Gemeinsam mit Florian Post (MdB SPD) und drei weiteren Beschwerdeführern habe ich gestern gegen das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Verfassungsbeschwerde bei dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Prof. Dr. Dietrich Murswiek, der ohne Zweifel einer der renommiertesten deutschen Staatsrechtler ist, vertritt uns.
Die juristische Architektur des Gesetzes mit einem starren legislativen Automatismus zwischen der behördlichen Feststellung einer „Inzidenz“ und der exzessiven (strafrechtsbewehrten) Verkürzung von Grundrechten setzt eine Vielzahl bislang sicher geglaubter, rechtsstaatlicher und verfassungsrechtlicher Standards außer Kraft. Die Legislative verdrängt die Exekutive und die Judikative damit faktisch fast vollständig aus dem gesamten Regelungskontext. Verletzt wird zudem das – historisch aus guten Gründen festgeschriebene – föderale Prinzip der Republik. Eine einzelne Behörde, das Robert-Koch-Institut, wird somit zu einer das Leben weithin monistisch steuernden, quasi-gesetzgebenden Institution, deren Handeln keiner fachrichterlichen Kontrolle unterliegt.
Ungeachtet der in tatsächlicher Hinsicht offenbar insgesamt fragwürdigen Inzidenzwertmethodik und unbeschadet der Frage, welcher Umfang von abstraktem Risiko und konkreten Gefahren überhaupt (noch) akut zur Diskussion steht, ist zu konstatieren: Dem Gesetzgeber des Grundgesetzes steht nicht die Kompetenz zu, menschliches Leben über modellberechnete Algorithmen zu steuern. Der Anspruch der Legislative, die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens schützen zu wollen, lässt sich deutlich effektiver auch mit milderen Mitteln erreichen.
Neben der Verfassungsbeschwerde ist folgerichtig ein Antrag auf eiligen Rechtsschutz gestellt. Dietrich Murswiek hat die rechtliche Lage in herausragender Weise erläutert und die gebotenen Konsequenzen beschrieben. Ich lege allen die Lektüre seiner angefügten Beschwerdeschrift sehr ans Herz. Es wäre schön, wenn die Nachricht möglichst viele Menschen erreicht.
Und hier finden Sie die die 51-seitige Verfassungsbeschwerde im Wortlaut.

Auch ich sage danke und hoffe natürlich , dass nicht das chniesische Modell weiter betrieben werden kann.
Allerdings teile ich auch die Meinung mancher Kommentaren, dass alles etwas zu spät kommt.
Viele haben sich von mancher Partei und Bewegung distanziert… Das rächt sich jetzt.
Ich habe bereits 2015 ff. /folgende/ Migrationspakt zu meiner Frau gesagt: Heute weiss ich,„wie war es möglich, dass…“ ich nun in der eigenen Geschichte und Gegenwart erlebte und nun noch mehr erlebe. Das stimmt mich gegenüber meiner Elterngeneration sehr milde und mach mich sehr bescheiden.
Eine gewisse Hoffnung habe ich noch, dass die Jugend merkt, wie es um ihre Zukunft bestellt sein wird. Aber sie wählen Grüne, die diesen Namen der Farbe usurpiert haben.
Auch ich werde Verfassungsklage als Betroffener einreichen.
Einen Fehler hat das Gesetz: es klingt wie Reichstagsbrandschutzverordnung. Was spricht denn gegen „Gute-Mauer-Gesetz“?
Warten wir ab, wie weit die Krakenarme der Regierung in das Bundesverfassungsgericht reichen.
Vor dem Richter ist wie auf hoher See.
Nicht vergessen: Stephan Harbarth ist ein Merkel-Mann
Testosteronreduzierte Betamännchen sitzen gern für Ämter und Gewerkschaften im Homeoffice und lassen sich von echten Männern, etwa Spaniern, Griechen, Türken und Polen, den täglich Kuchen nach Hause liefern. Von diesen Funktionären ist noch keiner verhummert.
Ist es gestattet, den Wortlaut dieser Verfassungsbeschwerde, natürlich angepasst an die eigene individuelle Lebenssituation, zu übernehmen, um selber vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen?
Ich bitte die Achse des Guten dieses mit Herrn Murswiek zu klären.
Östrogengesteuerten Hygienefetischistinnen gehen juristische Erwägungen am Südpol vorbei. An ihr Hirn lassen sie nur Wasser und PC.
Allons enfants de la Patrie, Le jour de gloire est arrivé! Contre nous de la tyrannie L’étendard sanglant est levé. WIDERSTAND, AUFSTAND, JETZT!! MIT ALLEN MITTELN (20.4. GG)