko einer Impfung ist oder nicht ist. Einen solchen Aufopferungsanspruch kennt das GG nicht. In dessen Mittelpunkt steht das Individuum. Es wird denn auch nicht „die Menschenwürde“ geschützt und für „unantastbar“ erklärt, sondern die Würde DES Menschen, des Einzelnen nämlich. Es ist sicherlich möglich, bei – identifizierten – Verbreitern von Krankheitserregern einer schweren Krankheit diese zu isolieren. Es ist allerdings offenkundig nicht möglich, Gesunde einzusperren mit dem Hinweis auf die bloße Möglichkeit, dass Keime verbreitet werden. Damit wäre es nämlich möglich, jeden jederzeit einzusperren und das Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit wäre in seinem Wesensgehalt verletzt. Da der Staat also nicht in die körperliche Unversehrheit eingreifen darf mit einer Impfpflicht, versucht er es über „sozialen Impfdruck“. Strafrechtlich eine glatte Nötigung. Er droht nämlich den Impfmuffeln mit einem empfindlichen Übel, dem dauerhaften Verlust seiner Freiheit, die Isolation von seinen Mitmenschen, indirekt mit dem Verlust der Arbeit und der wirtschaftlichen Existenz. Auch das ist natürlich verfassungswidrig, es ist dem Staat verwehrt, mit der bloßen „Umetikettierung“ Grundrechtseingriffe zu verschleiern. Diese Eingriffe bleiben unmittelbar, auch wenn man sie anders nennt. Motto der Regierenden scheint mir zu sein: Eine Woche ohne Verfassungsbruch ist eine verschenkte Woche.
Ich glaub im übertragenen Sinn gabs solche Maßnahmen auch in den Konzentrationslagern.
Dort wurden soviel ich weiß Damen, die den Schlächtern willig musikalische Unterhaltung und Sex boten weitgehend verschont.
Das mit der Rückgabe von Grundrechten ist zwar bei weitem nicht so schlimm, aber vielleicht erst der Anfang.
Wird die Achse dagegen klagen? Bitte nehmen Sie in dem Fall Kontakt mit mir auf, ich würde mich einer Sammelklage sofort anschließen. Sie haben ja meine E-Mailadresse.
Nachdem ein „Bevölkerungsschutzgesetz“ (das offenbar die Machthaber vor der Bevölkerung schützen soll) von Bundestag verabschiedet, Bundesrat akzeptiert und Bundespräsident unterzeichnet wurde, das man nach eigenem Bekunden zahlreicher zustimmender Volksvertreter für „wahrscheinlich verfassungswidrig“ hält, interessiert es doch nun wirklich niemanden mehr, ob die Rechtsverordnungen der durch dieses Gesetz ermächtigten Bundesregierung noch verfassungskonform sind.
Bundesregierung, Bundesrat und Bundespräsident sind sich einig: Wir wollen kein Grundgesetz. Wir wollen keinen Föderalismus. Wir wollen keine Menschenrechte. Das ist unser Wille, denn wir, das Volk, haben diese Leute gewählt.
Diese überkommenen Debatten über die Gültigkeit des Grundgesetzes, die nur noch von Reichsbürgern, Corona-Leugnern, Eso-Schwurblern und anderen Rrrrächten geführt werden, haben wir damit doch eigentlich überwunden, Herr Grimm!