Sehr geehrter Herr Maxeiner, es ist einfach nicht zu fassen. Das Verhalten des BVerfG ist “Verschleppung mit Zielsetzung” bei der Bearbeitung einer Rechtsfrage. Das kann man als steuerzahlender Bürger nicht hinnehmen. Mir kommt das vor als würde ich von meiner höchsten Rechtsinstanz verarscht werden. (was nützt verbale Zurückhaltung wenn man es doch so treffend ausdrücken kann?) Also gut - beim Petitionsausschuss kommt man ja online auch nicht durch, also werde ich diesen wie jenen per Post mit Briefmarke meine Meinung unmissverständlich kundtun.
Das deutsche Rechtswesen ist insgesamt nach meiner Einschätzung als marode zu bezeichnen. Wir brauchen dabei gar nicht nach zum Bundesverfassungsgericht zu schauen. Die Urteile einzelner Amtsgerichte haben bei mir den Eindruck erweckt, dass die 68er nun voll durchgestartet sind. Die Amtsricher sprechen Recht nur am Rande und zwar nur in dem Maße wie sie es unbedingt müssen, um sich dem Vorwurf der Rechtsbeugung zu ersparen - sie sind dagegen bemüht, gleichmachende Gerechtigkeit zu pflegen in dem sie zivilrechtliche Streitigkeiten versuchen so zu entscheiden, dass keiner der Beteiligten Recht erhält und die Beteiligten gezwungen sind neue Vereinbarungen zu treffen, obwohl zumindest einem der Streitbeteiligten dadurch Unrecht geschieht.
Und wieder ein krasses Beispiel dafür, dass das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat ständig sinkt. Es ist anzunehmen, dass die Telefonleitungen zwischen Berlin und Karlsruhe inzwischen bedrohlich heiß laufen, damit eine Klage zu dieser existenziellen Rechtsfrage ganz im Sinne Merkels und ihrer ergebenen Gefolgschaft so schleppend wie möglich behandelt wird und selbstverständlich erst dann bearbeitet wird, wenn alle schwarz-rot-grünen Träume im Hinblick auf die Migration erfüllt sind.
Es gibt Normen, wie auch die des CPPCG, die auchverfassungsgerichtliche relevanz haben. Dazu gehört auch BVFG § 6 (1) Deutscher Volkszugehöriger im Sinne dieses Gesetzes ist, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Be-kenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird.
Ich würde eine Stellungnahme des Verfassungsgerichts dazu ja auch begrüßen. Eine solche ist aber auch nicht unproblematisch. In der deutschen politischen Landschaft hat sich aus meiner Sicht ein gewisses Denken eingeschlichen, dass die Justiz der höchste Wächter des gesamten politischen Systems ist und das Verfassungsgericht soetwas wie die höchste Justiz. Eine Stellungnahme des Verfassungsgerichts könnte in einer so zentralen Frage daher auch schlimme politische Folgen haben, weil Korrekturmöglichkeiten fehlen. Aus meiner Sicht ist es so, dass alles ein System aus Checks&Balances; ist, in das sich auch die Justiz und das Verfassungsgericht einzufügen haben. Das Verfassungsgericht ist keine normale Justiz, weil es sich praktisch an keine Gesetze halten muss (die im Parlament gemacht werden). Das Verfassungsgericht stützt sich nur auf die Verfassung, in vielen zentralen Fragen auch nur auf ein paar dünne Artikelchen am Anfang, die auch noch in sich konkurrierend und abzuwägen sind. Praktisch hat das Verfassungsgericht damit fast beliebige Freiheiten - die normalerweise sehr kompetent und “rechtschaffen” im Sinne eines mittleren “Volkswillens” ausgelegt werden. Ganz sicher (aus meiner Sicht) kann das Verefassungsgericht daher auch nur ein (wichtiger) Baustein in unserem System aus Checks&Balances; sein, aber nicht die einzige, letzte, höchste Instanz. Dieses politische Denken fehlt aber, weswegen in solch zentralen Fragen politische Verwerfungen möglich wären. Passender wäre es, das Verfassungsgericht würde schneller reagieren, aber die Parteien, Bürger, Parlamente etc. würden das zur Kenntnis nehmen - als einen Baustein zur Willensbildung unter mehreren.
...womit erneut der Beweis erbracht wäre, dass es sich für die politischen Eliten dieses Landes ganz und gar nicht geziemt, anderen Ländern - wie z. B. Polen - bezüglich ihrer Rechtsprechung und deren zugrunde liegenden Systemen irgendwelche Vorhaltungen zu machen. Angesichts der im Artikel als höchst wahrscheinlich dargestellten Verschleppungstaktik steht es uns nun wirklich nicht zu, mit dem nackten Finger auf andere zu zeigen. Jedweder diesbezügliche Steinwurf aus dem Glashaus entbehrt also der Rechtfertigung. Es ist mehr als peinlich, wenn überhebliches, selbstgefälliges Anprangern auf blanker Heuchelei beruht.
1.) Wer ernennt die Richter dieses Gerichts? Und nach welchen Kriterien geschieht das wohl? In den USA ist es sehr schön zu sehen, dass die Ernennung dieser Richter ein absoluter Kampf der beiden Parteien ist und das Ergebnis als wichtiger eingeschätzt wird als die Wahl des Präsidenten. 2.) Wie hat dieses Gericht bei all den Euro-Klagen entschieden? Diese ernannten Richter werden sich niemals mit den Parteien, die sie ja eingesetzt haben und mit denen sie verbunden sind, anlegen. Die einzige Lösung wäre, diese alten Parteien abzuwählen. Das würde automatisch zu einem gewissen Großreinemachen führen. Aber die böse böse Alternative wird niemals gewählt werden. Und eine “Selbstreinigung”: Wieso sollten die Frösche den eigenen Sumpf, aus dem sie sehr gut leben, trocken legen? Für mich handeln die Parteien aus ihrer Sicht sehr rational. Wer für mich nicht rational handelt, sind die Wähler.
Das BVerfG scheint seit langem befangen, wenn es im politischen Geschehen darum geht, der amtierenden Merkel- Regierung Verfassungsgrenzen zu setzen. Das verwundert aber nur Denjenigen, der von den Kungeleien bei der Besetzung von Richterstellen mit wohlverdienten Pg nichts mitbekommen hat. Was soll man da dann auch noch erwarten? Wo man der Merkel in die Parade fahren müßte, stellt man sich entweder tot, reicht weiter an den EuGH oder trifft ein “Ja, aber” - Urteil. Was Klageschriften zu Verstößen gegen das Asylrecht GG betrifft, so hat das Gericht bereits seine Befangenheit gezeigt, in dem es die Verfassungsbeschwerde durch Staatsrechtler Prof. Schachtschneider vom Februar 2016 ohne Begründung (!) in weniger als drei Wochen abwies. Damit dürfte bereits feststehen, das eine ernsthafte Behandlung auch dieser neuen Klage zum gleichen Thema ähnliches beschieden sein wird - Souveränität eines Gerichts sieht anders aus.
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