@Anton Schweizer: Genau das wollte ich auch schreiben. Fast immer, wenn man sich fragt, wie der Staat etwas regeln soll, ist die richtige Antwort, dass das den Staat überhaupt nichts angeht. Aber auf die Idee, dass den Staat etwas auch mal nichts angehen könnte, kommt in Deutschland fast niemand.
StGB 172 “Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer verheiratet ist oder eine Lebenspartnerschaft führt und mit einer dritten Person eine Ehe schließt.” Aber das ist wahrscheinlich genau so wie mit Asyl und den sicheren Drittstaaten… Gesetz kann jederzeit von den Mächtigen moralisch neu interpretiert werden. Oder wie Merkel es nennt: “Gesetze einhalten wollen und (...) wo immer es notwendig ist, auch tun.” Wenn es nicht notwendig ist, dann also nicht.
Was genau hat der Staat mit Familienplanung zu tun? Nichts. Ehen sind ein privates Versprechen, das sich einige Menschen gegeben haben. Ich sehe nicht, was es den Staat angeht, wie genau dieses Versprechen aussieht, wie viele Personen daran beteiligt sind, wie es formell zustandekommt, etc. Ich würde es begrüßen, wenn sämtliche Paragraphen, die das Wort “Ehe” oder “Familie” enthalten ersatzlos gestrichen würden. Einschließlich des Zeugnisverweigerungsrechts. Für eine gute Beziehung kann man auch mal füreinander die Beugehaft absitzen. Wie gesagt: Familienplanung ist nicht Aufgabe eines Staates. Ich sehe übrigens auch nicht, was es mit dem Aufenthalt zu tun hat, ob der inländische X mit der ausländischen Y verheiratet ist. Wenn der X eine Bürgschaft für die Y übernimmt, und für die von der Y angerichteten Schäden, Strafen, und Kosten haftet, sehe ich kein Problem mit dem Aufenthalt der Y, ob nun verheiratet oder nicht. Gibt es keine solche Bürgschaft, sehe ich ein hingegen Problem mit deren Aufenthalt, ganz gleich, ob verheiratet oder nicht. Ob der X noch nebenbei eine Beziehung mit der Z führt, ist vollkommen unerheblich, und geht den Staat nichts an. Meinentwegen kann der X sich einen Harem halten, so lange die Bürgschaften existieren, und genug Kohle vorhanden ist, um diese auch einzulösen.
” Polygynie – vulgo: Vielweiberei – und die Gleichberechtigung der Frau (Art. 3 Abs. 1 GG) schließen einander nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts also nicht aus. Das klingt interessant.” ÄUßERST interessant, werden hier wieder ein Gesetz in eine bestimmte Richtung verbogen ??? Also, Politik und bestimmte Medien haben- zumindest für mich- ausgedient. Jetzt kommt noch die Justiz dazu ?? Nach 44 Jahren “Goldener Westen” wurde ich eben wieder in die “DDR” zurückkatapultiert. Dort wurde regiert, geschrieben und gerichtet, wie es gerade gepaßt hat. Eigentlich finde ich die “Vielweiberei” gar nicht schlecht, im Zuge der GLEICHBERECHTIGUNG muß jetz auch scnellstens die “VIELMÄNNEREI” eingeführt werden. Ich gehe schon mal auf Bräutigamschau.
Die Verwandtenheirat ist noch viel schlimmer. Wenn es vereinzelt zu Heiraten zwischen Vetter und Base kommt, ist das Risiko von dadurch bedingten Gendefekten zwar erhöht, aber wenn das der Regelfall ist, dann führt das zu genetischer Degeneration. Das wußte Darwin ganz genau und wollte deshalb seine Base eigentlich nicht heiraten. Im Islam sind Heiraten innerhalb des Clans der Regelfall und nicht durch den Islam verboten. Ich bin für ein Gesetz, daß das endlich unterbindet. Es ist außerdem ein Zeichen von Integration, wenn der Vater stolz ist, weil seine Tochter einen Eingeborenen heiratet. Und außerdem aus Liebe und nicht schon als Kind.
Was heißt hier Ehe. Ich bin nicht Greta, trotzdem Prophet: In 10 Jahren wird die Vorsitzende des Bundesverfassungsgerichts, eine ehemalige langjährige Bundeskanzlerin, die Vereinbarkeit der Scharia mit dem Grundgesetz verkünden.
Warum wollen Sie das verhindern? Es ist ein weiterer Schritt des Zerfalls der deutschen (europäischen?) Kultur. Dekadenz wohin man schaut, Verleugnung der Wurzeln, grassierende Dummheit, das hält keiner mehr auf. Der Rückfall ins Mittelalter kommt und sollte bei jeder Lebensplanung berücksichtigt werden. Der Wohlstand hat die Bürger korrumpiert, frisst sich selbst. Ohne eine Katastrophe wird kein Umdenken stattfinden. (Wir Deutschen haben das ja schon zweimal praktiziert, haben also Erfahrung darin) Je schneller diese kommt, desto besser. Motto: lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende. Wenn wir also schon mit hohem Tempo vor die Wand fahren, dann lieber nochmal beschleunigen, damit das Ende wirklich schnell und schmerzlos ist. Schmerzhaft ist der Prozess heute schon genug, jedenfalls für die, welche noch das Denken praktizieren. Vielleicht klappt es ja mit der Wiederauferstehung. Fragen wir mal KGE & Co. KG oder Prophetin Greta.
@H. Bauer: “.... die Mehrheit der deutschen Bevölkerung nur noch drei Werte verteidigen: Toleranz, Religionsfreiheit für den Islam und Recht auf Asyl “. Aber darüber geht es ja in diesem Artikel , - um Toleranz und Religionsfreiheit ! Wenn der Koran nun mal eine Ehe mit bis zu 4 Frauen formal legalisiert hat, dann wäre es doch beim deutschen Rechtssystem schlicht unverantwortlich, wenn es die im Rahmen der freien Religionsausübung praktizierte Ehe mit einer Zweit- und auch Drittfrau (oder entsprechend umgekehrt) juristisch unter Strafe stellt. Das wäre ja so, als ob man den Schleier bei moslemischen Frauen grundsätzlich verbieten würde. Zusatzfrage in diesem Zusammenhang: Wenn man schon sein Geschlecht neuerdings tagesaktuell wechseln kann, dann hätte es durchaus einen gewissen Charme, auch die Religionszugehörigkeit lageabhängig für einen gewissen Zeitraum wechseln zu dürfen. Einziges Problem dabei was ich sehe: Ob da die diversen Religionsgemeinschaften wohl mitspielen würden? Die sind ja in der gesamten Historie nicht gerade bekannt dafür, stark ausgeprägte Toleranz zu zeigen.. .
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