Am 28.01.2021 berichtete ich auf achgut.com davon, dass ein Drogendealer bei einer Fahrzeugkontrolle plötzlich das Feuer auf mehrere Polizeibeamte eröffnete und dabei einen jungen Beamten verletzte. Zwei Polizistinnen, die bei dem Einsatz mit ihrem polizeilich ausgerüsteten Mercedes-Vito hinzukamen, rannten daraufhin davon, ohne das Feuer zu erwidern oder ihrem verletzten Kameraden anderweitig zu helfen bzw. ihn zu unterstützen.
Im Rahmen der Verhandlung gegen den Pistolenschützen vor dem Schwurgericht in Hagen kamen inzwischen neue belastende Details gegen die beiden Polizeibeamtinnen ans Tageslicht. Darüber berichtete unter anderen die Westfalenpost.
Nachdem die beiden Frauen vom Tatort weg die Flucht zu Fuß ergriffen hatten, stoppten sie nach zirka 50 Metern ein zufällig vorbeifahrendes Auto, in dem eine 25-jährige Altenpflegerin saß. Die Zeugin berichtet gegenüber dem Gericht: „Die sind so wirr gelaufen, ich dachte erst, sie seien betrunken“. Nachdem beide Uniformierte in das Fahrzeug eingestiegen waren, gab die 37-jährige Beamtin auf dem Beifahrersitz Anweisung, sofort zu wenden. Die 32-Jährige verlangte außerdem von der Fahrerin deren Handy, rief damit die Kreisleitstelle an, „obwohl sie selbst eins dabei hatte“. Zur gleichen Zeit befahl die Ältere der beiden, wohin es des Weges gehen sollte. Nachdem man auf Anweisung eine rote Ampel überfahren hatte, endete die vorläufige Flucht im Wendehammer einer Sackgasse. Hier sollte die Zeugin ihr Fahrzeug anhalten und den Motor abstellen.
Waffen und Munition im unverschlossenen Polizeifahrzeug
Nach dem Telefonat forderten sie die junge Frau hinter dem Steuer auf, zum Tatort zurückzukehren. Dort stand noch immer ihr unverschlossenes Polizeifahrzeug. Unbeaufsichtigt im Mercedes befanden sich Maschinenpistolen und Munition (ich nehme an, Heckler & Koch, MP5, evtl. die neuere MP7), Funkgeräte sowie weitere polizeiliche Unterlagen und Ausrüstungsgegenstände.
Der Verantwortliche für die Aufarbeitung dieses Einsatzes in der Polizeibehörde, ein 60-jähriger Polizeidirektor, wird ebenso im Zeugenstand vernommen. Er geht davon aus, dass die Rückkehr keineswegs aus inneren Beweggründen oder Pflichtbewusstsein erfolgte: „Sie sind erst auf Anweisung der Leitstelle zurückgekehrt“, nachdem diese etwa 1,6 Kilometer im Auto der Frau zurückgelegt hatten.
Der erfahrene Beamte: „Ich habe erst Tage nach dem Einsatz davon erfahren, dass die beiden Frauen sich entfernt haben. Ich hatte keine Auskunft der beiden Damen, musste mir alles zusammenpuzzeln“.
Verdutzte Juristen im Gerichtssaal
Der Richterin und dem überraschten Staatsanwalt ergeht es auch nicht anders, denn die Unterlagen in den Ermittlungsakten über das grobe Fehlverhalten der beiden Polizeibeamtinnen sind sehr dünn, um es diplomatisch auszudrücken. Mit anderen Worten, es gibt dazu nichts außer der Zeugenaussage der jungen Altenpflegerin. Der Ankläger berichtet empört: „Nichts, aber auch wirklich gar nichts von alledem steht in der Akte“.
Ob der Fall der Polizistinnen sofort von Amts wegen untersucht wurde oder ob die Ermittlungen erst erfolgten, nachdem man den Straftatverdacht gegen die Frauen nicht mehr unter den Teppich kehren konnte, ist mir nicht bekannt.
An dem zeitnahen Versäumnis, unvoreingenommen in alle Richtungen zu ermitteln, hätten im Übrigen auch die von der herrschenden Politik als „Wundermittel“ angepriesenen „Polizeibeauftragten“ nichts geändert. Denn diese sind auf die polizeiinternen Ermittlungen angewiesen.
Auf die beiden Beamtinnen wartet vor dem Amtsgericht Schwelm eine separate Anklage.
Steffen Meltzer ist Buchautor von „Ratgeber Gefahrenabwehr: Wie Sie Gewalt- und Alltagskriminalität in der Gesellschaft begegnen“
Beitragsbild: Pixabay

Ihren verletzten Kollegen liegen lassen und sich schön in Sicherheit bringen.
Aber großkotzig ein Auto von einer unbeteiligten Frau stoppen und grandios noch Anweisungen für ihre Flucht geben.. Anschließend ein Vertuschungsversuch der Behörde der natürlich auch nach allen Regeln der Kunst misslingt. Mein Tip für das Urteil.
Eine kaum erwähnenswerte Bewährungsstrafe und Versetzung in den Innendienst. Diese Beamtinnen bleiben dem Steuerzahler dauerhaft mit allen Privilegien erhalten.
Stehen dieser Tage nicht auch Angela und Ursula unter massivem öffentlichem Beschuss, weil sie keinerlei Verantwortung für ihre Fehler übernehmen? Dies liegt nicht an mangelnder Gleichberechtigung; denn in Frankreich, Israel, Russland oder in der DDR wäre das so nicht passiert. Es liegt am Ponyhof-Verständnis in Westdeutschland, dass Frauen oft gerne mal alle Rechte für sich beanspruchen und noch mehr, aber keinerlei Pflichten. Mimimi als Geschäftsmodell, und von klein auf damit durchgekommen.
Die nur zaghafte Ermittlung gegen die beiden flüchtigen Polizistinnen ist völlig normal: Frauen werden im Öffentlichen Dienst nicht zur Rechenschaft gezogen. Vor Gericht schon gar nicht. Wir leben schließlich in einem Patriarchat.
Du lieber Himmel. Es scheint als hätten die Damen nach Anweisung 007 gehandelt, ein Fahrzeug konfiziert, die Fahrerin zum Eigenzweck benutzt und die Flucht ergriffen, sind aber dann auf Anweisung zum Tatort zurückgekehrt. Hätte nur noch gefehlt, daß unverhofft ein Laternenpfahl im Weg gestanden hätte.
Ich dachte immer, diese Filme sind Märchen ! – James Bond, übernehmen sie. Da kann man wenigstens sicher sein, daß die bösen Buben gefangen werden.
Dass Menschen in einer solchen Situation Angst haben, ist allzumenschlich – nur haben solche Menschen natürlich nichts im Polizeidienst verloren. Wer einen angeschossenen Kollegen verletzt zurücklässt und 1,6 Kilometer weit weg flüchtet, sollte keinen weiteren Tag im Polizeidienst mehr arbeiten dürfen. Dass die unmittelbaren Vorgesetzten dieses Verhalten offenbar gedeckt haben, indem sie es verschwiegen, sollte ebenfalls disziplinarrechtlich hart geahndet werden. Letztlich ist dieser unfassbare Vorfall ein gutes Beispiel, wie feige, verlogen und verkommen unsere Gesellschaft geworden ist. Vor einiger Zeit las ich, dass laut einer Umfrage nur noch 24% der Deutschen bereit wären, ihr Vaterland mit der Waffe zu verteidigen. Deutschland schafft sich wirklich ab wohin man nur schaut, an allen Ecken und Enden. Auch für die, die nicht auswandern können, trifft ‚Good Bye Deutschland‘ mit einer ganz neuer Bedeutung zu!
Das postive an dem Vorfall ist jedoch, dass sich die Polizei ausnahmsweise nicht einer rechten Verschwörung aufgrund der blanken Aktenlage wird bezichtigen lassen müssen, da das Opfer hier ein deutscher Polizist ist bzw. mindestens eine EU-Staatsangehörigkeit haben dürfte. Das ist doch zumindest auch schon etwas wert.
Ein robuster Einsatz einschließlich grober körperlicher Gewalt und mit Waffeneinsatz stellt sicher für jeden Polizisten (oder Soldaten) eine Extremsituation dar. Das die Nerven durchgehen können ist unabhängig vom Geschlecht nur allzu menschlich. Es ist wichtig, nun den genauen Hergang zu rekonstruieren, um daraus Lehren und Erkenntnisse für die Ausbildung von Polizisten zu ziehen. Das hier dargestellte fatale Fehlverhalten der beiden Polizistinnen stellt hoffentlich die absolute Ausnahme dar.