Gunter Frank / 05.08.2024 / 06:10 / Foto: Achgut.com / 83 / Seite ausdrucken

Artikeltyp:Meinung

Verfassungsgericht: Ist das Corona-Urteil auf RKI-Sand gebaut?

Das Bundesverfassungsgericht hatte grundrechtseinschränkende "Corona-Maßnahmen" für verfassungskonform erklärt. Die Richter glaubten dem Robert-Koch-Institut. Müsste das Urteil im Licht der RKI-Protokolle nicht revidiert werden?

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Beschluss vom 19. November 2021 die Corona-Schutzmaßnahmen der Bundesregierung und die damit einhergehenden massiven Grundrechtseinschränkungen als rechtens bewertet. Laut Grundgesetz dürfen Grundrechte nur unter bestimmten Voraussetzungen außer Kraft gesetzt werden. Im Kern steht dabei die Prüfung der Verhältnismäßigkeit, also des legitimen Zwecks, der Geeignetheit, der Erforderlichkeit und der Angemessenheit der Maßnahme. Das BVerfG muss sich aus mehreren Gründen vorwerfen lassen, die Prüfung nicht sachgemäß vorgenommen, ja sich regelrecht dieser Prüfung verweigert zu haben. Doch in diesem Beitrag soll es allein um die Bezugnahme auf das RKI gehen, welches das BVerfG quasi als Kronzeugen für die Verfassungskonformität der Maßnahmen aufführt. Wörtlich aus dem Urteil:

„Der sachlich fundierte Umgang mit einer neuartigen globalen Pandemie ist insofern gerade davon geprägt, dass wissenschaftliche Erkenntnisse, auf die Maßnahmen gestützt werden, die Eingriffe in Grundrechte bewirken, fortlaufend gewonnen, aufbereitet und auch korrigiert werden. Hier hat der Gesetzgeber mit der Aufgabenzuweisung an das Robert Koch-Institut nach § 4 Abs. 1 IfSG (Infektionsschutzgesetz) im Grundsatz institutionell dafür Sorge getragen, dass die zur Beurteilung von Maßnahmen der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten benötigten Informationen erhoben und evaluiert wurden. Zu den Aufgaben des Robert Koch-Instituts gehört es, die Erkenntnisse zu solchen Krankheiten durch Auswertung und Veröffentlichung der Daten zum Infektionsgeschehen in Deutschland und durch die Auswertung verfügbarer Studien aus aller Welt fortlaufend zu aktualisieren und für die Bundesregierung und die Öffentlichkeit aufzubereiten. Auf dieser Grundlage schätzte das Robert Koch-Institut zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ausweislich seines Lageberichts vom 22. April 2021 (abrufbar unter https://www.rki.de) die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland aufgrund der anhaltend hohen Fallzahlen insgesamt als sehr hoch ein. (…)“

(Öffentlichkeit fett hervorgehoben durch den Autor)

Anspruch und Wirklichkeit

Die Verfassungsrichter gehen also davon aus, dass das RKI sachlich fundiert mit der Pandemie umgeht, sich in seinen Empfehlungen auf aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse bezieht und darauf aufbauend Bundesregierung und (!) Öffentlichkeit informiert. Als Beispiel nennt es den Lagebericht vom 22.02.2021, in dem die Gefährdung für die Bevölkerung als hoch eingeschätzt wird.

Die vorliegenden Protokolle des RKI-Expertenrates geben Einblick, ob diese Annahme auch der Wirklichkeit entspricht. Sie belegen, wie das RKI seine Positionen ermittelt und darauf aufbauend die Bevölkerung informiert. Sie wurden vom Journalisten Paul Schreyer zuvor in Teilen freigeklagt und liegen nun infolge eines anonymen Mitarbeiter-Leaks komplett vor. Stellen wir dieser Annahme des BVerfG eine kleine Auswahl thematisch geordneter Passagen aus diesen internen RKI-Protokollen gegenüber:

Fehlende fachliche Fundierung und fehlender Wissenschaftsbezug

„Es gibt keine Evidenz für die Nutzung von FFP2-Masken außerhalb des Arbeitsschutzes, dies könnte auch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.“ (RKI-Protokolle, 30. Oktober 2022)

„Keine fachliche Grundlage zur Empfehlung FFP2 Maske für die Bevölkerung vorhanden, daher Warnung vor unerwünschten Nebenwirkungen hinzufügen“ (Protokoll 18.01.2021)

„Schulen sind eher nicht die treibenden Quellen und Schulschließungen würden die Lage wohl noch eher verschärfen, …“ (Protokoll 30.11.2020)

„Am Wochenende wurde eine neue Risikobewertung vorbereitet. Es soll diese Woche hochskaliert werden.“ (Protokoll vom 16.03.2020).

Der Anwalt Paul Schreyers frage beim RKI nach, auf welcher Grundlage hochskaliert wurde: Die Antwort des RKI-Anwaltes:

„Nach Abschluss dieser Prüfung bleibt es dabei, dass keine weiteren Dokumente vorhanden sind, die sich mit der Änderung der Risikobewertung am 17. März 2020 von mäßig auf hoch befassen. (…) Informationen, die nicht vorhanden sind, kann die Beklagte nicht herausgeben.“ 

Im Klartext: Nicht nur die FFP2-Masken, sondern sämtlichen Maßnahmen hatten keine fachliche Grundlage. Dies gilt vor allem für die damalige Hochskalierung des Risikos, die Grundlage des gesamten Lockdowns war. In der entscheidenden Pressekonferenz vom 17. März 2020 hat Prof. Lothar Wieler in seiner Eigenschaft als Präsident des RKI die Öffentlichkeit angelogen. Nur durch diese Lüge entstand eine scheinbare fachliche Legitimität des politischen Handelns, auf das die Bevölkerung in der Ansprache der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel am 18. März in dramatischer Weise eingeschworen wurde.

Fehlinformation und Zurückhalten wichtiger Informationen für die Öffentlichkeit

„Textentwurf Christian Drosten: Empfehlung für den Herbst, Darstellung der Ideen und Einschätzung. Kontext: Der Artikel ist vertraulich. Hr. Drosten hat zwischenzeitlich entschieden, das Papier nicht zu publizieren, da ungezielte Testung im Text als nicht sinnvoll betrachtet wird und dies dem Regierungshandeln widerspricht.“ (RKI-Protokolle, 29. Juli 2020)

„Aus Altenheimausbrüchen (Exposition für alle gleich) weiß man, dass die Wirkung der Impfung eher überschätzt wird. Schwieriges Thema, sollte nicht im Impfbericht formuliert werden.“ (RKI-Protokolle, 26. Oktober 2022)

„Das Hauptrisiko an Covid-19 zu sterben ist das Alter (…9 Covid-19 sollte nicht mit Influenza verglichen werden, bei normaler Influenzawelle versterben mehr Leute… (Protokoll vom 19.03.2021)“

„Maskenpflicht ist nach Impfung definitiv beizubehalten, da weiterhin Übertragungsrisiko. (Protokoll 08.01.2021)

„Sinusthrombosen als Nebenwirkung bei Männern: … eine zwanzigfach erhöhte Inzidenz im Vergleich zur Hintergrundinzidenz“ (Also im Vergleich zu Ungeimpften. Protokoll vom 09.04.2021) Selbst danach warb das BGM intensiv in den Medien dafür, sich mit Astra-Zeneca impfen zu lassen.

Im Klartext: Entscheidende Fakten, die den Regierungs-Positionen widersprechen, wurden der Öffentlichkeit vorenthalten. 

Politische Einflussnahme

„Impfung von Kindern: Auch wenn (von) STIKO die Impfung von Kindern nicht empfohlen wird, BM Spahn plant trotzdem ein Impfprogramm.“ (RKI-Protokolle, 19. Mai 2021)

„Zurzeit ist auch eine Booster-Impfung von Kindern aus ministerieller Seite angedacht, obwohl dazu keine Empfehlung und teils keine Zulassung besteht.“ (Protokoll vom 15.12.2021)

„Die Testung sollte in eine bestimmte Richtung gelenkt werden. Wie kann dem politischen Wunsch nach verstärkter Testung entgegengekommen werden?“ (Protokoll vom 29.06.2020)

Im Klartext: Selbst Hochrisikomaßnahmen wie das Impfen mit einer neuen Gentherapie, deren Zulassungsbedingungen hochfragwürdig sind und deren Nebenwirkungen, allein der gemeldeten, alles bisherige weit in den Schatten stellte, werden trotz anderer Einschätzung des RKI oder der STIKO politisch durchgesetzt, und somit das Leben der Bürger gefährdet. Selbst vor Kindern machte Jens Spahn nicht halt. Das RKI protestierte nicht, sondern macht(e) mit.

Aus dem RKI spricht die Regierung, nicht die Wissenschaft

Und nun zum Schluss die wichtigste Fehlannahme des BVerfG. Das RKI ist nach seiner eigenen Einschätzung keine wissenschaftliche Institution, sondern eine weisungsabhängige Bundesbehörde, die sich auch unwissenschaftlichen oder gar der Wissenschaft widersprechenden Vorgaben beugen muss, um dann die Bevölkerung wider besseres Wissen irreführend zu informieren. Man muss folgende Passage, die vor dem Urteil des BVerfG protokolliert wurde, gründlich lesen: Sie ist an Eindeutigkeit nicht zu überbieten:

Am Donnerstag erfolgte vor Veröffentlichung der Aktualisierung des Kontaktnachverfolgungsmanagement-Papiers eine ministerielle Weisung zur Ergänzung. (…) Eine derartige Einflussnahme seitens des BMG in RKI-Dokumente ist ungewöhnlich. Die Weisungsbefugnis des Ministers bei technischen Dokumenten des RKI wird derzeit von L1 rechtlich geprüft. Aktuelle Einschätzung der RKI-Leitung ist, dass die Empfehlungen durch das RKI in der Rolle einer Bundesbehörde ausgesprochen werden, und einer ministeriellen Weisung zur Ergänzung dieser Empfehlung nachgekommen werden muss, da das BMG die Fachaufsicht über das RKI hat und sich als Institut nicht auf Freiheit der Wissenschaft berufen kann. Die wissenschaftliche Unabhängigkeit des RKI von der Politik ist insofern eingeschränkt.“ (Protokoll vom 10.09.2021)

Im Klartext: Das BVerG weist eine Klage von Bürgern ab, die der gut begründeten Meinung sind, dass die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung nicht verhältnismäßig und damit verfassungswidrig sowie grob übergriffig waren. Es verlässt sich dabei als Kronzeugen auf eine Bundesbehörde, von deren Sach- und Wissenschaftsbezug es ausgeht, welches aber im Selbstverständnis seine wissenschaftliche Unabhängigkeit von der Politik als eingeschränkt betrachtet und sich sogar verpflichtet fühlt, auch fachlich falsche Empfehlungen öffentlich als fachlich begründet zu empfehlen. 

Zusätzlich stellt sich die Frage, ob sich das BVerfG generell auf die offiziellen Wissenschaftsverbände zukünftig verlassen darf. Wie ermittelte z.B. die Leopoldina sachlich fundiert ihre zum Teil sehr apodiktisch vorgetragene Unterstützung der Regierungs-Maßnahmen? Sie stand offenbar im Widerspruch zur internen RKI-Meinung. Universitäten sind vielleicht nicht direkt weisungsgebunden, aber dafür abhängig von staatlichen Geldern, was offenbar auf das Gleiche hinausläuft. Nicht nur das RKI hat ein massives Glaubwürdigkeitsproblem, der gesamte Hochschulapparat und die Fachverbände stellen sich ganz offenbar in den Dienst des Willkürstaates.

Ergeben sich Konsequenzen?

Die Passagen aus den RKI-Protokollen beweisen es: Die Bundesregierung und das RKI haben die Öffentlichkeit getäuscht und belogen. Und damit auch das Bundesverfassungsgericht. Die fachliche Einschätzung des RKI sah keine gesellschaftsbedrohende Pandemie, und damit auch keine Belege für die Notwendigkeit der Maßnahmen. Es stellte die ungewöhnliche und nicht den Standards entsprechende Zulassung der neuartigen Covid-Genimpfstoffe fest und registrierte die außergewöhnlich hohe Nebenwirkungsrate. Erst recht sah es die Covid-Kinderimpfung kritisch.

Und dennoch hat es sich kritiklos den politischen Vorgaben gebeugt und damit die Corona-Krise maßgeblich ermöglicht. Infolgedessen wurden Bürger millionenfach geschädigt, körperlich, psychisch und wirtschaftlich. Meiner persönlichen Schätzung nach mussten 20.000 bis 40.000 Menschen diese Willkür mit ihrem Leben bezahlen. Was ist das anderes als das größte Verbrechen in der Geschichte der Bundesrepublik?

Ein Nutzen dieser Maßnahmen war dagegen zu keinem Zeitpunkt zu erwarten. Wer behauptet, die Maßnahmen hätten Leben gerettet, sollte dies spätestens nach Publikation dieser aktuellen und umfassendsten Maßnahmen-Studie unterlassen. (siehe hier und hier)

Wenn Politiker oder Richter dies dennoch weiter tun, muss man ihnen heute unterstellen, dass sie die Bürger bewusst täuschen, um von der eigenen Verantwortung für das tödliche Desaster abzulenken.

Die Absegnung der Covid-Schutzmaßnahmen durch das BVerfG erfolgte einstimmig durch acht Richter inklusive des Präsidenten Stephan Harbarth. Das wirft die Frage auf: Fühlen sich die Richter nun nach den offen zugänglichen Protokollen massiv getäuscht von der Bundesregierung, die die eigene Fachbehörde instrumentalisierte, um massiv schädliche Maßnahmen durchzusetzen? Und das, obwohl die Fachbehörde offensichtlich intern die Sachlage völlig anders bewertete? Kommt das BVerfG nun zur Einsicht, dass es zu gutgläubig der Regierung und dem RKI vertraute? Und dass es hätte kritischer nachfragen müssen bezüglich der Rolle des RKI als weisungsgebundene Bundesbehörde? 

Das Schweigen des BVerfG zu den RKI-Protokollen wird immer dröhnender. Werden die Richter ihr Urteil revidieren oder nicht? Oder wird allem zum Trotz keine Rechenschaft von den zwei verantwortlichen Regierungen eingefordert? Was eine weitere Frage aufwerfen würde: Geht es den Richtern am BVerfG um den Schutz der Verfassung? Oder um den Schutz eines Willkürstaates vor seinen kritischen Bürgern?

Ich fürchte, die nächsten „Schutz-Maßnahmen“ stehen vor der Tür: Vogelgrippe, Klima-Lockdowns und dergleichen. Wieder werden fremdgesteuerte Politiker versuchen, unsere Freiheit einzuschränken und mit unserem Leben, sogar dem unserer Kinder spielen. Was ist unser Grundgesetz unter diesen Umständen noch wert?

Für unsere Rubrik „Achgut zum Hören“ wurde dieser Text professionell eingelesen. Lassen Sie sich den Artikel hier vorlesen.

Dr. med. Gunter Frank, geb. 1963 in Buchen im Odenwald, ist niedergelassener Allgemeinarzt in Heidelberg und Dozent an der Business School St. Gallen. Er engagiert sich in Fachgesellschaften und publizistisch für eine Medizin, die abseits von Ideologien und Wissenschaftsmissbrauch das Wesentliche nicht aus den Augen verliert, den relevanten Nutzen für den Patienten.

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Bernhard Freiling / 05.08.2024

Wo kein Kläger, da kein Richter? # Hat jemals ein Gericht ein gesprochenes Urteil “von sich selbst heraus” aufgehoben? Mir ist kein einziger Fall bekannt. Prozesse wurden nur dann “neu aufgerollt”, gerade wenn sie bereits rechtskräftig ausgeurteilt wurden, wenn von 3. Seite neue Beweise vorgelegt wurden. Unwiderlegbare Unschulds- oder Schuldbeweise, die zum Zeitpunkt des Urteilsspruches nicht vorlagen. Genau das dürfte auch hier der Fall sein. # Wo sind die ehemaligen Kläger, deren Klage 2022 abgewiesen wurde? Die heute anhand der RKI-Protokolle nachweisen können, daß “Covid” ein einziger, riesengroßer, ausschießlich Politik-getriebener, Schwindel war? Wer kann eine Wiederaufnahme veranlassen? Warum höre oder lese ich davon Nichts? Wer entscheidet darüber, ob ein “allerletztinstanzliches” und rechtskräftiges Urteil einer nochmaligen Überprüfung unterzogen wird?

Dr. Kurt Bröckers / 05.08.2024

Lieber Herr Dr. Frank, es ist aktuell noch nicht klar, ob das Bundesverfassungsgericht angelogen wurde oder ob ihm die Unterschiede zwischen den internen RKI-Positionen und den weisungsbedingt nach außen vertretenen bekannt gewesen sind. Auf den einen oder anderen Unterschied könnte bei einem gemeinsamen Abendessen schon mal hingewiesen worden sein.

john.kelsh / 05.08.2024

Hier wird nichts revidiert. Es kann nichts sein, was nicht sein darf. Das BVerfG ist fertig, genauso die Schland.

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