Das Bundesverfassungsgericht hatte grundrechtseinschränkende "Corona-Maßnahmen" für verfassungskonform erklärt. Die Richter glaubten dem Robert-Koch-Institut. Müsste das Urteil im Licht der RKI-Protokolle nicht revidiert werden?
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Beschluss vom 19. November 2021 die Corona-Schutzmaßnahmen der Bundesregierung und die damit einhergehenden massiven Grundrechtseinschränkungen als rechtens bewertet. Laut Grundgesetz dürfen Grundrechte nur unter bestimmten Voraussetzungen außer Kraft gesetzt werden. Im Kern steht dabei die Prüfung der Verhältnismäßigkeit, also des legitimen Zwecks, der Geeignetheit, der Erforderlichkeit und der Angemessenheit der Maßnahme. Das BVerfG muss sich aus mehreren Gründen vorwerfen lassen, die Prüfung nicht sachgemäß vorgenommen, ja sich regelrecht dieser Prüfung verweigert zu haben. Doch in diesem Beitrag soll es allein um die Bezugnahme auf das RKI gehen, welches das BVerfG quasi als Kronzeugen für die Verfassungskonformität der Maßnahmen aufführt. Wörtlich aus dem Urteil:
„Der sachlich fundierte Umgang mit einer neuartigen globalen Pandemie ist insofern gerade davon geprägt, dass wissenschaftliche Erkenntnisse, auf die Maßnahmen gestützt werden, die Eingriffe in Grundrechte bewirken, fortlaufend gewonnen, aufbereitet und auch korrigiert werden. Hier hat der Gesetzgeber mit der Aufgabenzuweisung an das Robert Koch-Institut nach § 4 Abs. 1 IfSG (Infektionsschutzgesetz) im Grundsatz institutionell dafür Sorge getragen, dass die zur Beurteilung von Maßnahmen der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten benötigten Informationen erhoben und evaluiert wurden. Zu den Aufgaben des Robert Koch-Instituts gehört es, die Erkenntnisse zu solchen Krankheiten durch Auswertung und Veröffentlichung der Daten zum Infektionsgeschehen in Deutschland und durch die Auswertung verfügbarer Studien aus aller Welt fortlaufend zu aktualisieren und für die Bundesregierung und die Öffentlichkeit aufzubereiten. Auf dieser Grundlage schätzte das Robert Koch-Institut zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ausweislich seines Lageberichts vom 22. April 2021 (abrufbar unter https://www.rki.de) die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland aufgrund der anhaltend hohen Fallzahlen insgesamt als sehr hoch ein. (…)“
(Öffentlichkeit fett hervorgehoben durch den Autor)
Anspruch und Wirklichkeit
Die Verfassungsrichter gehen also davon aus, dass das RKI sachlich fundiert mit der Pandemie umgeht, sich in seinen Empfehlungen auf aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse bezieht und darauf aufbauend Bundesregierung und (!) Öffentlichkeit informiert. Als Beispiel nennt es den Lagebericht vom 22.02.2021, in dem die Gefährdung für die Bevölkerung als hoch eingeschätzt wird.
Die vorliegenden Protokolle des RKI-Expertenrates geben Einblick, ob diese Annahme auch der Wirklichkeit entspricht. Sie belegen, wie das RKI seine Positionen ermittelt und darauf aufbauend die Bevölkerung informiert. Sie wurden vom Journalisten Paul Schreyer zuvor in Teilen freigeklagt und liegen nun infolge eines anonymen Mitarbeiter-Leaks komplett vor. Stellen wir dieser Annahme des BVerfG eine kleine Auswahl thematisch geordneter Passagen aus diesen internen RKI-Protokollen gegenüber:
Fehlende fachliche Fundierung und fehlender Wissenschaftsbezug
„Es gibt keine Evidenz für die Nutzung von FFP2-Masken außerhalb des Arbeitsschutzes, dies könnte auch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.“ (RKI-Protokolle, 30. Oktober 2022)
„Keine fachliche Grundlage zur Empfehlung FFP2 Maske für die Bevölkerung vorhanden, daher Warnung vor unerwünschten Nebenwirkungen hinzufügen“ (Protokoll 18.01.2021)
„Schulen sind eher nicht die treibenden Quellen und Schulschließungen würden die Lage wohl noch eher verschärfen, …“ (Protokoll 30.11.2020)
„Am Wochenende wurde eine neue Risikobewertung vorbereitet. Es soll diese Woche hochskaliert werden.“ (Protokoll vom 16.03.2020).
Der Anwalt Paul Schreyers frage beim RKI nach, auf welcher Grundlage hochskaliert wurde: Die Antwort des RKI-Anwaltes:
„Nach Abschluss dieser Prüfung bleibt es dabei, dass keine weiteren Dokumente vorhanden sind, die sich mit der Änderung der Risikobewertung am 17. März 2020 von mäßig auf hoch befassen. (…) Informationen, die nicht vorhanden sind, kann die Beklagte nicht herausgeben.“
Im Klartext: Nicht nur die FFP2-Masken, sondern sämtlichen Maßnahmen hatten keine fachliche Grundlage. Dies gilt vor allem für die damalige Hochskalierung des Risikos, die Grundlage des gesamten Lockdowns war. In der entscheidenden Pressekonferenz vom 17. März 2020 hat Prof. Lothar Wieler in seiner Eigenschaft als Präsident des RKI die Öffentlichkeit angelogen. Nur durch diese Lüge entstand eine scheinbare fachliche Legitimität des politischen Handelns, auf das die Bevölkerung in der Ansprache der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel am 18. März in dramatischer Weise eingeschworen wurde.
Fehlinformation und Zurückhalten wichtiger Informationen für die Öffentlichkeit
„Textentwurf Christian Drosten: Empfehlung für den Herbst, Darstellung der Ideen und Einschätzung. Kontext: Der Artikel ist vertraulich. Hr. Drosten hat zwischenzeitlich entschieden, das Papier nicht zu publizieren, da ungezielte Testung im Text als nicht sinnvoll betrachtet wird und dies dem Regierungshandeln widerspricht.“ (RKI-Protokolle, 29. Juli 2020)
„Aus Altenheimausbrüchen (Exposition für alle gleich) weiß man, dass die Wirkung der Impfung eher überschätzt wird. Schwieriges Thema, sollte nicht im Impfbericht formuliert werden.“ (RKI-Protokolle, 26. Oktober 2022)
„Das Hauptrisiko an Covid-19 zu sterben ist das Alter (…9 Covid-19 sollte nicht mit Influenza verglichen werden, bei normaler Influenzawelle versterben mehr Leute… (Protokoll vom 19.03.2021)“
„Maskenpflicht ist nach Impfung definitiv beizubehalten, da weiterhin Übertragungsrisiko. (Protokoll 08.01.2021)
„Sinusthrombosen als Nebenwirkung bei Männern: … eine zwanzigfach erhöhte Inzidenz im Vergleich zur Hintergrundinzidenz“ (Also im Vergleich zu Ungeimpften. Protokoll vom 09.04.2021) Selbst danach warb das BGM intensiv in den Medien dafür, sich mit Astra-Zeneca impfen zu lassen.
Im Klartext: Entscheidende Fakten, die den Regierungs-Positionen widersprechen, wurden der Öffentlichkeit vorenthalten.
Politische Einflussnahme
„Impfung von Kindern: Auch wenn (von) STIKO die Impfung von Kindern nicht empfohlen wird, BM Spahn plant trotzdem ein Impfprogramm.“ (RKI-Protokolle, 19. Mai 2021)
„Zurzeit ist auch eine Booster-Impfung von Kindern aus ministerieller Seite angedacht, obwohl dazu keine Empfehlung und teils keine Zulassung besteht.“ (Protokoll vom 15.12.2021)
„Die Testung sollte in eine bestimmte Richtung gelenkt werden. Wie kann dem politischen Wunsch nach verstärkter Testung entgegengekommen werden?“ (Protokoll vom 29.06.2020)
Im Klartext: Selbst Hochrisikomaßnahmen wie das Impfen mit einer neuen Gentherapie, deren Zulassungsbedingungen hochfragwürdig sind und deren Nebenwirkungen, allein der gemeldeten, alles bisherige weit in den Schatten stellte, werden trotz anderer Einschätzung des RKI oder der STIKO politisch durchgesetzt, und somit das Leben der Bürger gefährdet. Selbst vor Kindern machte Jens Spahn nicht halt. Das RKI protestierte nicht, sondern macht(e) mit.
Aus dem RKI spricht die Regierung, nicht die Wissenschaft
Und nun zum Schluss die wichtigste Fehlannahme des BVerfG. Das RKI ist nach seiner eigenen Einschätzung keine wissenschaftliche Institution, sondern eine weisungsabhängige Bundesbehörde, die sich auch unwissenschaftlichen oder gar der Wissenschaft widersprechenden Vorgaben beugen muss, um dann die Bevölkerung wider besseres Wissen irreführend zu informieren. Man muss folgende Passage, die vor dem Urteil des BVerfG protokolliert wurde, gründlich lesen: Sie ist an Eindeutigkeit nicht zu überbieten:
„Am Donnerstag erfolgte vor Veröffentlichung der Aktualisierung des Kontaktnachverfolgungsmanagement-Papiers eine ministerielle Weisung zur Ergänzung. (…) Eine derartige Einflussnahme seitens des BMG in RKI-Dokumente ist ungewöhnlich. Die Weisungsbefugnis des Ministers bei technischen Dokumenten des RKI wird derzeit von L1 rechtlich geprüft. Aktuelle Einschätzung der RKI-Leitung ist, dass die Empfehlungen durch das RKI in der Rolle einer Bundesbehörde ausgesprochen werden, und einer ministeriellen Weisung zur Ergänzung dieser Empfehlung nachgekommen werden muss, da das BMG die Fachaufsicht über das RKI hat und sich als Institut nicht auf Freiheit der Wissenschaft berufen kann. Die wissenschaftliche Unabhängigkeit des RKI von der Politik ist insofern eingeschränkt.“ (Protokoll vom 10.09.2021)
Im Klartext: Das BVerG weist eine Klage von Bürgern ab, die der gut begründeten Meinung sind, dass die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung nicht verhältnismäßig und damit verfassungswidrig sowie grob übergriffig waren. Es verlässt sich dabei als Kronzeugen auf eine Bundesbehörde, von deren Sach- und Wissenschaftsbezug es ausgeht, welches aber im Selbstverständnis seine wissenschaftliche Unabhängigkeit von der Politik als eingeschränkt betrachtet und sich sogar verpflichtet fühlt, auch fachlich falsche Empfehlungen öffentlich als fachlich begründet zu empfehlen.
Zusätzlich stellt sich die Frage, ob sich das BVerfG generell auf die offiziellen Wissenschaftsverbände zukünftig verlassen darf. Wie ermittelte z.B. die Leopoldina sachlich fundiert ihre zum Teil sehr apodiktisch vorgetragene Unterstützung der Regierungs-Maßnahmen? Sie stand offenbar im Widerspruch zur internen RKI-Meinung. Universitäten sind vielleicht nicht direkt weisungsgebunden, aber dafür abhängig von staatlichen Geldern, was offenbar auf das Gleiche hinausläuft. Nicht nur das RKI hat ein massives Glaubwürdigkeitsproblem, der gesamte Hochschulapparat und die Fachverbände stellen sich ganz offenbar in den Dienst des Willkürstaates.
Ergeben sich Konsequenzen?
Die Passagen aus den RKI-Protokollen beweisen es: Die Bundesregierung und das RKI haben die Öffentlichkeit getäuscht und belogen. Und damit auch das Bundesverfassungsgericht. Die fachliche Einschätzung des RKI sah keine gesellschaftsbedrohende Pandemie, und damit auch keine Belege für die Notwendigkeit der Maßnahmen. Es stellte die ungewöhnliche und nicht den Standards entsprechende Zulassung der neuartigen Covid-Genimpfstoffe fest und registrierte die außergewöhnlich hohe Nebenwirkungsrate. Erst recht sah es die Covid-Kinderimpfung kritisch.
Und dennoch hat es sich kritiklos den politischen Vorgaben gebeugt und damit die Corona-Krise maßgeblich ermöglicht. Infolgedessen wurden Bürger millionenfach geschädigt, körperlich, psychisch und wirtschaftlich. Meiner persönlichen Schätzung nach mussten 20.000 bis 40.000 Menschen diese Willkür mit ihrem Leben bezahlen. Was ist das anderes als das größte Verbrechen in der Geschichte der Bundesrepublik?
Ein Nutzen dieser Maßnahmen war dagegen zu keinem Zeitpunkt zu erwarten. Wer behauptet, die Maßnahmen hätten Leben gerettet, sollte dies spätestens nach Publikation dieser aktuellen und umfassendsten Maßnahmen-Studie unterlassen. (siehe hier und hier)
Wenn Politiker oder Richter dies dennoch weiter tun, muss man ihnen heute unterstellen, dass sie die Bürger bewusst täuschen, um von der eigenen Verantwortung für das tödliche Desaster abzulenken.
Die Absegnung der Covid-Schutzmaßnahmen durch das BVerfG erfolgte einstimmig durch acht Richter inklusive des Präsidenten Stephan Harbarth. Das wirft die Frage auf: Fühlen sich die Richter nun nach den offen zugänglichen Protokollen massiv getäuscht von der Bundesregierung, die die eigene Fachbehörde instrumentalisierte, um massiv schädliche Maßnahmen durchzusetzen? Und das, obwohl die Fachbehörde offensichtlich intern die Sachlage völlig anders bewertete? Kommt das BVerfG nun zur Einsicht, dass es zu gutgläubig der Regierung und dem RKI vertraute? Und dass es hätte kritischer nachfragen müssen bezüglich der Rolle des RKI als weisungsgebundene Bundesbehörde?
Das Schweigen des BVerfG zu den RKI-Protokollen wird immer dröhnender. Werden die Richter ihr Urteil revidieren oder nicht? Oder wird allem zum Trotz keine Rechenschaft von den zwei verantwortlichen Regierungen eingefordert? Was eine weitere Frage aufwerfen würde: Geht es den Richtern am BVerfG um den Schutz der Verfassung? Oder um den Schutz eines Willkürstaates vor seinen kritischen Bürgern?
Ich fürchte, die nächsten „Schutz-Maßnahmen“ stehen vor der Tür: Vogelgrippe, Klima-Lockdowns und dergleichen. Wieder werden fremdgesteuerte Politiker versuchen, unsere Freiheit einzuschränken und mit unserem Leben, sogar dem unserer Kinder spielen. Was ist unser Grundgesetz unter diesen Umständen noch wert?
Für unsere Rubrik „Achgut zum Hören“ wurde dieser Text professionell eingelesen. Lassen Sie sich den Artikel hier vorlesen.
Dr. med. Gunter Frank, geb. 1963 in Buchen im Odenwald, ist niedergelassener Allgemeinarzt in Heidelberg und Dozent an der Business School St. Gallen. Er engagiert sich in Fachgesellschaften und publizistisch für eine Medizin, die abseits von Ideologien und Wissenschaftsmissbrauch das Wesentliche nicht aus den Augen verliert, den relevanten Nutzen für den Patienten.
Im Achgut.shop:
Gunter Franks brisantes Buch „Das Staatsverbrechen“.
Sowie von
Ulrike und Tom Lausen: „Die Untersuchung“
Die Corona-Aufklärer nehmen drei Jahre Ausnahmezustand mit Hilfe der KI unter die Lupe. Die künstliche Intelligenz muss dabei im Angesicht der ihr zugänglichen Faktenlage nach und nach zugeben, dass die Kritiker in vielem vollkommen recht hatten.
Am besten beide zusammen hier im Achgut-Shop bestellen.

@j.kunze: „Im Augenblick hat die Welt aber wohl andere Probleme, als die Aufarbeitung des Fehleinsatzes von FFP2-Masken.“ Die Welt hätte gar keine Probleme (und wenn, würde sie die Menschlein nicht fragen), wenn nicht eine Handvoll Schwerstverbrecher kontinuierlich für Problemnachschub sorgen würde. Wichtig ist dabei nur, dass das oder die nächsten künstlich geschaffenen Probleme rechtzeitig das Licht der Welt erblicken, um das Interesse von den vorherigen abzulenken, wie es bei Ihnen so wunderbar klappt. Auf den Rest des Nachplapperns der Regime-Lügen durch Sie spare ich mir einzugehen.
Entscheiden ist schwierig, vor allem wenn man nicht weiß, welche Entscheidung wirklich richtig ist.
Juristischen Entscheidungen liegt die Idee zugrunde, dass es wichtiger ist, dass man sich auf eine Entscheidung verlassen kann, als dass sie richtig entschieden wird. Um das zu ermöglichen, sprechen Juristen nicht von richtigen oder falschen Entscheidungen, sondern um vertretbaren und unvertretbaren Entscheidungen.
Eine sachlich falsche Entscheidung kann trotzdem von Juristen als vertretbar angesehen werden. Das liegt daran, dass Juristen nicht gelernt haben, mit Unsicherheiten richtig umzugehen. Man kann nämlich durchaus immer Entscheidungen treffen, die sachlich nicht falsch sind, nur das würde die Macht des Staates deutlich einschränken.
Das BVerfG Gericht hätte die Vertreter des RKI in Bezug auf fachliche Weisungen aus dem BMG befragen können und wie es in Bezug auf die wissenschaftliche Freiheit beim RKI tatsächlich bestellt ist. Dann wäre allerdings aufgefallen, dass die beim RKI tatsächlich praktizierte „Kultur“ mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Natürlich darf man den Ministerien kein fachliches Weisungsrecht in Bezug auf die inhaltliche Bearbeitung von wissenschaftlichen Fragestellungen einräumen, auch in einer Bundesbehörde muss das unbedingt ausgeschlossen sein. Die Ministerien können nur bestimmen, zu welchen Themen die Bundesbehörden forschen sollen, um so den gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können, aber jede weitere Einmischung durch die Regierung oder die Politik darf man unter keinen Umständen zulassen.
Bis vor rund 30 Jahren war genau das in den Bundesbehörden Konsens. Seit dem wurde das immer weiter aufgeweicht und die Politik hat Mittel und Wege gefunden, auf die Bundesbehörden einzuwirken. Inzwischen wird offen erklärt, dass es die Wissenschaftsfreiheit in Bezug auf die Bundesbehörden nicht gibt. Das GG gilt also dort nicht. Meine persönliche Erfahrung ist, dass dort auch andere Grundrechte nicht gelten.
@Klaus Alfs: „Das Bundesverfassungsgericht hütet die Verfassung so gut wie ein Wolf die Schafe.“ Wie schon geschrieben, sieht das z.B. Herr RA Steinhöfel ganz, ganz anders. Damit möchte ich seine Erfolge, wie im Fall HMB gar nicht schmälern, diese sind hocherfreulich. Es wäre allerdings außerordentlich begrüßenswert, wenn Herr Steinhöfel die vielen Zweifler im Grundsätzlichen hier auf der Achse, die natürlich allesamt juristische Blindgänger sind, in die Spur zurückholt.
Gerichte müssen endlich unabhängig von Staat, Politik und Parteien werden.
Das fängt mit der Ausbildung der Richter an.
Die Deutschen sind ein so befähigtes Volk, so vieles selber zu machen. Sicher, um in Ruhe tüfteln zu können, kann man Politik delegieren, am liebsten vielleicht sogar als Parteiprogramm-Flatrate. Nur so vieles, was Politiker uns einreden, dass nur die es machen können, braucht es gar nicht. Mehr Mut zum Selbermachen und Andere in Ruhe lassen, stünde diesem Land ausgesprochen gut. Und dann erfinden wir für die Welt wieder 1.001 wirklich nützliche Sachen!
(Das gab es übrigens auch in Sachen Covid-Impfung und wurde von der politischen Bürokratie erschlagen. Lassen wir wieder die Kleinen die Geschäfte machen, nicht nur – staatlich gewaltbewehrt – die Großen. (Schlag nach bei Leopold Kohr.))
@Johannes Ahrens: Auch ich bin ein juristischer Laie, aber nach meinem Verständnis wird ein Gericht generell erst dann tätig, wenn ein Staatsanwalt Klage einreicht. Dies kann auch von Amts wegen geschehen, also ohne dass eine Anzeige von Geschädigten vorliegt. So gesehen müsste hier also z.B. der Generalbundesanwalt beim BVG Klage gegen die Corona-Verbrecher einreichen. Einer von denen ist allerdings gegenüber der Staatsanwaltschaft weisungsberechtigt, sehr praktisch. Darüber hinaus ist auch gar keine Zeit für solche „Spiegelfechterein“, die nächste PLANdemie muss vorbereitet werden, die Hühner lachen schon.
Dass sich das Bundesverfassungsgericht in einer der bedeutsamsten Vorfälle der Geschichte der Bundesrepublik hinter „der Wissenschaft“ verschanzte und keine eigene Sachverhaltsermittlung vornahm, hat jedes Vertrauen in die Institution zerstört. Es hat nicht einmal die grundsätzliche Glaubwürdigkeit des RKI geprüft. Es war ein Skandal, es war schändlich. Schon damals waren begründete Zweifel an „der Wissenschaft“ unübersehbar. Das BVerfG hat gehandelt, wie eine abhängige Behörde. Corona lief ab, wie ein generalstabmäßig von Soldaten ausgeführter Angriff, ein Angriff auf die Menschheit.
Lieber Herr Frank, die Aufarbeitung käme – wenn – erst in Jahrzehnten, etwa wie bei Werner Höfer und Hans Filbinger. Bis dahin aber sind nächsten Lügenseuchen höchstwahrscheinlich schon zu einer Deckschicht für die Täter angewachsen.