Das Bundesverfassungsgericht hatte grundrechtseinschränkende "Corona-Maßnahmen" für verfassungskonform erklärt. Die Richter glaubten dem Robert-Koch-Institut. Müsste das Urteil im Licht der RKI-Protokolle nicht revidiert werden?
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Beschluss vom 19. November 2021 die Corona-Schutzmaßnahmen der Bundesregierung und die damit einhergehenden massiven Grundrechtseinschränkungen als rechtens bewertet. Laut Grundgesetz dürfen Grundrechte nur unter bestimmten Voraussetzungen außer Kraft gesetzt werden. Im Kern steht dabei die Prüfung der Verhältnismäßigkeit, also des legitimen Zwecks, der Geeignetheit, der Erforderlichkeit und der Angemessenheit der Maßnahme. Das BVerfG muss sich aus mehreren Gründen vorwerfen lassen, die Prüfung nicht sachgemäß vorgenommen, ja sich regelrecht dieser Prüfung verweigert zu haben. Doch in diesem Beitrag soll es allein um die Bezugnahme auf das RKI gehen, welches das BVerfG quasi als Kronzeugen für die Verfassungskonformität der Maßnahmen aufführt. Wörtlich aus dem Urteil:
„Der sachlich fundierte Umgang mit einer neuartigen globalen Pandemie ist insofern gerade davon geprägt, dass wissenschaftliche Erkenntnisse, auf die Maßnahmen gestützt werden, die Eingriffe in Grundrechte bewirken, fortlaufend gewonnen, aufbereitet und auch korrigiert werden. Hier hat der Gesetzgeber mit der Aufgabenzuweisung an das Robert Koch-Institut nach § 4 Abs. 1 IfSG (Infektionsschutzgesetz) im Grundsatz institutionell dafür Sorge getragen, dass die zur Beurteilung von Maßnahmen der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten benötigten Informationen erhoben und evaluiert wurden. Zu den Aufgaben des Robert Koch-Instituts gehört es, die Erkenntnisse zu solchen Krankheiten durch Auswertung und Veröffentlichung der Daten zum Infektionsgeschehen in Deutschland und durch die Auswertung verfügbarer Studien aus aller Welt fortlaufend zu aktualisieren und für die Bundesregierung und die Öffentlichkeit aufzubereiten. Auf dieser Grundlage schätzte das Robert Koch-Institut zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ausweislich seines Lageberichts vom 22. April 2021 (abrufbar unter https://www.rki.de) die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland aufgrund der anhaltend hohen Fallzahlen insgesamt als sehr hoch ein. (…)“
(Öffentlichkeit fett hervorgehoben durch den Autor)
Anspruch und Wirklichkeit
Die Verfassungsrichter gehen also davon aus, dass das RKI sachlich fundiert mit der Pandemie umgeht, sich in seinen Empfehlungen auf aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse bezieht und darauf aufbauend Bundesregierung und (!) Öffentlichkeit informiert. Als Beispiel nennt es den Lagebericht vom 22.02.2021, in dem die Gefährdung für die Bevölkerung als hoch eingeschätzt wird.
Die vorliegenden Protokolle des RKI-Expertenrates geben Einblick, ob diese Annahme auch der Wirklichkeit entspricht. Sie belegen, wie das RKI seine Positionen ermittelt und darauf aufbauend die Bevölkerung informiert. Sie wurden vom Journalisten Paul Schreyer zuvor in Teilen freigeklagt und liegen nun infolge eines anonymen Mitarbeiter-Leaks komplett vor. Stellen wir dieser Annahme des BVerfG eine kleine Auswahl thematisch geordneter Passagen aus diesen internen RKI-Protokollen gegenüber:
Fehlende fachliche Fundierung und fehlender Wissenschaftsbezug
„Es gibt keine Evidenz für die Nutzung von FFP2-Masken außerhalb des Arbeitsschutzes, dies könnte auch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.“ (RKI-Protokolle, 30. Oktober 2022)
„Keine fachliche Grundlage zur Empfehlung FFP2 Maske für die Bevölkerung vorhanden, daher Warnung vor unerwünschten Nebenwirkungen hinzufügen“ (Protokoll 18.01.2021)
„Schulen sind eher nicht die treibenden Quellen und Schulschließungen würden die Lage wohl noch eher verschärfen, …“ (Protokoll 30.11.2020)
„Am Wochenende wurde eine neue Risikobewertung vorbereitet. Es soll diese Woche hochskaliert werden.“ (Protokoll vom 16.03.2020).
Der Anwalt Paul Schreyers frage beim RKI nach, auf welcher Grundlage hochskaliert wurde: Die Antwort des RKI-Anwaltes:
„Nach Abschluss dieser Prüfung bleibt es dabei, dass keine weiteren Dokumente vorhanden sind, die sich mit der Änderung der Risikobewertung am 17. März 2020 von mäßig auf hoch befassen. (…) Informationen, die nicht vorhanden sind, kann die Beklagte nicht herausgeben.“
Im Klartext: Nicht nur die FFP2-Masken, sondern sämtlichen Maßnahmen hatten keine fachliche Grundlage. Dies gilt vor allem für die damalige Hochskalierung des Risikos, die Grundlage des gesamten Lockdowns war. In der entscheidenden Pressekonferenz vom 17. März 2020 hat Prof. Lothar Wieler in seiner Eigenschaft als Präsident des RKI die Öffentlichkeit angelogen. Nur durch diese Lüge entstand eine scheinbare fachliche Legitimität des politischen Handelns, auf das die Bevölkerung in der Ansprache der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel am 18. März in dramatischer Weise eingeschworen wurde.
Fehlinformation und Zurückhalten wichtiger Informationen für die Öffentlichkeit
„Textentwurf Christian Drosten: Empfehlung für den Herbst, Darstellung der Ideen und Einschätzung. Kontext: Der Artikel ist vertraulich. Hr. Drosten hat zwischenzeitlich entschieden, das Papier nicht zu publizieren, da ungezielte Testung im Text als nicht sinnvoll betrachtet wird und dies dem Regierungshandeln widerspricht.“ (RKI-Protokolle, 29. Juli 2020)
„Aus Altenheimausbrüchen (Exposition für alle gleich) weiß man, dass die Wirkung der Impfung eher überschätzt wird. Schwieriges Thema, sollte nicht im Impfbericht formuliert werden.“ (RKI-Protokolle, 26. Oktober 2022)
„Das Hauptrisiko an Covid-19 zu sterben ist das Alter (…9 Covid-19 sollte nicht mit Influenza verglichen werden, bei normaler Influenzawelle versterben mehr Leute… (Protokoll vom 19.03.2021)“
„Maskenpflicht ist nach Impfung definitiv beizubehalten, da weiterhin Übertragungsrisiko. (Protokoll 08.01.2021)
„Sinusthrombosen als Nebenwirkung bei Männern: … eine zwanzigfach erhöhte Inzidenz im Vergleich zur Hintergrundinzidenz“ (Also im Vergleich zu Ungeimpften. Protokoll vom 09.04.2021) Selbst danach warb das BGM intensiv in den Medien dafür, sich mit Astra-Zeneca impfen zu lassen.
Im Klartext: Entscheidende Fakten, die den Regierungs-Positionen widersprechen, wurden der Öffentlichkeit vorenthalten.
Politische Einflussnahme
„Impfung von Kindern: Auch wenn (von) STIKO die Impfung von Kindern nicht empfohlen wird, BM Spahn plant trotzdem ein Impfprogramm.“ (RKI-Protokolle, 19. Mai 2021)
„Zurzeit ist auch eine Booster-Impfung von Kindern aus ministerieller Seite angedacht, obwohl dazu keine Empfehlung und teils keine Zulassung besteht.“ (Protokoll vom 15.12.2021)
„Die Testung sollte in eine bestimmte Richtung gelenkt werden. Wie kann dem politischen Wunsch nach verstärkter Testung entgegengekommen werden?“ (Protokoll vom 29.06.2020)
Im Klartext: Selbst Hochrisikomaßnahmen wie das Impfen mit einer neuen Gentherapie, deren Zulassungsbedingungen hochfragwürdig sind und deren Nebenwirkungen, allein der gemeldeten, alles bisherige weit in den Schatten stellte, werden trotz anderer Einschätzung des RKI oder der STIKO politisch durchgesetzt, und somit das Leben der Bürger gefährdet. Selbst vor Kindern machte Jens Spahn nicht halt. Das RKI protestierte nicht, sondern macht(e) mit.
Aus dem RKI spricht die Regierung, nicht die Wissenschaft
Und nun zum Schluss die wichtigste Fehlannahme des BVerfG. Das RKI ist nach seiner eigenen Einschätzung keine wissenschaftliche Institution, sondern eine weisungsabhängige Bundesbehörde, die sich auch unwissenschaftlichen oder gar der Wissenschaft widersprechenden Vorgaben beugen muss, um dann die Bevölkerung wider besseres Wissen irreführend zu informieren. Man muss folgende Passage, die vor dem Urteil des BVerfG protokolliert wurde, gründlich lesen: Sie ist an Eindeutigkeit nicht zu überbieten:
„Am Donnerstag erfolgte vor Veröffentlichung der Aktualisierung des Kontaktnachverfolgungsmanagement-Papiers eine ministerielle Weisung zur Ergänzung. (…) Eine derartige Einflussnahme seitens des BMG in RKI-Dokumente ist ungewöhnlich. Die Weisungsbefugnis des Ministers bei technischen Dokumenten des RKI wird derzeit von L1 rechtlich geprüft. Aktuelle Einschätzung der RKI-Leitung ist, dass die Empfehlungen durch das RKI in der Rolle einer Bundesbehörde ausgesprochen werden, und einer ministeriellen Weisung zur Ergänzung dieser Empfehlung nachgekommen werden muss, da das BMG die Fachaufsicht über das RKI hat und sich als Institut nicht auf Freiheit der Wissenschaft berufen kann. Die wissenschaftliche Unabhängigkeit des RKI von der Politik ist insofern eingeschränkt.“ (Protokoll vom 10.09.2021)
Im Klartext: Das BVerG weist eine Klage von Bürgern ab, die der gut begründeten Meinung sind, dass die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung nicht verhältnismäßig und damit verfassungswidrig sowie grob übergriffig waren. Es verlässt sich dabei als Kronzeugen auf eine Bundesbehörde, von deren Sach- und Wissenschaftsbezug es ausgeht, welches aber im Selbstverständnis seine wissenschaftliche Unabhängigkeit von der Politik als eingeschränkt betrachtet und sich sogar verpflichtet fühlt, auch fachlich falsche Empfehlungen öffentlich als fachlich begründet zu empfehlen.
Zusätzlich stellt sich die Frage, ob sich das BVerfG generell auf die offiziellen Wissenschaftsverbände zukünftig verlassen darf. Wie ermittelte z.B. die Leopoldina sachlich fundiert ihre zum Teil sehr apodiktisch vorgetragene Unterstützung der Regierungs-Maßnahmen? Sie stand offenbar im Widerspruch zur internen RKI-Meinung. Universitäten sind vielleicht nicht direkt weisungsgebunden, aber dafür abhängig von staatlichen Geldern, was offenbar auf das Gleiche hinausläuft. Nicht nur das RKI hat ein massives Glaubwürdigkeitsproblem, der gesamte Hochschulapparat und die Fachverbände stellen sich ganz offenbar in den Dienst des Willkürstaates.
Ergeben sich Konsequenzen?
Die Passagen aus den RKI-Protokollen beweisen es: Die Bundesregierung und das RKI haben die Öffentlichkeit getäuscht und belogen. Und damit auch das Bundesverfassungsgericht. Die fachliche Einschätzung des RKI sah keine gesellschaftsbedrohende Pandemie, und damit auch keine Belege für die Notwendigkeit der Maßnahmen. Es stellte die ungewöhnliche und nicht den Standards entsprechende Zulassung der neuartigen Covid-Genimpfstoffe fest und registrierte die außergewöhnlich hohe Nebenwirkungsrate. Erst recht sah es die Covid-Kinderimpfung kritisch.
Und dennoch hat es sich kritiklos den politischen Vorgaben gebeugt und damit die Corona-Krise maßgeblich ermöglicht. Infolgedessen wurden Bürger millionenfach geschädigt, körperlich, psychisch und wirtschaftlich. Meiner persönlichen Schätzung nach mussten 20.000 bis 40.000 Menschen diese Willkür mit ihrem Leben bezahlen. Was ist das anderes als das größte Verbrechen in der Geschichte der Bundesrepublik?
Ein Nutzen dieser Maßnahmen war dagegen zu keinem Zeitpunkt zu erwarten. Wer behauptet, die Maßnahmen hätten Leben gerettet, sollte dies spätestens nach Publikation dieser aktuellen und umfassendsten Maßnahmen-Studie unterlassen. (siehe hier und hier)
Wenn Politiker oder Richter dies dennoch weiter tun, muss man ihnen heute unterstellen, dass sie die Bürger bewusst täuschen, um von der eigenen Verantwortung für das tödliche Desaster abzulenken.
Die Absegnung der Covid-Schutzmaßnahmen durch das BVerfG erfolgte einstimmig durch acht Richter inklusive des Präsidenten Stephan Harbarth. Das wirft die Frage auf: Fühlen sich die Richter nun nach den offen zugänglichen Protokollen massiv getäuscht von der Bundesregierung, die die eigene Fachbehörde instrumentalisierte, um massiv schädliche Maßnahmen durchzusetzen? Und das, obwohl die Fachbehörde offensichtlich intern die Sachlage völlig anders bewertete? Kommt das BVerfG nun zur Einsicht, dass es zu gutgläubig der Regierung und dem RKI vertraute? Und dass es hätte kritischer nachfragen müssen bezüglich der Rolle des RKI als weisungsgebundene Bundesbehörde?
Das Schweigen des BVerfG zu den RKI-Protokollen wird immer dröhnender. Werden die Richter ihr Urteil revidieren oder nicht? Oder wird allem zum Trotz keine Rechenschaft von den zwei verantwortlichen Regierungen eingefordert? Was eine weitere Frage aufwerfen würde: Geht es den Richtern am BVerfG um den Schutz der Verfassung? Oder um den Schutz eines Willkürstaates vor seinen kritischen Bürgern?
Ich fürchte, die nächsten „Schutz-Maßnahmen“ stehen vor der Tür: Vogelgrippe, Klima-Lockdowns und dergleichen. Wieder werden fremdgesteuerte Politiker versuchen, unsere Freiheit einzuschränken und mit unserem Leben, sogar dem unserer Kinder spielen. Was ist unser Grundgesetz unter diesen Umständen noch wert?
Für unsere Rubrik „Achgut zum Hören“ wurde dieser Text professionell eingelesen. Lassen Sie sich den Artikel hier vorlesen.
Dr. med. Gunter Frank, geb. 1963 in Buchen im Odenwald, ist niedergelassener Allgemeinarzt in Heidelberg und Dozent an der Business School St. Gallen. Er engagiert sich in Fachgesellschaften und publizistisch für eine Medizin, die abseits von Ideologien und Wissenschaftsmissbrauch das Wesentliche nicht aus den Augen verliert, den relevanten Nutzen für den Patienten.
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Ohne Anträge von Rechtssubjekten werden die Richter nichts revidieren. Sie könnten allerdings Strafanzeigen beim Generalbundesanwalt erstatten, aber das müssen sie nicht. // Die an den Verfahren beteiligten Kläger können versuchen, über § 580 ZPO eine Restitutionsklage zu erheben. Das Bundesverfassungsgericht müsste über die Freiheit verfügen, diese Norm der ZPO aufgrund des Mangels einer eigenen verfassungsgerichtlichen Prozessordnung als Rechtsgrundlage anzuerkennen. Dafür spricht insbesondere, dass in § 28 BVerfGG für die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen die Vorschriften der ZPO vorgesehen sind. Es dürfte von der Klugheit der Richter abhängen, ob sie dieses letzte Angebot zur Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit annehmen würden. // Alle am Verfahren Nichtbeteiligten können die von dem Fehlurteil ausgehenden Grundrechtsgefährdungen in zukünftigen Pandemien zum Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde machen. Gegenstand können nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG Grundrechtsverletzungen durch die öffentliche Gewalt sein. Zur öffentlichen Gewalt zählt ohne Zweifel auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. // Disclaimer: dies ist lediglich meine persönliche Rechtsauffassung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Das deutsche Rechtssystem, das „BVerfG“ inklusuve, kennt keine Korrektur eines Urteils aufgrund einer Eigeninitiative des Gerichts. Deutsche Gerichte muessen „ angerufen“ werden, auf Basis der jeweiligen Rechtsgrundlagen. Die Anrufung des BVerfG ist abschließend geregelt. Eine „Korrektur“ mit den hier „ gewuenschten“ Folgen ist ausgeschlossen. Eine andere Besetzung des Gerichts kann durchaus eine Rechtsauffassung aendern, wie es z. B. dieses Gericht in einigen sehr wichtigen Fragen zu bestimmten Artikeln bereits getan hat. M. E. ueber seine Befugnisse, die ihre Grenzen vor der Rechtssetzung finden, hinausgehend. In einem Wiederholungsfall waere ein anderes Urteil moeglich, was aber keine Revision des aktuellen bedeutet. Die ist ausgeschlossen. Rechtsmittel gibt es nicht. Der Weg zum EuGH ist kein Rechtsmittel ieS. Ueber dem BVerfG strahlt nur noch der blaue Himmel. Die Damen und Herren koennen folgenlos machen, was sie wollen. Selbstredend gehoeren dazu auch vorsaetzliche Fehlurteile wie nicht zufaellig beim „Klima“ oder bei „Corona“. Die „ Linie“ des Gerichts, die Motive des Personals, ist zumindest fuer Juristen, vor Bologna, derart klar, dass die Verdrängung mit naiv nur unzulaenglich erklaert ist. Das betrifft insbesondere die Grundrechte im Verhaeltnis Staat zu Individuum und die Felder „Drittwirkung“ und „Kollektiv“. Konkret die Fragen zur Gleichheit, Freiheit und ( demnächst mehr ) zum Eigentum. Selbst wenn es eine Art Wiederaufnahme, uebrigens auch nur auf Antrag der Berechtigten, gaebe, waere diese natuerlich aussichtslos. Man wird „feststellen“, dass zum damaligen Zeitpunkt alle Beteiligten nach besten Wissen und Gewissen handelten, unvermeidliche Einschätzungsirrtümer inklusive. Und nicht zuletzt sollte man die Kollusion innerhalb des Systems nicht vergessen. Die Taeter und ihre Helfer sitzen tatsaechlich im selben Boot. Genauso gehen mafioese Systeme. „Gehe ich hoch, gehst Du mit“ . Schweigen und Zusammenhalt sind entscheidend.
Kann man diesen Haufen, der sich BVerfG nennt eigentlich verklagen? EGMR?
Ich müsste +lügen, wenn man nicht wütend wird, wenn uns ein Affe für eine Maus verkauft wird, wie es die Grüne Hysteriker Partei, die mit Angst Politik macht, verkauft. Wenn sie am Ziel sind, wie bei Corona hängen sie den Despoten raus. Die Urgrünen sind spätestens nach dem Kelly/Bastian Morden nicht mehr die gleiche Partei eines Robert Havemanns. Vertreter der Grünen haben schon vor dem Mauerfall mit dem MFS zusammengearbeitet. Alle die sich irgendwo als Bürgerrechtler aus verschiedenen Strömungen bezeichnen durften, entstanden aus unterschiedlichen Strömungen und haben miteinander kaum was gemein, weil aktive Mitglieder von „Schwerter zu Pflugscharen“ vermutlich auch innerhalb der Strömungen verraten wurden an das MFS, nur durch die Wende dem Internierungslager entkamen. Wie dämlich ist das denn, gegen Wagenknecht in Sachen Ukraine mit der Behauptung alle Juden sind gute Menschen und Selenskys Krieg gegen Russland zu unterstützen, wo die jüdische Geschichte auch auf zahlreicher Verräter verweist und die Mörder von Jesus Christus. Der Unterzeichner Tschiche hat mit der Gedankenwelt des verstorbenen Hans Jochen Tschiche, der Versöhnung durch Diplomatie wollte kaum etwas zu tun. Ich verstehe heute warum Bärbel Bohley die Grünen immer suspekt waren, die sich mit B90 vereinten, so dass die Frage bleibt, aus welcher politischen Strömung diese Bürgerrechtler kamen und bei manchen Namen fällt es schwer an deren Opferrolle zu glauben. Die Grünen Kriegsschreier, die D. hassen sinken in der Wählergunst, versuchen sie jetzt mit B90 Parteibuchbesitzern den Protest wie Omas gegen rechts? Die deutsche Bürgerrechtsgeschichte ist noch längst nicht aufgearbeitet, denn die aktive christliche Seite lehnte jegliche Kriegsbeteiligung ab, wollte geopolitische Entspannung und die Fakten das Herr Selensky, die NATO, die EU keine Unschuldslämmer sind, sprechen für sich.
Das riecht doch nach Prozessbetrug? Da sollte doch was zu machen sein. Vielleicht hat KriSta eine Idee?
Dass das BVerfG Urteile zugunsten der Regierung spricht auf Basis von Aussagen von „Kronzeugen“, die weisungsgebunden der Regierung unterstehen – dass das in einem Rechtsstaat nicht geht, haben auch damals schon Menschen lautstark angeprangert. Die so geschliffenen Grundrechte als „Abwehrrechte gegen den Staat“ wurden durch dieses Vorgehen zur Makulatur.
Dass das BVerfG Urteile auf Basis von RKI-Aussagen sprach, gehört zu den größten Ungeheuerlichkeiten der Pandemie-Zeit. Wenn die Regierung ihrem Handeln selbst Unbedenklichkeit ausstellen kann und das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT dem folgt, dann steht dem Unrechtsstaat nichts mehr im Wege.
Nicht nur in der Türkei ist es passiert, der militärische Putsch, teilweise durch die NATO. Nun wurden die für mich Smartphone Demokratien des „Wertewesten/NATO/5-Eyes“ restlos demontiert. Diese unsäglichen Verfassungsfeinde im Reichstag namentlich CDU, SPD, Grüne, FDP gehören sofort aus sämtlichen Ämtern entfernt und vor Gericht gestellt. Aus meiner Sicht mit einem Urteil der Freisler Justiz wie im Jahr 1940. Dazu die Gerichtsurteile die auszugsweise SHomburg veröffentlichte z.B. 2024, OLG Celle, 2ORs 29/2, BGH 23.4.1954 – 2StR 120/53 -->> RG, 25.6.1940, 1D 762/39.<<-- -->>„NS-Recht schlägt Grundgesetz. Tom Lausen bemerkt, dass die Corona-Rechtsprechung auf dem nationalsozialistischen Gedanken der “Volksgesundheit„ beruht.“<<-- Dazu TKP, Dejan Lazić, „RKI-Files belegen den verfassungswidrigen Einsatz der Bundeswehr im Inneren“. Auszug //„In dieser Position unterstand dem General direkt das RKI und er war somit zuständig für das zukünftige “Pandemiemanagement„…Nun ist es offensichtlich: Das Militär gab vor, die Bundesregierung ordnete an und das RKI und Paul Ehrlich Institut (PEI) gehorchten.“// Es sitzen Verfassungsfeinde mit NSDAP Bezug im Reichstag. Und der Irre Gates will nun Polizei und Militär zur Umsetzung einer Zwangsimpfung. Die NATO sofort auflösen, und die Verfassungssfeinde im Reichstag sofort inhaftieren. Was für ein Glück das der Biden weg vom Fenster ist, er hat die Zulassung für die Giftbrühe gegeben. Diese US Nazis versuchen es schon wieder….. in alter Tradition.