Übrigens, Herr Gebauer, wer mobbt denn hier Richter?? Hier wird nur Klartext geredet, und “Richter” von Merkels Gnaden, die nicht Recht sprechen, sondern Recht nach Merkels Willen auslegen und dann Urteile fällen, die verdienen keinen Respekt, sondern nur Verachtung. Das hat mit Mobbing gar nichts zu tun. Mobbing ist das, was der bayVGH mit den Richtern aus Weimar macht. Mobbing und eine unfassbare Arroganz, die mich wirklich wütend macht. So lange solche Richter an deutschen Gerichten Urteile fällen, habe ich kein vertrauen in deutsche Rechtsprechung.
@Markus Knust “Das Problem ist, dass diese Hinweise - denn mehr sind es erstmal nicht - uns seit Monaten als Infiziertenzahlen verkauft werden, mit denen man dann Lockdowns und Grundrechtseinschränkungen begründet. ” Nein, lieber Mitkommentator, das Problem ist, dass die Regierung, allen voran die Führerin uns seit dem ersten Auftreten von Corona belügt und dass die Mehrheit des Volkes brav saruf hineinfällt; wer sachlich und demzufolge anders argumentiert, wird niedergemacht, totgeschwiegen oder ignoriert. Das Problem ist dieses angstvoll erstarrte Volk, das die FDJ-IM immer noch gut findet und für noch stärkere Einschränkungen ist. Die Seuche und die Pandemie, das sind Merkel, die MP, die Gerichte (fast alle), die Polizei (die unsinnige Gesetze nicht nur nicht gefolgen muss, sondern nicht befolgen DARF). Das Problem ist nicht das Virus, das Problem ist das Sstem, das es gestattet, dass eine hergelaufene Möchtegerne-Politikerin, die in NICHTS irgendeine Kompetenz oder einen Sachverstand nahcgewiesen hat, im Gegenteil, sich zur Alleinherrscherin hochgespielt hat, das Parlament tatenlos zuschaut und das dumme Volk mitmacht. WIDERSTAND JETZT!
Es ist immer wieder erstaunlich, mit wie wenig logischer Begabung man in Deutschland Richter werden kann. Die Argumente des Autors sind selbstverständlich alle absolut einleuchtend. Bei der Argumentation der Richter des Münchner VGH sieht man genau das, was dem Richter aus Weimar vorgeworfen wird: Ideologische Verbohrtheit und Verblendung. Dabei gehen sie auf den wesentlichen Punkt gar nicht ein. Der Punkt ist nämlich, dass Eingriffe in die Allgemeine Handlungsfreiheit in der Öffentlichkeit und im Privaten zwei grundsätzlich verschiedene Dinge sind. Im öffentlichen Raum, beispielsweise im ÖPNV, weiß niemand auf wen er trifft, ob die Personen vielleicht schon Symptome haben. Man kann sich selbst nicht schützen in einer echten epidemischen Lage, wenn es keine Verhaltensregeln für Fremde gibt, die man zufällig trifft. In den eigenen vier Wänden, erst recht im Garten, wie in dem Bußgeld-Fall (aus der Erinnerung), weiß man aber a) wen man einlädt, kann b) selbst entscheiden, wen man unter welchen Rahmenbedingungen zu sich lässt bzw. wo man selbst hingeht, denn man kann c) vorher fragen, welche Kontakte oder Symptome andere Personen hatten, d) kann man sogar bei einigen Berufsgruppen auch berücksichtigen, dass sie mittlerweile täglich getestet werden und e) würde der Staat es nicht verbieten, könnte sich schon lange jeder selbst testen für die absolute Sicherheit, wenn man die denn will. Wenn die Punkte d) und e) selbst den Besuch von Risikogruppen in Pflegeheimen ermöglichen, mit welchem Recht schränkt man die Unverletztlichkeit der privaten Wohnung bei Nicht-Risikogruppen ein? Das bei Personen, die gar keine Symptome haben und demnach nach WHO-Stand auch nicht infektiös sind.
Wir haben seit zehn Jahren - egal ob auf Parlamentsebene oder außerhalb, auf gesellschaftlicher Ebene - KEINE akzeptierte Opposition. Und DAS ist DAS Grundproblem unserer Zeit. Man stelle sich das vor, DAS muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: KEINE akzeptierte Opposition (auch die Achse pflegt, glaube ich, diesen Umstand und kann sich nicht durchringen, Partei für die Oppositionspartei zu ergreifen). Ein “Gegengedanke”, ein Gedanke, eine Kritik in grundsätzlicher Hinsicht gegenüber der Regierung ist praktisch nicht existent, seit zehn (!) Jahren. Blogs wie Achgut können diesen Missstand nicht abhelfen; im Gegenteil: Sie dienen der Einheitsfront nur als “Beleg” und “Alibi” für die demokratische, pluralistische Verfassung unseres Landes. Ohne fundamentaler, zugelassener und akzeptierter Opposition gibt es aus der Einheitsfront kein Entrinnen. Auch die obersten Richter werden aus dieser Einheit nicht ausscheren, sie werden sich nicht als Oppositionelle “outen”. Warum sollten sie auch? Zum einen ist es Aufgabe vor allem der ersten und vierten (Medien) Gewalt und der Gesellschaft, den Gedanken der Opposition zu pflegen und zu stärken, aber gerade nicht die der dritten Gewalt; zum anderen stünden die Richter dann auf der Seite der verteufelten, nicht akzeptierten Opposition; das ist kein angenehmer Ort, da ist es kalt, rau und windig; dann lieber warm, weich, ruhig und sanft! Dort eingekuschelt können und wollen die Richter, vor allem die obersten, das Ruder nicht herumreißen. “Ruhe in Frieden!” meine geliebte deutsche Demokratie.
Der Erfinder des PCR-Verfahrens, der Biochemiker und Nobelpreisträger Kary Mullis über die Aussagekraft von PCR und der Interpretation der Test-Ergebnisse, 1993: Question: “How do they misuse PCR to estimate all the supposed free viral RNA’s, that may or may not be there?” Kary Mullis: “I don‘t think you can misuse PCR. No [but] the results, the interpretation of it. See, if you can say if they could find the virus in you at all. In PCR, if you do it well, you can find almost anything in anybody. [...] I mean, if you can amplify a single molecule up to something that you can really measure, which PCR can do, then there’s just very few molecules that you don’t have, at least one single one of them, in your body. So that could be thought of as a misuse, to claim that it’s meaningful. The measurement for it [HI-Virus] is not exact at all. It’s not as good as our measurement for things like apples. An apple is an apple. If you get enough things, that look like an apple, you stick them all together, you might think of it as an apple. But an HIV isn’t like that. These tests are all based on things, that are invisible and the results are inferred in a sense. PCR is separate from that. It’s just a process that’s used to make a whole lot of something out of something. It doesn’t tell you that you are sick and it doesn’t tell you that the thing you ended up with really was gonna hurt you or anything like that.” Quelle: voluntarytube.com Video: The PCR Deception (Documentary)
Zum einen führen die Münchner Richter an, das Weimarer Urteil widerspreche der “ganz überwiegenden” Rechtsprechung deutscher Gerichte, aber gleichzeitig werfen sie dem Weimarer Gericht vor, es maße sich eine Sachkunde an, die ihm aufgrund von Hochkomplexität “ersichtlich”[SIC] nicht zukäme. Häh? Merken die Richter aus der Hauptstadt der Bewegung an dieser Stelle gar nicht, dass sie sich mit dem zweiten Argument das erste selbst aus der Hand geschossen haben? Das nenne ich im Gegenzug wirklich unterkomplex. Außerdem, schimpfen sie weiter, sei Weimar auch noch methodisch fragwürdig vorgegangen. Aha, ein nicht fragwürdiger Vorgang ist dagegen also, sich an den Trend zu halten! Na, das sind ja “Methoden”.
Seite 15: “Welche Relevanz das konkrete Sterbedatum angesichts von mittlerweile über 50.000 Todesfällen in diesem Zusammenhang haben soll, ist vom Antragsteller nicht ansatzweise dargelegt oder sonst ersichtlich.” Ha ha, “oder sonst ersichtlich”! Da geben sie gerade noch damit an, wie fleißig sie “noch während des vorliegenden Eilverfahrens” Studien gefunden hätten, die Ioannidis widersprechen würden, aber die gleichen Stichwortgeber liefern natürlich nichts, wenn dem Antragsteller hilft. Zum Sterbedatum: Das ist schon allein deshalb “oder sonst ersichtlich” wichtig, damit man Grippe- oder Coronatote in einer Saison, innerhalb eines Jahres, oder einfach so lange wie es einem zum Panikschüren passt, aufsummiert. So viel zur Denkfähigkeit eines Senatsrichters, das sogar ich hier noch mit Leichtigkeit ersichtlich übertreffen kann. Aber wo es halt an Gutwilligkeit fehlt, da kann man mit gestörter Wahrnehmung rechnen. Einen Bias nennt das der Kognitionspsychologe. Und dieser ganze Beschluss ist psychologisch zu betrachten!
Dass PCR-positiv-Getestete krankheits- und damit auch ansteckungsverdächtig sind, halte ich für richtig. Aber: Viele auf Grundlage des IfSG erlassene Corona-Verordnungen stellen gar nicht auf Krankheits- und Ansteckungsverdacht ab - was sie könnten -, sondern auf die Zahl Neuinfizierter/Neuinfektionen. Und da reicht der PCR-Test als Nachweis nicht aus, weil er keinen Infektionsnachweis erbringt und zudem nirgends geregelt ist, wann eine Infektion “neu” ist, obwohl es in diesem Zusammenhang mehr als eine wortsinnkompatible und sinnvolle Definition für “neu” gibt (z.B. “neu = vor nicht mehr als x Tagen infiziert”, aber auch “neu = nicht schon zuvor irgendwann positiv getestet”). Des Weiteren können Grundrechtseinschränkungen nicht davon abhängen, wieviel Geld für Tests man in die Hand nimmt. Das ist doch der größte Witz: Wenn ich in einer Gemeinde 5.000 getestet habe und davon 30 (unterstellt) infiziert sind, mache ich einfach nochmal 5.000 Tests und darf dann Grundrechte einschränken? Ich würde eher auf diesen handwerklichen Mist abstellen, als mich mit medizinischen Sachverständigen auf Diskussionen über die Aussagekraft von PCR-Tests einzulassen.
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