Markus C. Kerber, Gastautor / 21.04.2021 / 11:27 / Foto: Pixabay / 70 / Seite ausdrucken

Verfassungsgericht lehnt Eilantrag ab: Die zerstörerische Kraft der EU-Wiederaufbau-Initiative

Das Bundesverfassungsgericht hat soeben einen Eilantrag abgelehnt und macht den Weg für den 750-Milliarden-Euro "Wiederaufbaufond" frei. Die zerstörerische Kraft der „Wiederaufbauinitiative“ der Europäischen Kommission wird hier näher beschrieben.

Unmittelbar nachdem die Europäische Kommission die Ab­sicht bekundet hatte, im Wege eines „Wiederaufbaufonds“ nach Ausbruch der Corona-Pandemie Süd- und Ostmitteleuropa mit großzügigen Transfers zu beglücken und zu diesem Zwecke eine Ge­meinschaftsanleihe von 750 Milliarden Euro zu begeben, hatte der stellvertretende Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses im Europäi­schen Parlament, der Niederländer Derk Jan Eppink, dem zuständi­gen Kommissar für Haushaltsangelegenheiten, Johannes Hahn aus Österreich, ein höfliches Schreiben gesandt. Hierin bat er um Erläu­terung, auf welcher Rechtsgrundlage die bekundete Absicht der Eu­ropäischen Kommission beruhe, im Wege eines sogenannten „Next Generation EU-Wiederaufbauplans“ in noch nie dagewesenem Um­fang EU-Anleihen zu emittieren, für die alle Mitgliedstaaten der Union haften würden.

EU-Haushaltskommissar Hahn nahm sich für die Beantwortung des nicht unberechtigten Anliegens ungebührlich viel Zeit. Berech­tigt ist dieses Anliegen schon deshalb, weil Art. 5 EVU klarstellt: Es gilt das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung. Das heißt, die Europäische Kommission und mit ihr die Europäische Union ha­ben selbst in Krisen nicht die Befugnis, sich aus eigener Machtvoll­kommenheit neue Kompetenzen zu verschaffen. Dies gilt insbeson­dere im Bereich des Haushaltsgebarens durch das strikte Prinzip der Eigenmittelfinanzierung. Die Mitgliedstaaten bestimmen über die der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Mittel, die neben den Eigenmitteln die obere Grenze des finanziellen Handlungsrahmens der Union darstellen. Dies war bis zum Ausbruch der Coro­na-Pandemie nicht nur politischer consensus omnium, sondern auch ganz herrschende Meinung in der einschlägigen juristischen Lite­ratur. Art. 311 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäi­schen Union) mit dem Hinweis darauf, dass die Europäische Union sich mit den zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Mitteln auszustatten befugt sei, ist keine Ermächtigung, sich im Wege von Anleihen auf den Kapitalmärkten Einnahmen zu verschaffen.

Mit seiner späten Antwort am 7. September 2020 versuchte Haushalts­kommissar Hahn, der eine aufschlussreiche akademische Vita hat (1), die Bedenken des Abgeordneten Eppink zu zerstreuen. (2) Wider die ganz herrschende Meinung zur Interpretation der besagten Vor­schrift des Art. 311 AEUV sei der Europäischen Union die Aufnah­me von Fremdmitteln erlaubt. Im Übrigen sei dies schon häufig ge­schehen. Alles Weitere möge der Abgeordnete aus dem anliegenden Merkblatt über Fragen und Antworten zur geplanten Wiederauf­bauanleihe entnehmen.

Inhaltslosigkeit der Beantwortung einer Parlamentsan­frage

Wo früher der Juristische Dienst der EU-Kommission wie ein Gralshüter der Verträge – vergleichbar mit der Glaubenskongregation des Vatikans – den Charakter der EU als Rechtsgemeinschaft wie seinen Augapfel hütete und eigenmächtige Kommissare auf die Grenzen der Verträge hinwies, wird heute Recht ganz ungeniert gebrochen und dieser Rechtsbruch durch den Juristischen Dienst legitimiert.

Dies ist der qualitative Quantensprung in der Entwicklung der Europäischen Union. Was einst im Einvernehmen von sechs Nationen als Rechtsgemeinschaft begonnen wurde, weil Recht Grenzen setzt und die Nationen weiterhin Herren der Verträge bleiben wollten, hat sich aufgrund der Eigendynamik der Brüsseler Kommissar-Diktatur zu einem Herrschaftssystem ohne Grenzen und ohne jedwede Gewaltenteilung entwickelt. In Brüssel komplottiert die Kommission und das Brüssel-Europa – also auch das unrepräsentative Parlament – gegen die demokratisch legitimierten Vertreter der Nationalstaaten. Erstaunlich ist indessen, dass nicht nur die „Brüssel-Deutschen“, wie es der Deutschland-Experte Edouard Husson einmal weise formulierte, sondern auch bundesdeutsche Politiker wie Olaf Scholz den Selbstermächtigungen der Europäischen Kommission jubelnd zustimmen, um sie als den Anfang einer grandiosen politischen Entwicklung zu loben.

Nachdem die Bundeskanzlerin jahrelang Eurobonds wegen der damit verbundenen Gemeinschaftshaftung abgelehnt hatte, erklärte sie sich „auf Vorschlag“ des französischen Staatspräsidenten dazu bereit, für den Wiederaufbaufonds eine Gemeinschaftshaftung zu akzeptieren. Gemeinschaftshaftung bedeutet, dass für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverweigerung von Ländern wie Zypern, Griechenland oder Italien die verbleibenden Länder – wie die Niederlande und Deutschland – gesamtschuldnerisch einspringen müssen.

Machthunger der Brüsseler Zentralgewalt

Wer die Fragilität der öffentlichen Finanzen von Zypern, Griechenland oder Italien – ganz zu schweigen von Frankreich – kennt, der weiß, mit welcher Leichtigkeit diese Länder gesamtschuldnerische Verpflichtungen wie die Wiederaufbauanleihe zu unterschreiben bereit sind. Nichts Geringeres gilt für Länder wie Polen, das nach wie vor der politischen Ansicht verhaftet ist, gegenüber Deutschland eine Riesen-Rechnung in Form von Reparationsansprüchen offen zu haben. Sie alle eint die mangelnde Bereitschaft und Fähigkeit, die Rückzahlung dieser Riesen-Summen für den Zeitraum von 30 Jahren sicherzustellen, und gleichzeitig die tiefe Überzeugung, dass Deutschland, die Niederlande und die skandinavischen Länder sowie Österreich politisch und moralisch verpflichtet seien, ihr Obligo in Gestalt von Gemeinschaftshaftung zu erfüllen.

Dass die Vertreter des Brüsseler Kommissar-Regimes ihre Stunde nutzen wollten, um Deutschland, die Niederlande und die anderen „geizigen Länder“ (Dänemark, Finnland, Schweden) zu einer Gemeinschaftshaftung zu nötigen, zu der sie unter normalen Umständen nie bereit gewesen wären, belegt den Machthunger der Brüsseler Zentralgewalt. Dass die Kommission mit dem Lockmittel von Riesen-Transfers für die ostmitteleuropäischen Länder wie Ungarn und Polen dieselben bestochen hat, steht genauso wenig infrage. (3)

Wundersam ist indessen die Zustimmung zu dieser Politik in Deutschland. Von einzelnen kritischen Stimmen abgesehen, (4) hört man beim Finanzminister lediglich ein Jubeln über den Einstieg in die Gemeinschaftsschulden, so als ob Olaf Scholz eigentlich nicht deutscher Finanzminister wäre. Bei der mitregierenden CDU/CSU wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine Einmal-Anleihe handele, obschon jedermann weiß und die EZB-Präsidentin dies sogar proklamiert, dass es sich um eine Roll-over-Finanzierung handelt, die auf ewig dem EU-Binnenmarkt einen fiskalischen Impuls geben solle.

Bundestag wird zum Mainzelmännchen-Club

Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem Deutschen Bundestag zu. Er ist bei dieser Fragestellung in seinen Kernverantwortlichkeiten gefordert. Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder darauf hingewiesen, dass die gesamtstaatliche Haushaltsverantwortung als unveräußerliches Recht und Pflicht beim Bundestag liege. Doch die Gleichschaltung durch Regierungsparteien und die Europagläubigkeit von Oppositionsparteien wie Linke, FDP und Grüne dürften dafür sorgen, dass der Bundestag – wie auch bei anderen europäischen Fragestellungen – zum Mainzelmännchen-Club wird.

Daher ist es an der Zeit, die zerstörerische Kraft der „Wiederaufbauinitiative“ der Europäischen Kommission näher zu beschreiben. Für Deutschland geht es um eine Weichenstellung. Will man in Europa aufgehen und sich in einen Bundesstaat integrieren, in dem Deutschland als Ganzes bestenfalls noch eine Provinz mit hohen Finanzbeiträgen zugunsten der Brüsseler Entscheidungsträger sein wird? Soll sich Deutschland ferner dem französischen Diktat beugen, wonach nur eine solche dienende Rolle Deutschlands historischer Verantwortung gerecht werde? Oder gibt es genug demokratische Observanz in deutschen Landen, um diesem einmaligen Abbau der Fiskaldemokratie entgegenzutreten?

Bislang sieht alles danach aus, dass, wenn nicht die Deutschen, so doch ihre politischen Parteien Deutschland auf dem europäischen Opfertisch preisgeben. Dies ist ein untrügliches Symptom von Dekadenz. Fraglich ist, ob die Deutschen auf Dauer akzeptieren werden, dass ihr Land, ihre Demokratie, ihre Selbstbestimmung und ihre Selbstachtung zum Opfer eines Brüsseler Komplotts werden.

Dies ist ein Auszug aus dem Buch „Der deutsche Selbstmord. Wie unser Land in der Corona-Krise für Europa geopfert wird“ von Markus C. Kerber, 2021, München: FinanzBuch Verlag. Hier bestellbar.

 

Anmerkungen

(1) Nachdem ein Salzburger Medienwissenschaftler die philosophische Doktorarbeit von Hahn als Plagiat bezeichnet hatte, führte die Universität Wien 2011 eine erneute Prüfung derselben durch. Hieraus ergab sich, dass das 254-seitige Werk 76 Plagiatsfragmente auf 64 Seiten enthielt.

(2) vgl. E.N.A.-Jahrgang 1984 (Promotion Louise Michel), Autor des Buches Didier Modi (Pseudonym), Der europäische Albtraum. Ein Projekt wird seziert, Berlin 2017.

(3) Die Polen in Aussicht gestellten Transferleistungen in Höhe von 160 Milliarden Euro repräsentieren ungefähr das Zwanzigfache seines Verteidigungshaushaltes. Nicht ohne Grund hat Premierminister Morawiecki davon gesprochen, dass aufgrund des Wiederaufbaufonds Polen goldene Zeiten bevorstehen.

(4) Vgl. Sven Simon, Das Rettungspaket der EU stößt an rechtliche Grenzen – Die Rechtsgrundlage der EU-Kommission wirft Fragen auf. Im Zweifel hilft eine Vertragsänderung, FAZ vom 10.6.2020.

Foto: Pixabay

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g.schilling / 21.04.2021

Scheißt sie doch zu mit unserer Kohle. Spätestens nach dem Platzen der Target-Salden ist hier nichts mehr zu holen. Dann werden bei den Pleitestaaten die Gesichter lang und länger, weil man vergessen hat wie es geht für sich selbst zu sorgen.

Christoph Kaiser / 21.04.2021

Der deutsche Steuerdepp wird doch schon Jahrzehnte geplündert und leugnet es erfolgreich weg. So what!

Claudius Pappe / 21.04.2021

Frau Lengsfeld und Herr Weißgerber, haben sie Anfangs der 90 er Jahre für die Grundgesetzänderungen zugunsten der EU gestimmt ?

Kurt Müller / 21.04.2021

Ich bin zwar kein Jurist und kann das juristisch nur schlecht beurteilen, aber ist das nicht eindeutig ein Bruch der Brüsseler Verträge? Jetzt kann ich wirklich konstatieren, daß von der Politik nichts gehalten wird, was sie verspricht: vor 1989 war von einer besseren Welt und dem Sieg des Sozialismus die Rede, und dann kam es ganz anders. Um 1990 war von einer europäischen Integration MIT Russland ohne Ausdehnung der Nato nach Osten die Rede, es ist aber ganz anders gekommen. Die Grünen haben von einer friedlichen Welt ohne Krieg gesprochen, 1995 kam es ganz anders, kaum an der Macht schmeißen sie Bomben auf andere Menschen und freuen sich darauf. Uns wurde Mitbestimmung im wiedervereinigten Deutschland versprochen, aber bei Schicksalsfragen wie der Einführung des Euros und 2015 bleibt man komplett außen vor. Die Mieten sollten in Berlin nicht mehr stiegen, und damit ist jetzt wieder Schluß. Die Aufnahme weiterer Staaten sollte Stabilitätskriterien unterliegen, aber man holt jeden einfach rein. Die CDU hat versprochen, einwanderung zu begrenzen und dies irgendwie maßvoll zu gestalten, das gegenteil ist der Fall - das Land wird der Welt zum Fraß vorgeworfen. Es wurde versprochen, daß Deutschland die Stabilitätskriterien einhält, hat sie aber schon unter der Schröter-SPD gerissen. Im 2-4-Vertrag von 1990 wurde geregelt, daß Deutschland 350000 Soldaten haben darf, aber man verstümmelt die Bundeswehr auf 100000, selbst die Ukraine hat mehr Soldaten - wie sollen die das Land verteidigen? Das Arbeitsleben sollte nachhaltiger und gerechter werden, aber immer mehr Menschen fallen mit Depressionen aus. Der Solidaritätsbeitrag sollte irgendwann enden, natürlich behält man ihn. Kein Land soll für die Schulden eines anderen haften, aber ... es sollte keine Schuldenunion geben, und jetzt wird sie gegründet. Was soll man Politikern überhaupt noch glauben? Warum gibt es keine Qualitätssicherung gegenüber solchen Zielformulierungen? Verbrecherbande!

Karl Vogel / 21.04.2021

Wer oder was ist eigentlich verantwortlich, wer “ist schuld”? Sind es die Eliten, also die Politiker, die Journalisten, die Wissenschaftler, die Managerkaste? Die Lehrer, die aus den jungen Leuten beliebig manipulierbare Schwachköpfe gemacht haben? Die Hochschulen, die einstmals diese Lehrer augebildet haben? Unser unverbesserlicher blöder autoritätsgläubiger Volkscharakter? Böse Globalisten mit ganz viel Geld? Oder ist diese selbstmörderische Entwicklung in jeder satten Gesellschaft unvermeidlich? Eins sollte uns jedenfalls klar sein: Adolf und Mutti allein hätten nichts erreichen können, es bedurfte eines geeigneten Umfeldes. Blöd nur, dass es so schwer ist zu lernen. Ob es dafür eine weitere Chance geben wird? Diesmal eher nicht, das Land wird auf den Stand zurückfallen, den die kürzlich Hinzugekommenen schon kennen.

T. Schneegaß / 21.04.2021

Da man den Beitrag über die Abstimmung im Scheinparlament nicht kommentieren kann, frage ich hier mal Experten. Im Vorfeld hörte man, dass für das Ermächtigungsgesetz eine 2/3-Mehrheit erforderlich sei. Nun lese ich, dass 656 Stimmen abgeben wurden, davon 342 dafür, 250 dagegen und 64 Enthaltungen? 2/3 von 656 sind 437 plus ein Drittel eines Menschen. Selbst wenn die Enthaltungen als Zustimmung gewertet werden, komme ich nur auf 408. Zähle ich die Enthaltungen gar nicht, hätte die Zustimmung 394 plus 2/3 eines Menschen gebraucht.

T. Schneegaß / 21.04.2021

Nicht nur der BGH ist ist weiter nichts als der verlängerte Arm der Abrissbirne , sondern inzwischen die gesamte Justiz. Das Urteil zur Abschaffung der Maskenpflicht und damit der Beendigung der Kindesmisshandlung wurde kassiert. Ich frage mich, in welchen Gerichten das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte wirkt? Gibt es diese Vereinigung? Rein statistisch gesehen, müsste ja solch ein Mitglied auch irgendwann mal so einen Fall auf den Tisch bekommen. Oder sind sie nur zu zweit an einem “Dorfamtsgericht”, wo der Friseur das letzte Urteil spricht?

R. Bunkus / 21.04.2021

Hohe Finanzbeiträge, die Deutschland an die EU zahlen muss, sind nicht zu befürchten. Die Wirtschaft geht den Bach runter, das Land verarmt. Es gibt nichts, was man leisten könnte.

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