In Bayern kann der Islamunterricht als Wahlpflichtfach zum neuen Schuljahr wie geplant eingeführt werden, meldet deutschlandfunk.de. Der bayerische Verfassungsgerichtshof habe einen Eilantrag der AfD gegen eine entsprechende vom Parlament beschlossene Gesetzesänderung abgelehnt. Nach einer ersten Einschätzung des Gerichts dürfte die Einführung des Islamischen Unterrichts anders als von der AfD angenommen nicht gegen die Verfassung verstoßen, hieß es. Auch bedeute die neutrale Vermittlung von Kenntnissen über den Islam im Rahmen eines speziellen Ethikunterrichts keine Identifikation mit dem Islam, wird weiter berichtet. Die Richter hätten damit eine Verletzung des staatlichen Neutralitätsgebots ausgeschlossen. Zudem dürfte das Fach nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen, da die Teilnahme freiwillig und nicht auf muslimische Schüler beschränkt sei. Der Islamische Unterricht stelle eine Alternative zu Religions- und Ethikunterricht dar. In einem Modellversuch sei das Konzept seit 2009 erprobt worden und soll nun weitläufig eingeführt werden. Zunächst sollten nach Angaben des Kultusministeriums etwa 350 Schulen in Bayern Islamischen Unterricht anbieten.