Gemeinsam mit Florian Post (MdB SPD) und drei weiteren Beschwerdeführern habe ich gestern gegen das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Verfassungsbeschwerde bei dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Prof. Dr. Dietrich Murswiek, der ohne Zweifel einer der renommiertesten deutschen Staatsrechtler ist, vertritt uns.
Die juristische Architektur des Gesetzes mit einem starren legislativen Automatismus zwischen der behördlichen Feststellung einer „Inzidenz“ und der exzessiven (strafrechtsbewehrten) Verkürzung von Grundrechten setzt eine Vielzahl bislang sicher geglaubter, rechtsstaatlicher und verfassungsrechtlicher Standards außer Kraft. Die Legislative verdrängt die Exekutive und die Judikative damit faktisch fast vollständig aus dem gesamten Regelungskontext. Verletzt wird zudem das – historisch aus guten Gründen festgeschriebene – föderale Prinzip der Republik. Eine einzelne Behörde, das Robert-Koch-Institut, wird somit zu einer das Leben weithin monistisch steuernden, quasi-gesetzgebenden Institution, deren Handeln keiner fachrichterlichen Kontrolle unterliegt.
Ungeachtet der in tatsächlicher Hinsicht offenbar insgesamt fragwürdigen Inzidenzwertmethodik und unbeschadet der Frage, welcher Umfang von abstraktem Risiko und konkreten Gefahren überhaupt (noch) akut zur Diskussion steht, ist zu konstatieren: Dem Gesetzgeber des Grundgesetzes steht nicht die Kompetenz zu, menschliches Leben über modellberechnete Algorithmen zu steuern. Der Anspruch der Legislative, die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens schützen zu wollen, lässt sich deutlich effektiver auch mit milderen Mitteln erreichen.
Neben der Verfassungsbeschwerde ist folgerichtig ein Antrag auf eiligen Rechtsschutz gestellt. Dietrich Murswiek hat die rechtliche Lage in herausragender Weise erläutert und die gebotenen Konsequenzen beschrieben. Ich lege allen die Lektüre seiner angefügten Beschwerdeschrift sehr ans Herz. Es wäre schön, wenn die Nachricht möglichst viele Menschen erreicht.
Und hier finden Sie die die 51-seitige Verfassungsbeschwerde im Wortlaut.

Ich wünsche Ihnen – und damit uns – viel Erfolg. Danke für das Engagement, für die Initiative, für den Einsatz, der uns allen zugute kommen kann.
Vielleicht – hoffentlich – siegt die Vernunft, die Logik, der gesunde Menschenverstand.
Den Beschwerdeführern viel Glück, andererseits mit den Gerichten ist es so eine Sache. Was in Weimar so gesehen wird, stellt sich aus Leipziger Sicht ganz anders dar. Da hat ein Familiengericht den Spieß umgedreht und einer Mutter von zwei Kindern, die sie von der Maskenpflicht in der Schule befreien wollte, exorbitant hohe Gerichtskosten aufgebürdet. Zu dem erhielt sie eine gerichtliche Androhung der Überprüfung ihrer Kinder-Erziehungs-Kompetenz durch das Sozialamt. – Mithin räume ich den Beschwerdeführern in Karlsruhe maximal eine Chance von 10 % ein.
Das ist schon großartig – vielen Dank! Sollte ich mal wieder überflüssiges Geld haben, das der Staat mir nicht vorher weggenommen hat, dann unterstütze ich euch wieder. Versprochen.
Ich bin kein Jurist, aber soweit ich weiß, muss das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde erstmal inhaltlich annehmen. Und dann? Was wäre ihre Schlussfolgerung, wenn der BVfGH die Beschwerde abweist? Es scheint mir leider ein sehr zahnloser Versuch.
51 Seiten für den Papierkorb! --- Alle ablehnenden Parteien ( FDP, Linke, AfD, Fraktionslose, die 21 Einzelabgeordneten der CDU sowie die 2 aus der SPD) einigen sich, schaffen so die dafür benötigten 25% der Zustimmung und holen quasi die „Keule“ heraus: NORMENKONTROLLKLAGE ! Nur das wirkt. --- ABER: Alle werden sich winden. Können SIE sich wirklich vorstellen das die Parteien das Land und den Bürger in der Überlegung an die Spitze ihres Handelns stellen werden? Die AfD regt eben diese Klage an. Wer es ernst meint unterstützt das. Es geht um die Zukunft des Landes. Profilierung ist hier absolut fehl am Platz. Ergo: NORMENKONTROLLKLAGE !
Man kann die Sch…Masken beschriften. Auf meiner Maske steht: „Ich verzeihe nichts!!“ …..Das ist evtl. auch schon zu lang. Kurz und knackig muss es sein, evtl. auch nur ein Wort oder ein Zeichen, woran man sich erkennen kann. Gerne Vorschläge!
Bravo ! Ich habe mir die Klageschrift durchgelesen und hoffe, dass das erfolgreich ausgeht. Allerdings sind doch alle BVG-Richter von der „Nomenklatura handverlesen (Vorschlagliste vom BJuzMi und nach Proports, Ernennung dann durch Richterwahlauschuss mit MItgliedern aus BT und BR) – ob man da überhaupt ein “STOP„ erwarten kann ?