Ist es nur ein Märchen aus Niedersachsen über eine machtverliebte europäische Königin?
In der Vermarktung von privaten Vorgängen war Ursula von der Leyen seit jeher eine Weltmeisterin. Sie teilte ihr familiäres Glück frühzeitig einer Gemeinde von Neugierigen mit und hatte bei der Erlangung von Aufmerksamkeit hierdurch größten Erfolg.
Nun ist es ihr gelungen, aus einem unglückseligen Vorfall in ihrem Privatleben ein öffentliches Ereignis zu schneidern. Denn die Bildzeitung konnte am 2.9.2022 stolz berichten, dass von der Leyens 30-jähriges Lieblingspony Dolly von einem Wolfsrüden gerissen worden ist. Der Täter, ein Wolfsrüde mit der Kenn-Nr. GW950m, ist identifiziert worden. Nach der stets objektiven Berichterstattung dieses Mediums muss dieser Vorfall in der Familie von der Leyen fürchterliche Niedergeschlagenheit hervorgerufen haben. Dies ist nur zu natürlich. Kein Mensch, der Tiere mag, wird gegenüber dem gewaltsamen Tod eines Haustiers gleichgültig bleiben.
Der Fall von der Leyen ist kein Einzelfall, gibt es doch gerade im Emsland immer wieder Vorfälle, die aufhorchen lassen sollten. Naturschützer geben stets Entwarnung vor Wölfen, die – durchschnittlich nur 35 kg schwer – vorzugsweise Rehe, Hirsche und Wildschweine fressen, aber angeblich Menschen verschont lassen sollen. Doch nun will die EU-Kommissionspräsidentin dem höchst privaten Vorfall eine öffentliche Dimension angedeihen lassen. Denn in einem Brief an Abgeordnete des Europaparlaments kündigte von der Leyen Anfang Dezember an, dass die EU-Kommission den aktuellen Schutzstatus des Wolfes rücksichtslos prüfen wolle. Natürlich war die EVP-Fraktion im Europaparlament als willige Erfüllungsgehilfin der Kommissionspräsidentin bereit, hierfür eine parlamentarische Initiative zu starten.
Wolfsliebe und Machtgier
Wir wollen hoffen, dass die anhaltende Trauer über das verlorene Lieblingsspony die Kommissionspräsidentin nicht dazu veranlasst, die von ihr geleitete Behörde in ein Rechtsgebiet zu schicken – den Naturschutz –, das eindeutig eine Angelegenheit deutscher Länder ist. Das wäre unbestreitbar ein Ultra Vires-Akt besonderer Art: Ein von der Kommissionspräsidentin öffentlich veranlasster Rechtsakt der Europäischen Kommission in Rechte der Länder – so auch des Landes Niedersachsen – einzugreifen. Darf man noch hoffen, dass die Kommissionspräsidentin zwischen privater Betroffenheit und öffentlichen Belangen zu unterscheiden weiß? Oder will sie die wuchernde Machtgier ihrer Behörde durch ein weiteres Beispiel veranschaulichen?
Wir wollen hoffen, dass die gewiss tüchtigen Mitarbeiter der EU-Kommissionspräsidentin die Grenzen der EU deutlich machen und so die Kompetenzen des Landes Niedersachsen respektieren helfen. Denn nur so können die Wolfsliebe der Naturschützer und die berechtigten Interessen von Schäfern und Tierhaltern, aber auch von Spaziergängern landespolitisch miteinander in Einklang gebracht werden. Die EU-Kommission hat auf dem Gebiet des Wolfsschutzes wirklich nichts zu suchen. Wann wird Frau von der Leyen diese Einsicht dämmern?
Beitragsbild: Martin Mecnarowski CC BY-SA 3.0, via Wikimedia
Es wird von den Wolfsliebhabern ja immer die Natur als Argument gebracht, warum man Wölfe in unseren Breiten wieder ansiedeln sollte. Der Gedankte ist wohl dabei, dass die Wölfe dann den Bestand anderer Tierarten regeln und Jäger damit überflüssig würden. Das ist natürlich ein Blödsinn sondergleichen, denn Jäger sind ja Menschen und auch Menschen sind Teil der Natur, wie auch die Wölfe und alle anderen hier lebenden Tiere. Wenn die Menschen die Wölfe in unseren Breiten ausgerottet hatten, dann ist das also nicht nur ein natürlicher Vorgang, er hatte auch einen guten Grund. Wenn ein Jäger ein Tier erlegt, dann ist das ein kontrollierter, gesetzlich regulierter und weitgehend schmerzloser Vorgang für das Tier, der die Art als solche erhält. Wenn ein Wolf hingegen ein anderes Tier erlegt, dann ist das ein Massaker, dessen einzige Ursache der Fresstrieb des Wolfes ist. Und der Fresstrieb des Wolfes lässt sich nun mal nicht gesetzlich regulieren, was die Existenz angestammter Arten langfristig gefährdet und damit das hiesige, bisher gut austarierte Biotop destabilisiert.
Der Autor Markus C. Kerber schreibt: „Die EU-Kommission hat auf dem Gebiet des Wolfsschutzes wirklich nichts zu suchen.“ Wirklich nicht ? Nach dem Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 (sog. „Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie“) gehört der Wolf (Canis lupus) – mit Ausnahme von Populationen in bestimmten Gebieten, z.B. in Teilen von Griechenland, – zu den „streng zu schützende(n)“ Tierarten. Richtlinien, die Gesetzgebungsakte sind, werden in der Regel auf Vorschlag der Kommission erlassen (oder geändert). Irre ich mich, oder hat der Autor vor Abfassung seines Textes nicht mit der wünschenswerten Sorgfalt recherchiert ?
Die EU-Kommission sieht sich an als zuständig für alles – wirklich alles. Das gebietet die allumfassende Fürsorgepflicht, in der sich diese Einrichtung wähnt.
Einsicht ??? Von d. L ?? Nie… lebt in ihrer kleinen Blase der heilen Welt und die interessiert es nicht was mit anderen passiert. Weder Mensch noch Tier…. vielmals selber bewiesen