Das Gutachten, mit dem die Einstufung begründet wird, bleibt unter Verschluss. Ist dies der Auftakt für ein Verbotsverfahren?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die gesamte AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft, meldet welt.de. Die neue Einschätzung des BfV basiert auf einem internen Gutachten. Darin heißt es, dass die Positionen der Partei gegen die freiheitlich- demokratische Grundordnung verstoßen würden. In der Erklärung des Verfassungsschutzes heißt es: „Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar.“ Allerdings ist ein solches Verständnis Grundlage des bis 1999 gültigen Staatsangehörigkeitsrechts. Als Beleg wird vom BfV zudem angeführt, die Partei bzw. einzelne Vertreter sähen bestimmte Bevölkerungsgruppen, insbesondere deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund aus muslimischen Ländern, als ungleichwertig an. Dies widerspricht dem Prinzip der Menschenwürde. Die AfD hatte in ihrem Grundsatzprogramm, auch um diese Kritik zu entkräften, betont, Deutsche seien alle, die den deutschen Pass besäßen.
Das angeblich umfangreiche Gutachten als Grundlage der nun getroffenen Entscheidung ist allerdings nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt. Eine Veröffentlichung ist nicht vorgesehen, wie bild.de berichtete. Bisher hatten bereits einzelne Landesämter des Verfassungsschutzes die AfD-Landesverbände in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt entsprechend eingeordnet. Man kann erwarten, dass dadurch nun etliche Politiker, die für ein AfD-Verbot eintreten, wieder aktiv werden, um ein Parteiverbot anzustrengen. Ein ähnlicher Versuch aus dem letzten Bundestag rund um den CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz scheiterte aus Zeitgründen. Die AfD kann sich juristisch gegen die Einstufung wehren, unterlag allerdings zuletzt mehrmals damit vor Gericht.