Claudio Casula / 11.07.2022 / 06:00 / Foto: pixabay / 64 / Seite ausdrucken

Uruguay macht es vor: Regierung und Pfizer unter Druck

Zeitlich hinkt Uruguay der Bundesrepublik fünf Stunden hinterher, dafür ist ein Verwaltungsgericht dort dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zumindest in Sachen Corona meilenweit voraus. Jetzt hat man die Impfung von Kindern gestoppt.

Vor einigen Tagen wurde bekannt, dass ein Verwaltungsgericht im südamerikanischen Uruguay der Regierung in Montevideo und dem Pharma-Giganten Pfizer ein Ultimatum stellte (Hintergrund ist der Streit um die Impfung von Minderjährigen): Binnen 48 Stunden sollten diese den Nutzen der umstrittenen Covid-„Impfstoffe“ zweifelsfrei nachweisen und die gültigen Verträge offenlegen, dazu 16 Fragen zur Impfung beantworten, die wir weiter unten dokumentieren. Mit den Antworten war das Gericht nicht zufrieden, es stoppte die Impfung von Kindern unter 13 Jahren mit sofortiger Wirkung.

Während in Deutschland noch immer eine „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ für Beschäftigte im Gesundheitswesen gilt,und gerade das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass sich Bundeswehrsoldaten auch gegen ihren Willen impfen lassen müssen („Duldungspflicht“). 

Zwar erklärte das Gericht, dass das Bundesverteidigungsministerium vor einer neuen Anordnung einer Auffrischungsimpfung mögliche neue Erkenntnisse zur Impfung prüfen und abwägen solle, doch hätte eine solche Prüfung eigentlich die Grundlage sein müssen, auf der das Gericht sein Urteil fällte. Noch scheut die Justiz in Deutschland davor zurück, die richtigen Fragen zu stellen, wie es etwa der Verfassungsgerichtshof in Wien vorgemacht hat. Wenig später setzte Österreich die bereits beschlossene Impfpflicht aus, jetzt wurde sie abgeschafft.

Was ist faul an den Verträgen mit Pfizer?

Dabei ist inzwischen genug über die unheilvollen Nebenwirkungen der Corona-„Impfstoffe“ bekannt, um beunruhigt zu sein und über das eben gefällte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nur noch den Kopf zu schütteln. Ebenso riechen die Deals, die die Regierungen mit Pfizer geschlossen haben, hundert Meilen gegen den Wind. EU-Parlamentarier haben mehrmals moniert, dass die Verträge nicht offengelegt werden bzw. fast komplett geschwärzt werden, wenn sie vorgelegt werden müssen (hier sehr eindrucksvoll zu sehen ab 17:00).

Transparenz ist was anderes. Aktuell ist es mal wieder das Verhalten der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, welcher schon als Verteidigungsministerin brisante Daten „verlorengingen“, das drängende Fragen aufwirft. Sie hatte mit Pfizer-Chef Albert Bourla via Textnachrichten (!) über die Lieferung von 1,8 Milliarden Impfdosen im Wert von zig Milliarden Euro verhandelt, danach stieg der Preis pro Impfdosis von 15,50 Euro auf 19,50 Euro, und das bei einem Herstellungspreis von weniger als drei Euro. Smells fishy, sollte man denken. Und so denken manche auch und möchten gern mehr über den Austausch von Frau von der Leyen mit Herrn Bourla wissen, aber leider sind auch diese Chatverläufe irgendwie abhandengekommen. „Verwaltungstechnische Missstände“ seien daran schuld. Hoppla.

Wenn nicht die Justiz dem Treiben der Politik Einhalt gebietet, wer sollte es sonst tun? Womit wir wieder in Uruguay wären. Dort stellte der couragierte Richter Alejandro Recarey die Fragen, die jetzt möglichst bald auch europäische und insbesondere deutsche Richter stellen sollten. Sie dürfen hier gern mitlesen und sich die eine oder andere Inspiration holen. 

Die 16 Fragen an die Regierung und Pfizer

1) Legen Sie beglaubigte Kopien aller Kaufverträge (sowie aller anderen damit zusammenhängenden Verhandlungen oder Vereinbarungen) über die so genannten Anti-Covid-Impfstoffe vor, die Sie unterzeichnet haben, die Sie besitzen oder die sich einfach in Ihrer Reichweite befinden. In vollständigen und ungetesteten Versionen.

2) Unbeschadet der obigen Ausführungen geben Sie bitte an, ob diese Instrumente zivilrechtliche Entschädigungs- und/oder strafrechtliche Straffreiheitsklauseln für Lieferanten in Bezug auf das Auftreten möglicher unerwünschter Wirkungen der gekauften Arzneimittel (alle Arzneimittel zur Bekämpfung von SarsCov-2, Covid 19 und Varianten, unabhängig davon, ob sie technisch als Impfstoff definiert sind oder nicht) enthalten. Schreiben Sie die fraglichen Klauseln gegebenenfalls wörtlich ab.

3) Vollständige Angaben über die biochemische Zusammensetzung der so genannten SarsCov-2 (Covid 19)-Impfstoffe, die an die nationale Bevölkerung geliefert werden. Für jeden von ihnen (Typen und Marken). Insbesondere die für die minderjährige Bevölkerung bestimmte Version.

4) Erläutern Sie, ob die Dosen nach unterschiedlichen (verschiedenen) Chargen oder Losen verteilt werden. Und wenn ja, stellen Sie bitte klar, aus welchem Grund und nach welchen Kriterien die einzelnen Arzneimittel an unterschiedliche Bevölkerungsgruppen abgegeben würden, ob sich die Arzneimittel in den einzelnen Chargen inhaltlich (oder aus welchen Gründen auch immer) unterscheiden und wie und für wen sie unterscheidbar wären. Wird das tatsächliche Vorhandensein verschiedener Chargen festgestellt, so wird sichergestellt, dass von jeder Charge eine ausreichende Anzahl von Dosen für eine gerichtliche Sachverständigenprüfung angefordert wird. Ordnungsgemäß getrennt.

5. angeben, ob die so genannten Impfstoffe (oder welche von ihnen) die Substanz „Boten-RNA“ enthalten. Wenn ja, erklären Sie bitte, was das bedeutet. Und vor allem, welche therapeutischen oder nichttherapeutischen Folgen – ob nachteilig oder nicht – sie für die geimpfte Person haben können. In Bezug auf letztere und bei einer negativen Hypothese hinsichtlich der angeblichen Schädlichkeit sollte angegeben werden, ob es wissenschaftlich belegte Beweise für die mögliche Unschädlichkeit von „Boten“-RNA gibt oder ob es einfach an Informationen zu diesem Punkt mangelt.

6) In der gleichen Weise wie oben und mit den gleichen Details über individuelle oder kollektive biologische Auswirkungen, berichten Sie über das mögliche Vorhandensein von Graphenoxid in den sogenannten Impfstoffen, die der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Es sollte betont werden, ob tatsächlich Daten zu diesem Thema verfügbar sind oder nicht. Genauso wie bei der Frage nach der „Boten“-RNA.

7) Darüber hinaus wird ganz konkret und über die bereits gestellte Frage hinaus darum gebeten, mitzuteilen, ob bekannt ist, dass die als Impfstoffe gekennzeichneten Produkte nanotechnologische Elemente enthalten oder enthalten können. Falls nicht, klären Sie bitte, ob dies auf die tatsächliche Feststellung ihrer Abwesenheit oder auf die bloße Unkenntnis der Bestandteile der fraglichen „Impfstoffe“ zurückzuführen ist.

8) Bescheinigung, ob die in den in Uruguay gelieferten so genannten Impfstoffen enthaltenen Substanzen experimentell sind oder nicht. Das heißt, es ist genau anzugeben, ob sie von der US Food and Drug Administration (FDA) oder einer gleichwertigen Stelle nach den üblichen Protokollen zugelassen sind. Oder ob sie eine andere Art von Notfallgenehmigung haben. Und wenn ja, von wem und mit welchen Garantien. Und auf der Grundlage welcher Vorschriften. Kurz gesagt, Sie sollten auch antworten, ob Ihnen bekannt ist, dass entweder der Hersteller und/oder der Lieferant oder eine akademische oder staatliche Einrichtung (im In- oder Ausland) den experimentellen Charakter der genannten "Impfstoffe" in irgendeiner anerkannten Weise zugegeben haben.

9) Legen Sie vollständige und aktualisierte Informationen über die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Wirksamkeit der als Impfstoffe gekennzeichneten Impfstoffe und ihre möglichen kurz-, mittel- und langfristigen Folgen (einschließlich möglicher unerwünschter Wirkungen) vor, die Ihnen vorliegen.

10) Legen Sie offizielle Zahlen vor, aus denen die negativen oder positiven Auswirkungen der so genannten Impfung auf die Zahl der als Covid diagnostizierten Infektionen und Todesfälle hervorgehen. Vom Beginn der Kampagne bis heute.

11) Geben Sie an, ob Studien durchgeführt wurden, um den erheblichen Anstieg der Todesfälle durch Covid 19 ab März 2021 (im Vergleich zum Vorjahr) zu erklären. Oder ob Sie im Besitz von Informationen sind, die wissenschaftlich und beweiskräftig genug sind?

12) Geben Sie, bezogen auf die Gesamtzahl der Todesfälle in Uruguay, bei denen seit Beginn der so genannten Pandemie Covid 19 diagnostiziert wurde, das durchschnittliche Gesamtalter an; und darüber hinaus, wie viele davon „wegen“ Covid 19 (in Bezug auf die ausschließliche Kausalität) und wie viele „mit“ Covid 19 (d. h. mit dem Vorhandensein des Virus, aber nicht als absoluter oder zentraler Hauptgrund für den Tod) waren.

13) Es muss wissenschaftlich nachgewiesen werden (mit Belegen aus nationalen oder internationalen Studien), dass der ungeimpfte Status ein Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung insgesamt darstellt (für Dritte, nicht für sie selbst). Oder wenn dies nicht der Fall ist. Wenn dies der Fall ist, sind zwei weitere Dinge erforderlich: die Feststellung und der Nachweis des Ausmaßes der Gefahr und die Begründung, warum die Impfung nicht zwingend angeordnet worden wäre, wenn dies der Fall wäre. Hinzufügen, ob geimpfte und ungeimpfte Personen gleichermaßen ansteckend sind oder nicht. Und wenn man davon ausgeht, dass sie dies in unterschiedlichem Ausmaß tun, erläutern Sie, wie dies der Fall wäre und in welchem Verhältnis. All dies sollte mit Beweisen für die Behauptung untermauert werden.

14) Klären Sie die Gründe für das Fehlen einer informierten Zustimmung in Bezug auf die Bestandteile dessen, was die Regierung als „Impfkampagne“ darstellt.

15) Nennen Sie die Identität der professionellen Techniker, die die oben genannte Kampagne geleitet haben und leiten, mit Vor- und Nachnamen. oder auf irgendeiner Ebene Beratung geleistet haben. Geben Sie auch die relevanten Daten für ihren Standort an, um vor Gericht befragt zu werden (Vorladung). Zusätzlich zu den geforderten Informationen sind Angaben darüber zu machen, ob einer von ihnen Mitglied einer ausländischen staatlichen oder halbstaatlichen Organisation ist. oder für einen von ihnen in irgendeiner Funktion gearbeitet hat. oder gegebenenfalls Mitglied eines multinationalen Gesundheitsunternehmens ist (oder in irgendeiner Weise zu dessen Gunsten arbeitet). Wenn ja, geben Sie bitte die Namen der beteiligten Personen und Organisationen oder Unternehmen an.

16) Geben Sie an, ob alternative Therapien gegen Covid 19 (für eine seiner Varianten) untersucht worden sind. Falls nein, erläutern Sie bitte, warum diese Möglichkeiten nicht erkundet wurden. Wenn ja, geben Sie die Ergebnisse der Forschung an; ob sie in Uruguay verwendet wurden oder nicht. Für die letztgenannte Option geben Sie bitte die Gründe an, die zum Ausschluss dieser Option geführt hätten. Hinzufügen, ob Ihnen bekannt ist, dass sie in anderen Ländern mit Erfolg, ja sogar relativ erfolgreich, eingesetzt wurden oder nicht.

Foto: pixabay

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Kilian A. / 11.07.2022

In Deutschland wird es mit Sicherheit einen zweiten Anlauf zur Impfpflicht für alle geben. Aber zuerst müssen die Kinder indoktriniert werden. Die Vorzüge der Impfpflicht werden zum Unterrichtsfach! Im niedersächsischen Kerncurriculum für das Gymnasium für die gymnasiale Oberstufe Fach Biologie (gültig ab 01.08.2022) steht im Inhaltsbereich EP 2 – Zelluläre und molekulare Vorgänge der Immunabwehr (s.16) unter der erwarteten Kommunikations- und Bewertungskompetenz: Die Schülerinnen und Schüler „beurteilen impfkritische Aussagen und argumentieren dabei wissenschaftlich.“ sowie „bewerten eine Impfpflicht als präventive Maßnahme unter Berücksichtigung deskriptiver und normativer Aussagen, bilden sich kriteriengeleitet Meinungen, treffen Entscheidungen und reflektieren Entscheidungsprozesse.“

Gerhard Schäfer / 11.07.2022

@Bernhard Freiling: Zu: “Was sich in Deutschland hinsichtlich “Klima” und “Corona” und allen damit verbundenen Folgen abspielt: das ist kein Unvermögen, kein “Fehler oder Irrtum…” /// Sie haben vollkommen Recht,- Deutschland wurde sehr gezielt zu einer Pathokratie entwickelt. (Siehe Buch von Andrej M. Lobaczewski, POLITISCHE PONEROLOGIE, eine Wissenschaft des Bösen und ihre Anwendung für politische Zwecke”. Es ist überaus wichtig, diese Entwicklung hin zu einer Pathokratie den manipulierten weichen Birnen unserer Mitbürger aufzuzeigen,- auch dann, wenn dies schwierig bis fast unmöglich erscheint. Wenn die normalen Menschen (- d.h. die Nichtmanipulierten) in diesem Land eine Chance haben wollen, so wäre es sehr hilfreich, wenn sich “diese normalen Menschen”  jene Prozesse, Vorgänge und Wege anschauen, auf welche Art und Weise das Böse in die Welt kommt und sich ausbreitet. Nur so lassen sich die politischen Psychopathen stoppen.

Gunther Bartelt / 11.07.2022

@Dirk Albrecht: Ein Blick in das Strafgesetzbuch klärt, wie es sich mit ihrer Aussage zur “Verbrecherrepublik” verhält: Strafgesetzbuch (StGB) § 129 Bildung krimineller Vereinigungen (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt. (2) Eine Vereinigung ist ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses. (3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, Im Umkehrschluss folgt für mich daraus, dass es in jedem Fall zulässig sein muss, eine nicht vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärte Partei als “kriminelle Vereinigung” zu bezeichnen.

M.J.Henn / 11.07.2022

Vielleicht wird es ja langsam Zeit für die Mainstream Medien, nach dem der Annoncen Geldregen aus Staatstöpfen so langsam versiegt, sich allmählich von der Regierunglinie abzusetzen. Gerne darf behauptet werden, man sei selbst getäuscht worden…und man habe es an sich immer geahnt.

Klaus Matschke / 11.07.2022

@Bernhard Freiling. “Gab es in der Schweiz (oder war es Österreich?) nicht einen ähnlichen Fragenkatalog eines Gerichtes? Davon hörste und lieste nix mehr.” Das war in Österreich, und die zuständigen Regierungsstellen haben diesen dann, ich glaube das war Anfang Mai, dann auch mit den üblichen, allgemein gehaltenen Floskeln, “beantwortet”, und das Gericht hat sich damit zufrieden gegeben.

Dr. med. Jesko Matthes / 11.07.2022

“Lernen Sie von der Wissenschaft, dass Sie den Experten misstrauen müssen.” (Richard Feynman)

Harald Hotz / 11.07.2022

Wahrscheinlich kann man davon ausgehen, daß Deutschland auf dem Korruptionswahrnehmungsindex Uruguay meilenweit hinter sich läßt. Aufgrund der Tatsache aber, daß Schwellenländer und Entwicklungsländer als Markt für die Pharmaindustrie weit weniger interessant sind als die kapitalstarken Industrieländer kann man jedoch auch annehmen, daß der “Durchseuchungsgrad” durch das Korruptionsvirus speziell im hießigen Gesundheits(un)wesen und den damit beschäftigten politischen Ebenen wesentlich höher ist, als in allen Schwellenländern zusammen. Diese Annahme würde jedenfalls so manches erklären.

A. Kaltenhauser / 11.07.2022

Glaubt wirklich noch jemand, dass die Handydaten nicht bereits bei Geheimdiensten lagern, nebst anderen, persönlichen “Besonderheiten”? Wurde nicht sogar das Handy des Hosenanzuges gehackt? Dass die “Ursel von den Laien”, aber auch andere Protagonisten damit erpressbar werden und vielleicht gerade auch deshalb auf höheren Posten sitzen um ggf. mehr die Interessen anderer durchzusetzen, bietet sich geradezu an. Gut, hat bei festgestellten Plagiaten, Fälschungen, unwahren Aussagen (fka Lügen), Gedächtnisverlust, Nichtstun, Wegsehen usw. noch nicht gut genug funktioniert. Aber vielleicht ist gerade das der Trick zur Verschleierung der Abhängigkeit ...

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