Gemeinsam mit Florian Post (MdB SPD) und drei weiteren Beschwerdeführern habe ich gestern gegen das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Verfassungsbeschwerde bei dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Prof. Dr. Dietrich Murswiek, der ohne Zweifel einer der renommiertesten deutschen Staatsrechtler ist, vertritt uns.
Die juristische Architektur des Gesetzes mit einem starren legislativen Automatismus zwischen der behördlichen Feststellung einer „Inzidenz“ und der exzessiven (strafrechtsbewehrten) Verkürzung von Grundrechten setzt eine Vielzahl bislang sicher geglaubter, rechtsstaatlicher und verfassungsrechtlicher Standards außer Kraft. Die Legislative verdrängt die Exekutive und die Judikative damit faktisch fast vollständig aus dem gesamten Regelungskontext. Verletzt wird zudem das – historisch aus guten Gründen festgeschriebene – föderale Prinzip der Republik. Eine einzelne Behörde, das Robert-Koch-Institut, wird somit zu einer das Leben weithin monistisch steuernden, quasi-gesetzgebenden Institution, deren Handeln keiner fachrichterlichen Kontrolle unterliegt.
Ungeachtet der in tatsächlicher Hinsicht offenbar insgesamt fragwürdigen Inzidenzwertmethodik und unbeschadet der Frage, welcher Umfang von abstraktem Risiko und konkreten Gefahren überhaupt (noch) akut zur Diskussion steht, ist zu konstatieren: Dem Gesetzgeber des Grundgesetzes steht nicht die Kompetenz zu, menschliches Leben über modellberechnete Algorithmen zu steuern. Der Anspruch der Legislative, die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens schützen zu wollen, lässt sich deutlich effektiver auch mit milderen Mitteln erreichen.
Neben der Verfassungsbeschwerde ist folgerichtig ein Antrag auf eiligen Rechtsschutz gestellt. Dietrich Murswiek hat die rechtliche Lage in herausragender Weise erläutert und die gebotenen Konsequenzen beschrieben. Ich lege allen die Lektüre seiner angefügten Beschwerdeschrift sehr ans Herz. Es wäre schön, wenn die Nachricht möglichst viele Menschen erreicht.
Und hier finden Sie die die 51-seitige Verfassungsbeschwerde im Wortlaut.

Sehr geehrter Herr Gebauer,
machen Sie dem Berliner Politikklüngel richtig Feuer unter dem Arsch! Sagen Sie Bescheid, wenn Sie Unterstützung brauchen.
MfG
Nico Schmidt
Ich kann nur sagen: DANKE!! Danke, dass sich die richtigen Leute mit der entsprechenden Kompetenz und dem nötigen Fachwissen gegen die deutlich heranziehende Diktatur wehren! Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!!!
Sehr geehrter Herr Gebauer, ich danke Ihnen wie auch den Herren Post und Prof. Murswiek ganz herzlich dafür, dass Sie sich in dieser Weise für die Freiheitsrechte einsetzen, die man uns nehmen will. Gleichzeitig wünsche ich Ihnen und Ihren Mitklägern viel Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht. Wir alle werden davon profitieren. Es bleibt zu hoffen, dass die Verfassungsrichter noch nicht dem totalitären Machtwahn verfallen sind, der jetzt bereits zum dritten Mal in einhundert Jahren die politischen Eliten Deutschlands erfasst hat und uns erneut in Tyrannei und Barbarei stürzen will.
Wunderbar, genau das sind die bebotenen Reaktionen auf ein solch diffuses Handeln. Mit gutem Grund haben nach dem Krieg die Allierten dafür gesorgt, dass wir ein föderales System erhielten. Dies zu hintergehen, ist jetzt das Ansinnen einiger größenwahnsinnigen Politiker- und -innen. Besonders hebt sich ja die GRÖFAZ (größte Kanzlerin aller Zeiten) hervor. Anscheinend ist das ihr Abschiedsgeschenk an die Bevölkerung. Die Klage ist in allen Punkten richtig und zu unterstützen. Allerdings wird das Gesetzeskonstrukt leider nicht wieder verschwinden. Somit haben wir ein Notstands- bzw. ein Ermächtigungsgesetz in einer epidemischen Notlage nationaler Tragweite. Dies Gesetz ist eine Blaupause für jeden anderen Notstand auch. Im IfSG vor März 2020 waren ausreichend Möglichkeiten vorhanden. Es konnten Gebote und Sanktionen jeglicher Art durchgeführt werden. Allerdings hat es dieser politischen Kaste nicht gereicht. Sie wollen die Ermächtigung. Das Ziel dieser Klage muß sein, das gesamte Gesetzeskonstrukt auf Anweisung des Gerichts neu zu gestalten mit den Vorgaben, die den Rechtsstaat und die Grundrechte als oberstes Kriterium haben.
Gehen Sie doch simultan auch den anderen Weg. Fordern Sie ernsthaft den totalen Infektions-Schutz in Form von Raumanzügen, die ganztägig getragen werden müssen, damit man andere nicht mit all den Bakterien und Viren infiziert, die der Körper ununterbrochen abstösst.
Wenn andere mich zwingen können eine Maske zu tragen, kann ich andere dann nicht auch zwingen einen Raumanzug zu tragen?
Vielen, vielen Dank!!!
Fortsetzung:
Außerdem ist neben all den methodischen Fehlern und Manipulationen rings um das Infektionsgeschehen folgendes festzustellen:
das RKI verhindert Transparenz. Nur vier Beispiele:
a) Obduktionen zur objektiven Feststellung, ob jemand nur mit oder wirklich an Corona verstorben ist, werden untersagt. Angehörige haben nicht mehr das recht, eine Obduktion zu fordern, dieses Recht haben seit Mitte 2020 nur noch die Gesundheitsämter. Dies gilt übrigens auch für Sterbefälle nach Impfung!
b) nach wie vor werden die ct-Werte, also die Anzahl der Zyklen, die mit dem PCR-Test ausgeführt werden, verschwiegen. Werte oberhalb 30 sind jedoch wertlos, da nicht aussagekräftig. Werte deutlich unterhalb 30 würden zumindest Anzeichen dafür geben, dass tatsächlich eine Virenlast vorliegt.
c) nach wie vor wird nicht angegeben, wieviele von den positiv Getesteten anschließend wirklich symptomatisch werden.
d) alle Zahlen werden stets in unhandlichen Dimensionen angegeben. Warum Inzidenz 100 auf 100.000 anstatt 1 auf 1000? Oder 0,1 auf 100? Hier soll wohl die Dyskalkulie weiter Bevölkerungsteile dazu ausgenutzt werden, Panik zu verbreiten
Wesentlich ist auch die fehlende klinische Differentialdiagnostik. Influenza A und B sowie Covid-19 unterscheiden sich symptomatisch nicht, auch nicht in ihrem manchmal tödlichen Ausgang oder Langzeitschäden. Warum wird also zur Differentialdiagnose, die für ordentliches ärztliches Handeln vorgeschrieben ist, nicht auch auf Influenza A und B getestet? Am häufigsten und gleichzeitig am gefährlichsten ist das Influenza-A-Virus. Dieses ist auf der ganzen Welt verbreitet und unterliegt einer ständigen Veränderung. Aber gerade das Virus ist 2020 fast verschwunden? Weltweit?
Ich könnte noch viel mehr Punkte anbringen, aber auch die vorliegenden reichen ja bereits, um festzustellen: diese Regierung lügt uns an und betrügt uns! Bevölkerungsschutz ist das Letzte, was diese Leute im Sinn haben.