Gemeinsam mit Florian Post (MdB SPD) und drei weiteren Beschwerdeführern habe ich gestern gegen das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Verfassungsbeschwerde bei dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Prof. Dr. Dietrich Murswiek, der ohne Zweifel einer der renommiertesten deutschen Staatsrechtler ist, vertritt uns.
Die juristische Architektur des Gesetzes mit einem starren legislativen Automatismus zwischen der behördlichen Feststellung einer „Inzidenz“ und der exzessiven (strafrechtsbewehrten) Verkürzung von Grundrechten setzt eine Vielzahl bislang sicher geglaubter, rechtsstaatlicher und verfassungsrechtlicher Standards außer Kraft. Die Legislative verdrängt die Exekutive und die Judikative damit faktisch fast vollständig aus dem gesamten Regelungskontext. Verletzt wird zudem das – historisch aus guten Gründen festgeschriebene – föderale Prinzip der Republik. Eine einzelne Behörde, das Robert-Koch-Institut, wird somit zu einer das Leben weithin monistisch steuernden, quasi-gesetzgebenden Institution, deren Handeln keiner fachrichterlichen Kontrolle unterliegt.
Ungeachtet der in tatsächlicher Hinsicht offenbar insgesamt fragwürdigen Inzidenzwertmethodik und unbeschadet der Frage, welcher Umfang von abstraktem Risiko und konkreten Gefahren überhaupt (noch) akut zur Diskussion steht, ist zu konstatieren: Dem Gesetzgeber des Grundgesetzes steht nicht die Kompetenz zu, menschliches Leben über modellberechnete Algorithmen zu steuern. Der Anspruch der Legislative, die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens schützen zu wollen, lässt sich deutlich effektiver auch mit milderen Mitteln erreichen.
Neben der Verfassungsbeschwerde ist folgerichtig ein Antrag auf eiligen Rechtsschutz gestellt. Dietrich Murswiek hat die rechtliche Lage in herausragender Weise erläutert und die gebotenen Konsequenzen beschrieben. Ich lege allen die Lektüre seiner angefügten Beschwerdeschrift sehr ans Herz. Es wäre schön, wenn die Nachricht möglichst viele Menschen erreicht.
Und hier finden Sie die die 51-seitige Verfassungsbeschwerde im Wortlaut.

Jaaaaaaaaaaaaa, das BVG als letzter verbliebener Hort der Gerchtigkeit wird weise Recht sprechen. Man munkelt ja, daß Hr. Harbarth der wieder auferstandene König Salomon sei, soviel Weisheit kann nur durch direkte Verbidung mit dem Höchsten dem Volk nahe gebracht werden. Träumt weiter! Übrigens, war da nicht letztes Jahr ein Urteil gesprochen worden über die teilweise Ungesetzlichkeit der EU – Anleihepolitik? Was ist draus geworden? Ein Furz im Wind. Grundgesetz? Ha, der war gut. Setzt eure Masken vorschriftsmäßig auf und fallt hernieder auf die Knie! Gehorsam ist des Bürgers erste Pflicht!
Danke und viel Erfolg. Die Uhr tickt …
@ Jörg Haerter:
Nürnberg 2.0 ! genau das !
@Manfred Bühring
Ein System der Gewaltenkontrolle oder auch nur -teilung wie das „check balances“ in den USA hat es im Nachkriegsdeutschland uch in der Theorie nie gegeben. Die Richter (auch des BverfG) werden durch die Exekutive besetzt, was deren Unabhängigkeit von Anfang an ad absurdum führt. Und wenn doch mal ein Richter/Gericht abweichende Urteile fällt, wird das entweder von der höheren Instanz wieder kassiert oder einfach ignoriert. Darüber hinaus wählt die Legislative die Exekutive, was per se schon keine Gewaltenteilung sein kann. Davon abgesehen stehen hinter Legislative & Exekutive die Parteien. Die Regierungsmitglieder kontrollieren de facto die Parteien, bzw. sind mit deren Führung identisch. Die Parteien wiederum kontrollieren wer ins Parlament kommt. So schließt sich der Kreis. Wo da eine Gewaltenteilung sein soll, erschließt sich mir nicht. Die Medien wiederum sind samt und sonders Anhänger von RRG und propagieren deren Politik/Ideologie. Was bei privaten Medien noch halbwegs statthaft ist (wenn auch undemokratisch), ist beim abgabenfinanzierten ÖRF illegal und im Endeffekt totalitär.
Danke für die Informationen! Wieder ein Hoffnungsschimmer! MfG
Die letzte Möglichkeit des BVerfG seine Glaubwürdigkeit zu bewahren. Ein Gesetz, wo selbst die Protagonisten die Verfassungsmäßigkeit anzweifeln, hat es wohl in dieser Form noch nie gegeben. Es ist eine Schande, was sich hier abspielt. Reihenweise die Verfassungswidrigkeit einzugestehen und dann doch zuzustimmen ist ein erbärmliches und letztes Signal der völlig verunsicherten, hilflosen und immer totalitärer agierenden Politik.
Manchmal geschehen noch Zeichen und Wunder. Sie kommen von anderen Seiten, mit denen man nicht rechnet. Herr Gebauer, ich wünsche Ihrer „Widersetzung“ und unserer natürlich eingenommen den größten Erfolg, sowie den Richtern den Heiligen Geist, den richtigen wohlgemerkt. Pfingsten naht.
Mit anderen Worten, frei nach Luther und andere: „ Wir stehen hier und können nicht anders, Gott helfe euch ….“