Gemeinsam mit Florian Post (MdB SPD) und drei weiteren Beschwerdeführern habe ich gestern gegen das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Verfassungsbeschwerde bei dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Prof. Dr. Dietrich Murswiek, der ohne Zweifel einer der renommiertesten deutschen Staatsrechtler ist, vertritt uns.
Die juristische Architektur des Gesetzes mit einem starren legislativen Automatismus zwischen der behördlichen Feststellung einer „Inzidenz“ und der exzessiven (strafrechtsbewehrten) Verkürzung von Grundrechten setzt eine Vielzahl bislang sicher geglaubter, rechtsstaatlicher und verfassungsrechtlicher Standards außer Kraft. Die Legislative verdrängt die Exekutive und die Judikative damit faktisch fast vollständig aus dem gesamten Regelungskontext. Verletzt wird zudem das – historisch aus guten Gründen festgeschriebene – föderale Prinzip der Republik. Eine einzelne Behörde, das Robert-Koch-Institut, wird somit zu einer das Leben weithin monistisch steuernden, quasi-gesetzgebenden Institution, deren Handeln keiner fachrichterlichen Kontrolle unterliegt.
Ungeachtet der in tatsächlicher Hinsicht offenbar insgesamt fragwürdigen Inzidenzwertmethodik und unbeschadet der Frage, welcher Umfang von abstraktem Risiko und konkreten Gefahren überhaupt (noch) akut zur Diskussion steht, ist zu konstatieren: Dem Gesetzgeber des Grundgesetzes steht nicht die Kompetenz zu, menschliches Leben über modellberechnete Algorithmen zu steuern. Der Anspruch der Legislative, die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens schützen zu wollen, lässt sich deutlich effektiver auch mit milderen Mitteln erreichen.
Neben der Verfassungsbeschwerde ist folgerichtig ein Antrag auf eiligen Rechtsschutz gestellt. Dietrich Murswiek hat die rechtliche Lage in herausragender Weise erläutert und die gebotenen Konsequenzen beschrieben. Ich lege allen die Lektüre seiner angefügten Beschwerdeschrift sehr ans Herz. Es wäre schön, wenn die Nachricht möglichst viele Menschen erreicht.
Und hier finden Sie die die 51-seitige Verfassungsbeschwerde im Wortlaut.

Kann man sich denn an diese Verfasssungsbeschwerde irgendwie anschließen bzw. den gleichen Text verwenden? Als Bürger diese Landes bin ich ja betroffen und kann daher auch das BVerg anrufen.
Danke
Die Beschwerde hat nur einen Haken, zu lang. Um es kurz zu machen: Die gesamte Pandemie-Panik beruht nur auf einem Test, der keine Infektionen feststellen kann. Kein PCR-Test>keine Pandemie. Es interessiert nur niemanden, selbst die Antwort von Drosten steht noch aus. Und ganz nebenbei gibt es keine Grippefälle mehr, ein Schelm, wer Arges denkt. Den Beweis, dass alles nur auf reiner Panikmache, wahrscheinlich sogr einer geplanten, beruht, treten mittlerweile verschiedene Länder wie Schweden oder Texas an. Gäbe es eine Corona-Pandemie, würden die Leute dort wie die Fliegen sterben, aber nichts passiert, ich behaupte sogar, es gibt weniger Tote, da es weniger „Kollateralschäden“ gibt. Weniger Selbstmorde, weniger Krankheiten durch ungesunde Lebensweise, weniger Depressionen und so weiter. Und ich bin für Nürnberg 2.0.
Wie schon bei den diversen Euro-Retungsschirmen, zuletzt die Coronazahlungen über 750 Mrd. Euro, wird das BVerfG die Maßnahmen zwar kritisch sehen, aber abnicken; da gebe ich mich keiner Illusion hin. Das System des „check and balance“ durch die Gewaltentilung ist in unserer Demokratie faktisch nicht mehr funktionsfähig, zumal auch die kontrollierende 4. Gewalt, die Medien, ein fast Totalausfall ist.
Ich glaube nicht das Merkel und ihre Genossen nur das geringste auf die Verfassung geben.
Merkt das denn Keiner. Die kopieren ihre Methoden direkt aus den finstersten Löchern der deutschen Geschichte.
Lass uns sehen wie das geht. So wie man sieht, reagiert die Justiz schnell und zuversichtlch aber nur wenn es die Mutti so will. Es bleibt aber natürich zu sehen ob die Beschwerde Erfolg bringt. Ich nehme an dass wenn es nicht der Fall ist wird die Bedingung in dem 20.4 erfüllt, oder? Interessanterweise ist eine Disskussion über was das bedeutet wohl nicht in Öffentlichkeit möglich, weil alles, was 20.4 bedeutet, rechtswidrig ist.
Es wird mir schlecht wenn ich darüber denke, dass ich zweites Mal unter so einem Regime leben muss.
Ich wünche Ihnen viel Erfolg. Das scheint die letzte Chance zu sein um eingermaßen funktionierte liberale Gesellschaftsordnung zu haben.
Danke, und Glück auf!
„Antrag auf eiligen Rechtsschutz“? Watt is datt denn?