Carlos A. Gebauer, Gastautor / 23.04.2021 / 06:00 / Foto: achgut.com / 87 / Seite ausdrucken

Unsere Verfassungs–Beschwerde gegen das Infektionsschutz–Gesetz

Gemeinsam mit Florian Post (MdB SPD) und drei weiteren Beschwerdeführern habe ich gestern gegen das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Verfassungsbeschwerde bei dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Prof. Dr. Dietrich Murswiek, der ohne Zweifel einer der renommiertesten deutschen Staatsrechtler ist, vertritt uns.

Die juristische Architektur des Gesetzes mit einem starren legislativen Automatismus zwischen der behördlichen Feststellung einer „Inzidenz“ und der exzessiven (strafrechtsbewehrten) Verkürzung von Grundrechten setzt eine Vielzahl bislang sicher geglaubter, rechtsstaatlicher und verfassungsrechtlicher Standards außer Kraft. Die Legislative verdrängt die Exekutive und die Judikative damit faktisch fast vollständig aus dem gesamten Regelungskontext. Verletzt wird zudem das – historisch aus guten Gründen festgeschriebene – föderale Prinzip der Republik. Eine einzelne Behörde, das Robert-Koch-Institut, wird somit zu einer das Leben weithin monistisch steuernden, quasi-gesetzgebenden Institution, deren Handeln keiner fachrichterlichen Kontrolle unterliegt.

Ungeachtet der in tatsächlicher Hinsicht offenbar insgesamt fragwürdigen Inzidenzwertmethodik und unbeschadet der Frage, welcher Umfang von abstraktem Risiko und konkreten Gefahren überhaupt (noch) akut zur Diskussion steht, ist zu konstatieren: Dem Gesetzgeber des Grundgesetzes steht nicht die Kompetenz zu, menschliches Leben über modellberechnete Algorithmen zu steuern. Der Anspruch der Legislative, die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens schützen zu wollen, lässt sich deutlich effektiver auch mit milderen Mitteln erreichen.

Neben der Verfassungsbeschwerde ist folgerichtig ein Antrag auf eiligen Rechtsschutz gestellt. Dietrich Murswiek hat die rechtliche Lage in herausragender Weise erläutert und die gebotenen Konsequenzen beschrieben. Ich lege allen die Lektüre seiner angefügten Beschwerdeschrift sehr ans Herz. Es wäre schön, wenn die Nachricht möglichst viele Menschen erreicht.

Und hier finden Sie die die 51-seitige Verfassungsbeschwerde im Wortlaut.

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Sabine Schönfeld / 23.04.2021

Das ist schon großartig - vielen Dank! Sollte ich mal wieder überflüssiges Geld haben, das der Staat mir nicht vorher weggenommen hat, dann unterstütze ich euch wieder. Versprochen.

Peter Kern / 23.04.2021

Ich bin kein Jurist, aber soweit ich weiß, muss das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde erstmal inhaltlich annehmen. Und dann? Was wäre ihre Schlussfolgerung, wenn der BVfGH die Beschwerde abweist? Es scheint mir leider ein sehr zahnloser Versuch.

Ronald Bergfeldt / 23.04.2021

51 Seiten für den Papierkorb!—- Alle ablehnenden Parteien ( FDP, Linke, AfD, Fraktionslose, die 21 Einzelabgeordneten der CDU sowie die 2 aus der SPD) einigen sich, schaffen so die dafür benötigten 25% der Zustimmung und holen quasi die “Keule” heraus: NORMENKONTROLLKLAGE ! Nur das wirkt.—- ABER: Alle werden sich winden. Können SIE sich wirklich vorstellen das die Parteien das Land und den Bürger in der Überlegung an die Spitze ihres Handelns stellen werden? Die AfD regt eben diese Klage an. Wer es ernst meint unterstützt das. Es geht um die Zukunft des Landes. Profilierung ist hier absolut fehl am Platz. Ergo: NORMENKONTROLLKLAGE !

Lisa Deetz / 23.04.2021

Man kann die Sch…Masken beschriften. Auf meiner Maske steht: “Ich verzeihe nichts!!” .....Das ist evtl. auch schon zu lang. Kurz und knackig muss es sein, evtl. auch nur ein Wort oder ein Zeichen, woran man sich erkennen kann. Gerne Vorschläge!

Dr. E. Kohl / 23.04.2021

Bravo ! Ich habe mir die Klageschrift durchgelesen und hoffe, dass das erfolgreich ausgeht. Allerdings sind doch alle BVG-Richter von der “Nomenklatura handverlesen (Vorschlagliste vom BJuzMi und nach Proports, Ernennung dann durch Richterwahlauschuss mit MItgliedern aus BT und BR) - ob man da überhaupt ein “STOP” erwarten kann ?

Matthias Kaufmann / 23.04.2021

Florian Post war einer der schärfsten Wortführer in der Fraktionssitzung, nach der Andrea Nahles 2019 zurücktrat. Vor kurzem wurde er nicht wieder als Kandidat auf der Landesliste der SPD aufgestellt - so ein Zufall. Er wird sein Mandat also verlieren und ist jetzt das, war eigentlich jeder MdB sein sollte: allen Wählern gegenüber verantwortlich und nicht seiner Parteidisziplin.

A. Iehsenhain / 23.04.2021

Wie wird eigentlich eigeschätzt, dass Herr Harbarth dem Bundesverfassungsgericht vorsitzt? Könnte diese Personalie von Nachteil für die Klage sein?

Leo Hohensee / 23.04.2021

@Lutz Herzer - Hallo Herr Herzer, für mich macht es keinen Sinn 51 Seiten juristischen Text zu lesen. Ihre Anmerkungen zur “Fortgeltung der epidemischen Lage ... ” und zu “Vortrag der Beschwerdeführer steht einem Impfzwang, bzw. einer Nötigung zum Impfen durch Einschränkungen, nicht entgegen” wirft natürlich Fragen auf. Ich hoffe sehr, dass Herr Gebauer dazu noch einige Erklärungen liefern kann. beste Grüße

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