Lieber Herr Maxeiner, Was für eine befreiende Nachricht. Auch wenn wir nicht wissen, und vielleicht auch nicht verstehen, wie im Detail alles aussieht, so ist das doch in dieser “Wahnsinnigen Entscheidung” und den immer wieder abgewürgten Diskussionen endlich ein Lichtblick. Gut, dass nun ein hohes Gericht Stellung beziehen muss. Ich danke all den Autorinnen und Autoren der Achse, welche Sich bis hierher ausgedrückt, recherchiert, erklärt und sich schlussendlich viel Spott und gar Bedrohung ausgesetzt haben. Ich bin gespannt zu lesen, was nun die Öffentlich Rechtlichen Medien und die “alte gedruckte Presse” für weitere Stellungnahmen auf uns ergiessen. Spannend auf jeden Fall. Danke!! b.schaller
- Ein Entscheidungstermin ist noch nicht absehbar. -Die Entscheidung über die Grenzöffnung ist nicht einsehbar. Jegliche Tätigkeit des Staatsapparats nicht feststellbar!
Danke fürs Nachverfolgen. Ich glaube indes, das das Gericht diese causa nachträglich legitimieren wird, da es wie Merkel immer den Weg des geringsten Widerstandes gehen wird. Der Alptraum hört erst auf, wenn Merkel weg ist.
Endlich tut mal jemand was!!
Es wäre hilfreich zu sehen dass unser Grenzschutz tatsächlich noch irgendwelchen vom Gesetzgeber gemachten Gesetzen unterliegt und verfassungsrechtlich überprüft werden kann. Wenn jeder Bundeskanzler nach Gutdünken Millionen Menschen in unser Land lassen darf dann kann das mit Recht und Gesetz nicht mehr viel zu tun haben. Die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland sind eindeutig festgelegt. Wenn das Überschreiten derselben heute nur noch bedeutet dass man sich einigen bürokratischen Unannehmlichkeiten aussetzen muss und es sich ansonsten im deutschen Sozialstaat gemütlich machen kann, dann heisst das für unseren Rechtsstaat und für unseren Sozialstaat nichts Gutes.
Puhh - und wo ist der Rest der Deutschen Presse? (Die Achse brilliert - Hut ab!)
Ich will ja niemandem die Hoffnung nehmen aber es ist wohl klar, wer die Personen sind, die die Verfassungsrichter stellen. Und deren Grundeinstellungen ändern sich nicht schlagartig mit dem Amt. Dazu kommt, daß Richtersprüche des Verfassungsgerichtes nur Empfehlungen sind. Und, als das Bundesverfassungsgericht kreiert wurde, konnte sich niemand vorstellen, welch moralische Verkommenheit in der höchsten Staatsspitze herrscht. Oder daß ein Otto Wels zwar immer für seine Tapferkeit gelobt wird, es an dieser Tapferkeit heute aber völlig mangelt. Und da geht es nicht ums KZ, sondern nur um Posten und Pfründe. Und selbst wenn das Bundesverfassungsgericht im Sinne des Grundgesetzes urteilen würde, was dann? Es erwartet doch wohl niemand, daß sich Menschen, die seit 2015 mit dem Import von Kriminellen, Terroristen und Judenhassern befaßt sind nun rufen: “Ok, wir sind im Unrecht, volle Fahrt zurück!” Warum sollten die das tun? Weil sie schlagartig anständig werden, wenn das Verfassungsgericht spricht? Aber in der Sache ist es richtig, daß die hier verteufelte AfD wenigstens den Weg geht, der legal möglich ist. Und zum Schluß möchte ich fragen: Über wieviele Truppen verfügt das Bundesverfassungsgericht, um seine Urteile durchzusetzen?
Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.