„Sachsens Innenminister will Grundrecht auf Asyl streichen“. Diese Meldung konnten deutsche Medienkonsumenten am Freitagmorgen lesen. Genauer hieß es dort:
„‚Die Aufnahmekapazität in Städten und Gemeinden muss der Maßstab sein für den Umfang, in dem Deutschland künftig Asyl gewährt‘, heißt es in einem Vierpunkteplan. Generell soll an die Stelle des individuellen Rechts auf Asyl nach dem Willen des CDU-Politikers künftig eine Kontingentlösung treten.“
Man kann es ohnehin kaum noch ertragen, dass politische Verantwortungsträger mit Regierungsvollmachten glauben, sie könnten bei den Bürgern punkten, wenn sie immer öfter und lauter öffentlich von anderen etwas fordern, statt etwas durch ihre Regierunstätigkeit durchzusetzen.
Aber bleiben wir beim Asylrecht. Dass politisch Verfolgte Asyl genießen, steht in Artikel 16a im Grundgesetz. Kein Wunder: Wirklich politisch Verfolgten Schutz zu bieten, sollte für jeden freiheitlichen Staat eine Selbstverständlichkeit sein. Ebenso selbstverständlich muss es sein, dass jeder, der die verfassungsmäßige Ordnung im Aufnahmeland unterminieren will oder dort Straftaten begeht, diesen Schutz verwirkt hat. Das gilt ebenso für illegal Eingereiste, bei denen festgestellt wurde, dass sie im Heimatland nicht politisch verfolgt werden. Wenn dort grundsätzlich weniger kommode und schwer erträgliche Rechts- und Lebensbedingungen herrschen, ist das nicht automatisch politische Verfolgung, auch diese Begrenzung darf nicht außer Acht gelassen werden, denn sonst genössen ganze Volksgemeinschaften ein kollektives Asylrecht. Aus gutem Grund ist das Recht auf Asyl kein kollektives, sondern ein individuelles Recht, und genau das will Sachsens CDU-Innenminister Armin Schuster streichen und durch festgelegte Kontingente ersetzen? Mit einem Grundrecht hat das dann nichts mehr zu tun.
Die seit mehr als einem Jahrzehnt zu beklagende ungesteuerte Massenzuwanderung mit einem leider offensichtlich überproportionalen Anteil an Sozialleistungsempfängern, Gewalttätern, Vergewaltigern und Terroristen hat ebensowenig mit dem Grundrecht auf Asyl zu tun, sondern mit dessen massenhaftem Missbrauch. Das führte bekanntlich so weit, dass wir neben tatsächlich Verfolgten in großer Zahl auch gleich noch deren Verfolger mit aufgenommen haben. Die allermeisten Asylantragsteller dürfen bleiben, auch wenn ihr Antrag abgelehnt wurde, und ab Antragstellung kümmert sich der deutsche Statt mindestens um Kost, Logis, medizinische Versorgung und regelmäßiges Taschengeld für den Antragsteller.
Dieses Versorgungsversprechen lockt immer wieder illegale Einwanderer an. Dafür lohnt sich die Investition in die Schleusung, und nur ein ganz kleiner Teil der Abgelehnten wird am Ende tatsächlich abgeschoben. Dass ein solches Versorgungsversprechen weniger die Leistungsträger, sondern stärker die weniger Leistungsbereiten zum Kommen bewegt, ist nicht überraschend. Auch nicht, dass dieses Angebot für Glücksritter und Kriminelle interessant ist, denn hinzu kommt die im internationalen Vergleich äußerst moderate Strafverfolgung. Insofern ist es folgerichtig, dass diese so überrepräsentiert sind, was leider generell dem Ansehen von Zuwanderern aus bestimmten Herkunftsgebieten schwer geschadet hat.
Aufforderung zum Verfassungsbruch?
All das weiß jeder Innenminister natürlich. Und er bräuchte auch kein großes Glück beim Nachdenken, um darauf zu kommen, wie sich das eindämmen ließe: Der Lockruf der Vollversorgung muss verstummen, die Wahrscheinlichkeit, trotz Ablehnung eines Asylantrags bleiben zu können, muss sinken, und wer ausreisepflichtig ist, darf kein Anrecht mehr auf irgendeine Versorgungsleistung haben, um nur drei Beispiele zu nennen.
Doch wer das angehen will und darüber redet, muss auch über die fatalen Fehlleistungen und das eklatante Versagen in den eigenen Reihen sprechen. Das ist unvermeidlich, wenn man sich diesem Themenkomplex widmet. Das will natürlich auch Armin Schuster nicht, auch wenn Wikipedia über ihn behauptet:
„Während der Flüchtlingskrise in Deutschland ab 2015 wurde Schuster zu einem der wichtigsten CDU-internen Kritiker von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Diese parteiinterne Gegnerschaft zwischen Merkel und Schuster soll Ende November 2018 dazu geführt haben, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer die von ihm vorgesehene Berufung Schusters zum Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz nach einem Veto von Merkel stoppte und stattdessen Thomas Haldenwang (CDU) berief, der seit 2013 Vizepräsident des Bundesamts war.“
Aber öffentlich unüberhörbar hatte er nicht gegen die Zuwanderungspolitik seiner Kanzlerin protestiert und konnte deshalb 2020 auch zum Präsidenten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in Bonn ernannt werden. Zwei Jahre später wurde er zu Sachsens Staatsminister des Innern.
Soll er nun also zur Korrektur oben beschriebener Fehler aufrufen, für die die eigene Partei entscheidend mitverantwortlich ist? Sollte er dies gar mit praktischem Handeln in seinem Ressort tatkräftig und wirksam untermauern? Irgendwie muss ein CDU-Politiker heutzutage wenigstens so tun, als verstehe er, warum seine Partei massenhaft Wähler verliert und im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern bereits alle ihre Plätze für die AfD räumen mussten. Da verspricht die populistische Forderung nach Abschaffung des individuellen Asylrechts weniger Ärger.
Allerdings sollte aber eine Forderung, wie die von Schuster gestellte nach Abschaffung des individuellen Asylrechts, jeden Minister disqualifizieren. Von einem Regierungsmitglied darf man erwarten, dass er schon einmal die wesentlichen Artikel des Grundgesetzes gelesen hat. Dazu gehören auch die am Anfang festgeschriebenen Grundrechte, und zu denen gehört auch das heutzutage in Artikel 16a festgeschriebene individuelle Grundrecht auf Asyl.
Dass es regierende Politiker mit dem Schutz der Grundrechte nicht mehr so ernst nehmen, haben sie mit dem Grundrechtsentzug in den Jahren des fortgesetzten Corona-Ausnahmezustands leider hinlänglich bewiesen. Insofern ist es nicht verwunderlich, wenn ein Innenminister gleich die Abschaffung eines Grundrechts und deren Tilgung aus dem Grundgesetz fordert. Ist das nicht eine Aufforderung zum Verfassungsbruch?
Selbstzitate zum Schluss
Schuster ist nicht der erste CDU-Innenminister, der im Grundgesetz den Asylrechtsartikel streichen wollte. Vor beinahe genau zwei Jahren – in Brandenburg herrschte Wahlkampf und für die damals mitregierende CDU sah es nicht gut aus. Also versuchte es Brandenburgs damaliger Innenminister Michael Stübgen mit ebendieser Forderung. Achgut schrieb seinerzeit:
„Große Öffentlichkeit bekam er nun allemal, ‚CDU-Innenminister will Asylrecht aus Grundgesetz streichen‘, schlagzeilte es in deutschen Medien. Und auf die Medienberichte folgten die erwartbaren Reflexe. Die einen protestierten, andere lobten dessen Klarheit.
Immerhin blieben ihm solche Interpretationen erspart, die viele Meinungsbildner vermutlich einem AfD- oder vielleicht auch BSW-Spitzenkandidaten vorgehalten hätten. Da wäre eine solche Aussage sofort zum Nachweis einer verfassungsfeindlichen Gesinnung erklärt worden. Immerhin geht es um die Forderung nach der Streichung eines im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechts.“
Mein damaliges Fazit muss ich angesichts Schusters Forderung eigentlich nur kopieren. Die Namen und Ämter haben sich zwar etwas verändert, aber das Prinzip würde ich heute nicht anders beschreiben, deshalb gestatten Sie mir bitte, den einfachen Weg zu wählen und mich selbst zu zitieren:
„Man könnte das jetzt abtun, als den untauglichen Versuch eines angstgetriebenen Politikers, mit einer scheinbar einfachen und klaren Forderung nach einem Umsteuern in der Migrationspolitik die eigene erwartbare Wahlniederlage auf den letzten Metern noch ein wenig abzumildern. Aber Stübgen ist kein Einzelfall. Das individuelle Grundrecht auf Asyl anzutasten, weil es angeblich Ursache der massenhaften Asylanträge sei, wird immer mal wieder gern von Politikern gefordert. Vor Stübgen war es zuletzt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Thorsten Frei, der vor gut einem Jahr forderte, das Individualrecht auf Asyl nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten EU abzuschaffen.
Diese CDU-Politiker, die ihrer Parteivorsitzenden und Kanzlerin Angela Merkel folgten, als sie es zu einer hochmoralischen Aufgabe erklärte, den massenhaften Missbrauch des Asylrechts unter Umgehung gültiger gesetzlicher Regelungen quasi dauerhaft zu akzeptieren, wollen nun das Grundrecht auf Asyl schleifen? Wollen sie so ihre migrationspolitische Umkehr demonstrieren? Grundrecht weg, Problem gelöst und dann bitte keine Diskussion mehr?
Dass die Verantwortlichen, auch die Mitverantwortlichen, nichts mehr wissen wollen von der eigenen verantwortungslosen Politik, ist menschlich nachvollziehbar. Aber das Signal ist verheerend, dass man ein Grundrecht zur Ursache eines Problems erklärt, das man bislang ignoriert hat, um dann, statt endlich praktische Politik zur Eindämmung der illegalen Einwanderung zu machen, öffentlichkeitswirksam die Axt ans Grundgesetz zu legen. Wundern sollte dies natürlich niemanden, der sich daran erinnert, mit welcher Leichtigkeit den Bürgern etliche Grundrechte im Zuge des Corona-Ausnahmezustands entzogen wurden.“
Und wichtig ist mir auch, an dieser Stelle mein Plädoyer für das Asylrecht zu wiederholen:
„Durch den massenhaften und leider überparteilich von deutschen Politikern lange Zeit geförderten Missbrauch des Asylrechts, der immer mehr Bürger empört, weil sie die unangenehmen Begleiterscheinungen und die Kosten immer stärker spüren, gerät vielleicht in Vergessenheit, für wen dieses Grundrecht überlebenswichtig ist. Es betrifft in der Masse der Asylantragsfälle nur eine kleine Minderheit. Aber für diese Minderheit, der tatsächlich politisch Verfolgten, die einen sicheren Hafen suchen und nicht die wirtschaftliche Vollversorgung, steht dieses Grundrecht im Grundgesetz und soll da auch bleiben. Jeder, der bewusst eine Diktatur erlebt hat, weiß, wie wichtig es ist, dass es für den Ernstfall einen Fluchtpunkt gibt. Deshalb sollte es für jedes freiheitliche Land eine Selbstverständlichkeit sein, einen solchen Fluchtpunkt zu bieten.“
Beitragsbild: Montage Achgut.com/ ASBT2018 - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Zitat: „ Ebenso selbstverständlich muss es sein, dass jeder, der die verfassungsmäßige Ordnung im Aufnahmeland unterminieren will oder dort Straftaten begeht, diesen Schutz verwirkt hat.“ Zitatende.
Nichts ist selbstverständlich. Daher wird diskutiert und gefordert, die AfD wegen Verstößen gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu verbieten. Eher steht wohl die Ausschaffung von AfD-Mitgliedern an. Aufgrund der Beweislage, von dafür einschlägigen Diensten offenbar gerichtsverwendbar zusammengetragen. Wo werden die dann wohl Asyl erhalten.
Von der kommunistischen alten Ordenpinnwand,über die
reaktionäre Datenlöscherin in Brüssel ,zu der traurigen Gestalt im Kanzleramt .
Alles CDU.
Und die werden weitermachen bis zum bitteren Ende.
Diese Partei ist die Geissel Europas.
Das Land,der Kontinent wird erst gesunden,wenn sie Geschichte ist.
Die Gewährung von Asyl für politisch Verfolgte ist Kennzeichen einer christlichen (oder jüdischen) Gesellschaft.
Unsinn ist aber der auf Kosten der Bundesbürger für alle Milliarden Erdenbürger einklagbare Rechtsanspruch auf Prüfung einer theoretisch vorhandenen Verfolgung.
Die Bundesrepublik Deutschland soll weiterhin politisch Verfolgten Asyl gewähren. Aber vor dem Bezug irgendwelcher Leistungen haben Anwärter die Verfolgung nachzuweisen, und es darf keinen Rechtsweg zur Prüfung geben. Ablehnungen sind final.
Alles andere als einen klaren Schnitt einschließlich Verfassungsänderung und Kündigung sämtlicher die Bundesrepublik zu Missbrauch fördernden Verträge können wir uns nicht mehr leisten. Das individuelle Grundrecht auf Asyl ist nicht mehr zeitgemäß. Niemand darf einen rechtlichen Anspruch darauf haben.
Das Grundrecht auf Asyl ist absolut nicht vergleichbar mit den anderen Grundrechten, da dieses Grundrecht nur von Ausländern eingefordert werden kann.
Es kann nicht für Deutsche gelten. Und es geht ja sogar so weit, daß von Deutschland politisch Verfolgte von der Regierung sogar bis ins Ausland verfolgt werden (z.B. Oliver Janich oder Reiner Füllmich).
Da dieses nur für Ausländer geltende Grundrecht auf Asyl schon unglaublich viel Schaden für Deutschland und die Deutschen angerichtet hat und weiter anrichtet, gehört es abgeschafft (was natürlich keiner machen wird. Und schon gar nicht irgendein Hansel von der CDU).
Kai: „In der deutschen Asylrechtsdebatte forderte Otto Schily Anfang der 1990er-Jahre, das individuelle Grundrecht auf Asyl (Art. 16 GG a.F.) abzuschaffen und durch eine sogenannte “institutionelle Garantie„ zu ersetzen… Ähnliche Forderungen nach einer reinen Institutionen- oder Institutsgarantie stammten vor allem aus unionsgeführten Bundesländern wie Bayern.“
Letzlich wurde es der 16a, den man nur konsequent umsetzen müsste: sichere Drittstaaten, kein Verzug durch Klagen wenn offensichtlich unbegründet.
Die Begrenzung des Asylrechts auf die tatsächlich politisch Verfolgten, wie der Autor vorschlägt, geht gar nicht, und zwar aus einem Grund: Wer wählt dann die linken Parteien?
Ach herrje! Was für ein blöder Populismus. Entweder die verstehen das Problem wirklich nicht oder es ist die pure Bosheit. Wohl kaum Einer hat etwas gegen Asyl, nur gegen den Mißbrauch und unbegrenzte, unkontrollierte Einwanderung.Und natürlich! Verfolgte und mit dem Tod bedrohte Menschen brauchen Asyl.
Solche Politdarsteller sind einfach nur zum Fremdschämen.