Dirk Maxeiner / 09.05.2018 / 06:29 / Foto: Armin Linnartz / 50 / Seite ausdrucken

Verfassungsgericht entscheidet über Grenzöffnung!

Das Aktenzeichen 2 BvE 1/18 des Bundesverfassungsgerichts wird mit Sicherheit in die Rechtsgeschichte Deutschlands eingehen. Die Achse des Guten richtete gestern folgende Anfrage an die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichtes: 

Wir berichten im Moment u.a. über die juristische Debatte zum Thema Grenzöffnung. Siehe unter anderem hier und hier. Für die weitere Berichterstattung in diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: In einem Youtube-Video hat der Abgeordnete des Bundestages, Stephan Brandner (AfD), dargelegt, seine Fraktion habe wegen der Grenzöffnung eine Organklage gegen die Bundesregierung eingereicht. Ich bitte um Mitteilung, ob das zutrifft und gegebenenfalls mit welchem Inhalt und juristischer Begründung sowie mit welchem Aktenzeichen diese Organklage an welchem Datum erhoben wurde. Ich bedanke mich im voraus,

mit freundlichen Grüßen

Dirk Maxeiner

Der  Pressesprecher des Bundesverfassungsgerichtes, teilte darauf hin mit:

"Ein solches Verfahren ist hier am 14. April dieses Jahres eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen 2 BvE 1/18 geführt. Der Antrag ist auf die Feststellung der Verletzung  der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages in Einwanderungsfragen gerichtet. Einzelheiten aus Schriftsätzen zur Begründung gebe ich nicht wider. Solches müssten sie ggf. bei Verfahrensbeteiligten oder -bevollmächtigten erfragen. Ein Entscheidungstermin ist noch nicht absehbar."

Freundliche Grüße aus Karlsruhe, 
Dr. Max Schoenthal
Pressesprecher des Bundesverfassungsgerichts

Die Klage der AfD gegen die langjährige Aufrechterhaltung der lediglich mündlichen Entscheidung zur Grenzöffnung von 2015 wird nun also unter dem Aktenzeichen 2 BvE 1/18 in Karlsruhe geführt. Sie wurde am 14. April 2018 von der Bundestagsfraktion nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit und von den Medien unbeachtet erhoben und bereits Mitte April in dem oben genannten Youtube-Video öffentlich gemacht. Damit rückt die Lüftung des Geheimnisses der Grenzöffnung in greifbare Nähe, denn für das Gericht kommt die Klage nicht überraschend, einige Richter haben das Verfahren dort schon länger erwartet.

Wie es in der oben zitierten Mitteilung der Pressestelle des Gerichts heißt, ist der Antrag der Fraktion (Organklage) „auf Feststellung der Verletzung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages in Einwanderungsfragen gerichtet“. Einzelheiten zur Antragsschrift der Fraktion wollte das Gericht nicht nennen. Die Klage dürfte sich nach den Ausführungen des Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner aber gegen die Missachtung der Mitwirkungsrechte des Bundestages bei der langjährigen Aufrechterhaltung der mündlichen Entscheidung zur Grenzöffnung von 2015 richten. 

Die ursprüngliche Grenzöffnung, die aufgrund der sechsmonatigen Klagefrist im Rahmen des Organstreitverfahrens vermutlich nicht mehr angegriffen werden kann, besteht in der freiwilligen Entscheidung der Bundesregierung, die gesetzlichen Regelungen zur Zurückweisung an der Grenze für Asylsuchende vorerst nicht mehr anzuwenden (BT-Drs. 18/7311, S. 2). Weder diese Entscheidung noch deren Übermittlung an die Bundespolizei liegt dabei schriftlich vor:

Eine schriftliche Anordnung des Bundesministeriums des Innern an das Bundespolizeipräsidium oder andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden gibt es nicht. (…) Die Entscheidung wurde im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung getroffen. Bundesminister Dr. Thomas de Maizière hat am 13. September 2015 den Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums über die Entscheidung der Bundesregierung mündlich informiert (BT-Drs. 19/883, S. 4).“

Die nicht nur kurzfristige Aufrechterhaltung und fortwährende Bestätigung dieser Grenzöffnung über mehr als zweieinhalb Jahre verstößt dabei gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung, da Asylsuchenden die Einreise eigentlich gemäß § 18 Abs. 2 AsylG zu verweigern ist, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat einreisen oder Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Dublin-Staat für die Durchführung der Asylverfahren zuständig ist. 

Nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung kann eine langandauernde Außerkraftsetzung dieser gesetzlichen Regelungen aufgrund der enormen gesellschaftlichen Auswirkungen der Einreise und Versorgung von weit über 1,5 Millionen bisher und hunderttausenden jährlich erwarteten Asylsuchenden nur durch den Bundestag als Gesetzgeber beschlossen werden. Ausführlich wurde dieser Aspekt bei der Achse bereits hier und hier beleuchtet.

Dabei dürfte es die Erfolgsaussichten der Klage steigern, dass die Bundesregierung selbst davon ausgeht, dass Zurückweisungen an der Grenze im Rechtsrahmen der Dublin-III-Verordnung und des § 18 AsylG zulässig sind (BT-Drs. 18/7510, S. 29; BT-PlPr 18/154, S. 15166 A; BT-Drs. 18/7311, S. 3). Für die Position der Bundesregierung dürfte sich – wenn nicht rechtlich dann doch zumindest in der Wahrnehmung der Bevölkerung – negativ auswirken, dass sie für die mündliche Entscheidung zur Grenzöffnung und deren langjährige Aufrechterhaltung und fortwährende Bestätigung bis heute – selbst auf konkrete Nachfragen von Abgeordneten –  keine exakte Rechtsgrundlage benannt hat (WD 3 - 3000 - 109/17, S. 10). 

Verschieden Aspekte dessen, was der jetzige Innenminister vor der Übernahme dieses Amtes noch die „Herrschaft des Unrechts“ nannte, sind der Achse bereits ausführlich diskutiert worden (vgl. nur hierhier sowie hierhier und hier). Horst Seehofer hingegen hält entgegen all seiner Versprechungen die Anordnung zur Grenzöffnung an die Bundespolizei nunmehr selbst aufrecht.

Nicht nur das Bundesverfassungsgericht muss sich nun mit der Grenzöffnung befassen, auch die Erklärung 2018 beruft sich auf die Rechtswidrigkeit der dauerhaften Grenzöffnung aufgrund der mangelnden Beteiligung des Bundestages. Laut der Mitinitiatorin Vera Lengsfeld wird die dahingehende Petition am 16. Mai 2018 um 15.00 Uhr offiziell dem Petitionssauschuss des Deutschen Bundestags übergeben. Ein Entscheidungstermin des Bundesverfassungsgerichtes ist hingegen nach Angaben der Pressestelle noch nicht absehbar.

Foto: Armin Linnartz CC BY-SA 3.0 de via Wikimedia Commons

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Leserpost

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Stefan Lanz / 09.05.2018

Die hörigen Tyms dieser Republik sorgen schon dafür, dass dies alles als rechtmässig auszulegen ist… Spätestens durch die Schlagwörter “humanitäre Katastrophe” wird alles rechtens. Und dann haben wir es mal wieder schriftlich: Alles okee in Germanee! Die schläfrigen Wähler werden es dankbar annehmen…  

Sepp Kneip / 09.05.2018

“...Aspekte dessen, was der jetzige Innenminister vor der Übernahme dieses Amtes noch die „Herrschaft des Unrechts“ nannte,...” Herrschft des Unrechts, ja, das ist die Regierung Merkel. Nachdem Seehofer selbst dieser Regierung - und das sogar als zuständiger Minister - angehört, macht er dieses Unrecht mit. Das ist deutsche Politik unter Merkel. Diese Frau hat Deutschland von einem Rechtsstaat in enen Unrechtsstaat verwandelt und niemand hält sie auf. Es ist tatsächlich abzuwarten, ob das Bundesverfassungsgericht dieses Unrecht mitmacht. Wenn ja, leben wir in einer Diktatur, in der selbst das oberste Gericht gleichgeschaltet ist. Ein weiterer irrsinniger Aspekt ist noch, dass man, unterstützt von Merkel,  Ungarn und Polen Zuwendungen der EU streichen will, weil sie sich nicht rechtsstaatlich verhalten würden. Paradoxer kann deutsche und EU-Politik nicht sein. Ein Untergang der EU wäre damit vorprogrammiert.

Frieda Wagener / 09.05.2018

bitte korrigieren: „entgegen all seiner Versprechungen” -> „entgegen all seinen Versprechungen”. Merkregel: Wem steht etwas entgegen? Dem Dativ steht es entgegen. Wem ist es nahe? Dem Dativ ist es nahe. Wem entspricht etwas? Dem Dativ. Wem habe ich es zu verdanken? Dem Sturm. Auch Dativ.

Michael Hofmann / 09.05.2018

Gott sei Dank haben wir jetzt eine Opposition,die Ihren Namen verdient, im Bundestag.Ich kann nur empfehlen bei Youtube den Begriff AFD einzugeben und sich die Bundestag Debatten anzusehen.Da wird zum ersten mal richtig aufgemischt. Bemerkenswert ist der Blick auf die leeren Bänke unserer Volksvertreter der Altparteien.Da kommt die Frage auf ” Was treiben die an den Sitzungstagen überhaupt. Liebe Grüße

B.Klingemann / 09.05.2018

Mein gesunder Demokratie-Verstand sagt mir, dass diese mündliche, sicherheitsgefährdende Entscheidung der Bundesregierung, die aus Frau Merkel und ihren Schleppenträgern bestand, rechtswidrig sein musste. Wenn jedoch alles legal gewesen sein sollte, dann müssen wir unser Regierungssystem - also die parlamentarische bzw. repräsentative Demokratie - überdenken.

Armin Helm / 09.05.2018

Das Bundesverfassungsgericht wird die Sache aller Wahrscheinlichkeit und Erfahrung nach abnicken. Wie kann man erwarten, dass Richter im real existierenden Bundesrepublikanismus in die Hand beißen, die sie füttert? Im Übrigen, was soll ‘s? Das Berliner Regime bekommt immer wieder von allen Seiten die Rechtswidrigkeit ihres Handels schriftlich um die Ohren gehauen. Das hat bislang niemanden an multiplen Verfassungsbrüchen gehindert. Die Erwartungshaltung der Kläger wäre noch interessant zu erfahren. Glaubt man wirklich, Merkel macht alles rückgängig oder versucht irgendwie legal die Kurve zu kratzen, nur weil die korrumpierte Bundesjustizinszenierung in Karlsruhe irgendwas als rechtswidrig verwirft? Lächerlich! Verfassungsbruch ist nicht strafbar; es gibt keinen diesbezüglichen Paragraphen im Strafgesetzbuch. Ergo, die machen was sie wollen und setzen ihren Ethnozid fort, bis wir einen Systemwechsel erzwingen.

Rudolf George / 09.05.2018

Ich erwarte folgendes: sollte das Gericht dazu neigen, der Klage stattzugeben, wird man der Bundesregierung rechtzeitig vor Verkündung einen Hinweis zukommen lassen, sodass diese eine Änderung vornehem kann, womi die Entscheidung des Gerichts eine reine Feststellung ohne weitere Konsequenzen werden würde. Oder das BVG wird gleich seiner empfundenen Pflicht zur Wahrung der politischen Stabilität nachkommen und die Klage abweisen.

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