Wegen eines ungerechtfertigten Bußgeldes wegen Nicht-Tragens einer Maske im Freien ging ein kritischer Staatsanwalt bis vor das Bundesverfassungsgericht.
Bereits am 29. April 2025 hat das Bundesverfassungsgericht einstimmig entschieden, die Verfassungsbeschwerde des Staatsanwaltes Thomas Wagner vom 16. Januar 2023 nicht zur Entscheidung anzunehmen (Aktenzeichen 2 BvR 57/23). Dieser hatte gegen seine Verurteilung durch das Amtsgericht Regensburg protestiert, da er am 2. September 2020 im Freien am Regensburger Hauptbahnhof ohne Corona-Schutzmaske angetroffen wurde und dafür ein Bußgeld erhielt, wie netzwerkkrista.de jetzt berichtete.
In seiner Verfassungsbeschwerde kritisierte Wagner die Verletzung seiner Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und argumentierte, dass das Maskentragen gesundheitlich schädlich sein kann. Abgesehen von der Fraglichkeit des Schutzes durch Maskentragen war es im Freien grundsätzlich nicht verpflichtend. Das Gericht sah keinen Grund für die Annahme der Beschwerde zur Durchsetzung der Grundrechte. Begründet werden muss dies nicht.