Herr Wolf, Sie schrieben: “Übrigens, Herr Gebauer, wer mobbt denn hier Richter??” Das ist genau die richtige Bezeichnung. Es ist Mobbing, was sich diese Richtlinge vom 10. Senat aus der “Hauptstadt der Bewegung” gegenüber dem Weimarer Richter hier herausnehmen. Die mobben einen Richter, der das Grundgesetz der Bundesrepublik verteidigt. Ergo ist das BayVGH ein Fall für den Verfassungsschutz! Es sind gefällige Handlanger der Parteiendiktatur. Extremisten in Roben.
U.L.Kramer, ich lach mich weg: “Faktenhetze”! “Bekanntlich die schlimmste Sorte von Hetze überhaupt”! Haben Sie da Copyright drauf? Echt’n Hammer.
@Jörg Noa / 26.01.2021 “Dass PCR-positiv-Getestete krankheits- und damit auch ansteckungsverdächtig sind, halte ich für richtig.” @Jörg Noa / “Dass PCR-positiv-Getestete krankheits- und damit auch ansteckungsverdächtig sind, halte ich für richtig.” “Der Biochemiker und Nobelpreisträger Kary Mullis hatte den PCR-Test im Jahr 1983 entwickelt, um DNA-Sequenzen in vitro zu vervielfältigen. Sein Test, so Mullis, sei für diagnostische Zwecke nicht geeignet. Wie die Biologin Prof. Ulrike Kämmerer, die Immunologin und Virologin Prof. Dolores Cahill, der Immunologe Prof. Pierre Capel und der Mikrobiologe Clemens Arvay im Corona-Ausschuss übereinstimmend erklärten, kann mit dem Test auch heutzutage nicht festgestellt werden, ob eine aktive Virusinfektion vorliegt. Die mit dem Test aufgefundenen Gensequenzen können ebenso gut aus einer bereits überwundenen Virusinfektion oder einer Kontamination stammen, die gar nicht zu einer Infektion führt” ( Stiftung Corona-AusschussBericht) Wenn dem so ist, warum sollten dann “Getestete krankheits-und ansteckungsverdächtig sein?”
@HaJo Wolf: Aus Erfahrung kann man getrost feststellen: solange, wie das von der ..... im Kanzleramt installierte Unrechtssystem nicht von den Menschen hinweggefegt wird, wird keine juristische Aufarbeitung des Unrechts stattfinden. Erst als die Menschen 1989 das DDR-System stürzten, begannen praktisch SOFORT die Ermittlungen gegen die Herrscher-Clique um Honecker. Und WER ermittelte? GENAU DIE JURISTEN, die jahrzehntelang das System juristisch absicherten und Terrorurteile gegen Dissidenten fällten. Herausragendes Beispiel war der Staatsanwalt Przybylski, stellvertretender Generalstaatsanwalt und Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft der DDR. Ab 1990 war er maßgeblich an den Ermittlungen gegen das ehemalige Politbüro der SED, namentlich die sogenannte Vierergruppe Erich Honecker, Erich Mielke, Günter Mittag und Joachim Herrmann, wegen Verletzung der Verfassung der DDR beteiligt und veröffentlichte 1991 die Bücher “Tatort Politbüro”. Das Unrecht, das dieser Jurist Jahrzehnte stützte, wurde ihm urplötzlich in der Nacht bewusst, als er zu dem Schluss kam, dass das Ende der DDR-Diktatur unumkehrbar ist. Und genau so wird es wieder kommen.
@David König Hätten Sie vielleicht auch die originale Quelle von diesem Interview? Ich wäre Ihnen überaus dankbar dafür.
Toller Artikel, bestens auf den Punkt gebracht. ich wähne mich sicherlich nicht alleine darin dass ich das Niederschreien des Andern mit Hilfe primitivster AGITPROP Beschämungskeulen bar jeden Arguments satt habe. Je weniger Grips und je kürzer die Lügenbeine daher watscheln um so lauter und schriller wirds, vor allem dann wenn man in jenem logischen Widerspruch ertappt wird in dem sich jede Lüge verfängt. Der Propagandakrieg dem ich mich hier ausgesetzt sehe, hat die Dimensionen handfester Belästigung bereits überschritten. Hier hilft nur eines: Sich am Verhalten der Regierenden und ihrer Marktschreier ein Beispiel zu nehmen sich ihnen gegenüber den gleichen Redestil anzueignen und ansonsten die Gesetze strikt befolgen, bei Unklarheiten und Widersprüchen fragen, dann läuft gar nichts mehr…. Der Denkfehler der Regierenden ist einfach der, dass man nicht einerseits das Denken und auch das Gewissen verbieten kann um nun andrerseits wiederum ein denkendes gewissenhaftes Wesen zu erwarten . An diesem Widerspruch lief sich noch jede totalitäre Knute tot , egal wie dick und egal ob in d. Chef Etage eines Büros, der Quetschgeld Einzugszentrale oder in deutschen Regierungsstuben. Sorry, you can’t have your cake and eat it too…...
Wer denkt, Gerichte prüfen erst den Sachverhalt und fällen dann ein Urteil, denkt an politisch unabhängige Gerichte. Bei politisch abhängigen Gerichten läuft das anders: Erst kommt das Urteil, dann die Begründung, der Sachverhalt ist nur Staffage. Oder haben d Gerichte die Nürnberger Rassegesetze verworfen? Und wird ein Gericht gegen die Berliner Nicht-Arier- Besetzung staatlicher Stellen angehen?
Gerade wird gemeldet, dass der BayVGH [ ja derjenige ... ] die 15-Kilometer-Regel für Bewohner von sogenannten Corona-Hotspots in Bayern (Anm.: hier Passau) vorläufig außer Kraft gesetzt. Das Gericht argumentierte, dass das Ausflugsverbot aller Voraussicht nach gegen den Grundsatz der Normenklarheit verstoße. Für die Betroffenen sei der räumliche Geltungsbereich des Verbots touristischer Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde hinaus nicht hinreichend erkennbar. Die Entscheidung gilt bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache.
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